Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
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sichernden Überdeckung und der eingetragenen Deckungswerte, die vom Europäischen<br />
System der Zentralbanken als notenbankfähig eingestuft werden, gedeckt<br />
werden (…).“<br />
Die Vorgehensweise zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs haben wir so verstanden,<br />
dass über einen Zeitraum von 90 Tagen 90 Tagesdifferenzen gebildet werden,<br />
die addiert werden, wodurch man 90 kumulierte Tagesdifferenzen erhält. Die sich<br />
hierdurch ergebende größte negative kumulierte Tagesdifferenz – nur die negativen<br />
Werte, die aus einer Unterdeckung herrühren, stellen ein zu steuerndes Risiko dar –<br />
muss durch Deckung und Überdeckung notenbankfähiger Aktiva gedeckt sein.<br />
Aus unserer Sicht ist diese Regelung in mindestens zweierlei Hinsicht zu begrüßen:<br />
1. Zum ersten Mal wird damit im Pfandbriefgesetz das Liquiditätsrisiko adressiert<br />
und aus unserer Sicht durch eine vom Grundsatz her gute Regelung begrenzt.<br />
Denn es sind durch die Abschaffung der nominalen Zinsdeckung durchaus Fälle<br />
zu konstruieren, in denen zwar eine barwertige Deckung erfüllt, die nominale<br />
Zinsdeckung dagegen nicht erfüllt ist. Um zum Beispiel zu verhindern, dass zwar<br />
die barwertige Deckungsanforderung im Ganzen erfüllt ist, der Kapital-Cash-<br />
Flow in einer bestimmten Zeitperiode aber nicht ausreicht, um zum Beispiel eine<br />
größere Jumbo-Fälligkeit zu bedienen, wird nun diese Vorschrift zur Liquiditätssteuerung<br />
vorgeschlagen. Damit ersetzt man die ohnehin recht veraltete und<br />
in mancher Hinsicht wirkungslose nominale Zinsdeckungsrechnung durch das<br />
schon im Gesetz verankerte Barwertkonzept, dessen Einführung durch die Zulassung<br />
von Deckungsderivaten erforderlich wurde, in Verbindung mit einer das<br />
Liquiditätsrisiko reduzierenden Vorschrift. In dieser Hinsicht wird der Gläubigerschutz<br />
eindeutig gestärkt.<br />
2. Als weiteren positiven Aspekt erachten wir die Abschaffung einer Intransparenz<br />
im Verhältnis zu den Ratingagenturen. Das Thema Liquiditätsvorschriften wird in<br />
Deutschland schon seit mehreren Jahren kontrovers zwischen Pfandbriefbanken<br />
und Ratingagenturen diskutiert. Insbesondere S&P hat dieses Thema immer wieder<br />
kritisch auf die Agenda gesetzt. Inwieweit alle Pfandbriefe, die von S&P<br />
benotet werden, die Liquiditätsvorschrift von S&P einhalten, ist unklar. Durch die<br />
Aufnahme einer derartigen Regelung wird diese Unsicherheit nun aus dem Weg<br />
geräumt.<br />
Strittig ist aus unserer Sicht lediglich die Frage, wie groß das rollierende Zeitfenster<br />
sein sollte, um einen ausreichenden Schutz gegen eventuell auftretende Liquiditätsrisiken<br />
bieten zu können. <strong>Der</strong> Referentenentwurf schlägt eine 90-Tage-Regelung<br />
vor, die auf den ersten Blick ausreichend erscheint. Auf den zweiten Blick und vor<br />
dem Hintergrund der Erfahrungen der gegenwärtigen Finanzkrise, die ja bekanntlich<br />
mehrere Formen annimmt, unter anderem auch die einer Liquiditätskrise, sind<br />
90 Tage eventuell nicht sonderlich großzügig. Mitunter kann es länger dauern,<br />
<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />
Ermittlung Liquiditätsbedarf<br />
Stärkung der Gläubigerstellung<br />
Erhöhung der Transparenz<br />
Kritischer Aspekt: Zeithorizont<br />
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