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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Grünordnungsplan§ 24Leistungsbild Grünordnungsplan(1) Die Leistungen bei Grünordnungsplänen/ Landschaftsplanerischen Fachbeiträgensind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen<strong>der</strong> Honorare des § 29 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit ................................................................................................. 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit ............. 37 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit ..................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) ...................................... 10 Prozent(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen des Planungsgebiets- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen- Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandenerUnterlagen und Daten- Bewerten <strong>der</strong> Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflegeeinschließlich <strong>der</strong> Erholungsvorsorge- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und Bewertung in Text undKarteEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- des Naturhaushalts und seines Wirkungsgefüges- <strong>der</strong> Vorgaben des Artenschutzes, des Bodenschutzes und des Orts- o<strong>der</strong> Landschaftsbildes- <strong>der</strong> siedlungsgeschichtlichen Entwicklung- <strong>der</strong> Schutzgebiete und geschützten Objekte- <strong>der</strong> Flächennutzungen und <strong>der</strong> Vernetzung von Frei- und Grünflächen sowie <strong>der</strong>Erschließungsflächen- <strong>der</strong> Freizeit- und Erholungsanlagen- <strong>der</strong> voraussichtlicher Än<strong>der</strong>ungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungenund an<strong>der</strong>er Vorhaben- <strong>der</strong> vorhandenen und voraussichtlichen Än<strong>der</strong>ungen und Beeinträchtigungen vonNatur und Landschaft- Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgen- Überprüfen des Plangeltungsbereichs„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 21

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