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Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp

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<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />

Verordnung regelt<br />

Beleihungswertermittlung<br />

Barwertrechnung als<br />

Grundlage<br />

Anwendung von Stressszenarien<br />

Beleihungswertermittlung<br />

Die Vorgehensweise bei der Beleihungswertermittlung für Immobilien, die als Sicherheiten<br />

für Kredite dienen, wird durch eine gesonderte Rechtsverordnung – der<br />

Beleihungswertverordnung – näher bestimmt. <strong>Der</strong> Beleihungswert ist nach dem<br />

Vorsichtsprinzip zu ermitteln, das heißt, er ist nur auf Basis der dauernden Eigenschaften<br />

des Grundstücks und dem nachhaltig zu erzielenden Ertrag abzuleiten.<br />

Gleichzeitig darf er den Marktwert nicht überschreiten. Spekulative Elemente dürfen<br />

mithin bei der Ermittlung des Beleihungswertes nicht berücksichtigt werden.<br />

<strong>Der</strong> Beleihungswert eines Grundstücks basiert auf Erkenntnissen des langfristigen<br />

Marktgeschehens, gepaart mit dauerhaften und zukunftssicheren Merkmalen, die<br />

auch in Zukunft im normalen Geschäftsverkehr realisiert werden können. <strong>Der</strong> Beleihungswert<br />

ist von einem – bezüglich der Kreditentscheidung unabhängigen – Gutachter<br />

zu ermitteln. Er muss über die notwendige Berufserfahrung und entsprechende<br />

Fachkenntnisse für Beleihungswertermittlungen verfügen.<br />

Defi nition Beleihungswert<br />

„<strong>Der</strong> Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer<br />

vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäufl ichkeit einer Immobilie und unter<br />

Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, der normalen<br />

regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen<br />

Nutzung ergibt. Spekulative Elemente dürften dabei nicht berücksichtigt<br />

werden. <strong>Der</strong> Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem<br />

anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.“<br />

Defi nition Marktwert<br />

„<strong>Der</strong> Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am<br />

Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten<br />

Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion<br />

im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit<br />

Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“ Quelle: PfandBG<br />

Barwertverordnung<br />

Die Barwertverordnung (PfandBarwertV) der BaFin enthält die maßgeblichen Einzelheiten<br />

zu den Methoden, welche die Pfandbriefemittenten bei der Bestimmung der<br />

Barwerte einhalten müssen. Das Erfordernis der Barwertrechnung ist vor allem im<br />

Zusammenhang mit der Möglichkeit der Berücksichtigung von <strong>Der</strong>ivatgeschäften in<br />

der Deckungswertrechnung zu sehen. Sinn und Zweck der Einführung der Deckungsrechnung<br />

auf Basis der Barwerte ist die Begrenzung von Marktpreisrisiken, die sich<br />

insbesondere durch Schwankungen der Zinssätze und Wechselkurse ergeben.<br />

Die Barwerte der umlaufenden Pfandbriefe und der entsprechenden Deckungsmasse<br />

werden täglich ermittelt und gegenübergestellt. Die Berechnung der Barwerte<br />

erfolgt über die währungsspezifi sche Swap-Kurve, die Barwerte von Fremd-

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