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Der deutsche Pfandbriefmarkt 2008|2009 - DG Hyp

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<strong>Der</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Pfandbriefmarkt</strong> 2008 | 2009<br />

Pfandbriefe – ein<br />

voraussetzungsvolles<br />

Unternehmen<br />

PfandBG fasst drei<br />

Gesetze zusammen<br />

PfandBG führte drei Gesetze zusammen<br />

HBG = <strong>Hyp</strong>othekenbankgesetz; ÖPG = Gesetz über<br />

die Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen<br />

öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten; Schiffspfande =<br />

Pfandbriefe, basierend auf dem Schiffspfandbriefgesetz<br />

Quelle: DZ BANK<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Pfandbriefgesetz<br />

Die rechtlichen Grundlagen zur Begebung von Pfandbriefen zählen neben Marktusancen/Konventionen<br />

und Aufsichtsstrukturen sowie emittentenspezifi schen Regularien<br />

zu den zentralen Elementen des institutionellen Rahmens, in den Pfandbriefe<br />

eingebettet sind. Mehr noch: Ohne das Pfandbriefgesetz gäbe es den Pfandbrief<br />

nicht. Da das Pfandbriefgesetz eine nicht zu unterschätzende Vertrauen stiftende<br />

und die Bonität erhöhende Wirkung besitzt, stellen wir im Folgenden die wichtigsten<br />

Elemente des aktuell gültigen Rechtsrahmens etwas ausführlicher vor. Im Anschluss<br />

daran werfen wir einen kurzen Blick auf die anstehenden Gesetzesänderungen, die<br />

voraussichtlich 2009 in Kraft treten werden – auch hierbei gilt: „Nach der Novelle ist<br />

vor der Novelle“ –, und versuchen deren Implikationen einzuschätzen.<br />

Von den in der zurückliegenden Dekade vorgenommenen Gesetzesänderungen<br />

zählt – neben den im Rahmen des 4. Finanzmarktfördergesetzes aufgenommenen<br />

insolvenzrechtlichen Detailregelungen – jene, die 2005 umgesetzt wurde, sicherlich<br />

zu den bemerkenswertesten. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um eine<br />

„gewöhnliche“ Novelle des <strong>Hyp</strong>othekenbankgesetzes, sondern um die Einführung<br />

eines neuen Gesetzes, das sich gleichwohl in weiten Teilen an das damals bestehende<br />

und in vielerlei Hinsicht bewährte <strong>Hyp</strong>othekenbankgesetz (HBG) angelehnt hat.<br />

Am 19. Juli 2005 trat das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft, wodurch die bisherigen<br />

Vorschriften zur Emission von Pfandbriefen für spezialisierte Schiffs- und <strong>Hyp</strong>othekenbanken<br />

sowie öffentlich-rechtliche Kreditinstitute zusammengefasst wurden<br />

und das ehemals positiv konnotierte „Spezialbankprinzip“ abgeschafft worden ist.<br />

Vor Juli 2005 aktuell<br />

HBG ÖPG<br />

„Schiffspfande“<br />

Pfandbriefgesetz<br />

(PfandBG)

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