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Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp

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werte für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe kommen nur <strong>Hyp</strong>otheken in Frage, die bestimmte<br />

Anforderungen erfüllen. So können unter anderem nur <strong>Hyp</strong>otheken als Deckungswerte<br />

eingesetzt werden, die auf Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder<br />

solchen Rechten einer ausländischen Rechtsordnung, die mit grundstücksgleichen<br />

Rechten <strong>deutsche</strong>n Rechts vergleichbar sind, lasten.<br />

Weitere Anforderungen werden an die <strong>Hyp</strong>otheken durch die Versicherungspfl icht<br />

und Beleihungswertermittlung gestellt. Hinsichtlich der Berechnung des Beleihungswerts<br />

werden nur der langfristige, nachhaltige Substanz- und Ertragswert einer<br />

Immobilie berücksichtigt. Laut PfandBG können dann als Deckung für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

nur Immobilienkredite in Höhe von bis zu 60% des ermittelten Beleihungswertes<br />

eines Grundstücks genutzt werden. Diese Grenze gilt unabhängig<br />

davon, ob es sich um ein wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutztes Gebäude<br />

handelt. Dies ist im Vergleich zu anderen Covered-Bond-Gesetzen in Europa eine<br />

recht strenge Regelung, die dem Schutz des Pfandbriefgläubigers dient. Weitere<br />

Informationen zur Beleihungswertermittlung stehen im Anhang dieser Studie.<br />

Aufteilung der Deckungswerte* Beleihungswertgrenze 60%<br />

Ordentliche Deckung mindestens 80%<br />

Weitere Deckung (Ersatzdeckung) 20%<br />

Quelle: DZ BANK *In % des Umlaufvolumens der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe.<br />

Besondere Anforderungen an Schiffspfandbriefe<br />

Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken gesichert sind, qualifi zieren sich<br />

als ordentliche Deckungswerte für Schiffspfandbriefe. Dabei kommen nur Schiffe<br />

oder Schiffsbauwerke in Frage, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind.<br />

Die Darlehen dürfen höchstens eine Laufzeit von 15 Jahren aufweisen, wobei das als<br />

Sicherheit dienende Schiff oder Schiffsbauwerk nicht älter als 20 Jahre sein darf. Die<br />

Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Darlehen, die mit im<br />

Ausland registrierten Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert sind, können unter<br />

bestimmten, im PfandBG defi nierten Voraussetzungen ebenfalls in den Deckungsstock<br />

aufgenommen werden.<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />

Beleihungswertgrenze 60%<br />

90 %<br />

Verkehrswert Beleihungswert Beleihungsgrenze<br />

Ordentliche Deckung<br />

60 %<br />

23

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