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Baugesetz - Domat/Ems

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langen.Dem Baugesuch sind, soweit erforderlich, beizulegen:1. Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000 (Katasterkopie), enthaltend: Grenzverlauf,Parzellennummern, Grundstücksflächen, überbaute Fläche, projizierte Fassadenlinie(3.3), Lage der Nachbargebäude, Zufahrten, Abstellplätze, Baulinien, Grenz- undGebäudeabstände, versicherte Höhenbezugspunkte;2. bei Erweiterungen und Umbauten sowie bei Aussenrenovationen: Fotodokumentationüber das bestehende Gebäude sowie ein bauhistorisches Objektinventar bei schützenswertenund geschützten Gebäuden und Anlagen;3. Situationsplan mit Anschlüssen für Wasser, Kanalisation, elektrischen Strom und Telefon;4. Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100 mit vollständigen Angaben über Aussenmasseund Mauerstärken der Aussen- und Wohnungstrennwände, alle relevantenMasse gemäss IVHB wie projizierte Fassadenlinie (3.3) im Grundriss des 1. Vollgeschosses(6.1), Zweckbestimmung der Räume;5. Fassadenfluchten (Ansichten) (3.1) und Schnitte 1:100 mit vollständigen Angaben zumassgeblichen Höhenmassen gemäss IVHB, mit Verlauf des massgebenden und neuenTerrains bis zur Grenze sowie mit Strassenhöhen;6. detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer mit Darstellung der Geschossflächenkomponentennach SIA 416 und der Abstellplätze;7. Projektpläne der Umgebungsarbeiten mit Darstellung von Terrainveränderungen,Stützmauern, Einfriedungen, Parkplätzen, Bepflanzungen usw.;8. Baubeschrieb mit Angaben über Zweckbestimmung, Bauausführung, Material, Farbgebungusw.;9. Angabe der approximativen Baukosten; kubische Berechnung nach SIA Norm 416;10. Unterlagen für den baulichen Zivilschutz gemäss eidgenössischen und kantonalenVorschriften;11. Unterlagen für die der feuerpolizeilichen Bewilligungspflicht unterstellten Anlagen;12. bei Gebäuden und Anlagen im Bereich von Kantonsstrassen: die erforderlichen Bewilligungengemäss kantonalen Vorschriften;13. Energienachweise sowie Ergebnis desselben auf offiziellem Formular; für historischwertvolle Gebäude gelten bezüglich Energienachweis besondere Bestimmungen.Bei Neubauten: Zertifikat Minergie-Standard;14. Nachweis betreffend Schallschutz gemäss eidgenössischen Vorschriften;

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