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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – GrünordnungsplanLeistungsphase 3: Vorläufige Fassung- Lösen <strong>der</strong> Planungsaufgabe und Erläutern <strong>der</strong> Ziele, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmenin Text und Karte- Darlegen <strong>der</strong> angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen- Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen- Vorschläge zur Übernahme in an<strong>der</strong>e Planungen, insbeson<strong>der</strong>e in die Bauleitplanung- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> vorläufigen Fassung mit <strong>der</strong> für den Naturschutzzuständigen Behörde- Bearbeiten <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung- Ermitteln und Bewerten <strong>der</strong> durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungendes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichemAblauf- Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung erheblicher Beeinträchtigungendes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mitden an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten- Ermitteln <strong>der</strong> unvermeidbaren Beeinträchtigungen- Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen undAusgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleiben<strong>der</strong>, nicht ausgleichbarero<strong>der</strong> ersetzbarer Beeinträchtigungen- Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,insbeson<strong>der</strong>e Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmensowie von Maßnahmen zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung vonAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen- Integrieren ergänzen<strong>der</strong> zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen aufgrunddes Natura 2000-Gebietsschutzes und <strong>der</strong> Vorschriften zum beson<strong>der</strong>en Artenschutzauf Grundlage vorhandener UnterlagenEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- Flächen mit Nutzungsbeschränkungen einschließlich notwendiger Nutzungsän<strong>der</strong>ungen- Erhaltung o<strong>der</strong> Verbesserung des Naturhaushalts o<strong>der</strong> des Landschafts- o<strong>der</strong>Ortsbildes- landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen- Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigenNutzungen, Flächen für Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- Grünflächen,- Anpflanzungen und Erhaltung von Grünbeständen,- Gehölzarten, Leitarten bei Bepflanzungen, Befestigungsarten bei Wohnstraßen,Gehwegen, Plätzen und Parkplätzen, Versickerungsfreiflächen,- Sport-, Spiel- und Erholungsflächen,- Fußwegesysteme,- Ortseingänge und Siedlungsrän<strong>der</strong>,- Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen,- Freiflächen mit Klimafunktion,- den Immissionsschutz,„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 23

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