11.07.2015 Aufrufe

Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil 4 – Fachplanung – Abschnitt 1 – TragwerksplanungTeil 4 – FachplanungAbschnitt 1 – Tragwerksplanung§ 49Leistungsbild Tragwerksplanung(1) Die Leistungen bei <strong>der</strong> Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörigebauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 5 in den aufgeführtenLeistungsphasen 1 bis 6, für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7 inden aufgeführten Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasst und werden wie folgt inProzentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 50 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit ................................... 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit ................................................. 10 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit ......................................... 15 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit ............................... 30 Prozent5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit ................................... 40 Prozent6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit ............................. 2 Prozent100 ProzentDie Leistungen <strong>der</strong> Leistungsphase 1 für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7sind im Leistungsbild <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke des § 42 enthalten.(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 30 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 50 zu bewerten:1. im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden2. im Stahlbau, sofern <strong>der</strong> Auftragnehmer die Werkstattplanung nicht auf Übereinstimmungmit <strong>der</strong> Genehmigungsplanung und den Ausführungszeichnungen <strong>der</strong>Leistungsphase 5, überprüft3. im Holzbau mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad.(3) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 20 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 50 zu bewerten, sofern nur Schalpläne in Auftrag gegeben werden.(4) Bei sehr enger Bewehrung kann die Bewertung <strong>der</strong> Leistungsphase 5 nur biszu 4 Prozent erhöht werden.Das vorgeschlagene Modell zur Konkretisierung <strong>der</strong> Zuschlagsregelung des § 35 unddie Regelung für Instandhaltung und Instandsetzung soll Anwendung finden.(5) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[3.3+4] Ing. BwK, VK [3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg. [2] Flächenplanung[1] Allg. Teil[4] Fachplanungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!