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Mantelbogen KSt 1 B 2008 - Freifunk Potsdam

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Zeile2122 frei23242526 bis29 frei3031 frei323334 bis35 frei36373838a3939aSteuernummer046/142/10899Einkommen im Kalenderjahr <strong>2008</strong>Bitte nur volle Euro-Beträge eintragenNegative Beträge in Rot oder mit MinuszeichenEUREURBei Bruttoeinnahmen ab 17 500 € ist, soweit keine Bilanz erstellt wird, zusätzlich der Vordruck Einnahmenüberschussrechnung(Anlage EÜR) abzugeben.§ 8a <strong>KSt</strong>G i. V. mit § 4h EStG und § 8b <strong>KSt</strong>G sind bei der Ermittlung der jeweiligen Einkünfte zu berücksichtigenEinkünfte aus Land- und ForstwirtschaftGewinn und VeräußerungsgewinnBerechnungsgrundlagen erläutert in beigefügter Anlage L(Angaben in Zeilen 14 bis 16, 19, 20, 22, 23, 55 bis 57 der Anlage L entfallen)Einkünfte aus GewerbebetriebGewinn (einschließlich Veräußerungsgewinn) aus eigenem Betrieb / aus der Gesellschaft(Art des Gewerbes ; bei gesondert festgestelltem Gewinn auch Betriebsfinanzamt und Steuernummer)1. Betrieb (im Fall der Organschaft - §§ 14 bis 19 <strong>KSt</strong>G - bitte Angaben auf gesondertem Blatt machen)Weitere Betriebeals Mitunternehmer (Gesellschaft, Finanzamt, Steuernummer)Dazu / Davon ab: Einkünfte aus GewerbebetriebEinkünfte aus selbständiger ArbeitGewinn aus eigenem Betrieb (einschl. Veräußerungsgewinn)(Art der Tätigkeit)aus Beteiligung (Gesellschaft, Finanzamt, Steuernummer)Dazu / Davon ab: Einkünfte aus selbständiger ArbeitEinkünfte aus KapitalvermögenInländische KapitalerträgeEinnahmenDavon ab: Werbungskosten(ggf.anteiligerPauschbetragoderlt.beigefügterAnlage)Ausländische Kapitalerträge22 23 24EinnahmenDavon ab: Werbungskosten(ggf. anteiliger Pauschbetrag oder lt. beigefügter Anlage)- 2 -150151152160161Die Einnahmen aus Kapitalvermögen betragen nicht mehrals 801 €. Ein Steuerabzug wurde nicht vorgenommen.3012321899 1315015115216016199 263012321840Davon ab: Sparer-Freibetrag (höchstens 750€)40a414243Dazu / Davon ab: Einkünfte aus KapitalvermögenEinkünfte aus Vermietung und Verpachtunglt. beigefügten Anlagen VSonstige EinkünfteEinnahmen aus wiederkehrenden BezügenEinnahmenDavon ab: Werbungskosten5860586043a4445Einkünfte aus wiederkehrenden BezügenPrivate VeräußerungsgeschäfteEinkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (nur positive Beträge),ggf. nach Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten nach § 23 Abs. 3 EStGLeistungenEinnahmen626245aDavon ab: Werbungskosten46474849 und50 frei51Einkünfte aus LeistungenDazu / Davon ab: Sonstige Einkünfte(Summe des Betrages in Zeile 43a und der positiven Beträge in Zeilen 44 u. 46)Summe der EinkünfteDavon ab: Freibetrag für Land- und Forstwirte64645252a52bZwischensummeDavon ab: Zuwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 <strong>KSt</strong>G zur Förderung steuerbegünstigterZwecke (lt. Nachweis Betriebsfinanzamt bzw. lt. beigefügten Zuwendungsbestätigungen)Nur bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr 2007/<strong>2008</strong>:Für die innerhalb des Wirtschaftsjahres 2007/<strong>2008</strong> im Kalenderjahr 2007 geleisteten Zuwendungenwird/wurde die Berücksichtigung nach der Rechtslage 2006 beantragt (§ 34 Abs. 8a Satz 2 <strong>KSt</strong>G)Die abziehbaren Zuwendungen sind unter Verwendung des Vordrucks Anlage SP zu ermitteln -auchsoweit sie in <strong>2008</strong> geleistet worden sind - , wenn– zum 31. 12. 2007 ein Vortrag aus Großspenden (ggf. aus Großspenden an Stiftungen)bestehtund / oder– bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr 2007/<strong>2008</strong> der Antragnach § 34 Abs. 8a Satz 2 <strong>KSt</strong>G gestellt wird.Lt. Zeile 39 der Anlage SP sind insgesamt abziehbar (weiter mit Zeile 61)1099 151052cZwischensumme (Übertrag nach Seite 3)

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