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Logistik - THW Ortsverband Eschweiler

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-ENTWURF-LernunterlageBasisausbildung IIZugtruppLernabschnitt 8:<strong>Logistik</strong>


Erstellt von:Ingo PerkunOV LüneburgGrafische Bearbeitung von:Ingo PerkunVersion: 0.2letzte Änderung: 10.02.2008Herausgeber:Bundesanstalt Technisches Hilfswerk- <strong>THW</strong> Leitung, Referat E 3, Kompetenzentwicklung -Provinzialstraße 9353127 Bonn© 2008 Bundesanstalt Technisches HilfswerkBonnNachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise –nur mit Genehmigung der <strong>THW</strong> Leitung, Referat E 3.Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten.*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 2


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellenInhaltsverzeichnis1 <strong>Logistik</strong> ........................................................................................................51.1 Allgemeines...................................................................................................51.2 Begriffsdefinitionen <strong>Logistik</strong> (Auswahl) .........................................................61.3 Verpflegung der Helfer..................................................................................61.4 Beschaffung von Verbrauchsmaterial...........................................................71.5 Zuführung zu den Teileinheiten - Einsatz des MTW.....................................81.6 Transport von Gefahrgut...............................................................................8AbbildungsverzeichnisAbbildung 1 - Unfallmerkblatt (Beispiel) ............................................................................11TabellenverzeichnisTabelle 1 - Lernziele ............................................................................................................4Tabelle 2 - Gefahrstoffklassen.............................................................................................8Tabelle 3 - Beispiel zur 1000 Punkte Berechnung ............................................................11*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellenTabelle 1 - LernzieleGroblernziele des Lernabschnitts 8Der Helfer soll‣ die Grundlagen der Versorgung der eigenen und beigestellten Einheitenkennen und anwenden können.Einzelthemen des Lernabschnitts 8Std. T/P<strong>Logistik</strong> 4 T/P8.1 Verpflegung der Helfer 1 T8.2 Beschaffung von Verbrauchsmaterial 1 T/P8.3 Zuführung zu den Teileinheiten (Einsatz MTW) 1 T8.4 Transport von Gefahrgut 1 T*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 4


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellen1 <strong>Logistik</strong>1.1 Allgemeines<strong>Logistik</strong> umfasst Planung, Bereitstellung, Einsatz und Nachweis der erforderlichenMittel. Sie ist also die Unterstützung und Versorgung von Einheitenund umfasst alle Dienstleistungen zu diesem Zweck. Dazu gehören:• Versorgung mit Verpflegung• Beschaffungsmaßnahmen• Einrichten und Betreiben von <strong>Logistik</strong>stützpunkten• Materialverwaltung• Transportleistung• Unterbringung der eingesetzten Kräfte und Ablösungen• Versorgung mit Verbrauchsgütern• Maßnahmen der MaterialhaltungIm Einsatzgeschehen spielt die <strong>Logistik</strong> eine wesentliche Rolle. DerEinsatzerfolg hängt maßgeblich davon ab, dass alle materiellen Voraussetzungenzur Erfüllung der Einsatzaufträge gegeben sind. Auch die materielleEinsatzbereitschaft wird durch <strong>Logistik</strong> sichergestellt. Somit ist <strong>Logistik</strong>ein grundlegender Bestandteil der Führung. Wichtig ist es, über Möglichkeitenund Grenzen der Einsatzmittel informiert zu sein. MangelndeVersorgung kann keinesfalls durch Willenskraft ersetzt werden. Dahermüssen logistische Maßnahmen vorausschauend geplant und wechselndenLagen angepasst werden. Die logistischen Gegebenheiten beeinflussenaußerdem maßgeblich den FührungsvorgangDas <strong>THW</strong> regelt seine <strong>Logistik</strong> entweder außerhalb des Schadengebietesin Anlehnung an die <strong>THW</strong>-Struktur oder im Schadengebiet in seinerEinsatzstruktur. Bei größeren Schadensereignissen besteht auch die Möglichkeit,dass der Bedarfsträger die <strong>Logistik</strong> organisiert (Beispiele: Oderhochwasser1997 - Eisenhüttenstadt, Elbehochwasser 2004 - Amt Neuhaus).Teilweise wird in so einem Fall auch das <strong>THW</strong> mit der <strong>Logistik</strong> fürden gesamten Zuständigkeitsbereich des Bedarfsträgers beauftragt.Das <strong>THW</strong> unterhält zur Abwicklung von logistischen Aufgaben die FGrLog. Sie führt Arbeiten zur Materialerhaltung und Reparaturen durch. Insbesonderegeht es darum im Einsatz auftretende Defekte kurzfristig zubeheben. Sie sorgt außerdem für die Zufuhr von Verbrauchsgütern undbereitet Verpflegung zu.Jeder taktische Führer trägt die Verantwortung für die <strong>Logistik</strong> der ihm unterstelltenEinsatzkräfte. In der <strong>THW</strong>-FüSt mit Stab ist der Sachgebietsleiter4 (S4) zuständig für Planung und Koordination des <strong>Logistik</strong>einsatzes.*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 5


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellenDie Versorgung einer Einheit ist gleichzeitig mit der Auftragserteilung zuregeln. Gegebenenfalls wird die <strong>Logistik</strong> durch den OV-Stab sichergestellt,beispielsweise bei Einsatz eines einzelnen TZ oder einer FGr. Je früherdie erforderlichen Maßnahmen feststehen umso eher und gezielter kanndie <strong>Logistik</strong>planung erfolgen. Damit die <strong>Logistik</strong> funktioniert ist ein regelmäßigerAustausch von Informationen unerlässlich. Bei jeder Lagebeurteilungmuss festgestellt werden, welcher Bedarf besteht, welcher Bestandbereits vorhanden ist und was noch zugeführt werden muss. Es solltestets bedacht werden, dass Beschaffung und Transport Zeit erfordern. Diepünktliche Zuführung von Material kann durch vorausschauende Planungsichergestellt werden, wenn die notwendigen Informationen von den Einheitenvorliegen.Einheiten die zu Einsätzen, Bereitstellungen und Märschen ausrücken,haben eine Grundausstattung an Verpflegung, Betriebsstoffen und sonstigenBedarfsgütern mitzuführen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:‣ Kraftfahrzeuge sind voll aufgetankt, mitgeführtes Gerät kann min.acht bis zehn Stunden in Betrieb gehalten werden.‣ Erstverpflegung ist mitzuführen. In den ersten vier bis sechs Stundengibt es i. d. R. keine Verpflegung!‣ Sonstige Verbrauchsgüter sollten für vier bis sechs Stunden vorhandensein.1.2 Begriffsdefinitionen <strong>Logistik</strong> (Auswahl)Der Betriebsstoffsatz (BS) ist die Menge, mit der ein Kraftfahrzeug 100km weit fahren kann oder mit der ein mit Kraftstoff angetriebenes Gerätacht bis zehn Stunden betrieben werden kann.Der Verpflegungssatz (RS) ist die Menge, die für einen Helfer für 24Stunden benötigt wird und mindestens eine warme Mahlzeit enthält.Verbrauchsgüter sind Ausstattungsteile, die entweder zum Gebrauchbestimmt sind, z.B. Kraftstoff, oder die mit ihrer Verwendung ihre Eigenschaftals selbstständige Ausstattungsteile verlieren (z.B. Ersatzteile,Werk- und Verbrauchsmaterial).Verbrauchsgütersatz (VS) sind die Mengen, die eine Einheit für einenbestimmten Auftrag innerhalb einer bestimmten Zeit benötigt.1.3 Verpflegung der HelferDie Einsatzbereitschaft der Helfer wird unter anderem in hohemMaße durch Art, Umfang und Qualität der Verpflegung bestimmt.Es ist daher notwendig, die Helfer rechtzeitig und ausreichendmit einwandfreier und schmackhafter Verpflegung zuversorgen.Handbuch<strong>Logistik</strong>*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 6


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellenFür die Verpflegung innerhalb der ersten Stunden muss die Einheit selbersorgen. Mit der übergeordneten Führungsstelle muss dann geklärt werdenwie die weitere Versorgung erfolgt. In der Regel wird bei größeren Einsätzender Bedarfsträger für alle Einsatzkräfte die Verpflegung organisieren.Bei kleinen Einsätzen muss die Verpflegung oft in eigener Zuständigkeitgeregelt werden. Hierzu steht den Ortsverbände der OV-Koch zur Verfügung.Es ist zweckmäßig, lang haltbare Lebensmittel im OV vorzuhalten,damit kurzfristig eine Versorgung erfolgen kann. Ratsam ist es auch, zueinem örtlichen Supermarkt Kontakt herzustellen, so dass auch außerhalbder Öffnungszeiten ein Einkauf erfolgen kann.Alternativ kann auf örtliche Gastronomiebetriebe oder Cateringfirmen zurückgegriffenwerden.Regelt das <strong>THW</strong> die <strong>Logistik</strong> selber, kommt ggf. auch der Einsatz desVerpflegungstrupps der FGr <strong>Logistik</strong> in Frage. Die Zubereitung und Ausgabevon Verpflegung unterliegt dabei aus hygienischen Gründen bestimmtenVorschriften. Für die Einrichtung von Versorgungsstellen Verpflegunggelten daher, auch aus taktischen Gründen, einige wichtige Kriterien:• festes Gebäude, Halle oder Zelt erforderlich• fester, trockener Untergrund• auch bei schlechtem Wetter benutzbar• ausreichend Parkraum• geeignete Zu- und Abfahrtswege• Trink- und Abwasseranschluss• separate Sanitäranlagen für Kräfte der Log-V• Müllentsorgung notwendig (insbesondere Küchenabfälle)• Kühlung für Lebensmittelbevorratung benötigt1.4 Beschaffung von VerbrauchsmaterialDie bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Betriebsstoffen, Verbrauchsmaterialund persönlicher Ausstattung muss unbedingtgewährleistet werden.Verbrauchsmaterial kann durch verschiedene Stellen beschafft werden.Grundsätzlich bestehen dazu folgende Möglichkeiten:‣ Durch den <strong>Ortsverband</strong>‣ Durch die Fachgruppe <strong>Logistik</strong>‣ Durch die Geschäftsstelle oder den Landes-/Länderverband‣ Aus Gewerbe und Wirtschaft‣ Von anderen Stellen oder OrganisationenHandbuch<strong>Logistik</strong>*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 7


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellenWelche Einheit oder Institution einbezogen wird, hängt vom Bedarfsträgerab. Mit der Erteilung eines Auftrages wird die logistische Versorgung geregelt.In vielen Fällen wird es so sein das Material über die vorgesetzteFührungsstelle anzufordern ist. Gegebenfalls besteht auch eine andereAnweisung durch den Bedarfsträger, z. B das die Versorgung in eigenerZuständigkeit erfolgt.1.5 Zuführung zu den Teileinheiten - Einsatz des MTWDer Zugtrupp ist mit einem Mannschaftstransportwagen ausgerüstet. Dieserist universell einsetzbar und dient zum Transport von Helfern, Materialund Versorgungsgütern.Im Einsatz wird er als Befehls- und Führungsstelle genutzt, aber auch zumTransport von Betriebsstoffen und Betriebsmitteln.1.6 Transport von GefahrgutGefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die wegen ihrer Eigenschafteneine oder mehrere Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt aufweisen.Gefahrgüter sind gefährliche Stoffe die auf einen Verkehrsträger gebrachtwerden und dadurch zusätzlichen Gefahren unterliegen.Um zu erkennen, wie gefährlich ein Gefahrgut ist, hat man es in Klassenbzw. Gefahrgrade eingeteilt. Zur Bezeichnung eines gefährlichen Stoffesgehört:‣ die UN - Nummer‣ die Stoffbezeichnung‣ die Klasse‣ eine Ziffer und teilweise ein KleinbuchstabeGGBefGTabelle 2 - GefahrstoffklassenKlasse1EigenschaftenExplosive Stoffe und Gegenstände mit ExplosivstoffGefahrzettel(Beispiel)2.1 Entzündbare Gase22.2 Nichtentzündbare Gase, nicht giftige Gase2.3 Giftige Gase2*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 8


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellen3 Entzündbare flüssige Stoffe4.1Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzlicheStoffe und desensibilisierte explosive Stoffe4.2 Selbstentzündliche Stoffe4.3Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündlicheGase entwickeln5.1 Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe5.2 Organische Peroxide6.1 Giftige Stoffe6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe7 Radioaktive Stoffe8 Ätzende Stoffe9Verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeDer Kraftfahrer eines Fahrzeuges muss darüber informiert sein, ob und,wenn ja, welches Gefahrgut geladen ist. Die zulässige Menge an Gefahrgutwird durch ein Punktesystem bestimmt, bei dem jedem Stoff eine bestimmteAnzahl an Gefahrenpunkten zugewiesen ist. Es muss also berücksichtigtwerden, wie viele Gefahrenpunkte das zugeladene Gut hatund wie viele Gefahrenpunkte sich bereits auf dem Fahrzeug befinden.Grundsätzlich dürfen max. 1000 Punkte erreicht werden. Bis zu diesemWert können die Regelungen des Kapitels 1.1.3.6 des ADR* angewendetwerden, die von einem Teil der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgutbefreien. Bei Überschreitung ist umgehend die beauftragte Person Gefahrgutzu benachrichtigen. Evtl. kann der Transport auf mehrere Fahrzeugeverteilt werden.*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 9


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellenGefahrgut mit mehr als 1000 Punkten darf nur von Kraftfahrern mit ADR-Bescheinigung gefahren werden! Gefahrguttransporte müssen mit vorgeschriebenenWarntafeln und Gefahrzetteln gekennzeichnet werden. Weiterhin• sind Beförderungspapiere zwingend vorgeschrieben• ist das entsprechende Unfallmerkblatt mitzuführen• hat der Fahrer seine Schulungsbescheinigung mitzuführen• ist immer die „beauftragte Person Gefahrgut“ (BPG) Absender, sieunterschreibt auch die PapiereGrundsätzlich sollte das <strong>THW</strong> über die 1000 Punkte hinaus kein Gefahrguttransportieren. In Einsatzfällen besteht aber die Möglichkeit, von den Bestimmungendes ADR befreit zu werden. Diese Notfallbeförderung ist nurzulässig zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt.Geplante Versorgungsfahrten für Einsatzstellen fallen nicht unter den Begriff„Notfallbeförderung“! Es ist für eine Notfallbeförderung stets eine Einzelfallprüfungerforderlich.Auch wenn eine Freistellung von der 1000 Punkte Regelung in Fragekommt, müssen alle Maßnahmen zur sicheren Durchführung des Transportesgetroffen werden. Dazu gehören z. B.• vorgeschriebene Fahrzeugausstattung• gemäß Unfallmerkblatt vorgeschriebene Zusatzausstattung• Begleitpapiere• sichere, geprüfte Verpackung• ausreichende Ladungssicherung• Sicherheitsvorschriften beim Be- und Entladen beachtenGgf. sind die gleichen Vorschriften anzuwenden die für einen Gefahrguttransportgelten würden. Für die notwendigen Maßnahmen und ihre Einhaltungsind der Einsatzleiter bzw. der Einheitsführer sowie der denTransport ausführende Kraftfahrer verantwortlich.Der Kraftfahrer ist auch für die richtige und sichere Verladung des Gefahrgutesverantwortlich. Die Beförderungspapiere und die 1000 Punkte Berechnungsind grundsätzlich mitzuführen. Das Gefahrgut muss richtig beschriftetund alle Beteiligten im Umgang mit Gefahrgut unterwiesen sein.Beim Transport von Betriebsstoffen müssen Kanister mit eingestanzterUN-Nummer verwendet werden. Diese müssen zusätzlich gemäß GefahrgutverordnungStraße (GGVS) bezettelt sein.*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 10


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellenAbbildung 1 - Unfallmerkblatt (Beispiel)Tabelle 3 - Beispiel zur 1000 Punkte BerechnungStoff Menge Punkte SummeBenzin 3 x 20l 3 Punkte/l 60 PunkteDiesel 1 x 20l 1 Punkt/l 20 PunkteSumme: 80 Punkte*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 11


LA 8: <strong>Logistik</strong>HinweiseFundstellenFür die Durchführung der 1000 Punkte Berechnung gibt es Vorlagendes <strong>THW</strong>, in denen die benötigten Daten für alle Stoffebereits vorgegeben sind.Für den Transport von Sprengmitteln eine besondere Verbringungsgenehmigungerforderlich. Der Transport darf nur von Genehmigungsscheininhaberndurchgeführt werden.Weiter Informationen zum Bereich Gefahrgut sind zu erhalten von der „BeauftragtenPerson Gefahrgut“ in der Geschäftsstelle. Außerdem von der„sonstigen verantwortlichen Person“ (SVP) im <strong>Ortsverband</strong>, in der Regelist dies der Schirrmeister. Auch die Kraftfahrer der FGr <strong>Logistik</strong> gehörenzu den SVP.*Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 12

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