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Dipl.-Kfm. Matthias Volkert DDF III Prüfung Jahresabschluss 2008Wirtschaftsprüfer Steuerberater Seite 22E. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks mit Schlussbemerkung54. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich mit Datum vom 25. November2009 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:"Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die DUBAI DIREKT FONDS III GmbH & Co. KGIch habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungsowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der DUBAI DIREKT FONDS IIIGmbH & Co. KG, Köln, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 24. April bis 31. Dezember2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach dendeutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichenVertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführtenPrüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung derBuchführung abzugeben.Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institutder Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßigerAbschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschlussunter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermitteltenBildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichenderSicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werdendie Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtlicheUmfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. ImRahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internenKontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschlussüberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst dieBeurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungender gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichereGrundlage für meine Beurteilung bildet.Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprichtder Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtungder Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissenentsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

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