Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp
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<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />
Pfandbriefe – ein<br />
voraussetzungsvolles<br />
Unternehmen<br />
PfandBG fasst drei<br />
Gesetze zusammen<br />
PfandBG führte drei Gesetze zusammen<br />
HBG = <strong>Hyp</strong>othekenbankgesetz; ÖPG = Gesetz über<br />
die Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen<br />
öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten; Schiffspfande =<br />
Pfandbriefe, basierend auf dem Schiffspfandbriefgesetz<br />
Quelle: DZ BANK<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Pfandbriefgesetz<br />
Die rechtlichen Grundlagen zur Begebung von Pfandbriefen zählen neben Marktusancen/Konventionen<br />
und Aufsichtsstrukturen sowie emittentenspezifi schen Regularien<br />
zu den zentralen Elementen des institutionellen Rahmens, in den Pfandbriefe<br />
eingebettet sind. Mehr noch: Ohne das Pfandbriefgesetz gäbe es den Pfandbrief<br />
nicht. Da das Pfandbriefgesetz eine nicht zu unterschätzende Vertrauen stiftende<br />
und die Bonität erhöhende Wirkung besitzt, stellen wir im Folgenden die wichtigsten<br />
Elemente des aktuell gültigen Rechtsrahmens etwas ausführlicher vor. Im Anschluss<br />
daran werfen wir einen kurzen Blick auf die anstehenden Gesetzesänderungen, die<br />
voraussichtlich 2009 in Kraft treten werden – auch hierbei gilt: „Nach der Novelle ist<br />
vor der Novelle“ –, und versuchen deren Implikationen einzuschätzen.<br />
Von den in der zurückliegenden Dekade vorgenommenen Gesetzesänderungen<br />
zählt – neben den im Rahmen des 4. Finanzmarktfördergesetzes aufgenommenen<br />
insolvenzrechtlichen Detailregelungen – jene, die 2005 umgesetzt wurde, sicherlich<br />
zu den bemerkenswertesten. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um eine<br />
„gewöhnliche“ Novelle des <strong>Hyp</strong>othekenbankgesetzes, sondern um die Einführung<br />
eines neuen Gesetzes, das sich gleichwohl in weiten Teilen an das damals bestehende<br />
und in vielerlei Hinsicht bewährte <strong>Hyp</strong>othekenbankgesetz (HBG) angelehnt hat.<br />
Am 19. Juli 2005 trat das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft, wodurch die bisherigen<br />
Vorschriften zur Emission von Pfandbriefen für spezialisierte Schiffs- und <strong>Hyp</strong>othekenbanken<br />
sowie öffentlich-rechtliche Kreditinstitute zusammengefasst wurden<br />
und das ehemals positiv konnotierte „Spezialbankprinzip“ abgeschafft worden ist.<br />
Vor Juli 2005 aktuell<br />
HBG ÖPG<br />
„Schiffspfande“<br />
Pfandbriefgesetz<br />
(PfandBG)