Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL
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Evaluierung der HOAI – Aktualisierung der LeistungsbilderTeil 4 – FachplanungAbschnitt 4 – Technische Ausrüstung (TA)§ 53Leistungsbild Technische Ausrüstung(1) Das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ umfasst Leistungen für Neuanlagen,Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungenund Instandsetzungen. Die Leistungen bei der Technischen Ausrüstung sind inneun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen derHonorare des § 54 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 11 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 18 Prozent,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 6 Prozent,7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 5 Prozent,8. für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) mit 33 Prozent,9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 14 geregelt.(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen vonSchlitz- und Durchbruchsplänen nicht in Auftrag gegeben wird, mit 14 Prozent der Honoraredes § 54 zu bewerten.(3) Die §§ 35 und 36 gelten entsprechend.112 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr
Teil 4 – Fachplanung – Abschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)Teil 4 – FachplanungAbschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)§ 53Leistungsbild Technische Ausrüstung(1) Das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ umfasst Leistungen für Neuanlagen,Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungenund Instandsetzungen. Die Leistungen bei der Technischen Ausrüstung sind inneun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen derHonorare des § 54 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit .................................. 1 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit .................................................. 9 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit ........................................ 17 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit ................................ 2 Prozent5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit .................................. 22 Prozent6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit ............................ 7 Prozent7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit ......................... 5 Prozent8. für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) mit .... 40 Prozent9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit .......................................... 1 Prozent104 ProzentVorschlag FAG 4[+ 4% Pkte][1] Allg. Teil[2] FlächenplanungLPH 1 Leistung unverändert, jedoch Anforderungen gesenktLPH 2 Leistung unverändert, jedoch Anforderungen gesenktLPH 3 Leistung verändert, Anforderungen erhöht, Betriebskosten + techn. DatenLPH 4 Leistung unverändert, jedoch Anforderungen drastisch gesenktLPH 5 14%, + 4% M+W Prüfung + 4% S+D-PläneLPH 6 neu: selbstbepreistes LV + 1%LPH 7 Leistung unverändertLPH 8 neu: Dokumentation aus LPH 9, aufwandsbezogene AnpassungLPH 9 Dokumentation und Überwachen der Mängelbeseitigung entfällt, ggf. mit nur1% zu niedrig bewertet(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen vonSchlitz- und Durchbruchsplänen oder das Prüfen der Montage- und Werkstattpläne derausführenden Unternehmen nicht in Auftrag gegeben wird, mit jeweils 18 Prozent derHonorare des § 54 zu bewerten.In der amtlichen Begründung zu § 53 Abs. 2 sollte folgende Klarstellung aufgenommenwerden:Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen vonSchlitz- und Durchbruchsplänen und das Prüfen und Anerkennen der Montage- undWerkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanungnicht in Auftrag gegeben wird, mit jeweils 14 Prozent der Honoraredes § 54 zu bewerten.[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[3.3+4] Ing. BwK, VK(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[4] Fachplanungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 113
- Seite 61 und 62: [4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK,
- Seite 63 und 64: Teil 3 - Objektplanung - Abschnitt
- Seite 65 und 66: FachplanungenIng. BwK, VKObjektplan
- Seite 67 und 68: FachplanungenIng. BwK, VKObjektplan
- Seite 69 und 70: FachplanungenIng. BwK, VKObjektplan
- Seite 71 und 72: FachplanungenIng. BwK, VKObjektplan
- Seite 73 und 74: FachplanungenIng. BwK, VKObjektplan
- Seite 75 und 76: Teil 3 - Objektplanung - Abschnitt
- Seite 77 und 78: [4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK,
- Seite 79 und 80: [4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK,
- Seite 81 und 82: [4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK,
- Seite 83 und 84: [4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK,
- Seite 85 und 86: [4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK,
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- Seite 89 und 90: Teil 3 - Objektplanung - Abschnitt
- Seite 91 und 92: [4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK,
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- Seite 137 und 138: Anlage: Konkretisierung der Zuschla
- Seite 139: Anlage: Konkretisierung der Zuschla
<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 4 – FachplanungAbschnitt 4 – Technische Ausrüstung (TA)§ 53Leistungsbild Technische Ausrüstung(1) Das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ umfasst Leistungen für Neuanlagen,Wie<strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Mo<strong>der</strong>nisierungen, Instandhaltungenund Instandsetzungen. Die Leistungen bei <strong>der</strong> Technischen Ausrüstung sind inneun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong>Honorare des § 54 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 11 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 18 Prozent,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 6 Prozent,7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit 5 Prozent,8. für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) mit 33 Prozent,9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 14 geregelt.(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen vonSchlitz- und Durchbruchsplänen nicht in Auftrag gegeben wird, mit 14 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 54 zu bewerten.(3) Die §§ 35 und 36 gelten entsprechend.112 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr