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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – LandschaftsplanTeil 2 – FlächenplanungenAbschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS§ 23Leistungsbild Landschaftsplan(1) Die Leistungen bei Landschaftsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 28 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit ................................................................................................. 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit .............. 37 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit ..................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) ..................................... 10 Prozent.(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen des Planungsgebiets- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen- Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandenerUnterlagen und Daten- Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und <strong>der</strong>Landschaftspflege- Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildeshinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung- Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft- Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Erfassung und Bewertung„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 17

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