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Dipl.-Kfm. Matthias Volkert DDF III Prüfung Zwischenabschluss zum 30. Juni 2009Wirtschaftsprüfer Steuerberater Seite 23E. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks mit Schlussbemerkung55. Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 24. April2008 bis zum 31. Dezember 2008 in der vorliegenden testierten Fassung unverändert festgestelltwird, habe ich nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung mit Datum vom25. November 2009 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:"Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die DUBAI DIREKT FONDS III GmbH & Co. KGIch habe den Zwischenabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungsowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der DUBAI DIREKT FONDS IIIGmbH & Co. KG, Köln, für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2009 geprüft.Die Buchführung und die Aufstellung des Zwischenschlusses nach den deutschen handelsrechtlichenVorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter derGesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfungeine Beurteilung über den Zwischenabschluss unter Einbeziehung der Buchführungabzugeben.Ich habe meine Prüfung des Zwischenabschlusses nach § 317 HGB unter Beachtungder vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßigerAbschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planenund durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung desdurch den Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführungvermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungenwerden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftlicheund rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogeneninternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführungund Zwischenabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfungumfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichenEinschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellungdes Zwischenabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung einehinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprichtder Zwischenabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtungder Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissenentsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

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