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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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Teil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – IngenieurbauwerkeTeil 3 – ObjektplanungAbschnitt 3 – Ingenieurbauwerke§ 42Leistungsbild Ingenieurbauwerke(1) Das Leistungsbild Ingenieurbauwerke umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen,Wie<strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Mo<strong>der</strong>nisierungen, Instandhaltungenund Instandsetzungen. Die Leistungen für Ingenieurbauwerke sind in neunLeistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honoraredes § 43 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit ................................... 2 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit ................................................. 20 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit ......................................... 25 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit ................................. 5 Prozent5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit ................................... 15 Prozent6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit ........................... 13 Prozent7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit .......................... 4 Prozent8. für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit ............................................ 15 Prozent9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit ........................................... 1 Prozent100 Prozent∑ 100%[1] Allg. Teil[2] FlächenplanungAbweichend von <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit ...... 20 Prozent,wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanungerfor<strong>der</strong>n, mit 10 Prozent bewertet.In <strong>der</strong> FAG 3 wurde die prozentuale Verteilung <strong>der</strong> Honoraranteile auf die einzelnenLPH infolge <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Erfahrungen in <strong>der</strong> Praxisabgestimmt.Die Bewertung <strong>der</strong> LPH 4 mit 5% geht von einem durchschnittlichen Aufwand zur Erstellung<strong>der</strong> Genehmigungsunterlagen und bei <strong>der</strong> Durchführung des Genehmigungsverfahrensaus. Die FAG3 schlägt vor, die Bewertung <strong>der</strong> LPH 4 optional auf5-8% anzuheben, sofern für ein Objekt ein eigenständiges Planfeststellungsverfahrenerfor<strong>der</strong>lich ist.Die Bewertung <strong>der</strong> LPH, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> LPH 9 und <strong>der</strong> Abmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> LPH 2bei gleichzeitiger Beauftragung <strong>der</strong> Tragwerksplanung, ist durch das Honorargutachtenzu überprüfen.(2) Die Vertragsparteien können abweichend von Absatz 1 bei Auftragserteilungschriftlich vereinbaren,dass die Leistungsphase 4 mit mehr als 5 bis zu 8 v.H. bewertet wird, wenn dafür eineigenständiges Planfeststellungsverfahren erfor<strong>der</strong>lich ist,dass die Leistungsphase 5 abweichend von Absatz 1 mit mehr als 15 bis zu 35 v.H.bewertet wird, wenn in dieser Leistungsphase ein überdurchschnittlicher Aufwand anAusführungszeichnungen erfor<strong>der</strong>lich wird.(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[3.3+4] Ing. BwK, VK[4] Fachplanungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 75

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