Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
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werte für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe kommen nur <strong>Hyp</strong>otheken in Frage, die bestimmte<br />
Anforderungen erfüllen. So können unter anderem nur <strong>Hyp</strong>otheken als Deckungswerte<br />
eingesetzt werden, die auf Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder<br />
solchen Rechten einer ausländischen Rechtsordnung, die mit grundstücksgleichen<br />
Rechten <strong>deutsche</strong>n Rechts vergleichbar sind, lasten.<br />
Weitere Anforderungen werden an die <strong>Hyp</strong>otheken durch die Versicherungspfl icht<br />
und Beleihungswertermittlung gestellt. Hinsichtlich der Berechnung des Beleihungswerts<br />
werden nur der langfristige, nachhaltige Substanz- und Ertragswert einer<br />
Immobilie berücksichtigt. Laut PfandBG können dann als Deckung für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />
nur Immobilienkredite in Höhe von bis zu 60% des ermittelten Beleihungswertes<br />
eines Grundstücks genutzt werden. Diese Grenze gilt unabhängig<br />
davon, ob es sich um ein wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutztes Gebäude<br />
handelt. Dies ist im Vergleich zu anderen Covered-Bond-Gesetzen in Europa eine<br />
recht strenge Regelung, die dem Schutz des Pfandbriefgläubigers dient. Weitere<br />
Informationen zur Beleihungswertermittlung stehen im Anhang dieser Studie.<br />
Aufteilung der Deckungswerte* Beleihungswertgrenze 60%<br />
Ordentliche Deckung mindestens 80%<br />
Weitere Deckung (Ersatzdeckung) 20%<br />
Quelle: DZ BANK *In % des Umlaufvolumens der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe.<br />
Besondere Anforderungen an Schiffspfandbriefe<br />
Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken gesichert sind, qualifi zieren sich<br />
als ordentliche Deckungswerte für Schiffspfandbriefe. Dabei kommen nur Schiffe<br />
oder Schiffsbauwerke in Frage, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind.<br />
Die Darlehen dürfen höchstens eine Laufzeit von 15 Jahren aufweisen, wobei das als<br />
Sicherheit dienende Schiff oder Schiffsbauwerk nicht älter als 20 Jahre sein darf. Die<br />
Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Darlehen, die mit im<br />
Ausland registrierten Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert sind, können unter<br />
bestimmten, im PfandBG defi nierten Voraussetzungen ebenfalls in den Deckungsstock<br />
aufgenommen werden.<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />
Beleihungswertgrenze 60%<br />
90 %<br />
Verkehrswert Beleihungswert Beleihungsgrenze<br />
Ordentliche Deckung<br />
60 %<br />
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