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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>§ 25Leistungsbild Landschaftsrahmenplan(1) Die Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 30 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Landschaftsanalyse) 20 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Landschaftsdiagnose) 20 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurf) 50 Prozent und4. für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) 10 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 8 geregelt.(2) Bei einer Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ermäßigt sich die Bewertung<strong>der</strong> Leistungsphase 1 auf 5 Prozent <strong>der</strong> Honorare nach § 30.Anlage 8(zu § 25 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild LandschaftsrahmenplanLeistungsphase 1: Landschaftsanalyse Erfassen und Darstellen in Text und Karten<strong>der</strong>a) natürlichen Grundlagen,b) Landschaftsglie<strong>der</strong>ung- Naturräume- ökologische Raumeinheiten,c) Flächennutzung,d) geschützten Flächen und Einzelbestandteile <strong>der</strong> Natur;Leistungsphase 2: LandschaftsdiagnoseBewerten <strong>der</strong> ökologischen Raumeinheiten und Darstellen in Text und Karten hinsichtlicha) Naturhaushalt,b) Landschaftsbild – naturbedingt – anthropogen,c) Nutzungsauswirkungen, insbeson<strong>der</strong>e Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild,d) Empfindlichkeit <strong>der</strong> Ökosysteme o<strong>der</strong> einzelner Landschaftsfaktoren,e) Zielkonflikten zwischen Belangen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschafts pflegeeinerseits und raumbeanspruchenden Vorhaben an<strong>der</strong>erseits;26 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.

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