11.07.2015 Aufrufe

Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>10. bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerken nach§ 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.(2) Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung kann mit 2,1 bis 3,2 vom Hun<strong>der</strong>t<strong>der</strong> anrechenbaren Kosten nach § 52 Abs. 2, 3, 6 und 7 vereinbart werden. DieVertragsparteien können abweichend von Satz 1 ein Honorar als Festbetrag unter Zugrundelegung<strong>der</strong> geschätzten Bauzeit vereinbaren. Wird ein Honorar nach Satz 1 o<strong>der</strong>Satz 2 nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so gilt ein Honorar in Höhe von2,1 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> anrechenbaren Kosten nach § 52 Abs. 2, 3, 6 und 7 als vereinbart.§ 5 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.(3) Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung bei Objekten nach § 52 Abs. 9kann abweichend von Absatz 2 frei vereinbart werden.86 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!