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Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp

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sichernden Überdeckung und der eingetragenen Deckungswerte, die vom Europäischen<br />

System der Zentralbanken als notenbankfähig eingestuft werden, gedeckt<br />

werden (…).“<br />

Die Vorgehensweise zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs haben wir so verstanden,<br />

dass über einen Zeitraum von 90 Tagen 90 Tagesdifferenzen gebildet werden,<br />

die addiert werden, wodurch man 90 kumulierte Tagesdifferenzen erhält. Die sich<br />

hierdurch ergebende größte negative kumulierte Tagesdifferenz – nur die negativen<br />

Werte, die aus einer Unterdeckung herrühren, stellen ein zu steuerndes Risiko dar –<br />

muss durch Deckung und Überdeckung notenbankfähiger Aktiva gedeckt sein.<br />

Aus unserer Sicht ist diese Regelung in mindestens zweierlei Hinsicht zu begrüßen:<br />

1. Zum ersten Mal wird damit im Pfandbriefgesetz das Liquiditätsrisiko adressiert<br />

und aus unserer Sicht durch eine vom Grundsatz her gute Regelung begrenzt.<br />

Denn es sind durch die Abschaffung der nominalen Zinsdeckung durchaus Fälle<br />

zu konstruieren, in denen zwar eine barwertige Deckung erfüllt, die nominale<br />

Zinsdeckung dagegen nicht erfüllt ist. Um zum Beispiel zu verhindern, dass zwar<br />

die barwertige Deckungsanforderung im Ganzen erfüllt ist, der Kapital-Cash-<br />

Flow in einer bestimmten Zeitperiode aber nicht ausreicht, um zum Beispiel eine<br />

größere Jumbo-Fälligkeit zu bedienen, wird nun diese Vorschrift zur Liquiditätssteuerung<br />

vorgeschlagen. Damit ersetzt man die ohnehin recht veraltete und<br />

in mancher Hinsicht wirkungslose nominale Zinsdeckungsrechnung durch das<br />

schon im Gesetz verankerte Barwertkonzept, dessen Einführung durch die Zulassung<br />

von Deckungsderivaten erforderlich wurde, in Verbindung mit einer das<br />

Liquiditätsrisiko reduzierenden Vorschrift. In dieser Hinsicht wird der Gläubigerschutz<br />

eindeutig gestärkt.<br />

2. Als weiteren positiven Aspekt erachten wir die Abschaffung einer Intransparenz<br />

im Verhältnis zu den Ratingagenturen. Das Thema Liquiditätsvorschriften wird in<br />

Deutschland schon seit mehreren Jahren kontrovers zwischen Pfandbriefbanken<br />

und Ratingagenturen diskutiert. Insbesondere S&P hat dieses Thema immer wieder<br />

kritisch auf die Agenda gesetzt. Inwieweit alle Pfandbriefe, die von S&P<br />

benotet werden, die Liquiditätsvorschrift von S&P einhalten, ist unklar. Durch die<br />

Aufnahme einer derartigen Regelung wird diese Unsicherheit nun aus dem Weg<br />

geräumt.<br />

Strittig ist aus unserer Sicht lediglich die Frage, wie groß das rollierende Zeitfenster<br />

sein sollte, um einen ausreichenden Schutz gegen eventuell auftretende Liquiditätsrisiken<br />

bieten zu können. <strong>Der</strong> Referentenentwurf schlägt eine 90-Tage-Regelung<br />

vor, die auf den ersten Blick ausreichend erscheint. Auf den zweiten Blick und vor<br />

dem Hintergrund der Erfahrungen der gegenwärtigen Finanzkrise, die ja bekanntlich<br />

mehrere Formen annimmt, unter anderem auch die einer Liquiditätskrise, sind<br />

90 Tage eventuell nicht sonderlich großzügig. Mitunter kann es länger dauern,<br />

<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />

Ermittlung Liquiditätsbedarf<br />

Stärkung der Gläubigerstellung<br />

Erhöhung der Transparenz<br />

Kritischer Aspekt: Zeithorizont<br />

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