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Baugesetz - Domat/Ems

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Die Gestaltung des Abbaugeländes nach Abschluss der Materialentnahme oder einzelner Etappensowie weitere Massnahmen über die Gestaltung des Abbaugeländes und den Schutz der Umgebungsind im Generellen Gestaltungsplan festgelegt.Die Abbauflächen sind nach der Materialentnahme gemäss Generellem Gestaltungsplan zu gestalten.Die Baubehörde trifft die erforderlichen Massnahmen im Baubewilligungsverfahren. Sie kanninsbesondere eine geeignete Sicherheit für die finanziellen Mittel verlangen, welche für den Abschlussder Arbeiten notwendig sind (zweckgebundenes Depositum).Die im Zonenplan ausgeschiedene 2. Abbauetappe bedarf vor der Beanspruchung der Zustimmungdurch die Urnengemeinde.Art. 40MaterialablagerungszoneDie Materialablagerungszone umfasst Flächen, die für die Errichtung einer Inertstoffdeponie fürdie Beseitigung von unverschmutztem Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial bestimmt sind.Bauten und Anlagen, die ausschliesslich dem Deponiebetrieb dienen, können für die Dauer des Betriebesbewilligt werden.Die Gestaltung des Deponiegeländes nach Abschluss der Deponie oder einzelner Etappen sowieweitere Massnahmen über den Aufbau und die Gestaltung der Deponie und den Schutz der Umgebungsind im Generellen Gestaltungsplan oder in einem Arealplan festgelegt.Für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt der Deponie sowie für den Abschluss und dessenSicherstellung gelten im Übrigen die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften.Vorbehalten bleiben insbesondere die notwendigen Bewilligungen des kantonalen Amtes für Naturund Umwelt.Diverse weitere ZonenArt. 41Übriges GemeindegebietDas übrige Gemeindegebiet umfasst das unproduktive Land und jene Flächen, für die noch keineGrundnutzung festgelegt ist.Es dürfen nur standortgebundene Bauten im Sinne des eidgenössischen und kantonalen Raumplanungsgesetzeserstellt werden. Die Baubehörde trifft notwendige Anordnungen bezüglich Stellung,Grösse und genaue Lage zulässiger Bauten. Der Einordnung der Bauten in die Landschaft ist besondereBeachtung zu schenken.

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