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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 2 – GeotechnikTeil 4 – FachplanungAbschnitt 2 – Geotechnik§ x3Leistungsbild Geotechnik(1) Grundleistungen sind die Beschreibung und Beurteilung <strong>der</strong> Baugrund- undGrundwasserverhältnisse sowie die daraus abzuleitenden Empfehlungen für die Gründungeinschl. <strong>der</strong> Angabe <strong>der</strong> Bemessungsgrößen für eine Flächen- o<strong>der</strong> Pfahlgründung,Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung <strong>der</strong> Baugrube und des Bauwerks,Angaben zur Auswirkung des Bauwerks auf die Umgebung bzw. auf Nachbarbauwerkeund Hinweise zur Bauausführung. Die Darstellung dieser Inhalte erfolgt im GeotechnischenBericht.(2) Die Grundleistungen sind in folgenden Teilleistungen zusammengefasst undwerden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des x4 bewertet:1. für die Teilleistung a) (Grundlagenermittlung u. Erkundungskonzept) mit ........ 15 %,2. für die Teilleistung b) (Beschreiben <strong>der</strong> Baugrund- und Grundwasserverhältnisse)mit ...................................................................................................................... 35 %,3. für die Teilleistung c) (Beurteilung <strong>der</strong> Baugrund- und Grundwasserverhältnisse,Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung <strong>der</strong> Gründung) mit ............ 50 %.(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:GrundleistungenGeotechnischer BerichtBeson<strong>der</strong>e Leistungena) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung, Ermitteln <strong>der</strong>Baugrund- und Grundwasserverhältnisse aufBasis vorhandener Unterlagen;Festlegen und Darstellen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenBaugrun<strong>der</strong>kundungen;b) Auswerten und Darstellen <strong>der</strong> Baugrun<strong>der</strong>kundungensowie <strong>der</strong> Labor- und Felduntersuchungen;Abschätzen des Schwankungsbereiches vonWasserständen und/o<strong>der</strong> Druckhöhen imBoden;Klassifizieren des Baugrunds und Festlegen<strong>der</strong> Baugrundkennwerte;c) Baugrundbeurteilung;Empfehlung für die Gründung mit Angabe<strong>der</strong> geotechnischen Bemessungsparameter(z.B. Angaben zur Bemessung einer Flächen-o<strong>der</strong> Pfahlgründung);Angabe <strong>der</strong> zu erwartenden Setzungen fürdie vom Tragwerksplaner im Rahmen <strong>der</strong>Entwurfsplanung nach § 49 zu erbringendenGrundleistungen;Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung<strong>der</strong> Baugrube und des Bauwerks sowieAngaben zur Auswirkung <strong>der</strong> Baumaßnahmeauf Nachbarbauwerke;Allgemeine Angaben zum Erdbau;Angaben zur geotechnischen Eignung vonAushubmaterial zur Wie<strong>der</strong>verwendung bei<strong>der</strong> betreffenden Baumaßnahme sowie Hinweisezur Bauausführung.1. Beschaffen von Bestandsunterlagen,2. Vorbereiten und Mitwirken bei <strong>der</strong> Vergabevon Aufschlussarbeiten und <strong>der</strong>en Überwachung,3. Veranlassen von Labor- und Felduntersuchungen,4. Aufstellen von geotechnischen Berechnungenzur Standsicherheit o<strong>der</strong> Gebrauchstauglichkeit,wie z.B. Setzungs-, Grundbruch- und Geländebruchberechnungen,5. Aufstellen von hydrogeologischen, geohydraulischenund beson<strong>der</strong>en numerischen Berechnungen,6. Planen von Dränanlagen, Anlagen zur Grundwasserabsenkungo<strong>der</strong> sonstigen ständigeno<strong>der</strong> bauzeitlichen Eingriffen in das Grundwasser,7. Planen, fachtechnisches Betreuen und Auswertenvon Probebelastungen,8. geotechnisches Planen von Gründungselementen,Baugruben- o<strong>der</strong> Hangsicherungenund Erdbauwerken, Mitwirkung bei <strong>der</strong> Planungzur Sicherung von Nachbarbauwerken,9. Untersuchungen zur Berücksichtigung dynamischerBeanspruchungen bei <strong>der</strong> Bemessungdes Objekts o<strong>der</strong> seiner Gründung sowie Planungsleistungenzur Vermeidung o<strong>der</strong> Beherrschungvon dynamischen Einflüssen,10. Mitwirken bei <strong>der</strong> Bewertung von Nebenangebotenaus geotechnischer Sicht,11. Mitwirken während <strong>der</strong> Planung und/o<strong>der</strong>Ausführung des Objekts sowie BesprechungsundOrtstermine,12. geotechnische Freigaben.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 111

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