Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
28<br />
<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />
Verordnung regelt<br />
Beleihungswertermittlung<br />
Barwertrechnung als<br />
Grundlage<br />
Anwendung von Stressszenarien<br />
Beleihungswertermittlung<br />
Die Vorgehensweise bei der Beleihungswertermittlung für Immobilien, die als Sicherheiten<br />
für Kredite dienen, wird durch eine gesonderte Rechtsverordnung – der<br />
Beleihungswertverordnung – näher bestimmt. <strong>Der</strong> Beleihungswert ist nach dem<br />
Vorsichtsprinzip zu ermitteln, das heißt, er ist nur auf Basis der dauernden Eigenschaften<br />
des Grundstücks und dem nachhaltig zu erzielenden Ertrag abzuleiten.<br />
Gleichzeitig darf er den Marktwert nicht überschreiten. Spekulative Elemente dürfen<br />
mithin bei der Ermittlung des Beleihungswertes nicht berücksichtigt werden.<br />
<strong>Der</strong> Beleihungswert eines Grundstücks basiert auf Erkenntnissen des langfristigen<br />
Marktgeschehens, gepaart mit dauerhaften und zukunftssicheren Merkmalen, die<br />
auch in Zukunft im normalen Geschäftsverkehr realisiert werden können. <strong>Der</strong> Beleihungswert<br />
ist von einem – bezüglich der Kreditentscheidung unabhängigen – Gutachter<br />
zu ermitteln. Er muss über die notwendige Berufserfahrung und entsprechende<br />
Fachkenntnisse für Beleihungswertermittlungen verfügen.<br />
Defi nition Beleihungswert<br />
„<strong>Der</strong> Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer<br />
vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäufl ichkeit einer Immobilie und unter<br />
Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen<br />
regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen<br />
Nutzung ergibt. Spekulative Elemente dürften dabei nicht berücksichtigt<br />
werden. <strong>Der</strong> Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem<br />
anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.“<br />
Defi nition Marktwert<br />
„<strong>Der</strong> Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am<br />
Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten<br />
Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion<br />
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit<br />
Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“ Quelle: PfandBG<br />
Barwertverordnung<br />
Die Barwertverordnung (PfandBarwertV) der BaFin enthält die maßgeblichen Einzelheiten<br />
zu den Methoden, welche die Pfandbriefemittenten bei der Bestimmung der<br />
Barwerte einhalten müssen. Das Erfordernis der Barwertrechnung ist vor allem im<br />
Zusammenhang mit der Möglichkeit der Berücksichtigung von <strong>Der</strong>ivatgeschäften in<br />
der Deckungswertrechnung zu sehen. Sinn und Zweck der Einführung der Deckungsrechnung<br />
auf Basis der Barwerte ist die Begrenzung von Marktpreisrisiken, die sich<br />
insbesondere durch Schwankungen der Zinssätze und Wechselkurse ergeben.<br />
Die Barwerte der umlaufenden Pfandbriefe und der entsprechenden Deckungsmasse<br />
werden täglich ermittelt und gegenübergestellt. Die Berechnung der Barwerte<br />
erfolgt über die währungsspezifi sche Swap-Kurve, die Barwerte von Fremd-