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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 9 Objektbetreuunga) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenb) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Beson<strong>der</strong>e Leistungen bei Umbauten undMo<strong>der</strong>nisierungen von Ingenieurbauwerkenund bei Verkehrsanlagen mit geringen Kostenfür Erdarbeiten einschließlich Felsarbeiten sowiemit gebundener Gradiente o<strong>der</strong> beischwieriger Anpassung an vorhandene Randbebauung- Ermitteln substanzbezogener Daten und Vorschriften- Untersuchen und Abwickeln <strong>der</strong> notwendigenSicherungsmaßnahmen von Bau- und Betriebszuständen- Örtliches Überprüfen von Planungsdetails an<strong>der</strong> vorgefundenen Substanz und Überarbeiten<strong>der</strong> Planung bei Abweichen von den ursprünglichenFeststellungen- Erarbeiten eines Vorschlags zur Behebungvon Schäden o<strong>der</strong> Mängeln§ 57 (<strong>HOAI</strong> 1996)Örtliche Bauüberwachung(1) Die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagenumfaßt folgende Leistungen;1. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführunggenehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkanntenRegeln <strong>der</strong> Technik und den einschlägigen Vorschriften,2. Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkteim Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit beson<strong>der</strong>eninstrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanfor<strong>der</strong>ungen erbrachtwerden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen,98 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr

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