11.07.2015 Aufrufe

Baugesetz - Domat/Ems

Baugesetz - Domat/Ems

Baugesetz - Domat/Ems

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VI. Vollzugs- und SchlussbestimmungenArt. 94VollzugDie Baubehörde vollzieht die ihr nach diesem Gesetz, den darauf beruhenden Erlassen und derübergeordneten Gesetzgebung überbundenen Aufgaben. Sie sorgt für eine rechtzeitige und sachgerechteErfüllung aller gesetzlichen Obliegenheiten.Die Baubehörde erlässt bei Bedarf Vollzugshilfen wie Merkblätter oder Richtlinien für die Ausgestaltungvon Bauvorhaben namentlich mit Bezug auf Gestaltung, Wohnhygiene, Sicherheit und Unterhalt.Rechtserlasse und Vollzugshilfen werden Interessierten zu den Selbstkosten zur Verfügung gestellt.Sie sind von den mit dem Vollzug des <strong>Baugesetz</strong>es Betrauten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zubeachten.Art. 95Rechtsmittel gemeindeinternVerfügungen und Anordnungen des zuständigen Departementsvorstehers, der Baukommission, desBauamts oder einzelner Gemeindefunktionäre bei der Anwendung des vorliegenden Gesetzes, derübergeordneten Gesetzgebung oder der darauf beruhenden Erlasse können innert 20 Tagen seit Mitteilungdurch Einsprache bei der Baubehörde angefochten werden.Art. 96Aufhebung und Änderung bisherigen RechtsMit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten sämtliche widersprechenden rüheren Vorschriften derGemeinde, insbesondere das <strong>Baugesetz</strong> vom 4. Dezember 1988 mit den seitherigen Teilrevisionen,als aufgehoben.Art. 97InkrafttretenDas vorliegende <strong>Baugesetz</strong> tritt nach Annahme durch die Urnengemeinde vom 30. November 2008mit der Genehmigung durch die Regierung vom 10. März 2009 in Kraft.Seine Bestimmungen sind auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die im Zeitpunkt desInkrafttretens des <strong>Baugesetz</strong>es noch nicht bewilligt oder genehmigt sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!