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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Landschaftspflegerischer Begleitplan§ 26Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan(1) Die Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in vier Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen des Honorarsdes § XX bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit ................................................................................................. 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit .............. 37 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit ..................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit ................................ 10 Prozent(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen des Planungsgebiets anhand <strong>der</strong> planungsrelevanten Funktionen- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> PlanungsgrundlagenBestandsaufnahme:- Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatusund fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlagevorhandener Unterlagen und vorhandener örtlicher ErhebungenBestandsbewertung:- Bewerten <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und desLandschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und <strong>der</strong>Landschaftspflege- Bewerten <strong>der</strong> vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mitdem AuftraggeberEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbeson<strong>der</strong>e durchLandschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 31

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