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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – IngenieurbauwerkeLPH 9 Objektbetreuunga) Fachliche Bewertung <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristenfür Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel, längstens jedoch biszum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme <strong>der</strong>Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenc) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Überwachen <strong>der</strong> Mängelbeseitigung innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist§ xxÖrtliche BauüberwachungIn <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe 3 wurde einvernehmlich beschlossen, dass die örtlicheBauüberwachung (Anlage 2 Pkt. 2.8.8 <strong>HOAI</strong> bzw. § 57 <strong>HOAI</strong> 1996) wie<strong>der</strong> verbindlichgeregelt werden soll. Es wurde ein Modell entwickelt, mit dem zum einen durchschnittlichaufwendige Maßnahmen über feste Prozentsätze abgerechnet werdenkönnen und zum an<strong>der</strong>en für über- bzw. unterdurchschnittlich aufwendige MaßnahmenÖffnungsklauseln enthalten sind.(1) Die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken umfasst:1. Plausibilitätsprüfung <strong>der</strong> Absteckung2. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Bauleistungen- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)- Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführungfreigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,- Prüfen und Bewerten <strong>der</strong> Berechtigung von Nachträgen- Durchführen o<strong>der</strong> Veranlassen von Kontrollprüfungen- Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Leistungen festgestelltenMängel3. Dokumentation des Bauablaufs4. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Prüfen <strong>der</strong> Aufmaße5. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen6. Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Leistungen und Lieferungen7. Rechnungsprüfung, Vergleich <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Rechnungsprüfungen mit <strong>der</strong> Auftragssumme8. Mitwirken beim Überwachen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Anlagenteile und<strong>der</strong> Gesamtanlage9. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerken nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufÜbereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 85

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