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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Fachplanungen – Abschnitt 3 – Beson<strong>der</strong>e Leistungen zu FlächenplanungenTeil 2 – FlächenplanungenAbschnitt 3 – Beson<strong>der</strong>e Leistungen zu FlächenplanungenAlle Beson<strong>der</strong>en Leistungen <strong>der</strong> Flächenplanung sind in einem Abschnitt zusammengeführtund sind nicht auf einzelne Leistungsphasen bezogen.Entsprechend <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Koordinierungsgruppe (Beschluss Nr. 19) soll imLeistungsbild Bebauungsplan ein Hinweis auf die Abgrenzung zu den Leistungen desStädtebaulichen Entwurfs aufgenommen werden, die ggf. als Beson<strong>der</strong>e Leistungbeauftragt und geson<strong>der</strong>t vergütet werden müssen. (Auszug aus den Beschlüssen <strong>der</strong>Koordinierungsgruppe im Rahmen <strong>der</strong> Untersuchungen zur <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong><strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> / BMVBS).Der Städtebauliche Entwurf ist bei den Beson<strong>der</strong>en Leistungen als eigenständigeLeistung aufzuführen. Daher wird <strong>der</strong> Städtebauliche Entwurf im Katalog <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>enLeistungen beson<strong>der</strong>s hervorgehoben.In <strong>der</strong> amtlichen Begründung ist auf die Abgrenzung zu den Leistungen des StädtebaulichenEntwurfs einzugehen und eine deutliche Unterscheidung zwischen Bebauungsplanals Rechtsfassung und Städtebaulichem Entwurf als eigenständigePlanung vorzunehmen.Die Facharbeitsgruppe 1 empfiehlt in <strong>der</strong> amtlichen Begründung einen Hinweis aufdas Leistungsbild mit Honorartabelle <strong>der</strong> Baden-Württembergischen Architektenkammeraufzunehmen.§ xxBeson<strong>der</strong>e Leistungen zu Teil 2 FlächenplanungenRahmensetzende Pläne und Konzepte:- Leitbil<strong>der</strong>- Entwicklungskonzepte- Masterpläne- RahmenpläneStädtebaulicher Entwurf:- Grundlagenermittlung- Vorentwurf- EntwurfDer Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 <strong>HOAI</strong> dienen.Der Städtebauliche Entwurf kann das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbessein.Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:- Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden- Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen- Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen- Koordinieren von Planungsbeteiligten- Mo<strong>der</strong>ation von Planungsverfahren- Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter- Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten,Vergabevorschläge)- Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter- Mitwirken beim Ermitteln von För<strong>der</strong>möglichkeiten- Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während <strong>der</strong> Planaufstellung- Durchführen von PlanungsauditsLeistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:- Erstellen digitaler Geländemodelle„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 43

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