ABG Auftrag - Emil Wüst & Söhne

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16.08.2012 Aufrufe

Weihnachtsüberraschungen bis zum 24. Dezember –Natürlich für jeden etwas dabei – ���� Brillenfassungen zum halben Preis • 100 ausgewählte Brillenfassungen zum halben Preis (beachten Sie die roten Markierungen bei uns im Geschäft) Auf alle anderen Brillenfassungen 20% Rabatt ! ���� Sonnenbrille geschenkt! • zu jeder Kontaktlinsen-Bestellung eine Sonnenbrille der Serie „Level One“ gratis dazu! * Angebot gilt bis 24.12., ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar! Gabriele Dufke Dipl.-Sprachheilpädagogin und Logopädin Behandlung von: ● Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ● Lernstörungen und Lese-Rechtschreib-Schwäche - alle Kassen und privat - Termine nach Vereinbarung Weida · Grochwitzer Weg 16 · Tel.: 67315 · Fax: 60719 Ich wünsche meinen werten Patienten und den ansässigen Ärztinnen und Ärzten eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest sowie alles Gute im Jahr 2012. Entgegen aller Behauptungen bin ich auch im neuen Jahr weiterhin für meine Patienten da. Amtsblatt Seite 4 IHR GUTES RECHT ! § Ohne eindeutigen Zugangsnachweis sollte dem Schuldner eine Kopie der Rechnung oder Mahnung mit dem Mahnbescheidsantrag zugestellt werden. Der Schuldner muss jedenfalls ohne weitere Angaben feststellen können, auf welche Gegenleistungen sich die Forderung bezieht. Sollte dies dem Gläubiger nicht gelungen sein, so besteht die Gefahr, dass der Mahnbescheid fehlerhaft ist und die Verjährung trotz Mahnantrag eintritt. Was Sie dieses Jahr noch erledigen sollten! Autor Rechtsanwalt Thomas Jahn Fachanwalt für Verkehrsrecht Zum Jahresende 2011 verjähren Ansprüche, die im Jahr 2008 entstanden sind und für die die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt. Dies sind Forderungen aus häufig vorkommenden Geschäften, z.B. Zahlungsansprüche aus Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen. Der eintritt der Verjährung kann durch den erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides verhindert werden. es ist aber auch möglich, eine Klage gegen den Schuldner einzureichen. Die kostengünstigere Variante ist allerdings das gerichtliche Mahnverfahren. Klage und Mahnbescheid hemmen die Verjährung, d.h. während des Zeitraumes der Hemmung kann keine Verjährung eintreten, da eine etwaige Verjährungsfrist nicht läuft. Voraussetzung für die Hemmung ist allerdings, dass die Forderung hinreichend klar begründet ist. im Antrag auf erlass des Mahnbescheides kann hierzu auf eine Rechnung oder Mahnung Bezug genommen werden, wenn sie dem Schuldner zuvor nachweisbar zugegangen ist. Wer also noch eine Forderung hat, die im Jahr 2008 entstanden ist, der muss sich beeilen, wenn er noch erfolg haben möchte. es ist noch genug Zeit, eine Rechnung bzw. ein Aufforderungsschreiben an den Schuldner zu fertigen. Da es auf den tatsächlichen Zugang beim Schuldner ankommt, sollte der Rechnungszugang vom Gläubiger möglichst nachweisbar dokumentiert werden. Man sollte die Rechnung bzw. das Aufforderungsschreiben per einschreiben mit Rückschein versenden oder die Übergabe gegen empfangsbestätigung oder unter Zeugen veranlassen. in dem Aufforderungsschreiben sollte eine Zahlungsfrist aufgeführt sein. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann grundsätzlich noch eine Mahnung versandt werden. es ist aber auch möglich, gleich den Mahnbescheid zu beantragen bzw. Klage einzureichen. JAHN · RECHTSANWÄLTE Wichtig ist hier nur, dass der Mahnbescheidsantrag bzw. die Klage spätestens am 31.12.2011, 24:00 Uhr, bei Gericht eingeht. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Forderung, die er meint, gegen einen Schuldner zu haben, berechtigt ist und alle Voraussetzungen für einen Mahnbescheidsantrag oder eine Klage vorliegen, sollte sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, sodass alle wichtigen Schritte noch bis zum 31.12.2011 erledigt werden können. Wenn Sozialleistungen bezogen werden und eine Pfändung droht, ist es wichtig zu wissen, dass ab dem 01.01.2012 der bisherige 14-tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen wegfällt. Bisher war es so, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld i und Arbeitslosengeld ii 2 Wochen nach Auszahlung auf das Girokonto vor Pfändungen geschützt waren und man das Geld noch abheben konnte. Das wird ab dem 01.01.2012 nicht mehr so sein. Kommt das Geld auf das Konto und es wird gepfändet, so ist es unwiderbringlich weg. Deshalb sollte noch bis zum 31.12.2011 das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Dadurch wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 € geschützt. Büro Weida: Neustädter Str. 25 · Tel.: 036603/46064 · Fax: 46065 · E-Mail: weida@kanzlei-jahn.de Büro Gera · Büro Pößneck Inh. 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Uhrmachermeister R.Maier Markt 17 · ☎ 46050 · Weida/Thür. – Uhren und schmuck aus allergiefreiem Titanium – reparaturservice für Uhren und schmuck aus Meisterhand – altgoldankauf zu Höchstpreisen Alte Volksbräuche Eine Beitragsserie von Hans-Dietrich Knoll Über den Nikolaustag in alter Zeit Der Nikolaustag hatte bei unseren christlichen Vorfahren eine größere Bedeutung und Beliebtheit, als dieses heute der Fall ist. Wie viele kirchliche Feiertage dient auch er in unseren Tagen in erster Linie dem Kommerz. Wohl werden in manchen Haushalten durch die Kinder noch die sauber geputzten Schuhe vor die Tür gestellt, um vom Nikolaus kleine Geschenke zu erhaschen. Zur Zeit unserer Urgroßeltern erschien dieser Heilige, nicht selten in Begleitung von Knecht Ruprecht, noch persönlich an der Wohnungstür. Es erfolgte nicht nur eine Belohnung der Kinder, so manchen „bösen Buben“ wurde auch mit der Rute gedroht. Aber schon vor über 100 Jahren ist dieser Brauch langsam in Vergessenheit geraten. Im Jahr 1888 wurde er in der „Weidaer Zeitung“ in Erinnerung gebracht. Im Jahr 1888 hat man diesen Tag in Weimar mit einem Marktfest feierlich begangen. Heut war St. Nikolaustag, der tag welcher als Vorbote des Christkindes vom Volke schon seit langen zeiten hochgehalten wird. „Volksbesieger“ bedeutet ja Nikolaus, und er ist in Wahrheit des Volkes Liebling, wie das Volk sein Liebling gewesen ist, des heiligen Bischofs von Myr in Lycien, welcher vom Kaiser Diokletian eingekerkert, von Konstantin dem Großen aber befreit wurde, worauf der fromme Mann eifrig fortfuhr, seinem edlen Wohltätigkeitssinn zu folgen und Hab und Gut den Armen zu weihen. Hat nun auch gegenwärtig (1888) der Christbaum und die Christbescherung den Nikolaus von ehedem mehr und mehr verdrängt, ganz und gar ist er doch nicht in den Hintergrund getreten. Er, der fast die Woche zuvor das schönste Fest im Jahr schon ankündet, und als dessen Herold ein hochwillkommener Gast ist, wo er sich noch blicken läßt, mag er, je nach Landes- oder Ortssitte „St. Niklas, Antiklaus, Sumiklaus, der heilige Mann usw. geheißen werden, und mag er allein kommen oder in Begleitung des Knechtes rupprecht, des schrecklichen Klaubauf, mit dem Diener rampus oder dem Schreckensmann rumpan, bringt er doch oder trägt sein Begleiter alles was ein Kinderherz und einen Kindermagen erfreut, Obst und Naschwerk, Spielzeug und noch manches andere, allerdings aber auch als Droh- und Schreckmittel eine möglichst umfangreiche rute mit dem stumm beredten Motto: „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt!“. Manches Altherkömmliche hat die zunge der Kultur, die unersättliche, bereits beleckt und aufgeschleckt auf Nimmerwiedersehen. Den St. Nikolaustag und seine kinderfreundliche pädagogische Bedeutung hat sie bisher geschont, denn wenn auch in zeitgemäß veränderter und verringerter Gestalt, so kommt er doch nach wie vor wie seit Jahrhunderten, alljährlich durch das Land gezogen mit seinen volkstümlichen Gaben, der gute Nikolaus. In Weimar wird St. Nikolaus noch heutigen tages (1888) fröhlich gefeiert. Auf dem Markte sind Buden aufgeschlagen, in denen Pfefferkuchen, Puppen und andere Spielwaren feilgehalten werden und schon von Mittag ab entwickelt sich ein lebhafter Kaufverkehr. Des Abends werden die Buden und Verkaufsstände mit unzähligen Lichtern erleuchtet und das gibt einen gar reizenden Anblick. In vielen Familien findet auch eine kleine Bescherung zum Gaudium und Entsetzen der Kinder statt. Kurz, St. Nicolaus hat in Weimar noch heute seine Stätte. Wenn auch die Aufgaben des Nikolaus heute von den Eltern übernommen werden, ist doch im Interesse der Kinder und des alten Brauchtums zu wünschen, das dieser Tag nicht in Vergessenheit gerät. Weiter wachsendes Interesse bei den „Freunden der Osterburg“ Am 26. November hat der förderverein „freunde der osterburg Weida e.V“ seine alljährige Weihnachtsfeier begangen. Nach den eröffnungsreden durch den Vorstandsvorsitzenden frank Krause und Bürgermeister Werner Beyer haben wir das Jahr bei Kerzenschein und deftigen speisen noch einmal revue passieren lassen. dabei wurde über neue Pläne beratschlagt, aber natürlich wurden auch ganz allgemeine Themen angeschnitten. Wir möchten uns hiermit bei allen bedanken, die zu dieser gelungenen und gemütlichen Veranstaltung beigetragen haben, insbesondere bei der fleischerei am Markt für das leckere Buffet. Am Abend stellte unser Gast Peter Wüst einen Antrag auf Mitgliedschaft in den förderverein. Wir hoffen, dass es allen Gästen und Mitgliedern ebenso gefallen hat und keiner hungrig oder gar durstig geblieben ist. der Vorstand Weihnachtskonzert des Kammerchors „SingaPur“ Weida Weihnachten - Zeit der Besinnlichkeit … einfach mal dem Alltag entfliehen und sich in ruhe und fernab des Trubels (vor)weihnachtlich einstimmen lassen … der Kammerchor „singaPur“ des Gymnasiums Weida sowie solisten laden herzlich zu ihrem Weihnachtskonzert ein! Traditionelle und moderne Weihnachtsmusik wird es am Vorabend des 4. Advent (sonnabend, 17.12.2011) um 18 uhr in der katholischen Kirche in Weida (Neustädter straße) geben. es erwarten sie Klassiker aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen, aber auch moderne stücke sowie besinnlich Gesprochenes. der eintritt ist frei. Auf ihren Konzertbesuch freuen sich die sängerinnen des Kammerchors „singaPur“! - 9 -

Weihnachtsüberraschungen<br />

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● Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen<br />

● Lernstörungen und Lese-Rechtschreib-Schwäche<br />

- alle Kassen und privat - Termine nach Vereinbarung<br />

Weida · Grochwitzer Weg 16 · Tel.: 67315 · Fax: 60719<br />

Ich wünsche meinen werten Patienten und den ansässigen<br />

Ärztinnen und Ärzten eine schöne Adventszeit und ein<br />

besinnliches Weihnachtsfest sowie alles Gute im Jahr 2012.<br />

Entgegen aller Behauptungen bin ich auch im neuen Jahr weiterhin für meine Patienten da.<br />

Amtsblatt Seite 4<br />

IHR GUTES RECHT !<br />

§<br />

Ohne eindeutigen Zugangsnachweis sollte dem<br />

Schuldner eine Kopie der Rechnung oder Mahnung<br />

mit dem Mahnbescheidsantrag zugestellt<br />

werden.<br />

Der Schuldner muss jedenfalls ohne weitere Angaben<br />

feststellen können, auf welche Gegenleistungen<br />

sich die Forderung bezieht.<br />

Sollte dies dem Gläubiger nicht gelungen sein,<br />

so besteht die Gefahr, dass der Mahnbescheid<br />

fehlerhaft ist und die Verjährung trotz Mahnantrag<br />

eintritt.<br />

Was Sie dieses Jahr noch<br />

erledigen sollten!<br />

Autor<br />

Rechtsanwalt<br />

Thomas Jahn<br />

Fachanwalt für<br />

Verkehrsrecht<br />

Zum Jahresende 2011 verjähren<br />

Ansprüche, die im Jahr<br />

2008 entstanden sind und für<br />

die die regelmäßige Verjährungsfrist<br />

von 3 Jahren gilt.<br />

Dies sind Forderungen aus<br />

häufig vorkommenden Geschäften,<br />

z.B. Zahlungsansprüche<br />

aus Kauf-, Werk- und<br />

Dienstleistungsverträgen.<br />

Der eintritt der Verjährung kann durch den erlass<br />

eines gerichtlichen Mahnbescheides verhindert<br />

werden. es ist aber auch möglich, eine<br />

Klage gegen den Schuldner einzureichen. Die<br />

kostengünstigere Variante ist allerdings das gerichtliche<br />

Mahnverfahren. Klage und Mahnbescheid<br />

hemmen die Verjährung, d.h. während<br />

des Zeitraumes der Hemmung kann keine Verjährung<br />

eintreten, da eine etwaige Verjährungsfrist<br />

nicht läuft. Voraussetzung für die Hemmung<br />

ist allerdings, dass die Forderung hinreichend<br />

klar begründet ist. im Antrag auf erlass des<br />

Mahnbescheides kann hierzu auf eine Rechnung<br />

oder Mahnung Bezug genommen werden,<br />

wenn sie dem Schuldner zuvor nachweisbar zugegangen<br />

ist.<br />

Wer also noch eine Forderung hat, die im Jahr<br />

2008 entstanden ist, der muss sich beeilen,<br />

wenn er noch erfolg haben möchte. es ist noch<br />

genug Zeit, eine Rechnung bzw. ein Aufforderungsschreiben<br />

an den Schuldner zu fertigen.<br />

Da es auf den tatsächlichen Zugang beim<br />

Schuldner ankommt, sollte der Rechnungszugang<br />

vom Gläubiger möglichst nachweisbar dokumentiert<br />

werden.<br />

Man sollte die Rechnung bzw. das Aufforderungsschreiben<br />

per einschreiben mit Rückschein<br />

versenden oder die Übergabe gegen<br />

empfangsbestätigung oder unter Zeugen veranlassen.<br />

in dem Aufforderungsschreiben sollte<br />

eine Zahlungsfrist aufgeführt sein.<br />

Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann grundsätzlich<br />

noch eine Mahnung versandt werden. es ist<br />

aber auch möglich, gleich den Mahnbescheid zu<br />

beantragen bzw. Klage einzureichen.<br />

JAHN · RECHTSANWÄLTE<br />

Wichtig ist hier nur, dass der Mahnbescheidsantrag<br />

bzw. die Klage spätestens am 31.12.2011,<br />

24:00 Uhr, bei Gericht eingeht.<br />

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er meint, gegen einen Schuldner zu haben, berechtigt<br />

ist und alle Voraussetzungen für einen<br />

Mahnbescheidsantrag oder eine Klage vorliegen,<br />

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lassen, sodass alle wichtigen Schritte noch bis<br />

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dass ab dem 01.01.2012 der bisherige 14-tägige<br />

gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen<br />

wegfällt.<br />

Bisher war es so, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld<br />

i und Arbeitslosengeld ii 2 Wochen<br />

nach Auszahlung auf das Girokonto vor<br />

Pfändungen geschützt waren und man das Geld<br />

noch abheben konnte.<br />

Das wird ab dem 01.01.2012 nicht mehr so sein.<br />

Kommt das Geld auf das Konto und es wird gepfändet,<br />

so ist es unwiderbringlich weg. Deshalb<br />

sollte noch bis zum 31.12.2011 das Girokonto in<br />

ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.<br />

Dadurch wird automatisch ein Grundfreibetrag<br />

in Höhe von 1.028,89 € geschützt.<br />

Büro Weida: Neustädter Str. 25 · Tel.: 036603/46064 · Fax: 46065 · E-Mail: weida@kanzlei-jahn.de<br />

Büro Gera · Büro Pößneck<br />

Inh. Ina Fritzsche<br />

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Platz der Freiheit 7/8 · 07570 Weida · Tel. 036603/646514<br />

Liebe Kunden, Gäste und Geschäftsfreunde,<br />

aus gesundheitlichen Gründen ist das Schlemmerstübchen<br />

ab 1.12.2011 geschlossen.<br />

Herzlichen Dank, besonders auch an meine lieben Stammgäste,<br />

für die mir entgegengebrachte Treue.<br />

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meiner Nachfolgerin<br />

ebenfalls Ihr Vertrauen erweisen würden.<br />

Ina Fritzsche<br />

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Ab 2.1. 2012 freut sich Frau Ina Zimmer, Sie weiterhin als<br />

Gäste in den Räumlichkeiten Platz der Freiheit 7/8<br />

begrüßen zu dürfen.<br />

Thüringer Hausmannskost zu günstigen Preisen in<br />

gewohnter Qualität. Partyservice auf Anfrage.<br />

Ich bin für Sie da: Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr<br />

Ina Zimmer

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