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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 4 – FachplanungAbschnitt 1 – Tragwerksplanung§ 49Leistungsbild Tragwerksplanung(1) Die Leistungen bei <strong>der</strong> Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörigebauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 5 in den in <strong>der</strong>Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6, für Ingenieurbauwerke nach § 40Nummer 6 und 7 in den in <strong>der</strong> Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 50 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 10 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 12 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 30 Prozent,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 42 Prozent,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 3 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in <strong>der</strong> Anlage 13 geregelt. Die Leistungen<strong>der</strong> Leistungsphase 1 für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7 sind imLeistungsbild <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke des § 42 enthalten.(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 26 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 50 zu bewerten:1. im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden,2. im Stahlbau, sofern <strong>der</strong> Auftragnehmer die Werkstattzeichnungen nicht auf Übereinstimmungmit <strong>der</strong> Genehmigungsplanung und den Ausführungszeichnungen nachAnlage 13, Leistungsphase 5, überprüft,3. im Holzbau mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad.(3) Die §§ 35 und 36 Absatz 2 gelten entsprechend.102 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr

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