Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL
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Evaluierung der HOAI – Aktualisierung der LeistungsbilderLPH 8 Objekt-(Bauüberwachung)a) Überwachen der Ausführung des Objekts aufÜbereinstimmung mit der Baugenehmigung oderZustimmung, den Ausführungsplänen und denLeistungsbeschreibungen sowie mit den allgemeinanerkannten Regeln der Technik und deneinschlägigen Vorschriftenb) Überwachen der Ausführung von Tragwerkennach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmungmit dem Standsicherheitsnachweisc) Koordinieren der an der Objektüberwachungfachlich Beteiligtend) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilene) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes(Balkendiagramm)f) Führen eines Bautagebuchesg) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführendenUnternehmenh) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkunganderer an der Planung und Objektüberwachungfachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängelni) Rechnungsprüfungj) Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach demwohnungsrechtlichen Berechnungsrechtk) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahmedaranl) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellungund Übergabe der erforderlichenUnterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen,Prüfprotokollem) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüchen) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahmeder Bauleistungen festgestellten Mängelo) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungder bauausführenden Unternehmenim Vergleich zu den Vertragspreisenund dem Kostenanschlag- Aufstellen, Überwachen und Fortschreibeneines Zahlungsplanes- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben vondifferenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweitdiese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrechtüber die Grundleistungen der LPH 8 hinausgehtLPH 9 Objektbetreuung und Dokumentationa) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den bauausführenden Unternehmenb) Überwachen der Beseitigung von Mängeln, dieinnerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,längstens jedoch bis zum Ablauf von- Erstellen von Bestandsplänen- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen- Objektbeobachtung58 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.
[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + InnenräumeLPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)und Dokumentationa) Überwachen der Ausführung des Objektes aufÜbereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichenGenehmigungen oder Zustimmung, den Verträgenmit ausführenden Unternehmen, denAusführungsunterlagen, den einschlägigenVorschriften sowie mit den allgemein anerkanntenRegeln der Technikb) Überwachen der Ausführung von Tragwerkennach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmungmit dem Standsicherheitsnachweisc) Koordinieren der an der Objektüberwachungfachlich Beteiligtend) Aufstellen, Fortschreiben und Überwacheneines Terminplans (Balkendiagramm)e) Dokumentation des Bauablaufs (zB. Bautagebuch)f) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführendenUnternehmeng) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen derAufmaße der bauausführenden Unternehmenh) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungenmit den Auftragssummen einschließlichNachträgeni) Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfender Leistungsabrechnung der bauausführendenUnternehmen im Vergleich zu denVertragspreisen und dem Kostenanschlagj) Kostenfeststellung, z.B. nach DIN 276k) Organisation der Abnahme der Bauleistungenunter Mitwirkung anderer an der Planung undObjektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellungvon Mängeln, Abnahmeempfehlung fürden Auftraggeberl) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen undTeilnahme daranm) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation,zeichnerischen Darstellungen undrechnerischen Ergebnisse des Objektsn) Übergabe des Objektso) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüchep) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahmefestgestellten Mängel- Aufstellen, Überwachen und Fortschreibeneines Zahlungsplanes- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben vondifferenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweitdiese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrechtüber die Grundleistungen der LPH 8 hinausgehtLPH 9 Objektbetreuung und Dokumentationa) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristenfür Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel, längstens jedoch biszum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme derLeistung, einschließlich notwendiger Begehungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmen- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalbder Verjährungsfrist- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 59
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[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + InnenräumeLPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)und Dokumentationa) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objektes aufÜbereinstimmung mit <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichenGenehmigungen o<strong>der</strong> Zustimmung, den Verträgenmit ausführenden Unternehmen, denAusführungsunterlagen, den einschlägigenVorschriften sowie mit den allgemein anerkanntenRegeln <strong>der</strong> Technikb) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerkennach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmungmit dem Standsicherheitsnachweisc) Koordinieren <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Objektüberwachungfachlich Beteiligtend) Aufstellen, Fortschreiben und Überwacheneines Terminplans (Balkendiagramm)e) Dokumentation des Bauablaufs (zB. Bautagebuch)f) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführendenUnternehmeng) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen <strong>der</strong>Aufmaße <strong>der</strong> bauausführenden Unternehmenh) Vergleich <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Rechnungsprüfungenmit den Auftragssummen einschließlichNachträgeni) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durch Überprüfen<strong>der</strong> Leistungsabrechnung <strong>der</strong> bauausführendenUnternehmen im Vergleich zu denVertragspreisen und dem Kostenanschlagj) Kostenfeststellung, z.B. nach DIN 276k) Organisation <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Bauleistungenunter Mitwirkung an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung undObjektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellungvon Mängeln, Abnahmeempfehlung fürden Auftraggeberl) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen undTeilnahme daranm) Systematische Zusammenstellung <strong>der</strong> Dokumentation,zeichnerischen Darstellungen undrechnerischen Ergebnisse des Objektsn) Übergabe des Objektso) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchep) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahmefestgestellten Mängel- Aufstellen, Überwachen und Fortschreibeneines Zahlungsplanes- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben vondifferenzierten Zeit-, Kosten- o<strong>der</strong> Kapazitätsplänen- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweitdiese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrechtüber die Grundleistungen <strong>der</strong> LPH 8 hinausgehtLPH 9 Objektbetreuung und Dokumentationa) Fachliche Bewertung <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristenfür Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel, längstens jedoch biszum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme <strong>der</strong>Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmen- Überwachen <strong>der</strong> Mängelbeseitigung innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 59