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Evaluierung HOAI. Aktualisierung der Leistungsbilder - SRL

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<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (<strong>HOAI</strong>) – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>EVALUIERUNG <strong>HOAI</strong>AKTUALISIERUNG DER LEISTUNGSBILDERAuszug aus dem AbschlussberichtIn Zusammenarbeit mit Vertretern <strong>der</strong> öffentlichen Auftraggeber des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>der</strong>kommunalen Spitzenverbände, <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG und Vertretern des Ausschusses <strong>der</strong>Verbände und Kammern <strong>der</strong> Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), <strong>der</strong>Bundesarchitektenkammer (BAK) und <strong>der</strong> Bundesingenieurkammer (BlngK) unter Fe<strong>der</strong>führungdes Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).Wissenschaftliche Begleitung und Dokumentation:Hans Lechner, Univ.-Prof. Dipl.-Ing., ArchitektDaniela Stifter, Dipl.-Ing. (FH), ArchitektinLutz Weisser, Dipl.-Ing. Dr.techn., ArchitektGünther Stefan, Dipl.-Ing., Architekt


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>InhaltsverzeichnisLeistungsbil<strong>der</strong>:Teil 2 –Abschnitt 1 – Bauleitplanung ................................................................................... 4Teil 2 –Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS ............................................................... 17Teil 2 –Abschnitt 3 – Beson<strong>der</strong>e Leistungen zu Flächenplanungen ................................ 43Teil 3 –Abschnitt 1 – Gebäude + Innenräume .................................................................... 49Teil 3 –Abschnitt 2 – Freianlagen ....................................................................................... 63Teil 3 –Abschnitt 3 – Ingenieurbauwerke ........................................................................... 75Teil 3 –Abschnitt 4 – Verkehrsanlagen .............................................................................. 89Teil 4 –Abschnitt 1 – Tragwerksplanung ......................................................................... 103Teil 4 –Abschnitt 2 – Geotechnik ..................................................................................... 111Teil 4 –Abschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA) ......................................................... 113Teil 4 –Abschnitt 4 – Bauphysik ....................................................................................... 125Teil 4 –Abschnitt 5 – Ingenieurvermessung .................................................................... 129Anlage:Konkretisierung <strong>der</strong> Zuschlagsregelung des § 35 Leistungen im Bestand .................. 137Farbcodes:Wissenschaftliche Begleitungund DokumentationHans Lechner, Univ.-Prof. Dipl.-Ing., ArchitektDaniela Stifter, Dipl.-Ing. (FH), ArchitektinLutz Weisser, Dr.techn., ArchitektGünther Stefan, Dipl.-Ing., ArchitektA-1070 Wien, Schottenfeldgasse 49Telefon +43 (1) 521 50 – 1600, Fax: DW 9600Mobil +43 664 100 90 66E-Mailg149@hanslechner.atabcdefxyzabcroteblauegrüneabcgraue Schrift, linke Seite sind <strong>HOAI</strong> 2009, zT. mit Anmerkung, Hinterlegungvon Än<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungsnotwendigkeitenblaue Schrift in blauem Rahmen = Anmerkungen, Kommentare aus <strong>der</strong>Facharbeitsgruppe, Erläuterungen, Vormerkung für amtl. ErläuterungTextteile sind in VS 3 neu / strittigSchrift sind unterschiedliche Stände <strong>der</strong> Bearbeitung aus den FacharbeitsgruppenTexte in violett sind Vorschläge, Anmerkungen des Gutachterteams,in den FAG bzw. KOOGr. noch zu bearbeiten2 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] Obj.pl./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilHinweis zur Benützung:Linke gerade Seite: Text <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> 2009Rechte ungerade Seite:Textvorschläge <strong>der</strong> Facharbeitsgruppen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 3


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 2 – FlächenplanungenAbschnitt 1 – Bauleitplanung§ 18Leistungsbild Flächennutzungsplan(1) Die Leistungen bei Flächennutzungsplänen sind in fünf Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 20 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit 1 bis 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsvorgaben) mit 10 bis 20 Prozent,für die Leistungsphase 3 (Vorentwurf) mit 40 Prozent,3. für die Leistungsphase 4 (Entwurf) mit 30 Prozent und4. für die Leistungsphase 5 (Genehmigungsfähige Planfassung) mit 7 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 4 geregelt.(2) Die Teilnahme an bis zu fünf Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggeberso<strong>der</strong> Sitzungen im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung, die bei Leistungennach Absatz 1 anfallen, ist mit dem Honorar nach § 20 abgegolten. Bei Neuaufstellungenvon Flächennutzungsplänen sind die Sitzungsteilnahmen abweichend von Satz 1 frei zuvereinbaren.4 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 1 – Bauleitplanung – FlächennutzungsplanTeil 2 – FlächenplanungenAbschnitt 1 – Bauleitplanung§ 18Leistungsbild Flächennutzungsplan(1) Die Leistungen bei Flächennutzungsplänen sind in drei Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 20 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen)Vorentwurf in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungennach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs mit ............................. 60 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Entwurf zur öffentlichen Auslegung)Entwurf in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die öffentliche Auslegungnach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs mit .......................................... 30 Prozentund3. für die Leistungsphase 3 (Plan zur Beschlussfassung)Plan in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch dieGemeinde mit ................................................................................................... 10 ProzentDer <strong>der</strong>zeitige Abs. 2 entfällt ersatzlos Die Teilnahme an Sitzungen von politischenGremien o<strong>der</strong> an Sitzungen im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung wird ausschließlichals Beson<strong>der</strong>e Leistungen definiert und dort aufgeführt. Dies bedeutet,dass Gremien- und Öffentlichkeitstermine jeweils projektbezogen zu vereinbarensind. Dies entspricht auch <strong>der</strong> allgemeinen Zielsetzung, soweit möglich, Leistungendurch vertragliche Vereinbarungen zu honorieren.Diese Regelung ist damit begründet, dass in <strong>der</strong> täglichen Praxis die Anzahl dieserSitzungstermine sehr uneinheitlich ist, sodass sich ein Leistungsumfang, <strong>der</strong> im Sinnevon § 3 Abs. 2 Satz 1 <strong>HOAI</strong> im Allgemeinen erfor<strong>der</strong>lich ist, nicht herleiten lässt.Bei großen Städten fallen in <strong>der</strong> Regel keine Sitzungstermine in städtischen Gremienan, da die Abstimmung <strong>der</strong> Planungsprojekte allein zwischen Verwaltung und beauftragtemBüro erfolgt. In den städtischen Gremien wird dann in <strong>der</strong> Regel die Planungdurch Vertreter <strong>der</strong> Verwaltung vorgestellt und erörtert. Bei kleineren Gemeinden isthingegen häufig in je<strong>der</strong> Leistungsphase die Teilnahme an mehreren Gremientermineerfor<strong>der</strong>lich bzw. gewünscht. Termine im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligungsind in <strong>der</strong> Regel nur dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungin Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt wird. Häufig erfolgt diesefrühzeitige Beteiligung nur in Form einer Offenlage, sodass keine Sitzungen im Rahmen<strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung anfallen. Daher ist es eine Praxis- und sachgerechteRegelung, die Anzahl <strong>der</strong> Sitzungstermine jeweils projektbezogen zu vereinbaren.Dies sieht § 18 Absatz 2 Satz 2 auch so vor.Die in Satz 1 enthaltene Regelung bedeutet unter Anwendung von Satz 2, dass dieTeilnahme an bis zu fünf Sitzungen mit dem Honorar nach § 20 abgegolten ist, wennes sich nicht um eine Neuaufstellung handelt. Dies kann nur so interpretiert werden,dass diese Regelung nur bei einer Planän<strong>der</strong>ung anzuwenden ist. Die Aufstellungsverfahrenbei Planän<strong>der</strong>ungen sind mit den Verfahren bei Neuaufstellungen gemäߧ 1 Abs. 8 BauGB identisch. Daher ist eine Differenzierung bei <strong>der</strong> honorarrechtlichenBewertung <strong>der</strong> Sitzungstermine we<strong>der</strong> gerechtfertigt noch sachgerecht.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 5


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Anlage 4(zu § 18 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild FlächennutzungsplanLeistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangsa) Zusammenstellen einer Übersicht <strong>der</strong> vorgegebenen bestehenden und laufendenörtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen einschließlich solcherbenachbarter Gemeinden,b) Zusammenstellen <strong>der</strong> verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang undQualität,c) Festlegen ergänzen<strong>der</strong> Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen fürdie Auswahl an<strong>der</strong>er fachlich Beteiligter, soweit notwendig,d) Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials und <strong>der</strong> materiellen Ausstattung,e) Ermitteln des Leistungsumfangs,f) Ortsbesichtigungen;6 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 1 – Bauleitplanung – Flächennutzungsplan(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen- Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials- Erfassen <strong>der</strong> abwägungsrelevanten Sachverhalte- Orientierende Ortsbesichtigung- Festlegen ergänzen<strong>der</strong> Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen fürdie Auswahl an<strong>der</strong>er fachlich Beteiligter, soweit notwendig- Analysieren und Darstellen des Zustandes des Planbereiches, soweit für die Planungvon Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegen<strong>der</strong>Fachbeiträge- Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken <strong>der</strong> Planung- Erarbeiten des Vorentwurfes in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung fürdie frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs- Darlegen <strong>der</strong> wesentlichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung- Berücksichtigen von Fachplanungen- Mitwirken an <strong>der</strong> frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung <strong>der</strong>Planung- Mitwirken an <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und Stellen, die Träger öffentlicherBelange sind- Mitwirken an <strong>der</strong> frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden- Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in <strong>der</strong> vorgeschriebenenFassung mit <strong>der</strong> GemeindeDie differenzierte beispielhafte Aufzählung von zu ermittelnden Sachverhalten wirdaufgegeben. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass im Sinne des § 1 Abs. 6BauGB die jeweils für den konkreten Bauleitplan abwägungsrelevanten Sachverhaltezu ermitteln sind.Auf die Benennung von fachlich-inhaltlichen Vorgaben an einen Bauleitplan wird verzichtet,da dies keine preisrechtlichen Vorschriften sind. Vorgaben an die Planung,die sich schon aus dem Gesetzestext des BauGB ergeben (wie z.B. Erfassen undDarlegen <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung o<strong>der</strong> Darstellen von Flächen,<strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind) werdennicht wie<strong>der</strong>holt.Der Begriff <strong>der</strong> bisherigen Frühzeitigen Planfassung in <strong>der</strong> formellen Fassung wirdneu definiert als „Vorentwurf“ entsprechend dem Regelablauf eines Aufstellungsverfahrensnach BauGB.Die Leistungspflichten, die das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerdefinieren, werden beibehalten. Dabei werden die Begriffe den Än<strong>der</strong>ungsvorschlägensowie den Begriffen des BauGB (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung) angepasst.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 7


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Leistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsvorgabena) Bestandsaufnahme- Erfassen und Darlegen <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung, <strong>der</strong> beabsichtigtenPlanungen und Maßnahmen <strong>der</strong> Gemeinde und <strong>der</strong> Träger öffentlicherBelange,- Darstellen des Zustands unter Verwendung hierzu vorliegen<strong>der</strong> Fachbeiträge, insbeson<strong>der</strong>eim Hinblick auf Topographie, vorhandene Bebauung und ihre Nutzung,Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftlicheVerhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft, land- undforstwirtschaftliche Struktur,- Darstellen von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffenbelastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen,- kleinere Ergänzungen vorhandener Karten nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigungaller Gegebenheiten, die auf die Planung von Einfluss sind,- Beschreiben des Zustands mit statistischen Angaben im Text, in Zahlen sowie inzeichnerischen o<strong>der</strong> grafischen Darstellungen, die den letzten Stand <strong>der</strong> Entwicklungzeigen,- Örtlichen Erhebungen,- Erfassen von vorliegenden Äußerungen <strong>der</strong> Einwohner,b) Analyse des in <strong>der</strong> Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands,c) Zusammenstellen und Gewichten <strong>der</strong> vorliegenden Fachprognosen über die voraussichtlicheEntwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung, <strong>der</strong> sozialen und kulturellen Einrichtungen,<strong>der</strong> gewerblichen Wirtschaft, <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, <strong>der</strong> VerundEntsorgung und des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowieunter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen,d) Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken <strong>der</strong> Planung;Leistungsphase 3: Vorentwurf- grundsätzliche Lösung <strong>der</strong> wesentlichen Teile <strong>der</strong> Aufgabe in zeichnerischer Darstellungmit textlichen Erläuterungen zur Begründung <strong>der</strong> städtebaulichen Konzeptionunter Darstellung von sich wesentlich unterscheiden-den Lösungen nach gleichenAnfor<strong>der</strong>ungen,- Darlegen <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> Planung,- Berücksichtigen von Fachplanungen,- Mitwirken an <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belangesind und von <strong>der</strong> Planung berührt werden können,- Mitwirken an <strong>der</strong> Abstimmung mit den Nachbargemeinden,- Mitwirken an <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger einschließlichErörterung <strong>der</strong> Planung,- Mitwirken bei <strong>der</strong> Auswahl einer sich wesentlich unterscheidenden Lösung zurweiteren Bearbeitung als Entwurfsgrundlage,- Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber;Leistungsphase 4: Entwurf- Entwurf des Flächennutzungsplans für die öffentliche Auslegung in <strong>der</strong> vorgeschriebenenFassung mit Erläuterungsbericht,- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abfassung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde zu Bedenken undAnregungen,- Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber;Leistungsphase 5: Genehmigungsfähige PlanfassungErstellen des Flächennutzungsplans in <strong>der</strong> durch Beschluss <strong>der</strong> Gemeinde aufgestelltenFassung für die Vorlage zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde ineiner farbigen o<strong>der</strong> vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen.8 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 1 – Bauleitplanung – FlächennutzungsplanLeistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung- Erarbeiten des Entwurfes in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für dieÖffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs- Mitwirken an <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung- Mitwirken an <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belangesind- Mitwirken an <strong>der</strong> Abstimmung mit den Nachbargemeinden- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen- Abstimmen des Entwurfs mit <strong>der</strong> GemeindeDer Begriff des Entwurfs wird entsprechend dem Regelablauf eines Aufstellungsverfahrensnach BauGB definiert.Die Leistungspflichten, die das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerdefinieren, werden beibehalten.Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung- Erarbeiten des Planes in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für denBeschluss durch die Gemeinde- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde zu Stellungnahmen- Erstellen des Planes in <strong>der</strong> durch Beschluss <strong>der</strong> Gemeinde aufgestellten FassungDie letzte Leistungsphase im Aufstellungsverfahren wird entsprechend dem Ablaufeines Aufstellungsverfahrens nach BauGB neu definiert.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 9


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>§ 19Leistungsbild Bebauungsplan(1) Die Leistungen bei Bebauungsplänen sind in fünf Leistungsphasen zusammengefasst.Sie werden nach § 18 Absatz 1 in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 21bewertet. Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 5 geregelt.(2) Die Teilnahme an bis zu fünf Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggeberso<strong>der</strong> Sitzungen im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung, die bei Leistungennach Absatz 1 anfallen, ist mit dem Honorar nach § 21 abgegolten. Bei Neuaufstellungenvon Bebauungsplänen sind die Sitzungsteilnahmen abweichend von Satz 1 frei zu vereinbaren.Anlage 5(zu § 19 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild BebauungsplanLeistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangsa) Festlegen des räumlichen Geltungsbereichs und Zusammenstellen einer Übersicht<strong>der</strong> vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungenund Untersuchungen,b) Ermitteln des nach dem Baugesetzbuch erfor<strong>der</strong>lichen Leistungsumfangs,c) Festlegen ergänzen<strong>der</strong> Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen fürdie Auswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig,d) Überprüfen, inwieweit <strong>der</strong> Bebauungsplan aus einem Flächennutzungsplan entwickeltwerden kann,e) Ortsbesichtigungen;10 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 1 – Bauleitplanung – Bebauungsplan§ 19Leistungsbild Bebauungsplan(1) Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebaulicheOrdnung.Der Städtebauliche Entwurf als Grundlage für das nachfolgende Leistungsbild ist alsBeson<strong>der</strong>e Leistung geson<strong>der</strong>t zu vergüten.Die Leistungen bei Bebauungsplänen sind in drei Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 21 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen)Vorentwurf in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungennach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs mit ............................. 60 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Entwurf zur öffentlichen Auslegung)Entwurf in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die öffentliche Auslegungnach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs mit .......................................... 30 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Plan zur Beschlussfassung)Plan in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch dieGemeinde mit ................................................................................................... 10 ProzentEntsprechend <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Koordinierungsgruppe (Beschluss Nr. 19) wurdeim Leistungsbild Bebauungsplan ein Hinweis auf die Abgrenzung zu den Leistungendes Städtebaulichen Entwurfs aufgenommen, die ggf. als Beson<strong>der</strong>e Leistung beauftragtund geson<strong>der</strong>t vergütet werden müssen. (Gemäß den Beschlüssen <strong>der</strong> Koordinierungsgruppeim Rahmen <strong>der</strong> Untersuchungen zur <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong><strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> / BMVBS). Durch Absatz 1 Satz 1 und 2 wird diesem Beschluss <strong>der</strong>Koordinierungsgruppe Rechnung getragen.Der Städtebauliche Entwurf wird zwar auch bei den Beson<strong>der</strong>en Leistungen alseigenständige Leistung aufgeführt, jedoch reicht diese Aufzählung bei den Beson<strong>der</strong>enLeistungen nicht aus, die Abgrenzung zu dem Leistungsbild Bebauungsplan inausreichendem Maße zu verdeutlichen. Daher werden Satz 1 und 2 als grundlegen<strong>der</strong>Hinweis den Regelungen zu den Leistungsphasen vorangestellt.In <strong>der</strong> amtlichen Begründung ist auf diese Abgrenzung zu den Leistungen des StädtebaulichenEntwurfs einzugehen und eine deutliche Unterscheidung zwischen Bebauungsplanals Rechtsfassung und Städtebaulichem Entwurf als eigenständigePlanung vorzunehmen.Die Facharbeitsgruppe 1 empfiehlt in <strong>der</strong> amtlichen Begründung einen Hinweis aufdas Leistungsbild mit Honorartabelle <strong>der</strong> Baden-Württembergischen Architektenkammeraufzunehmen.Zu den einzelnen Leistungsphasen siehe Anmerkungen zu § 18.Der <strong>der</strong>zeitige Abs. 2 entfällt ersatzlos (siehe Begründung F-Plan).(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen- Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials- Erfassen <strong>der</strong> abwägungsrelevanten Sachverhalte- Orientierende Ortsbesichtigung- Festlegen ergänzen<strong>der</strong> Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen fürdie Auswahl an<strong>der</strong>er fachlich Beteiligter, soweit notwendig- Analysieren und Darstellen des Zustandes des Planbereiches, soweit für die Planungvon Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegen<strong>der</strong>Fachbeiträge- Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken <strong>der</strong> Planung„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 11


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Leistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsvorgabena) Bestandsaufnahme- Ermitteln des Planungsbestands, wie die bestehenden Planungen und Maßnahmen<strong>der</strong> Gemeinde und <strong>der</strong> Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind,- Ermitteln des Zustands des Planbereichs, wie Topographie, vorhandene Bebauungund Nutzung, Freiflächen und Nutzung einschließlich Bepflanzungen, Verkehrs-,Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, Baugrund, wasserwirtschaftlicheVerhältnisse, Denkmalschutz und Milieuwerte, Naturschutz, Baustrukturen,Gewässerflächen, Eigentümer, durch: Begehungen, zeichnerische Darstellungen,Beschreibungen unter Verwendung von Beiträgen an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungfachlich Beteiligter; die Ermittlungen sollen sich auf die Bestandsaufnahme gemäßFlächennutzungsplan und <strong>der</strong>en Fortschreibung und Ergänzung stützen beziehungsweisedarauf aufbauen,- Darstellen von Flächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffenbelastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen,- Örtlicher Erhebungen,- Erfassen von vorliegenden Äußerungen <strong>der</strong> Einwohner,12 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 1 – Bauleitplanung – Bebauungsplan- Erarbeiten des Vorentwurfes in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung fürdie frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs- Darlegen <strong>der</strong> wesentlichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung- Berücksichtigen von Fachplanungen- Mitwirken an <strong>der</strong> frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung <strong>der</strong>Planung- Mitwirken an <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und Stellen, die Träger öffentlicherBelange sind- Mitwirken an <strong>der</strong> frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden- Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in <strong>der</strong> vorgeschriebenenFassung mit <strong>der</strong> GemeindeDie Leistungsphasen werden neu geordnet, entsprechend dem Regelablauf nachBauGB für ein Aufstellungsverfahren. Das Leistungsbild setzt sich aus drei Leistungsphasenmit den folgenden Grundleistungen zusammen:1. Leistungen bis zum Beginn <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Absatz 1bis 3 BauGB zur Leistungsphase 1 zusammengefasst.2. Leistungen bis zum Beginn <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB3. Leistungen bis zum Beschluss des Planes durch die GemeindeDie differenzierte beispielhafte Aufzählung von zu ermittelnden Sachverhalten wirdaufgegeben. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass im Sinne des § 1 BauGB diejeweils für den konkreten Bauleitplan abwägungsrelevanten Sachverhalte zu ermittelnsind.Auf die Benennung von fachlich-inhaltlichen Vorgaben an einen Bebauungsplan wirdverzichtet, da dies keine preisrechtlichen Vorschriften sind. Vorgaben an die Planung,die sich schon aus dem Gesetzestext des BauGB ergeben (wie z.B. Erfassenund Darlegen <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung o<strong>der</strong> Darstellen vonFlächen, <strong>der</strong>en Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind) werdennicht wie<strong>der</strong>holt.Der Begriff des bisherigen Vorentwurfs wird neu definiert als „Frühzeitigen Planfassungin <strong>der</strong> formellen Fassung“ entsprechend dem Regelablauf eines Aufstellungsverfahrensnach BauGB.Die Leistungspflichten, die das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerdefinieren, werden beibehalten. Dabei werden die Begriffe den Än<strong>der</strong>ungsvorschlägensowie den Begriffen des BauGB (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung) angepasst.Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung- Erarbeiten des Entwurfes in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für dieÖffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs- Mitwirken an <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung- Mitwirken an <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belangesind- Mitwirken an <strong>der</strong> Abstimmung mit den Nachbargemeinden- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen- Abstimmen des Entwurfs mit <strong>der</strong> GemeindeDer Begriff des Entwurfs wird entsprechend dem Regelablauf eines Aufstellungsverfahrensnach BauGB definiert.Die Leistungspflichten, die das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerdefinieren, werden beibehalten.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 13


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>b) Analyse des in <strong>der</strong> Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands,c) Prognose <strong>der</strong> voraussichtlichen Entwicklung, insbeson<strong>der</strong>e unter Berücksichtigungvon Auswirkungen übergeordneter Planungen unter Verwendung von Beiträgen an<strong>der</strong>eran <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligter,d) Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken <strong>der</strong> Planung;Leistungsphase 3: Vorentwurf- Grundsätzliche Lösung <strong>der</strong> wesentlichen Teile <strong>der</strong> Aufgabe in zeichnerischer Darstellungmit textlichen Erläuterungen zur Begründung <strong>der</strong> städtebaulichen Konzeptionunter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichenAnfor<strong>der</strong>ungen,- Darlegen <strong>der</strong> wesentlichen Auswirkungen <strong>der</strong> Planung,- Berücksichtigen von Fachplanungen,- Mitwirken an <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belangesind und von <strong>der</strong> Planung berührt werden können,- Mitwirken an <strong>der</strong> Abstimmung mit den Nachbargemeinden,- Mitwirken an <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger einschließlichErörterung <strong>der</strong> Planung,- Überschlägige Kostenschätzung,- Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber und den Gremien <strong>der</strong> Gemeinde;Leistungsphase 4: Entwurf- Entwurf des Bebauungsplans für die öffentliche Auslegung in <strong>der</strong> vorgeschriebenenFassung mit Begründung,- Mitwirken bei <strong>der</strong> überschlägigen Ermittlung <strong>der</strong> Kosten und, soweit erfor<strong>der</strong>lich,Hinweise auf bodenordnende und sonstige Maßnahmen, für die <strong>der</strong> Bebauungsplandie Grundlage bilden soll,- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abfassung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde zu Bedenken undAnregungen,- Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber;Leistungsphase 5: Planfassung für die Anzeige o<strong>der</strong> Genehmigung- Erstellen des Bebauungsplans in <strong>der</strong> durch Beschluss <strong>der</strong> Gemeinde aufgestelltenFassung und seiner Begründung für die Anzeige o<strong>der</strong> Genehmigung in einer farbigeno<strong>der</strong> vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen.14 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 1 – Bauleitplanung – BebauungsplanLeistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung- Erarbeiten des Planes in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für denBeschluss durch die Gemeinde- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde zu Stellungnahmen- Erstellen des Planes in <strong>der</strong> durch Beschluss <strong>der</strong> Gemeinde aufgestellten FassungDie letzte Leistungsphase im Aufstellungsverfahren wird entsprechend dem Ablaufeines Aufstellungsverfahrens nach BauGB neu definiert.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 15


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 2 – FlächenplanungenAbschnitt 2 – Landschaftsplanung§ 23Leistungsbild Landschaftsplan(1) Die Leistungen bei Landschaftsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 28 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit 1 bis 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Ermittlung <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit 20 bis 37 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Planfassung – Vorentwurf –) 50 Prozent und4. für die Leistungsphase 4 (Entwurf) 10 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase werden in Anlage 6 geregelt.(2) Die Teilnahme an bis zu sechs Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggeberso<strong>der</strong> Sitzungen im Rahmen <strong>der</strong> Bürgerbeteiligungen, die bei Leistungen nachAnlage 6 anfallen, ist mit dem Honorar nach § 28 abgegolten.Anlage 6(zu § 23 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild LandschaftsplanLeistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangsa) Zusammenstellen einer Übersicht <strong>der</strong> vorgegebenen bestehenden und laufendenörtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen,b) Abgrenzung des Planungsgebiets,c) Zusammenstellen <strong>der</strong> verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang undQualität,d) Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials,e) Ermitteln des Leistungsumfangs und <strong>der</strong> Schwierigkeitsmerkmale,f) Festlegen ergänzen<strong>der</strong> Fachleistungen, soweit notwendig,g) Ortsbesichtigungen;Leistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagena) Bestandsaufnahme einschließlich voraussehbarer Verän<strong>der</strong>ungen von Natur undLandschaftErfassen auf Grund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen, insbeson<strong>der</strong>e- <strong>der</strong> größeren naturräumlichen Zusammenhänge und siedlungsgeschichtlichenEntwicklungen,- des Naturhaushalts,- <strong>der</strong> landschaftsökologischen Einheiten,- des Landschaftsbildes,- <strong>der</strong> Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile,- <strong>der</strong> Erholungsgebiete und -flächen, ihrer Erschließung sowie Bedarfssituation,- von Kultur-, Bau und Bodendenkmälern,- <strong>der</strong> Flächennutzung,- voraussichtlicher Än<strong>der</strong>ungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungenund an<strong>der</strong>er Eingriffe in Natur und Landschaft,- Erfassen von vorliegenden Äußerungen <strong>der</strong> Einwohner;b) Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und <strong>der</strong>Landschaftspflege einschließlich <strong>der</strong> Erholungsvorsorge,16 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – LandschaftsplanTeil 2 – FlächenplanungenAbschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS§ 23Leistungsbild Landschaftsplan(1) Die Leistungen bei Landschaftsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 28 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit ................................................................................................. 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit .............. 37 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit ..................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) ..................................... 10 Prozent.(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen des Planungsgebiets- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen- Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandenerUnterlagen und Daten- Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und <strong>der</strong>Landschaftspflege- Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildeshinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung- Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft- Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Erfassung und Bewertung„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 17


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>- Bewerten des Landschaftsbildes sowie <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Zustands, <strong>der</strong>Faktoren und <strong>der</strong> Funktionen des Naturhaushalts, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich- <strong>der</strong> Empfindlichkeit,- beson<strong>der</strong>er Flächen- und Nutzungsfunktionen,- nachteiliger Nutzungsauswirkungen,- geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft,- Feststellung von Nutzungs- und Zielkonflikten nach den Zielen und Grundsätzenvon Naturschutz und Landschaftspflege,c) Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und <strong>der</strong> Landschaftsbewertungin Erläuterungstext und Karten;Leistungsphase 3: Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)Grundsätzliche Lösung <strong>der</strong> Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungennach gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen und Erläuterungen in Text und Kartea) Darlegen <strong>der</strong> Entwicklungsziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, insbeson<strong>der</strong>ein Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Pflege natürlicherRessourcen, das Landschaftsbild, die Erholungsvorsorge, den Biotop- und Artenschutz,den Boden-, Wasser- und Klimaschutz sowie Minimierung von Eingriffen(und <strong>der</strong>en Folgen) in Natur und Landschaft,b) Darlegen <strong>der</strong> im einzelnen angestrebten Flächenfunktionen einschließlich notwendigerNutzungsän<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e für- landschaftspflegerische Sanierungsgebiete,- Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungsmaßnahmen,- Freiräume einschließlich Sport-, Spiel- und Erholungsflächen,- Vorrangflächen und -objekte des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, Flächenfür Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler für beson<strong>der</strong>s schutzwürdige Biotopeund Ökosysteme sowie für Erholungsvorsorge,- Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigenNutzungen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf die obengenannten Eingriffe,c) Vorschläge für Inhalte, die für die Übernahme in an<strong>der</strong>e Planungen, insbeson<strong>der</strong>e indie Bauleitplanung, geeignet sind,d) Hinweise auf landschaftliche Folgeplanungen und -maßnahmen sowie kommunaleFör<strong>der</strong>ungsprogramme,- Beteiligung an <strong>der</strong> Mitwirkung von Verbänden nach § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes,- Berücksichtigen von Fachplanungen,- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abstimmung des Vorentwurfs mit <strong>der</strong> für Naturschutz und Landschaftspflegezuständigen Behörde,- Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber;Leistungsphase 4: EntwurfDarstellen des Landschaftsplans in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mitErläuterungsbericht.18 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – LandschaftsplanEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- <strong>der</strong> Flächennutzung- <strong>der</strong> naturräumlichen Zusammenhänge und siedlungsgeschichtlichen Entwicklungen- des Naturhaushalts, <strong>der</strong> Landschaftsfaktoren und des Landschaftsbildes- <strong>der</strong> Schutzgebiete und Objekt,- <strong>der</strong> Erholungsgebiete und -flächen, ihrer Erschließung sowie Bedarfssituation- <strong>der</strong> voraussichtlichen Än<strong>der</strong>ungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungenund an<strong>der</strong>er VorhabenLeistungsphase 3: Vorläufige FassungLösen <strong>der</strong> Planungsaufgabe und Erläutern <strong>der</strong> Ziele, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen inText und Karte- Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklungvon Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge- Darlegen <strong>der</strong> angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie <strong>der</strong> örtlichenErfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> konkretisierten Ziele des Naturschutzesund <strong>der</strong> Landschaftspflege- Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in an<strong>der</strong>e Planungen, insbeson<strong>der</strong>e indie Bauleitpläne- Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzesanerkannten Verbände- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> Vorläufigen Fassung mit <strong>der</strong> für Naturschutz undLandschaftspflege zuständigen Behörde- Abstimmen <strong>der</strong> Vorläufigen Fassung mit dem AuftraggeberEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- zur Vermeidung, Min<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beseitigung von Beeinträchtigungen von Naturund Landschaft- zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft sowie <strong>der</strong> Biotope, Lebensgemeinschaftenund Lebensstätten <strong>der</strong> Tiere und Pflanzen wild leben<strong>der</strong> Arten- auf Flächen, die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowiezum Einsatz natur- und landschaftsbezogener För<strong>der</strong>mittel beson<strong>der</strong>s geeignetsind- zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbundsystems- zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Böden, Gewässern,Luft und Klima- zur Erhaltung und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertesvon Natur und Landschaft- zur Erhaltung und Entwicklung von Freiräumen im besiedelten und unbesiedeltenBereich und von Kultur-. Bau- und BodendenkmälernLeistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftsplans in <strong>der</strong> mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung inText und Karte.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 19


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>§ 24Leistungsbild Grünordnungsplan(1) Die Leistungen bei Grünordnungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst.Sie werden zu den in § 23 Absatz 1 Satz 1 genannten in Prozentsätzen <strong>der</strong>Honorare des § 29 bewertet. Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase werden inAnlage 7 geregelt.(2) § 23 Absatz 2 gilt entsprechend.Anlage 7(zu § 24 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild GrünordnungsplanLeistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangsa) Zusammenstellen einer Übersicht <strong>der</strong> vorgegebenen bestehenden und laufendenörtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen,b) Abgrenzen des Planungsbereichs,c) Zusammenstellen <strong>der</strong> verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang undQualität,d) Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials,e) Ermitteln des Leistungsumfangs und <strong>der</strong> Schwierigkeitsmerkmale,f) Festlegen ergänzen<strong>der</strong> Fachleistungen, soweit notwendig,g) Ortsbesichtigungen;Leistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagena) Bestandsaufnahme einschließlich voraussichtlicher Än<strong>der</strong>ungenErfassen auf Grund vorhandener Unterlagen eines Landschaftsplans und örtlicher Erhebungen,insbeson<strong>der</strong>e- des Naturhaushalts als Wirkungsgefüge <strong>der</strong> Naturfaktoren,- <strong>der</strong> Vorgaben des Artenschutzes, des Bodenschutzes und des Orts- o<strong>der</strong> Landschaftsbildes,- <strong>der</strong> siedlungsgeschichtlichen Entwicklung,- <strong>der</strong> Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile einschließlich <strong>der</strong> unterDenkmalschutz stehenden Objekte,- <strong>der</strong> Flächennutzung unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Flächenversiegelung,Größe, Nutzungsarten o<strong>der</strong> Ausstattung, Verteilung, Vernetzung von Frei- undGrünflächen sowie <strong>der</strong> Erschließungsflächen für Freizeit-und Erholungsanlagen,- des Bedarfs an Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sowie an sonstigen Grünflächen,- <strong>der</strong> voraussichtlichen Än<strong>der</strong>ungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungenund an<strong>der</strong>er Eingriffe in Natur und Landschaft,- <strong>der</strong> Immissionen, Boden- und Gewässerbelastungen,- <strong>der</strong> Eigentümer,Erfassen von vorliegenden Äußerungen <strong>der</strong> Einwohner,b) Bewerten des Landschaftsbildes sowie <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit, des Zustands, <strong>der</strong>Faktoren und Funktionen des Naturhaushalts, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich,- einschließlich <strong>der</strong> Erholungsvorsorge,20 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Grünordnungsplan§ 24Leistungsbild Grünordnungsplan(1) Die Leistungen bei Grünordnungsplänen/ Landschaftsplanerischen Fachbeiträgensind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen<strong>der</strong> Honorare des § 29 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit ................................................................................................. 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit ............. 37 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit ..................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) ...................................... 10 Prozent(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen des Planungsgebiets- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen- Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandenerUnterlagen und Daten- Bewerten <strong>der</strong> Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflegeeinschließlich <strong>der</strong> Erholungsvorsorge- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und Bewertung in Text undKarteEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- des Naturhaushalts und seines Wirkungsgefüges- <strong>der</strong> Vorgaben des Artenschutzes, des Bodenschutzes und des Orts- o<strong>der</strong> Landschaftsbildes- <strong>der</strong> siedlungsgeschichtlichen Entwicklung- <strong>der</strong> Schutzgebiete und geschützten Objekte- <strong>der</strong> Flächennutzungen und <strong>der</strong> Vernetzung von Frei- und Grünflächen sowie <strong>der</strong>Erschließungsflächen- <strong>der</strong> Freizeit- und Erholungsanlagen- <strong>der</strong> voraussichtlicher Än<strong>der</strong>ungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungenund an<strong>der</strong>er Vorhaben- <strong>der</strong> vorhandenen und voraussichtlichen Än<strong>der</strong>ungen und Beeinträchtigungen vonNatur und Landschaft- Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgen- Überprüfen des Plangeltungsbereichs„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 21


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>- <strong>der</strong> Empfindlichkeit des jeweiligen Ökosystems für bestimmte Nutzungen, seinerGröße, <strong>der</strong> räumlichen Lage und <strong>der</strong> Einbindung in Grünflächensysteme, <strong>der</strong> Beziehungenzum Außenraum sowie <strong>der</strong> Ausstattung und Beeinträchtigungen <strong>der</strong>Grün- und Freiflächen,- nachteiliger Nutzungsauswirkungen,c) Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und <strong>der</strong> Bewertung desPlanungsbereichs in Erläuterungstext und Karten;Leistungsphase 3: Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)Grundsätzliche Lösung <strong>der</strong> wesentlichen Teile <strong>der</strong> Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidendenLösungen nach gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen in Text und Karten mit Begründunga) Darlegen <strong>der</strong> Flächenfunktionen und räumlichen Strukturen nach ökologischen undgestalterischen Gesichtspunkten, insbeson<strong>der</strong>e- Flächen mit Nutzungsbeschränkungen einschließlich notwendiger Nutzungsän<strong>der</strong>ungenzur Erhaltung o<strong>der</strong> Verbesserung des Naturhaushalts o<strong>der</strong> des Landschafts-o<strong>der</strong> Ortsbildes,- landschaftspflegerische Sanierungsbereiche,- Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen,- Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,- Schutzgebiete und -objekte,- Freiräume,- Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigenNutzungen,b) Darlegen von Entwicklungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, insbeson<strong>der</strong>efür- Grünflächen,- Anpflanzungen und Erhaltung von Grünbeständen,- Sport-, Spiel- und Erholungsflächen,- Fußwegesystem,- Gehölzanpflanzungen zur Einbindung baulicher Anlagen in die Umgebung,- Ortseingänge und Siedlungsrän<strong>der</strong>,- pflanzliche Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen,- klimatisch wichtige Freiflächen,- Immissionsschutzmaßnahmen,- Festlegen von Pflegemaßnahmen aus Gründen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,- Erhaltung und Verbesserung <strong>der</strong> natürlichen Selbstreinigungskraft von Gewässern,- Erhaltung und Pflege von naturnahen Vegetationsbeständen,- bodenschützende Maßnahmen – Schutz vor Schadstoffeintrag,- Vorschläge für Gehölzarten <strong>der</strong> potentiell natürlichen Vegetation, für Leitarten beiBepflanzungen, für Befestigungsarten bei Wohnstraßen, Gehwegen, Plätzen,Parkplätzen, für Versickerungsfreiflächen,- Festlegen <strong>der</strong> zeitlichen Folge von Maßnahmen,- Kostenschätzung für durchzuführende Maßnahmen,22 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – GrünordnungsplanLeistungsphase 3: Vorläufige Fassung- Lösen <strong>der</strong> Planungsaufgabe und Erläutern <strong>der</strong> Ziele, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmenin Text und Karte- Darlegen <strong>der</strong> angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen- Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen- Vorschläge zur Übernahme in an<strong>der</strong>e Planungen, insbeson<strong>der</strong>e in die Bauleitplanung- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> vorläufigen Fassung mit <strong>der</strong> für den Naturschutzzuständigen Behörde- Bearbeiten <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung- Ermitteln und Bewerten <strong>der</strong> durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungendes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichemAblauf- Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung erheblicher Beeinträchtigungendes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mitden an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten- Ermitteln <strong>der</strong> unvermeidbaren Beeinträchtigungen- Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen undAusgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleiben<strong>der</strong>, nicht ausgleichbarero<strong>der</strong> ersetzbarer Beeinträchtigungen- Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,insbeson<strong>der</strong>e Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmensowie von Maßnahmen zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung vonAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen- Integrieren ergänzen<strong>der</strong> zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen aufgrunddes Natura 2000-Gebietsschutzes und <strong>der</strong> Vorschriften zum beson<strong>der</strong>en Artenschutzauf Grundlage vorhandener UnterlagenEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- Flächen mit Nutzungsbeschränkungen einschließlich notwendiger Nutzungsän<strong>der</strong>ungen- Erhaltung o<strong>der</strong> Verbesserung des Naturhaushalts o<strong>der</strong> des Landschafts- o<strong>der</strong>Ortsbildes- landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen- Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigenNutzungen, Flächen für Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- Grünflächen,- Anpflanzungen und Erhaltung von Grünbeständen,- Gehölzarten, Leitarten bei Bepflanzungen, Befestigungsarten bei Wohnstraßen,Gehwegen, Plätzen und Parkplätzen, Versickerungsfreiflächen,- Sport-, Spiel- und Erholungsflächen,- Fußwegesysteme,- Ortseingänge und Siedlungsrän<strong>der</strong>,- Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen,- Freiflächen mit Klimafunktion,- den Immissionsschutz,„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 23


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>c) Hinweise auf weitere Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege- Vorschläge für Inhalte, die für die Übernahme in an<strong>der</strong>e Planungen, insbeson<strong>der</strong>ein die Bauleitplanung, geeignet sind,- Beteiligung an <strong>der</strong> Mitwirkung von Verbänden nach § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes,- Berücksichtigen von Fachplanungen,- Mitwirken an <strong>der</strong> Abstimmung des Vorentwurfs mit <strong>der</strong> für Naturschutz und Landschaftspflegezuständigen Behörde,- Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber;Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung (Entwurf)Darstellen des Grünordnungsplans in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung in Text und Kartemit Begründung.24 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – GrünordnungsplanGewässer und die Erhaltung und Verbesserung ihrer natürlichen Selbstreinigungskraft,- naturnahe Vegetationsbestände,- den Bodenschutz,- Festlegen <strong>der</strong> zeitlichen Folge von Maßnahmen,- Kostenschätzung <strong>der</strong> MaßnahmenLeistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Grünordnungsplans/ Landschaftsplanerischen Fachbeitrags in <strong>der</strong> mitdem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 25


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>§ 25Leistungsbild Landschaftsrahmenplan(1) Die Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 30 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Landschaftsanalyse) 20 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Landschaftsdiagnose) 20 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurf) 50 Prozent und4. für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) 10 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 8 geregelt.(2) Bei einer Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ermäßigt sich die Bewertung<strong>der</strong> Leistungsphase 1 auf 5 Prozent <strong>der</strong> Honorare nach § 30.Anlage 8(zu § 25 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild LandschaftsrahmenplanLeistungsphase 1: Landschaftsanalyse Erfassen und Darstellen in Text und Karten<strong>der</strong>a) natürlichen Grundlagen,b) Landschaftsglie<strong>der</strong>ung- Naturräume- ökologische Raumeinheiten,c) Flächennutzung,d) geschützten Flächen und Einzelbestandteile <strong>der</strong> Natur;Leistungsphase 2: LandschaftsdiagnoseBewerten <strong>der</strong> ökologischen Raumeinheiten und Darstellen in Text und Karten hinsichtlicha) Naturhaushalt,b) Landschaftsbild – naturbedingt – anthropogen,c) Nutzungsauswirkungen, insbeson<strong>der</strong>e Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild,d) Empfindlichkeit <strong>der</strong> Ökosysteme o<strong>der</strong> einzelner Landschaftsfaktoren,e) Zielkonflikten zwischen Belangen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschafts pflegeeinerseits und raumbeanspruchenden Vorhaben an<strong>der</strong>erseits;26 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Landschaftsrahmenplan§ 25Leistungsbild Landschaftsrahmenplan(1) Die Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 30 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) ................... 37 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) ........................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) ...................................... 10 Prozent(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen des Planungsgebiets- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen- Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandenerUnterlagen und Daten- Bewerten <strong>der</strong> Landschaft nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und<strong>der</strong> Landschaftspflege- Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhauhalts und des Landschaftsbildeshinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung- Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft- Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Erfassung und BewertungEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- <strong>der</strong> Flächennutzung- <strong>der</strong> naturräumlichen Zusammenhänge und siedlungsgeschichtlichen Entwicklungen- des Naturhaushalts, <strong>der</strong> Landschaftsfaktoren und des Landschaftsbildes- <strong>der</strong> Schutzgebiete und Objekte- <strong>der</strong> Erholungsgebiete und -flächen, ihrer Erschließung sowie Bedarfssituation- den voraussichtlicher Än<strong>der</strong>ungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungenund an<strong>der</strong>er Vorhaben„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 27


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Leistungsphase 3: EntwurfDarstellung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele des Naturschutzesund <strong>der</strong> Landschaftspflege in Text und Karten mit Begründunga) Ziele <strong>der</strong> Landschaftsentwicklung nach Maßgabe <strong>der</strong> Empfindlichkeit des Naturhaushalts- Bereiche ohne Nutzung o<strong>der</strong> mit naturnaher Nutzung,- Bereiche mit extensiver Nutzung,- Bereiche mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung,- Bereiche städtisch industrieller Nutzung,b) Ziele des Arten- und Biotopschutzes,c) Ziele zum Schutz und zur Pflege abiotischer Landschaftsgebiete,d) Sicherung und Pflege von Schutzgebieten und Einzelbestandteilen von Natur undLandschaft,e) Pflege-, Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur – Sicherung überörtlicherGrünzüge,- Grünordnung im Siedlungsbereich,- Landschaftspflege einschließlich des Arten- und Biotopschutzes sowie des Wasser-,Boden- und Klimaschutzes,- Sanierung von Landschaftsschäden,f) Grundsätze einer landschaftsschonenden Landnutzung,g) Leitlinien für die Erholung in <strong>der</strong> freien Natur,h) Gebiete, für die detaillierte landschaftliche Planungen erfor<strong>der</strong>lich sind:- Landschaftspläne,- Grünordnungspläne,- Landschaftspflegerische Begleitpläne, Abstimmung des Entwurfs mit dem Auftraggeber;Leistungsphase 4: Endgültige PlanfassungDarstellen des Landschaftsrahmenplans in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung in Text undKarte mit Erläuterungsbericht nach erfolgter Abstimmung des Entwurfs mit dem Auftraggebergemäß Leistungsphase 3.28 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – LandschaftsrahmenplanLeistungsphase 3: Vorläufige FassungLösen <strong>der</strong> Planungsaufgabe und Erläutern <strong>der</strong> Ziele, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmen inText und Karte- Erstellen des Zielkonzepts- Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teilevon Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte TierundPflanzenarten- Vorschläge zur Übernahme in an<strong>der</strong>e Planungen, insbeson<strong>der</strong>e in Regionalplanung,Raumordnung und Bauleitplanung- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> vorläufigen Fassung mit <strong>der</strong> für den Naturschutzzuständigen Behörde- Abstimmen <strong>der</strong> Vorläufigen Fassung mit dem AuftraggeberEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- Darstellung <strong>der</strong> übergeordneten Ziele des Naturschutzes- Erarbeitung und Darstellung <strong>der</strong> schutzgutbezogenen Ziele für jedes Schutzgut- Naturraumbezogene Ziele- Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Schutzgüter (Arten und Biotope,Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima/Luft)- Integrierte und räumliche Darstellung <strong>der</strong> konkreten Entwicklung zur Klärung naturschutzinternerZielkonflikte, die sich aus <strong>der</strong> Integration aller Schutzgüter ergeben- Grundsätze und Inhalte für landkreisweites BiotopverbundsystemLeistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftsrahmenplans in <strong>der</strong> mit dem Auftraggeber abgestimmtenFassung in Text und Karte.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 29


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>§ 26Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan(1) Die Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in fünf Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare desAbsatzes 2 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit 1 bis 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln und Bewerten <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit 15bis 22 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Ermitteln und Bewerten des Eingriffs) mit 25 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Vorläufige Planfassung) mit 40 Prozent und5. für die Leistungsphase 5 (Endgültige Planfassung) mit 10 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 9 geregelt.(2) Die Honorare sind bei einer Planung im Maßstab des Flächennutzungsplansentsprechend § 28, bei einer Planung im Maßstab des Bebauungsplans entsprechend§ 29 zu berechnen. Anstelle eines Honorars nach Satz 1 kann das Honorar frei vereinbartwerden.Anlage 9(zu § 26 Absatz 1)Leistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer BegleitplanLeistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangsa) Abgrenzen des Planungsbereichs,b) Zusammenstellen <strong>der</strong> verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbeson<strong>der</strong>e –örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen,- thematische Karten, Luftbil<strong>der</strong> und sonstige Daten,c) Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzen<strong>der</strong> Fachleistungen,d) Aufstellen eines verbindlichen Arbeitspapiers,e) Ortsbesichtigungen;Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten <strong>der</strong> Planungsgrundlagena) BestandsaufnahmeErfassen auf Grund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen- des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbeson<strong>der</strong>e durchLandschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdischeGewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und <strong>der</strong>en Lebensräume,- <strong>der</strong> Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswertenLebensräume,- <strong>der</strong> vorhandenen Nutzungen und Vorhaben,- des Landschaftsbildes und <strong>der</strong> -struktur,- <strong>der</strong> kulturgeschichtlich bedeutsamen Objekte,Erfassen <strong>der</strong> Eigentumsverhältnisse auf Grund vorhandener Unterlagen,b) Bestandsbewertung- Bewerten <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und desLandschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und <strong>der</strong>Landschaftspflege,- Bewerten <strong>der</strong> vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung),30 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Landschaftspflegerischer Begleitplan§ 26Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan(1) Die Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen sind in vier Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen des Honorarsdes § XX bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs)mit ................................................................................................. 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit .............. 37 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit ..................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit ................................ 10 Prozent(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen des Planungsgebiets anhand <strong>der</strong> planungsrelevanten Funktionen- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> PlanungsgrundlagenBestandsaufnahme:- Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatusund fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlagevorhandener Unterlagen und vorhandener örtlicher ErhebungenBestandsbewertung:- Bewerten <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und desLandschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und <strong>der</strong>Landschaftspflege- Bewerten <strong>der</strong> vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mitdem AuftraggeberEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbeson<strong>der</strong>e durchLandschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 31


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>c) zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme und <strong>der</strong> -bewertung in Textund Karte;Leistungsphase 3: Ermitteln und Bewerten des Eingriffsa) Konfliktanalyse- Ermitteln und Bewerten <strong>der</strong> durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungendes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort undzeitlichem Ablauf,b) Konfliktmin<strong>der</strong>ung- Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung von Beeinträchtigungendes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten,c) Ermitteln <strong>der</strong> unvermeidbaren Beeinträchtigungen,d) Überprüfen <strong>der</strong> Abgrenzung des Untersuchungsbereichs,e) Abstimmen mit dem Auftraggeber,f) zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktmin<strong>der</strong>ungsowie <strong>der</strong> unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Text und Karte;Leistungsphase 4: Vorläufige PlanfassungErarbeiten <strong>der</strong> grundsätzlichen Lösung <strong>der</strong> wesentlichen Teile <strong>der</strong> Aufgabe in Text undKarte mit Alternativena) Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflegenach Art, Umfang, Lage und zeitlicher Abfolge einschließlich Biotopentwicklungs-und Pflegemaßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs-und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen nach § 3 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes,b) vergleichendes Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschließlichDarstellen verbleiben<strong>der</strong>, nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen,c) KostenschätzungAbstimmen <strong>der</strong> vorläufigen Planfassung mit dem Auftraggeber und <strong>der</strong> für Naturschutzund Landschaftspflege zuständigen Behörde,Leistungsphase 5: Endgültige PlanfassungDarstellen des landschaftspflegerischen Begleitplans in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassungin Text und Karte.32 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Landschaftspflegerischer BegleitplanGewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und <strong>der</strong>en Lebensräume- <strong>der</strong> Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswertenLebensräume- <strong>der</strong> vorhandenen Nutzungen und Vorhaben- des Landschaftsbildes und <strong>der</strong> -struktur- <strong>der</strong> kulturgeschichtlich bedeutsamen Objekte- <strong>der</strong> für die Erholung i. S. d. BNatSchG relevanten InfrastrukturLeistungsphase 3: Vorläufige Fassung- KonfliktanalyseErmitteln und Bewerten <strong>der</strong> durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungendes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichemAblauf- Konfliktmin<strong>der</strong>ungErarbeiten von Lösungen zur Vermeidung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung erheblicher Beeinträchtigungendes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten- Ermitteln <strong>der</strong> unvermeidbaren Beeinträchtigungen- Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege,insbeson<strong>der</strong>e Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie vonAngaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherungvon Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen- Integrieren von Maßnahmen aufgrund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie aufgrund<strong>der</strong> Vorschriften zum beson<strong>der</strong>en Artenschutz und an<strong>der</strong>er Umweltfachgesetzeauf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts- Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleichund Ersatz einschließlich Darstellen verbleiben<strong>der</strong>, nicht ausgleichbarer o<strong>der</strong>ersetzbarer Beeinträchtigungen- Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Ergebnisse in Text und Karte- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigenBehörde- Abstimmen <strong>der</strong> Vorläufigen Fassung mit dem AuftraggeberLeistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in <strong>der</strong> mit dem Auftraggeber abgestimmtenFassung in Text und Karte.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 33


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>§ 27Leistungsbild Pflege- und EntwicklungsplanDie Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 31 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen <strong>der</strong> Ausgangsbedingungen) mit 1 bis 5Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen) mit 20 bis 50 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Konzept <strong>der</strong> Pflege und Entwicklungsmaßnahmen) mit 20bis 40 Prozent und4. für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) mit 5 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 10 geregelt.Anlage 10(zu § 27)Leistungen im Leistungsbild Pflege- und EntwicklungsplanLeistungsphase 1: Zusammenstellen <strong>der</strong> Ausgangsbedingungena) Abgrenzen des Planungsbereichs,b) Zusammenstellen <strong>der</strong> verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbeson<strong>der</strong>e –ökologische und wissenschaftliche Bedeutung des Planungsbereichs,- Schutzzweck,- Schutzverordnungen,- Eigentümer;Leistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagena) Erfassen und Beschreiben <strong>der</strong> natürlichen Grundlagen,b) Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs;34 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Pflege- und Entwicklungsplan§ 27Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan(1) Die Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 31bewertet:1. für die Leistungsphase 1Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs: ............. 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen: mit ....................................................... 37 Prozent3. für die Leistungsphase 3Vorläufige Fassung: .................................................................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4Abgestimmte Fassung: mit ......................................................................... 10 Prozent(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen des Planungsgebiets- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen- Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> planungsrelevanten Sachverhalte aufgrund vorhandenerUnterlagenEs wird empfohlen insbeson<strong>der</strong>e folgende fachliche Konkretisierungen in die AmtlicheBegründung aufzunehmen:- <strong>der</strong> Flächennutzungen,- <strong>der</strong> Artenvorkommen einschließlich ihrer Standorte und Lebensräume (Biotoptypen)- <strong>der</strong> Schutzgebiete und -objekte- Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgen- Bewerten <strong>der</strong> Bestandsaufnahmen einschließlich vorhandener Beeinträchtigungensowie <strong>der</strong> abiotischen Faktoren hinsichtlich ihrer Standort- und Lebensraumbedeutungnach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes- Beschreiben <strong>der</strong> Zielkonflikte mit bestehenden Nutzungen- Beschreiben des zu erwartenden Zustands von Arten und ihren Lebensräumen (Zielkonfliktemit geplanten Nutzungen)- Überprüfen <strong>der</strong> festgelegten Untersuchungsinhalte- Zusammenfassendes Darstellen von Erfassung und Bewertung in Text und Karte„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 35


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Leistungsphase 3: Konzept <strong>der</strong> Pflege- und Entwicklungsmaßnahmena) Erfassen und Darstellen von- Flächen, auf denen eine Nutzung weiterbetrieben werden soll, – Flächen, auf denenregelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind, – Maßnahmen zur Verbesserung<strong>der</strong> ökologischen Standortverhältnisse, – Maßnahmen zur Än<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Biotopstruktur,b) Vorschläge für- gezielte Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung bestimmter Tier- und Pflanzenarten,- Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs,- Maßnahmen zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> rechtlichen Vorschriften,- die Durchführung <strong>der</strong> Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,c) Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen,d) Kostenschätzung <strong>der</strong> Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,e) Abstimmen <strong>der</strong> Konzepte mit dem Auftraggeber;Leistungsphase 4: Endgültige PlanfassungDarstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Fassung in Textund Karte.36 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Pflege- und EntwicklungsplanLeistungsphase 3: Vorläufige Fassung- Lösen <strong>der</strong> Planungsaufgabe und Erläutern <strong>der</strong> Ziele, Erfor<strong>der</strong>nisse und Maßnahmenin Text und Karte- Formulieren von Zielen zum Schutz, zur Pflege, zur Erhaltung und Entwicklung vonArten, Biotoptypen und naturnahen Lebensräumen bzw. Standortbedingungen- Erfassen und Darstellen von Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werdensoll und von Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführensind sowie von Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong>- ökologischen Standortverhältnisse und zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Biotopstruktur- Erarbeiten von Vorschlägen für Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung bestimmter Tier- undPflanzenarten, zur Lenkung des Besucherverkehrs, für die Durchführung <strong>der</strong> PflegeundEntwicklungsmaßnahmen und für Än<strong>der</strong>ungen von Schutzzweck und -zielen sowieGrenzen von Schutzgebieten- Erarbeiten von Hinweisen für weitere wissenschaftliche Untersuchungen (Monitoring),Folgeplanungen und Maßnahmen- Kostenermittlung- Abstimmen <strong>der</strong> Vorläufigen Fassung mit dem AuftraggeberLeistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in <strong>der</strong> mit dem Auftraggeber abgestimmtenFassung in Text und Karte.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 37


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>1.1 Leistung Umweltverträglichkeitsstudie1.1.1 Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie(1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien zur Standortfindung alsBeitrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung können nach den in Absatz 2 aufgeführtenLeistungsphasen 1 bis 5 zusammengefasst werden. Sie können nach <strong>der</strong> folgendenTabelle in Prozentsätze <strong>der</strong> Honorare unter Punkt 1.1.2 bewertet werden:1. Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs2. Ermitteln und Bewerten <strong>der</strong> PlanungsgrundlagenBestandsaufnahme, Bestandsbewertung und zusammenfassendeDarstellungBewertung <strong>der</strong> Grundleistungenin Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare3. Konfliktanalyse und Alternativen 204. Vorläufige Fassung <strong>der</strong> Studie 405. Endgültige Fassung <strong>der</strong> Studie 7330(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:GrundleistungenBeson<strong>der</strong>e Leistungen1. Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des LeistungsumfangsAbgrenzen des UntersuchungsbereichsZusammenstellen <strong>der</strong> verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen,insbeson<strong>der</strong>e- örtliche und überörtliche Planungen u. Untersuchungen- thematische Karten, Luftbil<strong>der</strong> und sonstige DatenErmitteln des Leistungsumfangs und ergänzen<strong>der</strong> FachleistungenOrtsbesichtigungen2. Ermitteln und Bewerten <strong>der</strong> Planungsgrundlagena) BestandsaufnahmeErfassen auf <strong>der</strong> Grundlage vorhandener Unterlagen undörtlicher Erhebungen- des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen,insbeson<strong>der</strong>e durch Landschaftsfaktoren wie Relief,Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer,Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere undPflanzen und <strong>der</strong>en Lebensräume- <strong>der</strong> Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteileund schützenswerten Lebensräume- <strong>der</strong> vorhandenen Nutzungen, Beeinträchtigungen undVorhaben- des Landschaftsbildes und <strong>der</strong> -struktur- <strong>der</strong> Sachgüter und des kulturellen Erbesb) BestandsbewertungBewerten <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit und <strong>der</strong> Empfindlichkeitdes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach denZielen und Grundsätzen des Naturschutzes und <strong>der</strong> LandschaftspflegeBewerten <strong>der</strong> vorhandenen und vorhersehbaren Umweltbelastungen<strong>der</strong> Bevölkerung sowie Beeinträchtigungen (Vorbelastung)von Natur und Landschaftc) Zusammenfassende Darstellung <strong>der</strong> Bestandsaufnahmeund <strong>der</strong> -bewertung in Text und KarteEinzeluntersuchungen zu natürlichenGrundlagen, zur Vorbelastungund zu sozioökonomischenFragestellungenSon<strong>der</strong>kartierungenPrognosenAusbreitungsberechnungenBeweissicherung<strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> PlanungsgrundlagenUntersuchen von Sekundäreffektenaußerhalb des UntersuchungsgebietsErstellen zusätzlicher Hilfsmittel38 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Umweltverträglichkeitsstudie§ xxLeistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie(1) Die Leistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien werden in 4 Leistungsphasenerbracht.Die Bewertung <strong>der</strong> Leistungsphasen <strong>der</strong> Honorare erfolgt1. für die Leistungsphase 1 mit ......................................................................... 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 mit ...................................................................... 37 Prozent3. für die Leistungsphase 3 mit ...................................................................... 50 Prozent4. für die Leistungsphase 4 mit ...................................................................... 10 Prozent(2) Die Honorare sind entsprechend § # zu berechnen.Die Leistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien finden in <strong>der</strong> Regel auf <strong>der</strong> vorbereitendenPlanungsstufe mit Alternativenprüfungen zur Standort- und Linienfindungihre Anwendung. (Sofern die UVS gemäß <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Koordinierungsgruppe(Beschluss Nr. 31) wie<strong>der</strong> ein eigenes Leistungsbild im verbindlichen Teil erhält,wird eine entsprechende Ergänzung in § 22, 2 Ziffer 4 erfor<strong>der</strong>lich). Siehe § 23.(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Leistungsphase 1: Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs- Zusammenstellen und Prüfen <strong>der</strong> vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevantenUnterlagen- Orientierendes Besichtigen- Abgrenzen <strong>der</strong> Untersuchungsräume- Ermitteln <strong>der</strong> Untersuchungsinhalte- Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen- Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen- Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung <strong>der</strong> sonstigenFachbeiträgeLeistungsphase 2: Ermitteln <strong>der</strong> Planungsgrundlagen- Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> untersuchungsrelevanten Sachverhalte aufgrund vorhandenerUnterlagen- Beschreiben <strong>der</strong> Umwelt einschließlich des rechtlichen Schutzstatus, <strong>der</strong> fachplanerischenVorgaben und Ziele und <strong>der</strong> für die Bewertung relevanten Funktionselementefür jedes Schutzgut einschließlich <strong>der</strong> Wechselwirkungen- Beschreiben <strong>der</strong> vorhandenen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Umwelt- Bewerten <strong>der</strong> Funktionselemente / <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> einzelnen Schutzgüterhinsichtlich ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit- Raumwi<strong>der</strong>standsanalyse, soweit nach Art des Vorhabens erfor<strong>der</strong>lich, einschließlichdes Ermittelns konfliktarmer Bereiche- Darstellen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsraumes für den Prognose-Null-Fall- Überprüfen <strong>der</strong> Abgrenzung des Untersuchungsraumes und <strong>der</strong> Untersuchungsinhalte- Zusammenfassendes Darstellen <strong>der</strong> Erfassung und Bewertung als Grundlage für dieErörterung mit dem AuftraggeberLeistungsphase 3: Vorläufige Fassung- Ermitteln und Beschreiben <strong>der</strong> Umweltauswirkungen und Erstellen <strong>der</strong> vorläufigenFassung- Mitwirken bei <strong>der</strong> Entwicklung und <strong>der</strong> Auswahl vertieft zu untersuchen<strong>der</strong> planerischerLösungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 39


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>3. Konfliktanalyse und AlternativenErmitteln <strong>der</strong> projektbedingten umwelterheblichen WirkungenVerknüpfen <strong>der</strong> ökologischen und nutzungsbezogenenEmpfindlichkeit des Untersuchungsgebiets mit den projektbedingtenumwelterheblichen Wirkungen und Beschreiben<strong>der</strong> Wechselwirkungen zwischen den betroffenen FaktorenErmitteln konfliktarmer Bereiche und Abgrenzen <strong>der</strong> vertieftzu untersuchenden AlternativenÜberprüfen <strong>der</strong> Abgrenzung des UntersuchungsbereichsAbstimmen mit dem AuftraggeberZusammenfassende Darstellung in Text und Karte4. Vorläufige Fassung <strong>der</strong> StudieErarbeiten <strong>der</strong> grundsätzlichen Lösung <strong>der</strong> wesentlichenTeile <strong>der</strong> Aufgabe in Text und Karte mit Alternativena) Ermitteln, Bewerten und Darstellen für jede sich wesentlichunterscheidende Lösung unter Berücksichtigung desVermeidungs- und/o<strong>der</strong> Ausgleichsgebots- des ökologischen Risikos für den Naturhaushalt- <strong>der</strong> Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes- <strong>der</strong> Auswirkungen auf den Menschen, die Nutzungsstruktur,die Sachgüter und das kulturelle ErbeAufzeigen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsbereichsohne das geplante Vorhaben (Status-quo-Prognose)b) Ermitteln und Darstellen voraussichtlich nicht ausgleichbarerBeeinträchtigungenc) Vergleichende Bewertung <strong>der</strong> sich wesentlich unterscheidenden AlternativenAbstimmen <strong>der</strong> vorläufigen Fassung <strong>der</strong> Studie mit demAuftraggeber5. Endgültige Fassung <strong>der</strong> StudieDarstellen <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsstudie in <strong>der</strong> vorgeschriebenenFassung in Text und Karte in <strong>der</strong> Regel imMaßstab 1 : 5 000 einschließlich einer nichttechnischen ZusammenfassungErstellen zusätzlicher Hilfsmittel<strong>der</strong> DarstellungVorstellen <strong>der</strong> Planung vor DrittenDetailausarbeitungen in beson<strong>der</strong>enMaßstäben40 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Flächenplanungen – Abschnitt 2 – Landschaftsplanung, UVS – Umweltverträglichkeitsstudie- Mitwirken bei <strong>der</strong> Optimierung von bis zu drei planerischen Lösungen (Hauptvarianten)zur Vermeidung von Beeinträchtigungen- Ermitteln, Beschreiben und Bewerten <strong>der</strong> unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungenvon bis zu drei planerischen Lösungen (Hauptvarianten) auf die Schutzgüter lt.UVPG einschließlich <strong>der</strong> Wechselwirkungen- Einarbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse vorhandener Untersuchungen zum Gebiets- und Artenschutzsowie zum Boden- und Wasserschutz- Vergleichendes Darstellen und Bewerten <strong>der</strong> Auswirkungen von bis zu drei planerischenLösungen- Zusammenfassendes vergleichendes Bewerten <strong>der</strong> Planung mit dem Prognose-Null-Fall- Erstellen von Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung vonBeeinträchtigungen, sowie zur Ausgleichbarkeit <strong>der</strong> unvermeidbaren Beeinträchtigungen- Erstellen von Hinweisen auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben- Zusammenführen und Darstellen <strong>der</strong> Ergebnisse als vorläufige Fassung in Text undKarten einschließlich des Herausarbeitens <strong>der</strong> grundsätzlichen Lösung <strong>der</strong> wesentlichenTeile <strong>der</strong> Aufgabe- Abstimmen <strong>der</strong> Vorläufigen Fassung mit dem AuftraggeberHinweis: Schutzgüter1. Menschen, einschließlich <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und diebiologische Vielfalt2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie4. die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten SchutzgüternHinweis zu weiteren gesetzlichen Regelungen: z.B. Bodenschutzgesetz und WasserrahmenrichtlinieLeistungsphase 4 : Abgestimmte FassungDarstellen <strong>der</strong> mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsstudiein Text und Karte einschließlich einer Zusammenfassung.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 41


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>42 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Fachplanungen – Abschnitt 3 – Beson<strong>der</strong>e Leistungen zu FlächenplanungenTeil 2 – FlächenplanungenAbschnitt 3 – Beson<strong>der</strong>e Leistungen zu FlächenplanungenAlle Beson<strong>der</strong>en Leistungen <strong>der</strong> Flächenplanung sind in einem Abschnitt zusammengeführtund sind nicht auf einzelne Leistungsphasen bezogen.Entsprechend <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Koordinierungsgruppe (Beschluss Nr. 19) soll imLeistungsbild Bebauungsplan ein Hinweis auf die Abgrenzung zu den Leistungen desStädtebaulichen Entwurfs aufgenommen werden, die ggf. als Beson<strong>der</strong>e Leistungbeauftragt und geson<strong>der</strong>t vergütet werden müssen. (Auszug aus den Beschlüssen <strong>der</strong>Koordinierungsgruppe im Rahmen <strong>der</strong> Untersuchungen zur <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong><strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> / BMVBS).Der Städtebauliche Entwurf ist bei den Beson<strong>der</strong>en Leistungen als eigenständigeLeistung aufzuführen. Daher wird <strong>der</strong> Städtebauliche Entwurf im Katalog <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>enLeistungen beson<strong>der</strong>s hervorgehoben.In <strong>der</strong> amtlichen Begründung ist auf die Abgrenzung zu den Leistungen des StädtebaulichenEntwurfs einzugehen und eine deutliche Unterscheidung zwischen Bebauungsplanals Rechtsfassung und Städtebaulichem Entwurf als eigenständigePlanung vorzunehmen.Die Facharbeitsgruppe 1 empfiehlt in <strong>der</strong> amtlichen Begründung einen Hinweis aufdas Leistungsbild mit Honorartabelle <strong>der</strong> Baden-Württembergischen Architektenkammeraufzunehmen.§ xxBeson<strong>der</strong>e Leistungen zu Teil 2 FlächenplanungenRahmensetzende Pläne und Konzepte:- Leitbil<strong>der</strong>- Entwicklungskonzepte- Masterpläne- RahmenpläneStädtebaulicher Entwurf:- Grundlagenermittlung- Vorentwurf- EntwurfDer Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 <strong>HOAI</strong> dienen.Der Städtebauliche Entwurf kann das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbessein.Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:- Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden- Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen- Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen- Koordinieren von Planungsbeteiligten- Mo<strong>der</strong>ation von Planungsverfahren- Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter- Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten,Vergabevorschläge)- Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter- Mitwirken beim Ermitteln von För<strong>der</strong>möglichkeiten- Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während <strong>der</strong> Planaufstellung- Durchführen von PlanungsauditsLeistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:- Erstellen digitaler Geländemodelle„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 43


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>44 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Fachplanungen – Abschnitt 3 – Beson<strong>der</strong>e Leistungen zu Flächenplanungen- Digitalisieren von Unterlagen- Anpassen von Datenformaten- Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen- Strukturanalysen- Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen- Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zurVersorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellenStruktur- Befragungen, Interviews- Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischenMerkmalen und Nutzungen- Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen,Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Pläne an<strong>der</strong>eran <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligter- Modelle- Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel <strong>der</strong> Darstellung z.B. Fotomontagen, 3D-Darstellungen,VideopräsentationenVerfahrensbegleitende Leistungen:- Vorbereiten und Durchführen des Scopings- Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren <strong>der</strong> formellen Beteiligungsverfahren- Ermitteln <strong>der</strong> voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung- Erarbeiten des Umweltberichtes- Berechnen und Darstellen <strong>der</strong> Umweltschutzmaßnahmen- Bearbeiten <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung inBauleitplanungsverfahren- Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und an<strong>der</strong>en Unterlagen- Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage o<strong>der</strong>Beteiligungen, insbeson<strong>der</strong>e nach Stellungnahmen- Ausarbeiten <strong>der</strong> Beratungsunterlagen <strong>der</strong> Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen<strong>der</strong> formellen Beteiligungsverfahren- Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen- Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach <strong>der</strong> Beschlussfassung(z.B. Satzungsbeschluss)- Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachungen- Mitteilen des Ergebnisses <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Stellungnahmen an die Beteiligten- Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben,über das Abwägungsergebnis- Erstellen <strong>der</strong> Verfahrensdokumentation- Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners- Mitwirken an <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken anInformationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen <strong>der</strong> dazu notwendigenPlanungsunterlagen und Schriftsätze- Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers, im Rahmen<strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung o<strong>der</strong> mit Dritten- Mitwirken an Anhörungs- o<strong>der</strong> Erörterungsterminen- Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen- Erstellen <strong>der</strong> Zusammenfassenden Erklärung nach BauGB- Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen <strong>der</strong> naturschutzrechtlichenEingriffsregelung- Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben- Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen- Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbeson<strong>der</strong>e Klären <strong>der</strong> Verfügbarkeit vongeeigneten Flächen für Maßnahmen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 45


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>46 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 2 – Abschnitt 3 – Beson<strong>der</strong>e Leistungen zu allen Flächenplanungen[4] Fachplanungen [1] Allg. Teil[4] FachplanungenWeitere beson<strong>der</strong>e Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:- Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer UVS- Mitwirken an <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> UVP-Pflichtigkeit eines Vorhabens o<strong>der</strong> einer Planung(Screening)- Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nachUVPG- Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes fürGenehmigungsverfahren o<strong>der</strong> qualifizierende Zuarbeiten hierzu- Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen o<strong>der</strong>Prüfungen <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeit- Kartieren von Biotoptypen, floristischen o<strong>der</strong> faunistischen Arten o<strong>der</strong> Artengruppen- Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. <strong>der</strong> Geologie, Hydrogeologie,Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen- Mitwirken an Beteiligungsverfahren in <strong>der</strong> Bauleitplanung- Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach Fachrecht- Fortführen <strong>der</strong> mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens,Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf <strong>der</strong>Grundlage von Anregungen Dritter„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 47


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 3 –ObjektplanungAbschnitt 1 – Gebäude + Innenräume§ 33Leistungsbild Gebäude und raumbildende AusbautenDas Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten umfasst Leistungen fürNeubauten, Neuanlagen, Wie<strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Mo<strong>der</strong>nisierungen,raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Leistungensind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen<strong>der</strong> Honorare des § 34 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit je 3 Prozent bei Gebäuden undraumbildenden Ausbauten,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit je 7 Prozent bei Gebäuden und raumbildendenAusbauten,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 11 Prozent bei Gebäuden und14 Prozent bei raumbildenden Ausbauten,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent bei Gebäuden und2 Prozent bei raumbildenden Ausbauten,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 25 Prozent bei Gebäuden und30 Prozent bei raumbildenden Ausbauten,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 10 Prozent bei Gebäudenund 7 Prozent bei raumbildenden Ausbauten,7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit 4 Prozent bei Gebäudenund 3 Prozent bei raumbildenden Ausbauten,8. für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung –) mit je31 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten,9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit je 3 Prozent beiGebäuden und raumbildenden Ausbauten.48 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


Teil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + InnenräumeTeil 3 – ObjektplanungAbschnitt 1 – Gebäude + Innenräume§ 33Leistungsbild Gebäude und Innenräume(1) Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume umfasst Leistungen für Neubauten,Wie<strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Mo<strong>der</strong>nisierungen, Innenräume,Instandhaltungen und Instandsetzungen.(2) Leistungen für Innenräume sind die innere Gestaltung, Erstellung von Innenräumenohne wesentliche Eingriffe in Bestand o<strong>der</strong> KonstruktionDer bisherige Begriff „raumbildende Ausbauten“ soll durch „Innenräume“ ersetzt werden.Die Definition <strong>der</strong> raumbildenden Ausbauten / Innenräume wird <strong>der</strong>zeit in § 2 Begriffsbestimmungenunter Nr. 8 geführt. Mit § 33 Abs. 2 (neu) wird vorgeschlagen,diese direkt dem Leistungsbild zuzuordnen.Es wird empfohlen, in <strong>der</strong> amtlichen Begründung einen ergänzenden Hinweis einzufügen,dass Innenräume zusammengefasst mit Gebäuden ein Objekt bilden können,aber auch als Einrichtungsplanung ein eigenständiges Objekt darstellen können. Indiesem Zusammenhang wird auch empfohlen, § 25 Abs. 1 <strong>HOAI</strong> 1996 wie<strong>der</strong> aufzunehmen(siehe auch Vorschlag zu § 35 neu).(3) Die Leistungen für Gebäude und Innenräume sind in neun Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 34 bewertet:<strong>HOAI</strong> 2009 Vorschlag FAG 2Gebäude / Innenräume Gebäude Innenräume1. für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 | 3 Prozent 2 22. für die LPH 2 (Vorplanung) mit 7 | 7 Prozent 7 73. für die LPH 3 (Entwurfsplanung) mit 11 | 14 Prozent 15 154. für die LPH 4 (Genehmigungsplanung) mit 6 | 2 Prozent 3 25. für die LPH 5 (Ausführungsplanung) mit 25 | 30 Prozent 25 306. für die LPH 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 10 | 7 Prozent 10 77. für die LPH 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit 4 | 3 Prozent 4 38. für die LPH 8 (Objektüberwachung u. Dokumentation) mit 31 | 31 Prozent 32 329. für die LPH 9 (Objektbetreuung) mit 3 | 3 Prozent 2 2100 100 Prozent 100 100Erläuterung zu % Werten <strong>der</strong> Leistungsphasen:- Die Leistungsphasen wurden in ihrem Verhältnis zueinan<strong>der</strong> neu gewichtet.- In <strong>der</strong> Diskussion innerhalb <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe 2 wurden die Mehrleistungenfür Gebäude / Innenräume für alle LPH durch BAK / AHO insgesamt mit + 14,5 %bewertet.Die Mehrleistungen werden von <strong>der</strong> AG-Seite überwiegend dem Grunde nachanerkannt, <strong>der</strong> Höhe nach aber nicht mitgetragen. Vor einer Festlegung <strong>der</strong> Prozentwertemüssen auch die durch die Überarbeitung entstandenen Min<strong>der</strong>leistungen(wie zB. <strong>der</strong> Entfall <strong>der</strong> Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen(LPh 8d) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Entfall <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> Mängelbeseitigung als Grundleistung(LPh 9)) nochmals überprüft und bei <strong>der</strong> Bewertung berücksichtigt werden.(4) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:∑ 100%abgebildet ist nur die Gewichtung <strong>der</strong> LPH[4] Fachplanungen [3.3+4] Ing. BwK, VK [3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg. [2] Flächenplanung[1] Allg. Teil„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 49


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>(Grund)LeistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenAnlage 11 und Anlage 2 (2.6)LPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellungb) Beraten zum gesamten Leistungsbedarfc) Formulieren von Entscheidungshilfen für dieAuswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterd) Zusammenfassen <strong>der</strong> Ergebnisse- Bestandsaufnahme- Standortanalyse- Betriebsplanung- Aufstellung eines Raumprogramms- Aufstellen eines Funktionsprogramms- Prüfen <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit- Prüfen <strong>der</strong> UmweltverträglichkeitLPH 2 Vorplanung(Projekt- und Planungsvorbereitung)a) Analyse <strong>der</strong> Grundlagenb) Abstimmen <strong>der</strong> Zielvorstellungen (Randbedingungen,Zielkonflikte)c) Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs(Programmziele)d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlichUntersuchung <strong>der</strong> alternativen Lösungsmöglichkeitennach gleichen Anfor<strong>der</strong>ungenmit zeichnerischer Darstellung undBewertung, zum Beispiel versuchsweisezeichnerische Darstellungen, Strichskizzen,gegebenenfalls mit erläuternden Angabene) Integrieren <strong>der</strong> Leistungen an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligterf) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen städtebaulichen,gestalterischen, funktionalen, technischen,bauphysikalischen, wirtschaftlichen,energiewirtschaftlichen (zum Beispiel hinsichtlichrationeller Energieverwendung und <strong>der</strong>Verwendung erneuerbarer Energien) undlandschaftsökologischen Zusammenhänge,Vorgänge und Bedingungen sowie <strong>der</strong> Belastungund Empfindlichkeit <strong>der</strong> betroffenenÖkosystemeg) Vorverhandlungen mit Behörden und an<strong>der</strong>enan <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über dieGenehmigungsfähigkeith) bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten undErläutern <strong>der</strong> ökosystemaren Strukturen undZusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser,Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowieDarstellen <strong>der</strong> räumlichen und gestalterischenKonzeption mit erläuternden Angaben, insbeson<strong>der</strong>ezur Geländegestaltung, Biotopverbesserungund -vernetzung, vorhandenenVegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung- Untersuchen von Lösungsmöglichkeitennach grundsätzlich verschiedenen Anfor<strong>der</strong>ungen- Ergänzen <strong>der</strong> Vorplanungsunterlagen aufGrund beson<strong>der</strong>er Anfor<strong>der</strong>ungen- Aufstellen eines Finanzierungsplanes- Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse- Mitwirken bei <strong>der</strong> Kreditbeschaffung- Durchführen <strong>der</strong> Voranfrage (Bauanfrage)- Anfertigen von Darstellungen durch beson<strong>der</strong>eTechniken, wie zum Beispiel Perspektiven,Muster, Modelle- Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes- Ergänzen <strong>der</strong> Vorplanungsunterlagen hinsichtlichbeson<strong>der</strong>er Maßnahmen zur Gebäude-und Bauteiloptimierung, die über dasübliche Maß <strong>der</strong> Planungsleistungen hinausgehen,zur Verringerung des Energieverbrauchssowie <strong>der</strong> Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarerEnergien in Abstimmung mit an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligten. Das üblicheMaß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparungdurch die Erfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungengegeben, die sich aus Rechtsvorschriftenund den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong>Technik ergeben50 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + InnenräumeGrundleistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung auf Grundlage <strong>der</strong>Vorgaben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsplanung des Auftraggebersb) Ortsbesichtigungc) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarfd) Formulieren <strong>der</strong> Entscheidungshilfen für dieAuswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtere) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Bedarfsplanung- Bedarfsermittlung- Aufstellen eines Funktionsprogramms- Aufstellen eines Raumprogramms- Standortanalyse- Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl,-beschaffung, -übertragung- Beschaffen von vorhabenserheblichen Unterlagen- Bestandsaufnahme- technische Substanzerkundung- Betriebsplanung- Prüfen <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit- Prüfen <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit- Machbarkeitsstudie- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung- Projektstrukturplanung- Zusammenstellen <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus Zertifizierungssystemen- Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei <strong>der</strong> Vergabevon Planungs- und GutachterleistungenLPH 2 Vorplanung(Projekt- und Planungsvorbereitung)a) Analysieren <strong>der</strong> Grundlagen, Abstimmen <strong>der</strong>Leistungen mit den fachlich an <strong>der</strong> Planung Beteiligtenb) Abstimmen <strong>der</strong> Zielvorstellungen, Hinweisenauf Zielkonfliktec) Erarbeiten <strong>der</strong> Vorplanung, Untersuchen,Darstellen und Bewerten von Varianten nachgleichen Anfor<strong>der</strong>ungen, Zeichnungen im Maßstabnach Art und Größe des Objektsd) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen Zusammenhänge,Vorgaben und Bedingungen(z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale,technische, wirtschaftliche, ökologische,soziale, öffentlich-rechtliche)e) Bereitstellen <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse als Grundlagefür die an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligten sowie Koordination und Integration<strong>der</strong>en Leistungenf) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeitg) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mitdem Kostenrahmen und Erstellen eines Terminplansmit den wesentlichen Vorgängen desPlanungs- und Bauablaufsh) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Aufstellen eines planungs- und abwicklungsbezogenenZielkatalogs (Programmziele)- Untersuchen alternativer Lösungsansätze nachverschiedenen Anfor<strong>der</strong>ungen, einschließlichKostenbewertung- Beachten <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen des vereinbartenZertifizierungssystems- Durchführen des Zertifizierungssystems- Ergänzen <strong>der</strong> Vorplanungsunterlagen aufGrund beson<strong>der</strong>er Anfor<strong>der</strong>ungen- Aufstellen eines Finanzierungsplanes- Mitwirken bei <strong>der</strong> Kredit- und För<strong>der</strong>mittelbeschaffung- Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen- Durchführen <strong>der</strong> Voranfrage (Bauanfrage)- Anfertigen von beson<strong>der</strong>en Präsentationshilfen,die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nichtnotwendig sind, z.B.- Präsentationsmodelle- Perspektivische Darstellungen- Bewegte Darstellung/Animation- Farb- und Materialcollagen- digitales Geländemodell- 3-D o<strong>der</strong> 4-D Gebäudemodellbearbeitung(Building Information Modelling BIM)- Aufstellen einer vertieften Kostenschätzungnach Positionen einzelner Gewerke- Fortschreiben des Projektstrukturplanes- Aufstellen von Raumbüchern- Erarbeiten und Erstellen von beson<strong>der</strong>en bauordnungsrechtlichenNachweisen für den vorbeugendenund organisatorischen Brandschutzbei baulichen Anlagen beson<strong>der</strong>er Art o<strong>der</strong>Nutzung, Bestandsbauten o<strong>der</strong> im Falle vonAbweichungen von <strong>der</strong> Bauordnung„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 51


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong><strong>der</strong> Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- undSportflächen; ferner Klären <strong>der</strong> Randgestaltungund <strong>der</strong> Anbindung an die Umgebungi) Kostenschätzung nach DIN 276 o<strong>der</strong> nachdem wohnungsrechtlichen Berechnungsrechtj) Zusammenstellen aller VorplanungsergebnisseLPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweiseErarbeitung einer zeichnerischen Lösung)unter Berücksichtigung städtebaulicher,gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher(zum Beispiel hinsichtlich rationellerEnergieverwendung und <strong>der</strong> Verwendungerneuerbarer Energie) und landschaftsökologischerAnfor<strong>der</strong>ungen unter Verwendung <strong>der</strong>Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterbis zum vollständigen Entwurfb) Integrieren <strong>der</strong> Leistungen an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligterc) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe<strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungd) Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs,zum Beispiel durchgearbeitete, vollständigeVorentwurfs- und/o<strong>der</strong> Entwurfszeichnungen(Maßstab nach Art und Größe des Bau-vorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab 1:500bis 1:100, insbeson<strong>der</strong>e mit Angaben zur Verbesserung<strong>der</strong> Biotopfunktion, zu Vermeidungs-,Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmensowie zur differenzierten Bepflanzung;bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab1 : 50 bis 1 :20, insbeson<strong>der</strong>e mit Einzelheiten<strong>der</strong> Wandabwicklungen, Färb-, Licht- und Materialgestaltung),gegebenenfalls auch Detailplänemehrfach wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Raumgruppene) Verhandlungen mit Behörden und an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeitf) Kostenberechnung nach DIN 276 o<strong>der</strong> nachdem wohnungsrechtlichen Berechnungsrechtg) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> Kostenberechnungmit <strong>der</strong> Kostenschätzungh) Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen- Analyse <strong>der</strong> Alternativen/Varianten und <strong>der</strong>enWertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)- Wirtschaftlichkeitsberechnung- Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsteno<strong>der</strong> Bauelementkatalog- Ausarbeitung beson<strong>der</strong>er Maßnahmen zurGebäude- und Bauteiloptimierung, die über dasübliche Maß <strong>der</strong> Planungsleistungen hinausgehen,zur Verringerung des Energieverbrauchssowie <strong>der</strong> Schadstoff- und CO2-Emissionenund zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmungmit an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmenzur Energieeinsparung durch die Erfüllung<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen gegeben, die sich ausRechtsvorschriften und den allgemein anerkanntenRegeln <strong>der</strong> Technik ergeben52 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + InnenräumeLPH 3 Entwurfsplanung(System- u. Integrationsplanung)a) Erarbeiten <strong>der</strong> Entwurfsplanung, unter weitererBerücksichtigung <strong>der</strong> wesentlichen Zusammenhänge,Vorgaben und Bedingungen(z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale,technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale,öffentlich-rechtliche) auf Grundlage <strong>der</strong>Vorplanung und als Grundlage für die weiterenLeistungsphasen und die erfor<strong>der</strong>lichen öffentlich-rechtlichenGenehmigungen unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungfachlich Beteiligter.Zeichnungen nach Art und Größe des Objektsim erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und Detaillierungsgradunter Berücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungen, z.B. bei Gebäuden imMaßstab 1:100, z.B. bei Innenräumen im Maßstab1:50 bis 1:20b) Bereitstellen <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse als Grundlagefür die an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligten sowie Koordination und Integration<strong>der</strong>en Leistungenc) Objektbeschreibunge) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeitf) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleichmit <strong>der</strong> Kostenschätzung, Fortschreibendes Terminplansh) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Analyse <strong>der</strong> Alternativen/Varianten und <strong>der</strong>enWertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung),- Wirtschaftlichkeitsberechnung,- Aufstellen und Fortschreiben einer vertieftenKostenberechnung- Fortschreiben von Raumbüchern„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 53


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichenVorschriften erfor<strong>der</strong>lichenGenehmigungen o<strong>der</strong> Zustimmungen einschließlich<strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmen undBefreiungen unter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligter sowienoch notwendiger Verhandlungen mit Behördenb) Einreichen dieser Unterlagenc) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterd) bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten:Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholenvon Zustimmungen und Genehmigungen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> nachbarlichenZustimmung- Erarbeiten von Unterlagen für beson<strong>der</strong>e Prüfverfahren- Fachliche und organisatorische Unterstützungdes Bauherrn im Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren, Klageverfahreno<strong>der</strong> ähnliches- Än<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Genehmigungsunterlagen infolgevon Umständen, die <strong>der</strong> Auftragnehmer nichtzu vertreten hatLPH 5 Ausführungsplanunga) Durcharbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphase3 und 4 (stufenweise Erarbeitung undDarstellung <strong>der</strong> Lösung) unter Berücksichtigungstädtebaulicher, gestalterischer, funktionaler,technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher,energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlichrationeller Energieverwendung und <strong>der</strong> Verwendungerneuerbarer Energien) und landschafts-ökologischerAnfor<strong>der</strong>ungen unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungfachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifenLösungb) zeichnerische Darstellung des Objekts mit allenfür die Ausführung notwendigen Einzelangaben,zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-,Detail- und Konstruktionszeichnungenim Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1, bei Freianlagen jenach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1 : 200bis 1 : 50, insbeson<strong>der</strong>e Bepflanzungspläne, mitden erfor<strong>der</strong>lichen textlichen Ausführungenc) bei raumbildenden Ausbauten: detaillierte Darstellung<strong>der</strong> Räume und Raumfolgen im Maßstab1 : 25 bis 1 : 1, mit den erfor<strong>der</strong>lichen textlichenAusführungen; Materialbestimmungd) Erarbeiten <strong>der</strong> Grundlagen für die an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten und Integrierungihrer Beiträge bis zur ausführungsreifenLösunge) Fortschreiben <strong>der</strong> Ausführungsplanung während<strong>der</strong> Objektausführung- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibungals Baubuch zur Grundlage <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm*- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibungals Raumbuch zur Grundlage <strong>der</strong> Leis-- Prüfen <strong>der</strong> vom bauausführenden Unternehmenauf Grund <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung mitLeistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläneauf Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Entwurfsplanu- Erarbeiten von Detailmodellen- Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter,nicht an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligter aufÜbereinstimmung mit den Ausführungsplänen(zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen,Aufstellungs- und Fundamentplänevon Maschinenlieferanten), soweit die LeistungenAnlagen betreffen, die in den anrechenbarenKosten nicht erfasst sind54 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + InnenräumeLPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten und Zusammenstellen <strong>der</strong> Vorlagenund Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungeno<strong>der</strong> Zustimmungen einschließlich<strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen,sowie notwendiger Verhandlungen mitBehörden unter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>eran <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterb) Einreichen <strong>der</strong> Vorlagenc) Ergänzen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> nachbarlichenZustimmung- Nachweise, insbeson<strong>der</strong>e technischer, konstruktiverund bauphysikalischer Art für die Erlangungbehördlicher Zustimmungen im Einzelfall- Fachliche und organisatorische Unterstützungdes Bauherrn im Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren, Klageverfahreno<strong>der</strong> ÄhnlichesLPH 5 Ausführungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Ausführungsplanung mit allen fürdie Ausführung notwendigen Einzelangaben(zeichnerisch und textlich) auf Grundlage <strong>der</strong>Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zurausführungsreifen Lösung, als Grundlage für dieweiteren Leistungsphasenb) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungennach Art und Größe des Objekts im erfor<strong>der</strong>lichenUmfang und Detaillierungsgrad unterBerücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab1:50 bis 1:1, z.B. bei Innenräumen im Maßstab1:20 bis 1:1c) Bereitstellen <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse als Grundlagefür die an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligten sowie Koordination und Integration<strong>der</strong>en Leistungend) Fortschreiben des Terminplanse) Fortschreiben <strong>der</strong> Ausführungsplanung aufgrund<strong>der</strong> gewerkeorientierten Bearbeitungwährend <strong>der</strong> Objektausführungf) Überprüfen erfor<strong>der</strong>licher Montagepläne <strong>der</strong>vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionenund baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmungmit <strong>der</strong> Ausführungsplanung- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibungals Grundlage <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm x)- Prüfen <strong>der</strong> vom bauausführenden Unternehmenauf Grund <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammausgearbeiteten Ausführungspläneauf Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Entwurfsplanungx)- Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierterForm- Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem(AKS)- Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter,nicht an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligter aufÜbereinstimmung mit den Ausführungsplänen(zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen,Aufstellungs- und Fundamentplänenutzungsspezifischer o<strong>der</strong> betriebstechnischerAnlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen,die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasstsindx)Diese Beson<strong>der</strong>e Leistung wird bei Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm ganzo<strong>der</strong> teilweise Grundleistung. In diesem Fallentfallen die entsprechenden Grundleistungendieser Leistungsphase.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 55


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabea) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengenals Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungenunter Verwendung <strong>der</strong>Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterb) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mitLeistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichenc) Abstimmen und Koordinieren <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungen<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten- Aufstellen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungen mitLeistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch /- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungenfür geschlossene Leistungsbereiche- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichtenunter Auswertung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an<strong>der</strong> Planung fachlich BeteiligterLPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabea) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vergabe- und Vertragsunterlagenfür alle Leistungsbereicheb) Einholen von Angebotenc) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote einschließlichAufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungenunter Mitwirkung aller während <strong>der</strong> Leistungsphasen6 und 7 fachlich Beteiligtend) Abstimmen und Zusammenstellen <strong>der</strong> Leistungen<strong>der</strong> fachlich Beteiligten, die an <strong>der</strong> Vergabemitwirkene) Verhandlung mit Bieternf) Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheitso<strong>der</strong>Pauschalpreisen <strong>der</strong> Angeboteg) Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlagsmit <strong>der</strong> Kostenrechnungh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Auftragserteilung- Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote aus Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm* diese Beson<strong>der</strong>e Leistung wird bei Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm ganzo<strong>der</strong> teilweise Grundleistung. In diesem Fallentfallen die entsprechenden Grundleistungendieser Leistungsphase soweit die Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm angewandtwird- Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegelnnach beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen56 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[1] Allg. Teil[3.3+4] Ing. BwK, VK[4] Fachplanungen[2] FlächenplanungTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + InnenräumeLPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabea) Aufstellen eines Vergabeterminplansb) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mitLeistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen,Ermitteln und Zusammenstellen vonMengen auf Grundlage <strong>der</strong> Ausführungsplanungunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>eran <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterc) Abstimmen und Koordinieren <strong>der</strong> Schnittstellenzu den Leistungsbeschreibungen <strong>der</strong> an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtend) Ermitteln <strong>der</strong> Kosten auf Grundlage vom Planerbepreister Leistungsverzeichnissee) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> vom Planerbepreisten Leistungsverzeichnisse mit <strong>der</strong>Kostenberechnungf) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vergabeunterlagen füralle Leistungsbereiche- Aufstellen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungen mitLeistungsprogramm auf Grundlage <strong>der</strong> detailliertenObjektbeschreibung x)- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungenfür geschlossene Leistungsbereiche,- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichtenunter Auswertung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterx)Diese Beson<strong>der</strong>e Leistung wird bei Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm ganzo<strong>der</strong> teilweise Grundleistung. In diesem Fallentfallen die entsprechenden Grundleistungendieser Leistungsphase.LPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabea) Koordinieren <strong>der</strong> Vergaben <strong>der</strong> Fachplanerb) Einholen o<strong>der</strong> Mitwirken beim Einholen vonAngebotenc) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote einschließlichAufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositioneno<strong>der</strong> Teilleistungen, Prüfen und Werten<strong>der</strong> Angebote zusätzlicher und geän<strong>der</strong>ter Leistungen<strong>der</strong> ausführenden Unternehmen und<strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Preised) Erstellen <strong>der</strong> Vergabevorschläge, Dokumentationdes Vergabeverfahrense) Mitwirken beim Zusammenstellen <strong>der</strong> Vertragsunterlagenfür alle Leistungsbereichef) Mitwirken bei Bietergesprächeng) Vergleichen <strong>der</strong> Ausschreibungsergebnisse mitden vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisseno<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kostenberechnungh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Auftragserteilung- Prüfen und Werten von Nebenangeboten mitAuswirkungen auf die abgestimmte Planung- Mitwirken bei <strong>der</strong> Mittelabflussplanung- Fachliche Vorbereitung und Mitwirken beiNachprüfungsverfahren- Mitwirken bei <strong>der</strong> Prüfung von bauwirtschaftlichbegründeten Nachtragsangeboten (Claimabwehr)- Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote aus Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm- Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegelnnach beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungenx)Diese Beson<strong>der</strong>e Leistung wird bei Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm ganzo<strong>der</strong> teilweise Grundleistung. In diesem Fallentfallen die entsprechenden Grundleistungendieser Leistungsphase.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 57


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 8 Objekt-(Bauüberwachung)a) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts aufÜbereinstimmung mit <strong>der</strong> Baugenehmigung o<strong>der</strong>Zustimmung, den Ausführungsplänen und denLeistungsbeschreibungen sowie mit den allgemeinanerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik und deneinschlägigen Vorschriftenb) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerkennach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmungmit dem Standsicherheitsnachweisc) Koordinieren <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Objektüberwachungfachlich Beteiligtend) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilene) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes(Balkendiagramm)f) Führen eines Bautagebuchesg) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführendenUnternehmenh) Abnahme <strong>der</strong> Bauleistungen unter Mitwirkungan<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung und Objektüberwachungfachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängelni) Rechnungsprüfungj) Kostenfeststellung nach DIN 276 o<strong>der</strong> nach demwohnungsrechtlichen Berechnungsrechtk) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahmedaranl) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellungund Übergabe <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenUnterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen,Prüfprotokollem) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchen) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahme<strong>der</strong> Bauleistungen festgestellten Mängelo) Kostenkontrolle durch Überprüfen <strong>der</strong> Leistungsabrechnung<strong>der</strong> bauausführenden Unternehmenim Vergleich zu den Vertragspreisenund dem Kostenanschlag- Aufstellen, Überwachen und Fortschreibeneines Zahlungsplanes- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben vondifferenzierten Zeit-, Kosten- o<strong>der</strong> Kapazitätsplänen- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweitdiese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrechtüber die Grundleistungen <strong>der</strong> LPH 8 hinausgehtLPH 9 Objektbetreuung und Dokumentationa) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den bauausführenden Unternehmenb) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung von Mängeln, dieinnerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüche,längstens jedoch bis zum Ablauf von- Erstellen von Bestandsplänen- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen- Objektbeobachtung58 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + InnenräumeLPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)und Dokumentationa) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objektes aufÜbereinstimmung mit <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichenGenehmigungen o<strong>der</strong> Zustimmung, den Verträgenmit ausführenden Unternehmen, denAusführungsunterlagen, den einschlägigenVorschriften sowie mit den allgemein anerkanntenRegeln <strong>der</strong> Technikb) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerkennach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmungmit dem Standsicherheitsnachweisc) Koordinieren <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Objektüberwachungfachlich Beteiligtend) Aufstellen, Fortschreiben und Überwacheneines Terminplans (Balkendiagramm)e) Dokumentation des Bauablaufs (zB. Bautagebuch)f) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführendenUnternehmeng) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen <strong>der</strong>Aufmaße <strong>der</strong> bauausführenden Unternehmenh) Vergleich <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Rechnungsprüfungenmit den Auftragssummen einschließlichNachträgeni) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durch Überprüfen<strong>der</strong> Leistungsabrechnung <strong>der</strong> bauausführendenUnternehmen im Vergleich zu denVertragspreisen und dem Kostenanschlagj) Kostenfeststellung, z.B. nach DIN 276k) Organisation <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Bauleistungenunter Mitwirkung an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung undObjektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellungvon Mängeln, Abnahmeempfehlung fürden Auftraggeberl) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen undTeilnahme daranm) Systematische Zusammenstellung <strong>der</strong> Dokumentation,zeichnerischen Darstellungen undrechnerischen Ergebnisse des Objektsn) Übergabe des Objektso) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchep) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahmefestgestellten Mängel- Aufstellen, Überwachen und Fortschreibeneines Zahlungsplanes- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben vondifferenzierten Zeit-, Kosten- o<strong>der</strong> Kapazitätsplänen- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweitdiese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrechtüber die Grundleistungen <strong>der</strong> LPH 8 hinausgehtLPH 9 Objektbetreuung und Dokumentationa) Fachliche Bewertung <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristenfür Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel, längstens jedoch biszum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme <strong>der</strong>Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmen- Überwachen <strong>der</strong> Mängelbeseitigung innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist- Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 59


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>vier Jahren seit Abnahme <strong>der</strong> Bauleistungenauftretenc) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungend) systematische Zusammenstellung <strong>der</strong> zeichnerischenDarstellungen und rechnerischen Ergebnissedes Objekts- Objektverwaltung- Baubegehungen nach Übergabe- Überwachen <strong>der</strong> Wartungs- und Pflegeleistungen- Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eineObjektdatei- Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten- Überprüfen <strong>der</strong> Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse; >> TA60 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 1 – Gebäude + Innenräumec) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen- Erstellen eines Instandhaltungskonzepts- Objektbeobachtung- Objektverwaltung- Baubegehungen nach Übergabe- Aufbereiten <strong>der</strong> Planungs- und Kostendaten füreine Objektdatei o<strong>der</strong> Kostenrichtwerte- Evaluieren von WirtschaftlichkeitsberechnungenNach umfangreicher Erörterung in den FAG und in <strong>der</strong> Synchronisierungsrunde wurdevon <strong>der</strong> KOORD beschlossen, die LPH 9 neu zu formulieren.Als neue Teilleistung wurde a) aufgenommen. Mit <strong>der</strong> fachlichen Bewertung <strong>der</strong> festgestelltenMängel wird auch eine verursachungsgerechte Inanspruchnahme desSchädigers ermöglicht.Die in ihrem Umfang nur schwer zu kalkulierende Überwachungsleistung bei <strong>der</strong>Mängelbeseitigung kann als Beson<strong>der</strong>e Leistung, zB auf Zeithonorarbasis, beauftragtwerden.Die zur Zeit in dieser LPH enthaltenen Dokumentationspflichten wurden in die LPH 8verschoben, damit <strong>der</strong> Auftraggeber auch bei einer möglichen Teilabnahme nachLPH 8 die notwendige Objektdokumentation zur Verfügung hat. Darauf aufbauendkann er, allerdings als Beson<strong>der</strong>e Leistung, eine für das Facility Management geeigneteweitergehende digitale Gebäudebestandsdokumentation beauftragen.ad Zertifizierungssystem (Beson<strong>der</strong>e Leistungen):nach § 3 Abs.3 werden diese auch in den LPH 3 – 9 ggf. notwendigen Beiträge nur inLPH 2 angesprochen.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 61


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 3 – ObjektplanungAbschnitt 2 – Freianlagen§ 38Leistungsbild Freianlagen(1) § 33 Absatz 1 Satz 1 gilt mit Ausnahme <strong>der</strong> Ausführungen zu den raumbildendenAusbauten entsprechend. Die Leistungen bei Freianlagen sind in neun Leistungsphasenzusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 39bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 10 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 24 Prozent,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 7 Prozent,7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit 3 Prozent,8. für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung) mit 29 Prozentund9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.(2) Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 11 geregelt.Leistungsbild <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> 1996 sieheGebäude / raumbildende Ausbauten / Freianlagen ab Seite 5062 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


Teil 3 – Objektplanung – Abschnitt 2 – FreianlagenTeil 3 – ObjektplanungAbschnitt 2 – Freianlagen§ 38Leistungsbild FreianlagenMit <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> 2009 wurde das bisher zusammengefasste Leistungsbild Gebäude,raumbildende Ausbauten sowie Freianlagen in zwei eigenständigen Regelungen § 33„Gebäude und raumbildende Ausbauten“ und §38 „Freianlagen“ aufgeglie<strong>der</strong>t. DerRegelfall <strong>der</strong> Planungsaufgaben für Freianlagen im öffentlichen Raum umfasst nichtnur kombinierte Objekte von Freianlagen mit Gebäuden, son<strong>der</strong>n auch von Freianlagenmit Ingenieurbauwerken und/o<strong>der</strong> Verkehrsanlagen (s.a. Beschluss Nr. 18 <strong>der</strong>Koordinierungsgruppe).(1) § 33 Abs. 1 gilt mit Ausnahme <strong>der</strong> Ausführungen zu Innenräumen entsprechend.(2) Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechendgestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken o<strong>der</strong> in Bauwerken undlandschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten.Die Definition <strong>der</strong> Freianlagen wurde an das Spektrum <strong>der</strong> Planungsaufgaben angepasst.Bei Aufnahme <strong>der</strong> Definition in § 38 Abs. 2 (neu) könnte diese im <strong>der</strong>zeitigen§ 2 Nr.11 <strong>HOAI</strong> entfallen. Durch diese eigenständige Fassung des Leistungsbildswerden hierin auch die Leistungen <strong>der</strong> landschaftspflegerischen Ausführungsplanung,die auch bisher über das Leistungsbild Freianlagen erfasst werden, deutlicherabgebildet.(3) Die Leistungen für Freianlagen sind in neun Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 39 bewertet:VorschlagFAG 2<strong>HOAI</strong> 20091. für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) mit ........................... 3 ....... 3 Prozent2. für die LPH 2 (Vorplanung) mit............................................. 10 ..... 10 Prozent3. für die LPH 3 (Entwurfsplanung) mit .................................... 16 ..... 15 Prozent4. für die LPH 4 (Genehmigungsplanung) mit .......................... 4 ....... 6 Prozent5. für die LPH 5 (Ausführungsplanung) mit .............................. 25 ..... 24 Prozent6. für die LPH 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit ...................... 7 ....... 7 Prozent7. für die LPH 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit ................... 3 ....... 3 Prozent8. für die LPH 8 (Objektüberwachung) mit .............................. 30 ..... 29 Prozent9. für die LPH 9 (Objektbetreuung) mit .................................... 2 ....... 3 ProzentErläuterung zu % Werten <strong>der</strong> Leistungsphasen:100 100 Prozent∑ 100%abgebildet ist nur die neueGewichtung <strong>der</strong> LPHIng. BwK, VKObjektplanung (A) FlächenplanungAllg. Teil- Die Leistungsphasen wurden in ihrem Verhältnis zueinan<strong>der</strong> neu gewichtet.- In <strong>der</strong> Diskussion innerhalb <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe 2 wurden die Mehrleistungenfür Freianlagen durch BAK / AHO mit + 12,5 % bewertet.Die Mehrleistungen werden von <strong>der</strong> AG-Seite überwiegend dem Grunde nachanerkannt, <strong>der</strong> Höhe nach aber nicht mitgetragen. Vor einer Festlegung <strong>der</strong> Prozentwertemüssen auch die durch die Überarbeitung entstandenen Min<strong>der</strong>leistungennochmals überprüft und bei <strong>der</strong> Bewertung berücksichtigt werden.(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Fachplanungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 63


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>(Grund)LeistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenAnlage 11 und Anlage 2 (2.6)LPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellungb) Beraten zum gesamten Leistungsbedarfc) Formulieren von Entscheidungshilfen für dieAuswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterd) Zusammenfassen <strong>der</strong> Ergebnisse- Bestandsaufnahme- Standortanalyse- Betriebsplanung- Aufstellung eines Raumprogramms- Aufstellen eines Funktionsprogramms- Prüfen <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit- Prüfen <strong>der</strong> UmweltverträglichkeitLPH 2 Vorplanung(Projekt- und Planungsvorbereitung)a) Analyse <strong>der</strong> Grundlagenb) Abstimmen <strong>der</strong> Zielvorstellungen (Randbedingungen,Zielkonflikte)c) Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs(Programmziele)d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlichUntersuchung <strong>der</strong> alternativen Lösungsmöglichkeitennach gleichen Anfor<strong>der</strong>ungenmit zeichnerischer Darstellung undBewertung, zum Beispiel versuchsweisezeichnerische Darstellungen, Strichskizzen,gegebenenfalls mit erläuternden Angabene) Integrieren <strong>der</strong> Leistungen an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligterf) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen städtebaulichen,gestalterischen, funktionalen, technischen,bauphysikalischen, wirtschaftlichen,energiewirtschaftlichen (zum Beispiel hinsichtlichrationeller Energieverwendung und <strong>der</strong>Verwendung erneuerbarer Energien) undlandschaftsökologischen Zusammenhänge,Vorgänge und Bedingungen sowie <strong>der</strong> Belastungund Empfindlichkeit <strong>der</strong> betroffenenÖkosystemeg) Vorverhandlungen mit Behörden und an<strong>der</strong>enan <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über dieGenehmigungsfähigkeith) bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten undErläutern <strong>der</strong> ökosystemaren Strukturen undZusammenhänge, zum Beispiel Boden, Wasser,Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt, sowieDarstellen <strong>der</strong> räumlichen und gestalterischenKonzeption mit erläuternden Angaben, insbeson<strong>der</strong>ezur Geländegestaltung, Biotopverbesserungund -vernetzung, vorhandenenVegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung<strong>der</strong> Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- undSportflächen; ferner Klären <strong>der</strong> Randgestaltungund <strong>der</strong> Anbindung an die Umgebungi) Kostenschätzung nach DIN 276 o<strong>der</strong> nachdem wohnungsrechtlichen Berechnungsrechtj) Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse- Untersuchen von Lösungsmöglichkeitennach grundsätzlich verschiedenen Anfor<strong>der</strong>ungen- Ergänzen <strong>der</strong> Vorplanungsunterlagen aufGrund beson<strong>der</strong>er Anfor<strong>der</strong>ungen- Aufstellen eines Finanzierungsplanes- Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse- Mitwirken bei <strong>der</strong> Kreditbeschaffung- Durchführen <strong>der</strong> Voranfrage (Bauanfrage)- Anfertigen von Darstellungen durch beson<strong>der</strong>eTechniken, wie zum Beispiel Perspektiven,Muster, Modelle- Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes- Ergänzen <strong>der</strong> Vorplanungsunterlagen hinsichtlichbeson<strong>der</strong>er Maßnahmen zur Gebäude-und Bauteiloptimierung, die über dasübliche Maß <strong>der</strong> Planungsleistungen hinausgehen,zur Verringerung des Energieverbrauchssowie <strong>der</strong> Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarerEnergien in Abstimmung mit an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligten. Das üblicheMaß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparungdurch die Erfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungengegeben, die sich aus Rechtsvorschriftenund den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong>Technik ergeben64 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


FachplanungenIng. BwK, VKObjektplanung (A)FlächenplanungAllg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 2 – FreianlagenGrundleistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung aufgrund <strong>der</strong>Vorgaben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsplanung des Auftraggeberso<strong>der</strong> vorliegen<strong>der</strong> Planungs- undGenehmigungsunterlagenb) Ortsbesichtigungc) Beraten zum Leistungsbedarfd) Formulieren von Entscheidungshilfen für dieAuswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtere) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Mitwirken bei <strong>der</strong> öffentlichen Erschließung- Kartieren und Untersuchen des Bestandes,Floristische o<strong>der</strong> faunistische Kartierungen- Begutachtung des Standortes mit beson<strong>der</strong>enMethoden z.B. Bodenanalysen- Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehen<strong>der</strong>Planunterlagen, Erstellen von BestandskartenLPH 2 Vorplanunga) Analysieren <strong>der</strong> Grundlagen,Abstimmen <strong>der</strong> Leistungen mit den fachlichan <strong>der</strong> Planung Beteiligtenb) Abstimmen <strong>der</strong> Zielvorstellungenc) Erfassen, Bewerten und Erläutern <strong>der</strong> ökosystemarenStrukturen und Zusammenhänged) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlichUntersuchen und Bewerten vonVarianten nach gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen unterBerücksichtigung z.B.- <strong>der</strong> Topographie und <strong>der</strong> weiteren standörtlichenund ökologischen Rahmenbedingungen,- <strong>der</strong> Umweltbelange einschließlich <strong>der</strong> natur-und artenschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungenund <strong>der</strong> vegetationstechnischenBedingungen,- <strong>der</strong> gestalterischen und funktionalen Anfor<strong>der</strong>ungen.Klären <strong>der</strong> wesentlichen Zusammenhänge,Vorgänge und Bedingungen.Abstimmen o<strong>der</strong> Koordinieren unter Integration<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligtere) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungenund Angaben zum terminlichen Ablauff) Kostenschätzung, z.B. nach DIN 276, Vergleichmit dem Kostenrahmeng) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Vorplanungsergebnisse- Umweltfolgenabschätzung- Bestandsaufnahme, Vermessung- Fotodokumentationen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Beantragung von För<strong>der</strong>mittelnund Beschäftigungsmaßnahmen- Erarbeiten von Unterlagen für beson<strong>der</strong>etechnische Prüfverfahren- Beurteilen und Bewerten <strong>der</strong> vorhandenBausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauteno<strong>der</strong> <strong>der</strong> zu schützenden o<strong>der</strong> zu erhaltendenGehölze o<strong>der</strong> Vegetationsbestände„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 65


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweiseErarbeitung einer zeichnerischen Lösung)unter Berücksichtigung städtebaulicher,gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher(zum Beispiel hinsichtlich rationellerEnergieverwendung und <strong>der</strong> Verwendungerneuerbarer Energie) und landschaftsökologischerAnfor<strong>der</strong>ungen unter Verwendung <strong>der</strong>Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterbis zum vollständigen Entwurfb) Integrieren <strong>der</strong> Leistungen an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligterc) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe<strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungd) Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs,zum Beispiel durchgearbeitete, vollständigeVorentwurfs- und/o<strong>der</strong> Entwurfszeichnungen(Maßstab nach Art und Größe des Bau-vorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab 1:500bis 1:100, insbeson<strong>der</strong>e mit Angaben zur Verbesserung<strong>der</strong> Biotopfunktion, zu Vermeidungs-,Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmensowie zur differenzierten Bepflanzung;bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab1 : 50 bis 1 :20, insbeson<strong>der</strong>e mit Einzelheiten<strong>der</strong> Wandabwicklungen, Färb-, Licht- und Materialgestaltung),gegebenenfalls auch Detailplänemehrfach wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Raumgruppene) Verhandlungen mit Behörden und an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeitf) Kostenberechnung nach DIN 276 o<strong>der</strong> nachdem wohnungsrechtlichen Berechnungsrechtg) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> Kostenberechnungmit <strong>der</strong> Kostenschätzungh) Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen- Analyse <strong>der</strong> Alternativen/Varianten und <strong>der</strong>enWertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)- Wirtschaftlichkeitsberechnung- Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsteno<strong>der</strong> Bauelementkatalog- Ausarbeitung beson<strong>der</strong>er Maßnahmen zurGebäude- und Bauteiloptimierung, die über dasübliche Maß <strong>der</strong> Planungsleistungen hinausgehen,zur Verringerung des Energieverbrauchssowie <strong>der</strong> Schadstoff- und CO2-Emissionenund zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmungmit an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmenzur Energieeinsparung durch die Erfüllung<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen gegeben, die sich ausRechtsvorschriften und den allgemein anerkanntenRegeln <strong>der</strong> Technik ergebenLPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichenVorschriften erfor<strong>der</strong>lichenGenehmigungen o<strong>der</strong> Zustimmungen einschließlich<strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmen undBefreiungen unter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligter sowienoch notwendiger Verhandlungen mit Behördenb) Einreichen dieser Unterlagenc) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterd) bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten:Prüfen auf notwendige Genehmigungen, Einholenvon Zustimmungen und Genehmigungen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> nachbarlichenZustimmung- Erarbeiten von Unterlagen für beson<strong>der</strong>e Prüfverfahren- Fachliche und organisatorische Unterstützungdes Bauherrn im Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren, Klageverfahreno<strong>der</strong> ähnliches- Än<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Genehmigungsunterlagen infolgevon Umständen, die <strong>der</strong> Auftragnehmer nichtzu vertreten hat66 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


FachplanungenIng. BwK, VKObjektplanung (A)FlächenplanungAllg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 2 – FreianlagenLPH 3Entwurfsplanung (System- undIntegrationsplanung)a) Erarbeiten <strong>der</strong> Entwurfsplanung auf Grundlage<strong>der</strong> Vorplanung unter Vertiefung z.B. <strong>der</strong> gestalterischen,funktionalen, wirtschaftlichen,standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichenAnfor<strong>der</strong>ungen.Abstimmen o<strong>der</strong> Koordinieren unter Integration<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligter.b) Abstimmen <strong>der</strong> Planung mit zu beteiligendenStellen und Behördenc) Darstellen des Entwurfs z.B. im Maßstab1 : 500 bis 1 : 100, mit erfor<strong>der</strong>lichen Angabeninsbeson<strong>der</strong>e- zur Bepflanzung,- zu Materialien und Ausstattungen,- zu Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben,- zum terminlichen Ablauf.d) Objektbeschreibunge) Kostenberechnung, z.B. nach DIN 276 einschließlichzugehöriger Mengenermittlungf) Vergleich <strong>der</strong> Kostenberechnung mit <strong>der</strong> Kostenschätzungg) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Entwurfsplanungsergebnisse- Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicherZustimmungen- Erarbeiten beson<strong>der</strong>er Darstellungen, z.B.Modelle, Perspektiven, Animationen- Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppenbei Planung und Ausführung,- Mitwirken bei Beteiligungsverfahren / -Workshops- Mieter- o<strong>der</strong> Nutzerbefragungen- Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anfor<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungsowie des beson<strong>der</strong>en ArtenundBiotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten,Eingriffs- / Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichenRegelungen- Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungenund Planunterlagen für Vermarktungund Vertrieb- Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagenfür die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)- Mitwirken bei <strong>der</strong> Beantragung und Abrechnungvon För<strong>der</strong>mitteln und Beschäftigungsmaßnahmen- Abrufen von För<strong>der</strong>mitteln nach Vergleich mitden Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)- Mitwirken bei <strong>der</strong> Finanzierungsplanung,- Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse,- Aufstellen und Berechnen von LebenszykluskostenLPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten und Zusammenstellen <strong>der</strong> Vorlagenund Nachweise für öffentlich-rechtlicheGenehmigungen o<strong>der</strong> Zustimmungen einschließlich<strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmen undBefreiungen, sowie notwendiger Verhandlungenmit Behörden unter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterb) Einreichen <strong>der</strong> Vorlagenc) Ergänzen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungen- Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremieno<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung- Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgeno<strong>der</strong> natur- und artenschutzrechtlichenBeiträgen- Mitwirken beim Einholen von Genehmigungenund Erlaubnissen nach Naturschutz-,Fach- und Satzungsrecht,- Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandesgemäß Ortssatzung- Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen- Erstellen von Genehmigungsunterlagen undAnträgen nach beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen- Erstellen eines Überflutungsnachweises fürGrundstücke- Prüfen von Unterlagen <strong>der</strong> Planfeststellungauf Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Planung„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 67


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 5 Ausführungsplanunga) Durcharbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphase3 und 4 (stufenweise Erarbeitung undDarstellung <strong>der</strong> Lösung) unter Berücksichtigungstädtebaulicher, gestalterischer, funktionaler,technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher,energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlichrationeller Energieverwendung und <strong>der</strong> Verwendungerneuerbarer Energien) und landschafts-ökologischerAnfor<strong>der</strong>ungen unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungfachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifenLösungb) zeichnerische Darstellung des Objekts mit allenfür die Ausführung notwendigen Einzelangaben,zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-,Detail- und Konstruktionszeichnungenim Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1, bei Freianlagen jenach Art des Bauvorhabens im Maßstab 1 : 200bis 1 : 50, insbeson<strong>der</strong>e Bepflanzungspläne, mitden erfor<strong>der</strong>lichen textlichen Ausführungenc) bei raumbildenden Ausbauten: detaillierte Darstellung<strong>der</strong> Räume und Raumfolgen im Maßstab1 : 25 bis 1 : 1, mit den erfor<strong>der</strong>lichen textlichenAusführungen; Materialbestimmungd) Erarbeiten <strong>der</strong> Grundlagen für die an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten und Integrierungihrer Beiträge bis zur ausführungsreifenLösunge) Fortschreiben <strong>der</strong> Ausführungsplanung während<strong>der</strong> Objektausführung- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibungals Baubuch zur Grundlage <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm*- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibungals Raumbuch zur Grundlage <strong>der</strong> Leis-- Prüfen <strong>der</strong> vom bauausführenden Unternehmenauf Grund <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung mitLeistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläneauf Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Entwurfsplanu- Erarbeiten von Detailmodellen- Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter,nicht an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligter aufÜbereinstimmung mit den Ausführungsplänen(zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen,Aufstellungs- und Fundamentplänevon Maschinenlieferanten), soweit die LeistungenAnlagen betreffen, die in den anrechenbarenKosten nicht erfasst sindLPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabea) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen alsGrundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterb) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mitLeistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichenc) Abstimmen und Koordinieren <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungen<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten- Aufstellen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungen mitLeistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch /- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungenfür geschlossene Leistungsbereiche- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichtenunter Auswertung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an<strong>der</strong> Planung fachlich BeteiligterLPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabea) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vergabe- und Vertragsunterlagenfür alle Leistungsbereicheb) Einholen von Angebotenc) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote einschließlichAufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungenunter Mitwirkung aller während <strong>der</strong> Leistungsphasen6 und 7 fachlich Beteiligtend) Abstimmen und Zusammenstellen <strong>der</strong> Leistungen<strong>der</strong> fachlich Beteiligten, die an <strong>der</strong> Vergabemitwirken- Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote aus Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm* diese Beson<strong>der</strong>e Leistung wird bei Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm ganzo<strong>der</strong> teilweise Grundleistung. In diesem Fallentfallen die entsprechenden Grundleistungendieser Leistungsphase soweit die Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm angewandtwird68 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


FachplanungenIng. BwK, VKObjektplanung (A)FlächenplanungAllg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 2 – FreianlagenLPH 5 Ausführungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Ausführungsplanung aufGrundlage <strong>der</strong> Entwurfs- und Genehmigungsplanungbis zur ausführungsreifen Lösung alsGrundlage für die weiteren Leistungsphasenb) Erstellen von Plänen und / o<strong>der</strong> Beschreibungen,je nach Art des Bauvorhabens z.B. imMaßstab 1 : 200 bis 1 : 50c) Abstimmen o<strong>der</strong> Koordinieren unter Integration<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligterd) Darstellen <strong>der</strong> Freianlagen mit den für die Ausführungnotwendigen Angaben, Detail- o<strong>der</strong>Konstruktionszeichnungen, insbeson<strong>der</strong>e- zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und-relief,- zu ober- und unterirdischen Einbauten undAusstattungen,- zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sortenund Qualitäten,- zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlicheno<strong>der</strong> artenschutzrechtlichenMaßnahmen.e) Fortschreiben <strong>der</strong> Angaben zum terminlichenAblauff) Fortschreiben <strong>der</strong> Ausführungsplanung während<strong>der</strong> Objektausführung- Erarbeitung von Unterlagen für beson<strong>der</strong>etechnische Prüfverfahren (z.B. Lastplattendruckversuche)- Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)LPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabea) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mitLeistungsverzeichnissenb) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengenauf Grundlage <strong>der</strong> Ausführungsplanungc) Abstimmen o<strong>der</strong> Koordinieren <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungenmit den an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligtend) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigungjahreszeitlicher, bauablaufbedingterund witterungsbedingter Erfor<strong>der</strong>nissee) Ermitteln <strong>der</strong> Kosten auf Grundlage <strong>der</strong> vomPlaner bepreisten Leistungsverzeichnissef) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> vomPlaner bepreisten Leistungsverzeichnisse mit<strong>der</strong> Kostenberechnungg) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vergabeunterlagen- Alternative Leistungsbeschreibung für geschlosseneLeistungsbereiche- Beson<strong>der</strong>e Ausarbeitungen z.B. fürSelbsthilfearbeitenLPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabea) Einholen o<strong>der</strong> Mitwirken beim Einholen vonAngebotenb) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote einschließlichAufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositioneno<strong>der</strong> Teilleistungenc) Erstellen <strong>der</strong> VergabevorschlägeDokumentation des Vergabeverfahrensd) Mitwirken bei Bietergesprächene) Mitwirken beim Zusammenstellen <strong>der</strong> Vertragsunterlagen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 69


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>e) Verhandlung mit Bieternf) Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheitso<strong>der</strong>Pauschalpreisen <strong>der</strong> Angeboteg) Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlagsmit <strong>der</strong> Kostenrechnungh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Auftragserteilung- Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegelnnach beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungenLPH 8 Objekt-(Bauüberwachung)a) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts aufÜbereinstimmung mit <strong>der</strong> Baugenehmigungo<strong>der</strong> Zustimmung, den Ausführungsplänen undden Leistungsbeschreibungen sowie mit denallge-mein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik undden einschlägigen Vorschriftenb) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerkennach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmungmit dem Standsicherheitsnachweisc) Koordinieren <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Objektüberwachungfachlich Beteiligtend) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilene) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes(Balkendiagramm)f) Führen eines Bautagebuchesg) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführendenUnternehmenh) Abnahme <strong>der</strong> Bauleistungen unter Mitwirkungan<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung und Objektüberwachungfachlich Beteiligter unter Feststellung vonMängelni) Rechnungsprüfungj) Kostenfeststellung nach DIN 276 o<strong>der</strong> nachdem wohnungsrechtlichen Berechnungsrechtk) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahmedaranl) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellungund Übergabe <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenUnterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen,Prüfprotokollem) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchen) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahme<strong>der</strong> Bauleistungen festgestellten Mängelo) Kostenkontrolle durch Überprüfen <strong>der</strong> Leistungsabrechnung<strong>der</strong> bauausführenden Unternehmenim Vergleich zu den Vertragspreisenund dem Kostenanschlag- Aufstellen, Überwachen und Fortschreibeneines Zahlungsplanes- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben vondifferenzierten Zeit-, Kosten- o<strong>der</strong> Kapazitätsplänen- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweitdiese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrechtüber die Grundleistungen <strong>der</strong> LPH 8 hinausgeht70 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


FachplanungenIng. BwK, VKObjektplanung (A)FlächenplanungAllg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 2 – Freianlagenf) Kostenkontrolle durch Vergleichen <strong>der</strong> Ausschreibungsergebnissemit den vom Planerbepreisten Leistungsverzeichnissen und <strong>der</strong>Kostenberechnungg) Mitwirken bei <strong>der</strong> AuftragserteilungLPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung)und Dokumentationa) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts aufÜbereinstimmung mit <strong>der</strong> Genehmigung o<strong>der</strong>Zustimmung, den Verträgen mit ausführendenUnternehmen, den Ausführungsunterlagen,den einschlägigen Vorschriften, sowiemit den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong>Technik.b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungenc) Abstimmen mit den o<strong>der</strong> Koordinieren <strong>der</strong> an<strong>der</strong> Objektüberwachung fachlich Beteiligtend) Fortschreiben und Überwachen des Terminplansunter Berücksichtigung jahreszeitlicher,bauablaufbedingter und witterungsbedingterErfor<strong>der</strong>nissee) Dokumentation des Bauablaufes(z.B. Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnissesf) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführendenUnternehmeng) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen <strong>der</strong>Aufmaße <strong>der</strong> bauausführenden Unternehmenh) Vergleich <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Rechnungsprüfungenmit den Auftragssummen einschließlichNachträgeni) Organisation <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Bauleistungenunter Mitwirkung an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungund Objektüberwachung fachlich Beteiligter,Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlungfür den Auftraggeberj) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmenund Teilnahme daran,k) Übergabe des Objektsl) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong>Abnahme festgestellten Mängelm) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchen) Überwachen <strong>der</strong> Fertigstellungspflege beivegetationstechnischen Maßnahmeno) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durchÜberprüfen <strong>der</strong> Leistungsabrechnung <strong>der</strong>bauausführenden Unternehmen im Vergleichzu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlagp) Kostenfeststellung, z.B. nach DIN 276- Dokumentation des Bauablaufs nach beson<strong>der</strong>enAnfor<strong>der</strong>ungen des Auftraggebers- fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren- Bauoberleitung, künstlerische OberleitungErstellen einer Freianlagenbestandsdokumentationq) Systematische Zusammenstellung <strong>der</strong> Dokumentation,zeichnerischen Darstellungenund rechnerischen Ergebnisse des Objekts„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 71


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentationa) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den bauausführenden Unternehmenb) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung von Mängeln, dieinnerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüche,längstens jedoch bis zum Ablauf vonvier Jahren seit Abnahme <strong>der</strong> Bauleistungenauftretenc) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungend) systematische Zusammenstellung <strong>der</strong> zeichnerischenDarstellungen und rechnerischen Ergebnissedes Objekts- Erstellen von Bestandsplänen- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen- Objektbeobachtung- Objektverwaltung- Baubegehungen nach Übergabe- Überwachen <strong>der</strong> Wartungs- und Pflegeleistungen- Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eineObjektdatei- Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten- Überprüfen <strong>der</strong> Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse; >> TA72 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


FachplanungenIng. BwK, VKObjektplanung (A)FlächenplanungAllg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 2 – FreianlagenLPH 9 Objektbetreuunga) Fachliche Bewertung <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristenfür Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel, längstens jedoch biszum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme <strong>der</strong>Leistung, einschließlich notwendiger Begehnungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenc) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Überwachung <strong>der</strong> Entwicklungs- und Unterhaltungspflege- Überwachen von Wartungsleistungen- Überwachen <strong>der</strong> Mängelbeseitigung innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 73


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 3 – ObjektplanungAbschnitt 3 – Ingenieurbauwerke§ 42Leistungsbild Ingenieurbauwerke(1) § 33 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Die Leistungen für Ingenieurbauwerkesind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen<strong>der</strong> Honorare des § 43 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 30 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 5 Prozent,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 15 Prozent,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 10 Prozent,7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit 5 Prozent,8. für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit 15 Prozent,9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 12 geregelt. Abweichendvon <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent, wird die Leistungsphase2 bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanungerfor<strong>der</strong>n, mit 8 Prozent bewertet.in § 41 integriertim LB integriert(2) Die §§ 35 und 36 Absatz 2 gelten entsprechend.(3) Die Teilnahme an bis zu fünf Erläuterungs- o<strong>der</strong> Erörterungsterminen mit Bürgernund Bürgerinnen o<strong>der</strong> politischen Gremien, die bei Leistungen nach Anlage 12anfallen, sind als Leistungen mit den Honoraren nach § 43 abgegolten.74 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


Teil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – IngenieurbauwerkeTeil 3 – ObjektplanungAbschnitt 3 – Ingenieurbauwerke§ 42Leistungsbild Ingenieurbauwerke(1) Das Leistungsbild Ingenieurbauwerke umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen,Wie<strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Mo<strong>der</strong>nisierungen, Instandhaltungenund Instandsetzungen. Die Leistungen für Ingenieurbauwerke sind in neunLeistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honoraredes § 43 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit ................................... 2 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit ................................................. 20 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit ......................................... 25 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit ................................. 5 Prozent5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit ................................... 15 Prozent6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit ........................... 13 Prozent7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit .......................... 4 Prozent8. für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit ............................................ 15 Prozent9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit ........................................... 1 Prozent100 Prozent∑ 100%[1] Allg. Teil[2] FlächenplanungAbweichend von <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit ...... 20 Prozent,wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanungerfor<strong>der</strong>n, mit 10 Prozent bewertet.In <strong>der</strong> FAG 3 wurde die prozentuale Verteilung <strong>der</strong> Honoraranteile auf die einzelnenLPH infolge <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Erfahrungen in <strong>der</strong> Praxisabgestimmt.Die Bewertung <strong>der</strong> LPH 4 mit 5% geht von einem durchschnittlichen Aufwand zur Erstellung<strong>der</strong> Genehmigungsunterlagen und bei <strong>der</strong> Durchführung des Genehmigungsverfahrensaus. Die FAG3 schlägt vor, die Bewertung <strong>der</strong> LPH 4 optional auf5-8% anzuheben, sofern für ein Objekt ein eigenständiges Planfeststellungsverfahrenerfor<strong>der</strong>lich ist.Die Bewertung <strong>der</strong> LPH, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> LPH 9 und <strong>der</strong> Abmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> LPH 2bei gleichzeitiger Beauftragung <strong>der</strong> Tragwerksplanung, ist durch das Honorargutachtenzu überprüfen.(2) Die Vertragsparteien können abweichend von Absatz 1 bei Auftragserteilungschriftlich vereinbaren,dass die Leistungsphase 4 mit mehr als 5 bis zu 8 v.H. bewertet wird, wenn dafür eineigenständiges Planfeststellungsverfahren erfor<strong>der</strong>lich ist,dass die Leistungsphase 5 abweichend von Absatz 1 mit mehr als 15 bis zu 35 v.H.bewertet wird, wenn in dieser Leistungsphase ein überdurchschnittlicher Aufwand anAusführungszeichnungen erfor<strong>der</strong>lich wird.(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[3.3+4] Ing. BwK, VK[4] Fachplanungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 75


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>(Grund)LeistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenAnlage 12 und Anlage 2 (2.8.1)LPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellungb) Ermitteln <strong>der</strong> vorgegebenen Randbedingungenc) bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, dieeine Tragwerksplanung erfor<strong>der</strong>n: Klären <strong>der</strong>Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet <strong>der</strong>Tragwerksplanungd) Ortsbesichtigunge) Zusammenstellen <strong>der</strong> die Aufgabe beeinflussendenPlanungsabsichtenf) Zusammenstellen und Werten von Unterlageng) Erläutern von Planungsdatenh) Ermitteln des Leistungsumfangs und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenVorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen,Vermessungsleistungen, Immissionsschutzi) Formulieren von Entscheidungshilfen für dieAuswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterj) Zusammenfassen <strong>der</strong> Ergebnisse- Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte- Ermitteln beson<strong>der</strong>er, in den Normen nichtfestgelegter BelastungenLPH 2 Vorplanunga) Analyse <strong>der</strong> Grundlagen,b) Abstimmen <strong>der</strong> Zielvorstellungen auf die Randbedingungen,die insbeson<strong>der</strong>e durch Raumordnung,Landesplanung, Bauleitplanung,Rahmenplanung sowie örtliche undüberörtliche Fachplanungen vorgegeben sindc) Untersuchungen von Lösungsmöglichkeiten mitihren Einflüssen auf bauliche und konstruktiveGestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeitunter Beachtung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitd) Beschaffen und Auswerten amtlicher Kartene) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlichUntersuchung <strong>der</strong> alternativen Lösungsmöglichkeitennach gleichen Anfor<strong>der</strong>ungenmit zeichnerischer Darstellung und Bewertungunter Einarbeitung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligterbei Verkehrsanlagen: überschlägige verkehrstechnischeBemessung <strong>der</strong> Verkehrsanlage;Ermitteln <strong>der</strong> Schallimmissionen von <strong>der</strong> Verkehrsanlagean kritischen Stellen nach Tabellenwerten;Untersuchen <strong>der</strong> möglichen Schallschutzmaßnahmen,ausgenommen detaillierteschalltechnische Untersuchungen, insbeson<strong>der</strong>ein komplexen Fällenf) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen fachspezifischenZusammenhänge, Vorgänge undBedingungeng) Vorverhandlungen mit Behörden und an<strong>der</strong>enan <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über dieGenehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls überdie Bezuschussung und Kostenbeteiligungh) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzeptsgegenüber Bürgerinnen und Bürgern undpolitischen Gremieni) Überarbeiten des Planungskonzepts nachBedenken und Anregungen- Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen- Anfertigen von topographischen und hydrologischenUnterlagen- Genaue Berechnung beson<strong>der</strong>er Bauteile- Koordinieren und Darstellen <strong>der</strong> Ausrüstungund Leitungen bei Gleisanlagen76 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – IngenieurbauwerkeGrundleistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung aufgrund <strong>der</strong>Vorgaben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsplanung des Auftraggebersb) Ermitteln <strong>der</strong> Planungsrandbedingungen sowieBeraten zum gesamten Leistungsbedarfc) Formulieren von Entscheidungshilfen für dieAuswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterd) bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, dieeine Tragwerksplanung erfor<strong>der</strong>n: Klären <strong>der</strong>Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet <strong>der</strong>Tragwerksplanunge) Ortsbesichtigungf) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Auswahl und Besichtigung ähnlicher ObjekteLPH 2 Vorplanunga) Analysieren <strong>der</strong> Grundlagenb) Abstimmen <strong>der</strong> Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichenRandbedingungen sowie PlanungenDritterc) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mitihren Einflüssen auf bauliche und konstruktiveGestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeitunter Beachtung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitd) Beschaffen und Auswerten amtlicher Kartene) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlichUntersuchung <strong>der</strong> alternativen Lösungsmöglichkeitennach gleichen Anfor<strong>der</strong>ungenmit zeichnerischer Darstellung und Bewertungunter Einarbeitung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligter- Erstellen von Leitungsbestandsplänen- Untersuchungen zur Nachhaltigkeit- Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen- Wirtschaftlichkeitsprüfung- Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch,Kataster und an<strong>der</strong>en amtlichen Unterlagenf) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen fachspezifischenZusammenhänge, Vorgänge undBedingungeng) Vorabstimmen mit Behörden und an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit,gegebenenfalls Mitwirkenbei Verhandlungen über die Bezuschussungund Kostenbeteiligungh) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzeptsgegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen,i) Überarbeiten des Planungskonzepts nachBedenken und Anregungenj) Kostenschätzung, Vergleich mit dem Kostenrahmenk) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 77


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>j) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge ausdem Vorentwurf zur Verwendung für einRaumordnungsverfahrenk) Kostenschätzungl) Zusammenstellen aller VorplanungsergebnisseLPH 3 Entwurfsplanunga) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweiseErarbeitung einer zeichnerischen Lösung)unter Berücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungen und unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligter bis zum vollständigen Entwurfb) Erläuterungsberichtc) fachspezifische Berechnungen, ausgenommenBerechnungen des Tragwerksd) zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfse) Finanzierungsplan, Bauzeiten- und Kostenplan,Ermitteln und Begründen <strong>der</strong> zuwendungsfähigenKosten sowie Vorbereiten <strong>der</strong>Anträge auf Finanzierung, Mitwirken beim Erläuterndes vorläufigen Entwurfs gegenüberBürgerinnen und Bürgern und politischen Gremien,Überarbeiten des vorläufigen Entwurfsauf Grund von Bedenken und Anregungenf) Verhandlungen mit Behörden und an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeitg) Kostenberechnungh) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> Kostenberechnungmit Kostenschätzungi) bei Verkehrsanlagen: überschlägige Festlegung<strong>der</strong> Abmessungen von Ingenieurbauwerken;Zusammenfassen aller vorläufigen Entwurfsunterlagen;Weiterentwickeln des vorläufigenEntwurfs zum endgültigen Entwurf;Ermitteln <strong>der</strong> Schallimmissionen von <strong>der</strong> Verkehrsanlagenach Tabellenwerten; Festlegen<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schallschutzmaßnahmen an<strong>der</strong> Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung<strong>der</strong> Ergebnisse detaillierter schalltechnischerUntersuchungen und Feststellen<strong>der</strong> Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmenan betroffenen Gebäuden; rechnerischeFestlegung <strong>der</strong> Anlage in den Haupt- undKleinpunkten; Darlegen <strong>der</strong> Auswirkungen aufZwangspunkte, Nachweis <strong>der</strong> Lichtraumprofile;überschlägiges Ermitteln <strong>der</strong> wesentlichenBauphasen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Verkehrslenkungwährend <strong>der</strong> Bauzeitj) Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen- Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch,Kataster und an<strong>der</strong>en amtlichen Unterlagen,Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen,Signaltechnische Berechnung,Mitwirken bei VerwaltungsvereinbarungenLPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Unterlagen für die erfor<strong>der</strong>lichenöffentlich-rechtlichen Verfahren einschließlich<strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmen undBefreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnissesunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterb) Einreichen dieser Unterlagenc) Grun<strong>der</strong>werbsplan und Grun<strong>der</strong>werbsverzeichnis- Mitwirken beim Beschaffen <strong>der</strong> Zustimmungvon Betroffenen, Herstellen <strong>der</strong> Unterlagenfür Verbandsgründungen78 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – IngenieurbauwerkeLPH 3 Entwurfsplanunga) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage <strong>der</strong>Vorplanung durch zeichnerische Darstellung imerfor<strong>der</strong>lichen Umfang und Detaillierungsgradunter Berücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungenBereitstellen <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse als Grundlagefür die an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligten, sowie Integration und Koordination<strong>der</strong> Fachplanungen.b) Erläuterungsbericht unter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterc) fachspezifische Berechnungen, ausgenommenBerechnungen aus an<strong>der</strong>en Leistungsbil<strong>der</strong>nd) Ermitteln und Begründen <strong>der</strong> zuwendungsfähigenKosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplanssowie Vorbereiten <strong>der</strong> Anträgeauf Finanzierunge) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfsgegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen,Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufGrund von Bedenken und Anregungenf) Vorabstimmen <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit mitBehörden und an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligteng) Kostenberechnung einschließlich zugehörigerMengenermittlung, Vergleich <strong>der</strong> Kostenberechnungmit <strong>der</strong> Kostenschätzungh) Ermitteln <strong>der</strong> wesentlichen Bauphasen unterBerücksichtigung <strong>der</strong> Verkehrslenkung und <strong>der</strong>Aufrechterhaltung des Betriebes während <strong>der</strong>Bauzeiti) Bauzeiten- und Kostenplanj) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen- Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen- Nachweis <strong>der</strong> zwingenden Gründe des überwiegendenöffentlichen Interesses <strong>der</strong> Notwendigkeit<strong>der</strong> Maßnahme (z.B. Gebiets- / Artenschutzgem. FFH-Richtlinie 92 / 43 / EWG)- Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)LPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten und Zusammenstellen <strong>der</strong> Unterlagenfür die erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungsverfahreneinschließlich <strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmenund Befreiungen, Aufstellen desBauwerksverzeichnisses unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligter- Mitwirken bei <strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> Zustimmungvon Betroffenen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 79


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>d) bei Verkehrsanlagen: Einarbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse<strong>der</strong> schalltechnischen Untersuchungene) Verhandlungen mit Behördenf) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterg) Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgerinnenund Bürgernh) Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich<strong>der</strong> Teilnahme an Erörterungsterminensowie Mitwirken bei <strong>der</strong> Abfassung <strong>der</strong>Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen-LPH 5 Ausführungsplanungj) Erörtern <strong>der</strong> Entwurfsplanung mit dem Auftraggeberk) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> ErgebnisseLPH 6 Vorbereiten <strong>der</strong> Vergabea) Mengenermittlung und Aufglie<strong>der</strong>ung nachEinzelpositionen unter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterb) Aufstellen <strong>der</strong> Verdingungsunterlagen, insbeson<strong>der</strong>eAnfertigen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungenmit Leistungsverzeichnissen sowie <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>enVertragsbedingungenc) Abstimmen und Koordinieren <strong>der</strong> Verdingungsunterlagen<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtend) Festlegen <strong>der</strong> wesentlichen Ausführungsphasen- Prüfen und Werten von Nebenangeboten undÄn<strong>der</strong>ungsvorschlägen mit grundlegend an<strong>der</strong>enKonstruktionen im Hinblick auf die technischeund funktionelle Durchführbarkeit80 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – Ingenieurbauwerkeb) Erstellen des Grun<strong>der</strong>werbsplanes und desGrun<strong>der</strong>werbsverzeichnisses unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungfachlich Beteiligterc) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterd) Abstimmen mit Behördene) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich<strong>der</strong> Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungs-,Erörterungsterminenf) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmenzu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien-LPH 5 Ausführungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Ausführungsplanung auf Grundlage<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphasen 3und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungen und Verwendung <strong>der</strong>Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterbis zur ausführungsreifen Lösungb) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen undzur Objektplanung gehörige Berechnungen mitallen für die Ausführung notwendigen Einzelangabeneinschließlich Detailzeichnungen inden erfor<strong>der</strong>lichen Maßstäbenc) Bereitstellen <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse als Grundlagefür die an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligten und Integrieren ihrer Beiträge biszur ausführungsreifen Lösungd) Vervollständigen <strong>der</strong> Ausführungsplanungwährend <strong>der</strong> Objektausführung- Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung- Koordination des Gesamtprojekts- Aufstellen von Ablauf- und NetzplänenLPH 6 Vorbereiten <strong>der</strong> Vergabea) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligterb) Aufstellen <strong>der</strong> Vergabeunterlagen, insbeson<strong>der</strong>eAnfertigen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungenmit Leistungsverzeichnissen sowie <strong>der</strong> Besonde-renVertragsbedingungenc) Abstimmen und Koordinieren <strong>der</strong> Schnittstellenzu den Leistungsbeschreibungen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>enan <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtend) Festlegen <strong>der</strong> wesentlichen Ausführungsphasene) Ermitteln <strong>der</strong> Kosten auf Grundlage <strong>der</strong> vomPlaner (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnissef) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> vom Planer(Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnissemit <strong>der</strong> Kostenberechnungg) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vergabeunterlagen- detaillierte Planung von Bauphasen bei beson<strong>der</strong>enAnfor<strong>der</strong>ungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 81


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 7 Mitwirken bei <strong>der</strong> Vergabea) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vergabe- und Vertragsunterlagenfür alle Leistungsbereicheb) Einholen von Angebotenc) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote einschließlichAufstellen eines Preisspiegelsd) Abstimmen und Zusammenstellen <strong>der</strong> Leistungen<strong>der</strong> fachlich Beteiligten, die an <strong>der</strong> Vergabemitwirkene) Mitwirken bei Verhandlungen mit Bieternf) Fortschreiben <strong>der</strong> Kostenberechnungg) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> fortgeschriebenenKostenberechnung mit <strong>der</strong> Kostenberechnungh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Auftragserteilung- Objektbetreuung und Dokumentation Erstelleneines BauwerksbuchsLPH 8 Bauoberleitunga) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachunggetrennt vergeben werden, Koordinierung<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Objektüberwachung fachlichBeteiligten, insbeson<strong>der</strong>e Prüfen auf Übereinstimmungund Freigeben von Plänen Dritterb) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans(Balkendiagramm)c) Inverzugsetzen <strong>der</strong> ausführenden Unternehmend) Abnahme von Leistungen und Lieferungenunter Mitwirkung <strong>der</strong> örtlichen Bauüberwachungund an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung und Objektüberwachungfachlich Beteiligter unter Fertigungeiner Nie<strong>der</strong>schrift über das Ergebnis <strong>der</strong> Abnahmee) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahmedaranf) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellungund Übergabe <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenUnterlagen, zum Beispiel Abnahmenie<strong>der</strong>schriftenund Prüfungsprotokolleg) Zusammenstellen von Wartungsvorschriften fürdas Objekth) Überwachen <strong>der</strong> Prüfungen <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Anlagenteile und <strong>der</strong> Gesamtanlagei) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchej) Kostenfeststellungk) Kostenkontrolle durch Überprüfen <strong>der</strong> Leistungsabrechnung<strong>der</strong> bauausführenden Unternehmenim Vergleich zu den Vertragspreisenund <strong>der</strong> fortgeschriebenen Kostenberechnung- Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts aufÜbereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigtenUnterlagen, dem Bauvertrag sowieden allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technikund den einschlägigen Vorschriften- Hauptachsen für das Objekt von objektnahenFestpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkteim Objektbereich herstellen, soweit die Leistungennicht mit beson<strong>der</strong>en instrumentellen undvermessungs-technischen Verfahrensanfor<strong>der</strong>ungenerbracht werden müssen- Baugelände örtlich kennzeichnen- Führen eines Bautagebuchs- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführendenUnternehmen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Leistungen undLieferungen- Rechnungsprüfung- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen- Mitwirken beim Überwachen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong>Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Anlagenteile <strong>der</strong> Gesamtanlage- Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Leistungfestgestellten Mängel- bei Objekten nach § 40: Überwachen <strong>der</strong>Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmung mitdem Standsicherheitsnachweis82 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – IngenieurbauwerkeLPH 7 Mitwirken bei <strong>der</strong> Vergabea) Einholen o<strong>der</strong> Mitwirken beim Einholen vonAngebotenb) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote, Aufstellendes Preisspiegelsc) Abstimmen und Zusammenstellen <strong>der</strong> Leistungen<strong>der</strong> fachlich Beteiligten, die an <strong>der</strong> Vergabemitwirkend) Mitwirken bei Bietergesprächene) Erstellen <strong>der</strong> Vergabevorschläge, Dokumentationdes Vergabeverfahrensf) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vertragsunterlageng) Vergleichen <strong>der</strong> Ausschreibungsergebnisse mitden vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissenund <strong>der</strong> Kostenberechnungh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Auftragserteilung- Prüfen und Werten von NebenangebotenLPH 8 Bauoberleitunga) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,Koordinierung <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Objektüberwachungfachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen vonPlänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführendenObjekt und Mitwirken bei <strong>der</strong>enFreigabeb) Aufstellen, Fortschreiben und Überwacheneines Terminplans (Balkendiagramm)c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen<strong>der</strong> ausführenden Unternehmend) Kostenfeststellung, Vergleich <strong>der</strong> Kostenfeststellungmit <strong>der</strong> Auftragssummee) Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Bauleistungen,Leistungen und Lieferungen unter Einbeziehung<strong>der</strong> örtlichen Bauüberwachung und an<strong>der</strong>eran <strong>der</strong> Planung und Objektüberwachungfachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln,Fertigung einer Nie<strong>der</strong>schrift über das Ergebnis<strong>der</strong> Abnahmeg) Überwachen <strong>der</strong> Prüfungen <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Anlagenteile und <strong>der</strong> Gesamtanlagef) Mitwirken beim Antrag auf behördliche Abnahmenund Teilnahme daranh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Übergabe des Objektsi) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen <strong>der</strong> Mängelansprüchej) Zusammenstellen und Übergeben <strong>der</strong> Dokumentationdes Bauablaufs, <strong>der</strong> Bestandsunterlagenund <strong>der</strong> Wartungsvorschriften- Kostenkontrolle- Prüfen von Nachträgen- Erstellen eines Bauwerksbuchs- Erstellen von Bestandsplänen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 83


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 9 Objektbetreuunga) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenb) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung von Mängeln, dieinnerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristen <strong>der</strong> Mängelanspüche,längstens jedoch bis zum Ablauf von 4Jahren seit Abnahme <strong>der</strong> Leistungen entstehen§ 57 (<strong>HOAI</strong> 1996)Örtliche Bauüberwachung(1) Die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagenumfaßt folgende Leistungen;1. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführunggenehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkanntenRegeln <strong>der</strong> Technik und den einschlägigen Vorschriften,2. Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkteim Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit beson<strong>der</strong>eninstrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanfor<strong>der</strong>ungen erbrachtwerden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen,3. Führen eines Bautagebuchs,4. gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,5. Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Leistungen und Lieferungen,6. Rechnungsprüfung,7. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,8. Mitwirken beim Überwachen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Anlagenteile und<strong>der</strong> Gesamtanlage,9. Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Leistungen festgestelltenMängel,84 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – IngenieurbauwerkeLPH 9 Objektbetreuunga) Fachliche Bewertung <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristenfür Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel, längstens jedoch biszum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme <strong>der</strong>Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenc) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Überwachen <strong>der</strong> Mängelbeseitigung innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist§ xxÖrtliche BauüberwachungIn <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe 3 wurde einvernehmlich beschlossen, dass die örtlicheBauüberwachung (Anlage 2 Pkt. 2.8.8 <strong>HOAI</strong> bzw. § 57 <strong>HOAI</strong> 1996) wie<strong>der</strong> verbindlichgeregelt werden soll. Es wurde ein Modell entwickelt, mit dem zum einen durchschnittlichaufwendige Maßnahmen über feste Prozentsätze abgerechnet werdenkönnen und zum an<strong>der</strong>en für über- bzw. unterdurchschnittlich aufwendige MaßnahmenÖffnungsklauseln enthalten sind.(1) Die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken umfasst:1. Plausibilitätsprüfung <strong>der</strong> Absteckung2. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Bauleistungen- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)- Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführungfreigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,- Prüfen und Bewerten <strong>der</strong> Berechtigung von Nachträgen- Durchführen o<strong>der</strong> Veranlassen von Kontrollprüfungen- Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Leistungen festgestelltenMängel3. Dokumentation des Bauablaufs4. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Prüfen <strong>der</strong> Aufmaße5. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen6. Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Leistungen und Lieferungen7. Rechnungsprüfung, Vergleich <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Rechnungsprüfungen mit <strong>der</strong> Auftragssumme8. Mitwirken beim Überwachen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Anlagenteile und<strong>der</strong> Gesamtanlage9. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerken nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufÜbereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 85


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>10. bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerken nach§ 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.(2) Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung kann mit 2,1 bis 3,2 vom Hun<strong>der</strong>t<strong>der</strong> anrechenbaren Kosten nach § 52 Abs. 2, 3, 6 und 7 vereinbart werden. DieVertragsparteien können abweichend von Satz 1 ein Honorar als Festbetrag unter Zugrundelegung<strong>der</strong> geschätzten Bauzeit vereinbaren. Wird ein Honorar nach Satz 1 o<strong>der</strong>Satz 2 nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so gilt ein Honorar in Höhe von2,1 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> anrechenbaren Kosten nach § 52 Abs. 2, 3, 6 und 7 als vereinbart.§ 5 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.(3) Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung bei Objekten nach § 52 Abs. 9kann abweichend von Absatz 2 frei vereinbart werden.86 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr.


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 3 – Ingenieurbauwerke(2) Ermittlung des HonorarsDie Mindest- und Höchstsätze wurden durch die Facharbeitsgruppe 3 durch dieAuswertung abgerechneter Verträge <strong>der</strong> örtlichen Bauüberwachung ermittelt undstellen Vorschläge dar, die durch das Honorargutachten zu überprüfen sind.1. Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung wird mit den anrechenbaren Kostennach § 4 und § 41 und den in nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle aufgeführten Mindest- und Höchstsätzenin Abhängigkeit von den objektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen festgelegt. Zwischenwertesind linear zu interpolieren.Honorartafel zu örtlichen Bauüberwachunganrechenbare Kosten in € von Satz in % bis Satz in %25.565 3,1 4,11.000.000 2,9 3,915.000.000 2,5 3,525.000.000 1,9 2,92. Das Honorar kann auch nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf o<strong>der</strong> als Festbetragnach geschätzter Bauzeit vereinbart werden.3. Steht <strong>der</strong> Aufwand für die örtliche Bauüberwachung in begründeten Ausnahmefällenin einem Missverhältnis zu dem ermittelten Honorar nach Abs. 2 Nr. 1, kann das Honorarfrei vereinbart werden.4. Wird ein Honorar nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so gilt ein Honorarin Höhe <strong>der</strong> Mindestsätze nach Abs. 2 Nr. 1. als vereinbart.5. § 7 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 87


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 3 – ObjektplanungAbschnitt 4 – Verkehrsanlagen§ 46Leistungsbild Verkehrsanlagenin § 46 integriert(1) Die Sätze 1 und 2 des § 33 Absatz 1 gelten entsprechend. Sie sind in <strong>der</strong> folgendenTabelle für Verkehrsanlagen in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 47 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 30 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 5 Prozent,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 15 Prozent,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 10 Prozent,7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit 5 Prozent,8. für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit 15 Prozent9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.(2) Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 12 geregelt.(3) Die §§ 35 und 36 Absatz 2 gelten entsprechend.88 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


Teil 3 – Objektplanung – Abschnitt 4 – VerkehrsanlagenTeil 3 – ObjektplanungAbschnitt 4 – Verkehrsanlagen§ 46Leistungsbild Verkehrsanlagen(1) Das Leistungsbild Verkehrsanlagen umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen,Wie<strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Mo<strong>der</strong>nisierungen, Instandhaltungenund Instandsetzungen. Sie sind in <strong>der</strong> folgenden Tabelle für Verkehrsanlagen inProzentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 47 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit .................................. 2 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit ................................................. 20 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit ......................................... 25 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit ................................. 8 Prozent5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit ................................... 15 Prozent6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit ........................... 10 Prozent7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit .......................... 4 Prozent8. für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit ............................................ 15 Prozent9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit ........................................... 1 Prozent100 Prozent[1] Allg. Teil[2] FlächenplanungIn <strong>der</strong> FAG 3 wurde die prozentuale Verteilung <strong>der</strong> Honoraranteile auf die einzelnenLPH infolge <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Erfahrungen in <strong>der</strong> Praxisabgestimmt.Da das Planfeststellungsverfahren das regelmäßig auftretende Genehmigungsverfahrenist, wurden die Prozentsätze auf 8% für die LPH 4 erhöht.Die Bewertung <strong>der</strong> LPH, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> LPH 9, ist durch das Honorargutachten zuüberprüfen.(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 89


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Anlage 12 und Anlage 2 (2.8.1)(Grund)LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellungb) Ermitteln <strong>der</strong> vorgegebenen Randbedingungenc) bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, dieeine Tragwerksplanung erfor<strong>der</strong>n: Klären <strong>der</strong>Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet <strong>der</strong>Tragwerksplanungd) Ortsbesichtigunge) Zusammenstellen <strong>der</strong> die Aufgabe beeinflussendenPlanungsabsichtenf) Zusammenstellen und Werten von Unterlageng) Erläutern von Planungsdatenh) Ermitteln des Leistungsumfangs und <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenVorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen,Vermessungsleistungen, Immissionsschutzi) Formulieren von Entscheidungshilfen für dieAuswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterj) Zusammenfassen <strong>der</strong> ErgebnisseBeson<strong>der</strong>e Leistungen- Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte- Ermitteln beson<strong>der</strong>er, in den Normen nichtfest-gelegter BelastungenLPH 2 Vorplanunga) Analyse <strong>der</strong> Grundlagen,b) Abstimmen <strong>der</strong> Zielvorstellungen auf die Randbedingungen,die insbeson<strong>der</strong>e durch Raumordnung,Landesplanung, Bauleitplanung,Rahmenplanung sowie örtliche und überörtlicheFachplanungen vorgegeben sindc) Untersuchungen von Lösungsmöglichkeiten mitihren Einflüssen auf bauliche und konstruktiveGestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeitunter Beachtung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitd) Beschaffen und Auswerten amtlicher Kartene) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlichUntersuchung <strong>der</strong> alternativen Lösungsmöglichkeitennach gleichen Anfor<strong>der</strong>ungenmit zeichnerischer Darstellung und Bewertungunter Einarbeitung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligterbei Verkehrsanlagen: überschlägige verkehrstechnischeBemessung <strong>der</strong> Verkehrsanlage;Ermitteln <strong>der</strong> Schallimmissionen von <strong>der</strong> Verkehrsanlagean kritischen Stellen nach Tabellenwerten;Untersuchen <strong>der</strong> möglichen Schallschutzmaßnahmen,ausgenommen detaillierteschalltechnische Untersuchungen, insbeson<strong>der</strong>ein komplexen Fällenf) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen fachspezifischenZusammenhänge, Vorgänge undBedingungeng) Vorverhandlungen mit Behörden und an<strong>der</strong>enan <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über dieGenehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls überdie Bezuschussung und Kostenbeteiligungh) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzeptsgegenüber Bürgerinnen und Bürgern undpolitischen Gremieni) Überarbeiten des Planungskonzepts nachBedenken und Anregungenj) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge ausdem Vorentwurf zur Verwendung für einRaumordnungsverfahren- Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)- Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen- Anfertigen von topographischen und hydrologischenUnterlagen- Genaue Berechnung beson<strong>der</strong>er Bauteile- Koordinieren und Darstellen <strong>der</strong> Ausrüstungund Leitungen bei Gleisanlagen90 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 4 – Verkehrsanlagen(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:GrundleistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung aufgrund <strong>der</strong>Vorgaben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsplanung des Auftraggebersb) Ermitteln <strong>der</strong> Planungsrandbedingungen sowieBeraten zum gesamten Leistungsbedarfsc) Formulieren von Entscheidungshilfen für dieAuswahl an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterd) Ortsbesichtigunge) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Ermitteln beson<strong>der</strong>er, in den Normen nichtfestgelegter Einwirkungen- Auswahl und Besichtigen ähnlicher ObjekteLPH 2 Vorplanunga) Beschaffen und Auswerten amtlicher Kartenb) Analysieren <strong>der</strong> Grundlagenc) Abstimmen <strong>der</strong> Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichenRandbedingungen sowie PlanungenDritterd) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mitihren Einflüssen auf bauliche und konstruktiveGestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeitunter Beachtung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeite) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlichUntersuchung von bis zu 3 Varianten nachgleichen Anfor<strong>der</strong>ungen mit zeichnerischerDarstellung und Bewertung unter Einarbeitung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligterÜberschlägige verkehrstechnische Bemessung<strong>der</strong> Verkehrsanlage, Ermitteln <strong>der</strong> Schallimmissionenvon <strong>der</strong> Verkehrsanlage an kritischenStellen nach TabellenwertenUntersuchen <strong>der</strong> möglichen Schallschutzmaßnahmen,ausgenommen detaillierte schalltechnischeUntersuchungenf) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen fachspezifischenZusammenhänge, Vorgänge undBedingungeng) Vorabstimmen mit Behörden und an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit,gegebenenfalls Mitwirkenbei Verhandlungen über die Bezuschussungund Kostenbeteiligungh) Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzeptsgegenüber Dritten an bis zu 2 Termineni) Überarbeiten des Planungskonzepts nachBedenken und Anregungenj) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus<strong>der</strong> Voruntersuchung zur Verwendung für einRaumordnungsverfahren- Erstellen von Leitungsbestandsplänen- Untersuchungen zur Nachhaltigkeit- Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen- Wirtschaftlichkeitsprüfung- Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch,Kataster und an<strong>der</strong>en amtlichen Unterlagen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 91


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>k) Kostenschätzungl) Zusammenstellen aller VorplanungsergebnisseLPH 3 Entwurfsplanunga) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweiseErarbeitung einer zeichnerischen Lösung)unter Berücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungen und unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligter bis zum vollständigen Entwurfb) Erläuterungsberichtc) fachspezifische Berechnungen, ausgenommenBerechnungen des Tragwerksd) zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfse) Finanzierungsplan, Bauzeiten- und Kostenplan,Ermitteln und Begründen <strong>der</strong> zuwendungsfähigenKosten sowie Vorbereiten <strong>der</strong>Anträge auf Finanzierung, Mitwirken beim Erläuterndes vorläufigen Entwurfs gegenüberBürgerinnen und Bürgern und politischen Gremien,Überarbeiten des vorläufigen Entwurfsauf Grund von Bedenken und Anregungenf) Verhandlungen mit Behörden und an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeitg) Kostenberechnungh) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> Kostenberechnungmit Kostenschätzungi) bei Verkehrsanlagen: überschlägige Festlegung<strong>der</strong> Abmessungen von Ingenieurbauwerken;Zusammenfassen aller vorläufigen Entwurfsunterlagen;Weiterentwickeln desvorläufigen Entwurfs zum endgültigen Entwurf;Ermitteln <strong>der</strong> Schallimmissionen von <strong>der</strong> Verkehrsanlagenach Tabellenwerten; Festlegen<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schallschutzmaßnahmen an<strong>der</strong> Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung<strong>der</strong> Ergebnisse detaillierter schalltechnischerUntersuchungen und Feststellen<strong>der</strong> Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmenan betroffenen Gebäuden; rechnerischeFestlegung <strong>der</strong> Anlage in den Haupt- undKleinpunkten; Darlegen <strong>der</strong> Auswirkungen aufZwangspunkte, Nachweis <strong>der</strong> Lichtraumprofile;überschlägiges Ermitteln <strong>der</strong> wesentlichenBauphasen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Verkehrslenkungwährend <strong>der</strong> Bauzeitj) Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen- Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch,Kataster und an<strong>der</strong>en amtlichen Unterlagen,Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen, Signaltechnische Berechnung,Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen92 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 4 – Verkehrsanlagenk) Kostenschätzung, Vergleich mit dem Kostenrahmenl) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> ErgebnisseLPH 3 Entwurfsplanunga) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage <strong>der</strong>Vorplanung durch zeichnerische Darstellung imerfor<strong>der</strong>lichen Umfang und Detaillierungsgradunter Berücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungen.Bereitstellen <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse als Grundlagefür die an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligten, sowie Integration und Koordination<strong>der</strong> Fachplanungenb) Erläuterungsbericht unter Verwendung <strong>der</strong>Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterc) Fachspezifische Berechnungen, ausgenommenBerechnungen aus an<strong>der</strong>en Leistungsbil<strong>der</strong>nd) Ermitteln <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Kosten,Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplanssowie Vorbereiten <strong>der</strong> Anträge auf Finanzierung,e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigenEntwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen,Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufGrund von Bedenken und Anregungenf) Vorabstimmen <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit mitBehörden und an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligteng) Kostenberechnung einschließlich zugehörigerMengenermittlung, Vergleich <strong>der</strong> Kostenberechnungmit <strong>der</strong> Kostenschätzung,h) Überschlägige Festlegung <strong>der</strong> Abmessungenvon Ingenieurbauwerkeni) Ermitteln <strong>der</strong> Schallimmissionen von <strong>der</strong> Verkehrsanlagenach Tabellenwerten; Festlegen<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Schallschutzmaßnahmen an<strong>der</strong> Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung<strong>der</strong> Ergebnisse detaillierter schalltechnischerUntersuchungen und Feststellen<strong>der</strong> Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmenan betroffenen Gebäudenj) Rechnerische Festlegung des Objektsk) Darlegen <strong>der</strong> Auswirkungen auf Zwangspunktel) Nachweis <strong>der</strong> Lichtraumprofilem) Ermitteln <strong>der</strong> wesentlichen Bauphasen unterBerücksichtigung <strong>der</strong> Verkehrslenkung und <strong>der</strong>Aufrechterhaltung des Betriebes während <strong>der</strong>Bauzeitn) Bauzeiten- und Kostenplano) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen- Detaillierte signaltechnische Berechnung,- Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen,- Nachweis <strong>der</strong> zwingenden Gründe des überwiegendenöffentlichen Interesses <strong>der</strong> Notwendigkeit<strong>der</strong> Maßnahme (z.B. FFH/Artenschutz),- Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 93


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 4 Vorplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Unterlagen für die erfor<strong>der</strong>lichenöffentlich-rechtlichen Verfahren einschließlich<strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmen undBefreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnissesunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterb) Einreichen dieser Unterlagenc) Grun<strong>der</strong>werbsplan und Grun<strong>der</strong>werbsverzeichnisd) bei Verkehrsanlagen: Einarbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse<strong>der</strong> schalltechnischen Untersuchungene) Verhandlungen mit Behördenf) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>eran <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterg) Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgerinnenund Bürgernh) Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich<strong>der</strong> Teilnahme an Erörterungsterminensowie Mitwirken bei <strong>der</strong> Abfassung <strong>der</strong>Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen- Mitwirken beim Beschaffen <strong>der</strong> Zustimmungvon Betroffenen, Herstellen <strong>der</strong> Unterlagen fürVerbandsgründungenLPH 5 Ausführungsplanunga) Durcharbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphasen3 und 4 (stufenweise Erarbeitung undDarstellung <strong>der</strong> Lösung) unter Berücksichtigungaller fachspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungenund Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifenLösungb) zeichnerische und rechnerische Darstellungdes Objekts mit allen für die Ausführung notwendigenEinzelangaben einschließlich Detailzeichnungenin den erfor<strong>der</strong>lichen Maßstäbenc) Erarbeiten <strong>der</strong> Grundlagen für die an<strong>der</strong>en an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligten und Integrierenihrer Beiträge bis zur ausführungsreifenLösungd) Fortschreiben <strong>der</strong> Ausführungsplanung während<strong>der</strong> ObjektausführungLPH 6 Vorbereiten <strong>der</strong> Vergabea) Mengenermittlung und Aufglie<strong>der</strong>ung nachEinzelpositionen unter Verwendung <strong>der</strong> Beiträgean<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterb) Aufstellen <strong>der</strong> Verdingungsunterlagen, insbeson<strong>der</strong>eAnfertigen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungenmit Leistungsverzeichnissen sowie <strong>der</strong>Beson<strong>der</strong>en Vertragsbedingungenc) Abstimmen und Koordinieren <strong>der</strong> Verdingungsunterlagen<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtend) Festlegen <strong>der</strong> wesentlichen Ausführungsphasen- Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen- Planen von Anlagen <strong>der</strong> Verfahrens- und Prozesstechnikfür Ingenieurbauwerke gemäߧ 40 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmerübertragen werden, <strong>der</strong> auch dieGrundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerkeerbringt- Erstellen von Ausführungszeichnungen fürIngenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 3und 5, die einen überdurchschnittlichen Aufwan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>n und die bei Auftragserteilungabweichend von § 42 Absatz 1 Nummer 5 mitmehr als 15 bis zu 35 % schriftlich vereinbartwerden können- Prüfen und Werten von Nebenangeboten undÄn<strong>der</strong>ungsvorschlägen mit grundlegend an<strong>der</strong>enKonstruktionen im Hinblick auf die technischeund funktionelle Durchführbarkeit94 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 4 – VerkehrsanlagenLPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten und Zusammenstellen <strong>der</strong> Unterlagenfür die erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungsverfahreneinschließlich <strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmenund Befreiungen, Aufstellen desBauwerksverzeichnisses unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligterb) Erstellen des Grun<strong>der</strong>werbsplanes und desGrun<strong>der</strong>werbsverzeichnisses unter Verwendung<strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungfachlich Beteiligterc) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an<strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterd) Abstimmen mit Behördene) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich<strong>der</strong> Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungs-,Erörterungstermineng) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmenzu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien- Mitwirken bei <strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> Zustimmungvon BetroffenenLPH 5 Ausführungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Ausführungsplanung auf Grundlage<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphasen 3und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungen und Verwendung <strong>der</strong>Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligterbis zur ausführungsreifen Lösungb) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen undzur Objektplanung gehörige Berechnungen mitallen für die Ausführung notwendigen Einzelangabeneinschließlich Detailzeichnungen inden erfor<strong>der</strong>lichen Maßstäbenc) Bereitstellen <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse als Grundlagefür die an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlichBeteiligten und Integrieren ihrer Beiträge biszur ausführungsreifen Lösungd) Vervollständigen <strong>der</strong> Ausführungsplanungwährend <strong>der</strong> Objektausführung- Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung- Koordination des Gesamtprojekts- Aufstellen von Ablauf- und NetzplänenLPH 6 Vorbereiten <strong>der</strong> Vergabea) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionenunter Verwendung <strong>der</strong> Beiträge an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligterb) Aufstellen <strong>der</strong> Vergabeunterlagen, insbeson<strong>der</strong>eAnfertigen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungen mitLeistungsverzeichnissen sowie <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>enVertragsbedingungenc) Abstimmen und Koordinieren <strong>der</strong> Schnittstellenzu den Leistungsbeschreibungen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>enan <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtend) Festlegen <strong>der</strong> wesentlichen Ausführungsphasene) Ermitteln <strong>der</strong> Kosten auf Grundlage <strong>der</strong> vomPlaner (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse.- detaillierte Planung von Bauphasen bei beson<strong>der</strong>enAnfor<strong>der</strong>ungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 95


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 7 Mitwirken bei <strong>der</strong> Vergabea) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vergabe- und Vertragsunterlagenfür alle Leistungsbereicheb) Einholen von Angebotenc) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote einschließlichAufstellen eines Preisspiegelsd) Abstimmen und Zusammenstellen <strong>der</strong> Leistungen<strong>der</strong> fachlich Beteiligten, die an <strong>der</strong> Vergabemitwirkene) Mitwirken bei Verhandlungen mit Bieternf) Fortschreiben <strong>der</strong> Kostenberechnungg) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> fortgeschriebenenKostenberechnung mit <strong>der</strong> Kostenberechnungh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Auftragserteilung- Objektbetreuung und Dokumentation Erstelleneines Bauwerksbuchs;LPH 8 Bauoberleitunga) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,soweit die Bauoberleitung und die örtlicheBauüberwachung getrennt vergeben werden,Koordinierung <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Objektüberwachungfachlich Beteiligten, insbeson<strong>der</strong>e Prüfen aufÜbereinstimmung und Freigeben von PlänenDritterb) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans(Balkendiagramm)c) Inverzugsetzen <strong>der</strong> ausführenden Unternehmend) Abnahme von Leistungen und Lieferungenunter Mitwirkung <strong>der</strong> örtlichen Bauüberwachungund an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planung und Objektüberwachungfachlich Beteiligter unter Fertigungeiner Nie<strong>der</strong>schrift über das Ergebnis<strong>der</strong> Abnahmee) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahmedaranf) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellungund Übergabe <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenUnterlagen, zum Beispiel Abnahmenie<strong>der</strong>schriftenund Prüfungsprotokolleg) Zusammenstellen von Wartungsvorschriftenfür das Objekth) Überwachen <strong>der</strong> Prüfungen <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Anlagenteile und <strong>der</strong> Gesamtanlagei) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchej) Kostenfeststellungk) Kostenkontrolle durch Überprüfen <strong>der</strong> Leistungsabrechnung<strong>der</strong> bauausführenden Unternehmenim Vergleich zu den Vertragspreisenund <strong>der</strong> fortgeschriebenen Kostenberechnung- Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts aufÜbereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigtenUnterlagen, dem Bauvertrag sowieden allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technikund den einschlägigen Vorschriften- Hauptachsen für das Objekt von objektnahenFestpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkteim Objektbereich herstellen, soweit die Leistungennicht mit beson<strong>der</strong>en instrumentellenund vermessungs-technischen Verfahrensanfor<strong>der</strong>ungenerbracht werden müssen- Baugelände örtlich kennzeichnen- Führen eines Bautagebuchs- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführendenUnternehmen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Leistungenund Lieferungen- Rechnungsprüfung- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen- Mitwirken beim Überwachen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong>Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Anlagenteile <strong>der</strong> Gesamtanlage- Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong>Leistung festgestellten Mängel- bei Objekten nach § 40: Überwachen <strong>der</strong>Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmung mitdem Standsicherheitsnachweis96 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 4 – Verkehrsanlagenf) Kostenkontrolle durch Vergleich <strong>der</strong> vomPlaner (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnissemit <strong>der</strong> Kostenberechnungg) Zusammenstellen <strong>der</strong> VergabeunterlagenLPH 7 Mitwirken bei <strong>der</strong> Vergabea) Einholen o<strong>der</strong> Mitwirken beim Einholen vonAngebotenb) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote, Aufstellen<strong>der</strong> Preisspiegelc) Abstimmen und Zusammenstellen <strong>der</strong> Leistungen<strong>der</strong> fachlich Beteiligten, die an <strong>der</strong>Vergabe mitwirkend) Mitwirken bei Bietergesprächene) Erstellen <strong>der</strong> Vergabevorschläge, Dokumentationdes Vergabeverfahrensf) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vertragsunterlageng) Vergleichen <strong>der</strong> Ausschreibungsergebnissemit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissenund <strong>der</strong> Kostenberechnungh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Auftragserteilung- Prüfen und Werten von NebenangebotenLPH 8 Bauoberleitunga) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung,Koordinierung <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Objektüberwachungfachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen vonPlänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführendenObjekt und Mitwirken bei <strong>der</strong>enFreigabeb) Aufstellen, Fortschreiben und Überwacheneines Terminplans (Balkendiagramm)c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen<strong>der</strong> ausführenden Unternehmend) Kostenfeststellung, Vergleich <strong>der</strong> Kostenfeststellungmit <strong>der</strong> Auftragssummee) Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Bauleistungen,Leistungen und Lieferungen unter Einbeziehung<strong>der</strong> örtlichen Bauüberwachung und an<strong>der</strong>eran <strong>der</strong> Planung und Objektüberwachungfachlich Beteiligter, Feststellen von Mägeln,Fertigen einer Nie<strong>der</strong>schrift über das Ergebnis<strong>der</strong> Abnahmef) Mitwirken beim Antrag auf behördliche Abnahmenund Teilnahme darang) Überwachen <strong>der</strong> Prüfungen <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<strong>der</strong> Anlagenteile und <strong>der</strong> Gesamtanlageh) Mitwirken bei <strong>der</strong> Übergabe des Objektsi) Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen <strong>der</strong> Mängelansprüchej) Zusammenstellen und Übergeben <strong>der</strong> Dokumentationdes Bauablaufs, <strong>der</strong> Bestandsunterlagenund <strong>der</strong> Wartungsvorschriften- Kostenkontrolle- Prüfungen von Nachträgen- Erstellen eines Bauwerksbuchs- Erstellen von Bestandsplänen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 97


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 9 Objektbetreuunga) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenb) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Beson<strong>der</strong>e Leistungen bei Umbauten undMo<strong>der</strong>nisierungen von Ingenieurbauwerkenund bei Verkehrsanlagen mit geringen Kostenfür Erdarbeiten einschließlich Felsarbeiten sowiemit gebundener Gradiente o<strong>der</strong> beischwieriger Anpassung an vorhandene Randbebauung- Ermitteln substanzbezogener Daten und Vorschriften- Untersuchen und Abwickeln <strong>der</strong> notwendigenSicherungsmaßnahmen von Bau- und Betriebszuständen- Örtliches Überprüfen von Planungsdetails an<strong>der</strong> vorgefundenen Substanz und Überarbeiten<strong>der</strong> Planung bei Abweichen von den ursprünglichenFeststellungen- Erarbeiten eines Vorschlags zur Behebungvon Schäden o<strong>der</strong> Mängeln§ 57 (<strong>HOAI</strong> 1996)Örtliche Bauüberwachung(1) Die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagenumfaßt folgende Leistungen;1. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführunggenehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkanntenRegeln <strong>der</strong> Technik und den einschlägigen Vorschriften,2. Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkteim Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit beson<strong>der</strong>eninstrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanfor<strong>der</strong>ungen erbrachtwerden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen,98 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 4 – VerkehrsanlagenLPH 9 Objektbetreuunga) Fachliche Bewertung <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristenfür Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel, längstens jedoch biszum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme <strong>der</strong>Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenc) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Überwachen <strong>der</strong> Mängelbeseitigung innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist§ xxÖrtliche BauüberwachungIn <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe 3 wurde einvernehmlich beschlossen, dass die örtlicheBauüberwachung (§ 57 <strong>HOAI</strong> 1996) wie<strong>der</strong> verbindlich geregelt werden soll. Es wurdeein Modell entwickelt, mit dem zum einen durchschnittlich aufwendige Maßnahmenüber feste Prozentsätze abgerechnet werden können und zum an<strong>der</strong>en fürüber- bzw. unterdurchschnittlich aufwendige Maßnahmen Öffnungsklauseln enthaltensind.(1) Die örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen umfasst:1. Plausibilitätsprüfung <strong>der</strong> Absteckung2. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Bauleistungen- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)- Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführungfreigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,- Prüfen und Bewerten <strong>der</strong> Berechtigung von Nachträgen- Durchführen o<strong>der</strong> Veranlassen von Kontrollprüfungen- Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Leistungen festgestelltenMängel„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 99


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>3. Führen eines Bautagebuchs,4. gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,5. Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Leistungen und Lieferungen,6. Rechnungsprüfung,7. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,8. Mitwirken beim Überwachen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Anlagenteile und<strong>der</strong> Gesamtanlage,9. Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Leistungen festgestelltenMängel,10. bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerken nach§ 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.(2) Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung kann mit 2,1 bis 3,2 vom Hun<strong>der</strong>t<strong>der</strong> anrechenbaren Kosten nach § 52 Abs. 2, 3, 6 und 7 vereinbart werden. DieVertragsparteien können abweichend von Satz 1 ein Honorar als Festbetrag unter Zugrundelegung<strong>der</strong> geschätzten Bauzeit vereinbaren. Wird ein Honorar nach Satz 1 o<strong>der</strong>Satz 2 nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so gilt ein Honorar in Höhe von2,1 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> anrechenbaren Kosten nach § 52 Abs. 2, 3, 6 und 7 als vereinbart.§ 5 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.(3) Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung bei Objekten nach § 52 Abs. 9kann abweichend von Absatz 2 frei vereinbart werden.100 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 3 – Objektplanung – Abschnitt 4 – Verkehrsanlagen3. Dokumentation des Bauablaufs4. Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Prüfen <strong>der</strong> Aufmaße5. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen6. Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme von Leistungen und Lieferungen7. Rechnungsprüfung, Vergleich <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Rechnungsprüfungen mit <strong>der</strong> Auftragssumme8. Mitwirken beim Überwachen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Anlagenteile und<strong>der</strong> Gesamtanlage9. Überwachen <strong>der</strong> Ausführung von Tragwerken nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufÜbereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis(2) Ermittlung des HonorarsDie Mindest- und Höchstsätze wurden durch die Facharbeitsgruppe 3 ermittelt durchdie Auswertung abgerechneter Verträge <strong>der</strong> örtlichen Bauüberwachung und stellenVorschläge dar, die durch das Honorargutachten zu überprüfen sind.1. Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung wird mit den anrechenbaren Kostennach § 4 und § 45 und den in nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle aufgeführten Mindest- und Höchstsätzenin Abhängigkeit von den objektspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen festgelegt. Zwischenwertesind linear zu interpolieren.Honorartafel zu örtlichen Bauüberwachunganrechenbare Kosten in € von Satz in % bis Satz in %25.565 3,1 4,11.000.000 2,9 3,915.000.000 2,5 3,525.000.000 1,9 2,92. Das Honorar kann auch nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf o<strong>der</strong> als Festbetragnach geschätzter Bauzeit vereinbart werden.3. Steht <strong>der</strong> Aufwand für die örtliche Bauüberwachung in begründeten Ausnahmefällenin einem Missverhältnis zu dem ermittelten Honorar nach Abs. 2 Nr. 1, kann das Honorarfrei vereinbart werden.4. Wird ein Honorar nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so gilt ein Honorarin Höhe <strong>der</strong> Mindestsätze nach Abs. 2 Nr. 1. als vereinbart.5. § 7 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 101


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 4 – FachplanungAbschnitt 1 – Tragwerksplanung§ 49Leistungsbild Tragwerksplanung(1) Die Leistungen bei <strong>der</strong> Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörigebauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 5 in den in <strong>der</strong>Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6, für Ingenieurbauwerke nach § 40Nummer 6 und 7 in den in <strong>der</strong> Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 50 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 10 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 12 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 30 Prozent,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 42 Prozent,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 3 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in <strong>der</strong> Anlage 13 geregelt. Die Leistungen<strong>der</strong> Leistungsphase 1 für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7 sind imLeistungsbild <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke des § 42 enthalten.(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 26 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 50 zu bewerten:1. im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden,2. im Stahlbau, sofern <strong>der</strong> Auftragnehmer die Werkstattzeichnungen nicht auf Übereinstimmungmit <strong>der</strong> Genehmigungsplanung und den Ausführungszeichnungen nachAnlage 13, Leistungsphase 5, überprüft,3. im Holzbau mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad.(3) Die §§ 35 und 36 Absatz 2 gelten entsprechend.102 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


Teil 4 – Fachplanung – Abschnitt 1 – TragwerksplanungTeil 4 – FachplanungAbschnitt 1 – Tragwerksplanung§ 49Leistungsbild Tragwerksplanung(1) Die Leistungen bei <strong>der</strong> Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörigebauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 5 in den aufgeführtenLeistungsphasen 1 bis 6, für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7 inden aufgeführten Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasst und werden wie folgt inProzentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § 50 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit ................................... 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit ................................................. 10 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit ......................................... 15 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit ............................... 30 Prozent5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit ................................... 40 Prozent6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit ............................. 2 Prozent100 ProzentDie Leistungen <strong>der</strong> Leistungsphase 1 für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7sind im Leistungsbild <strong>der</strong> Ingenieurbauwerke des § 42 enthalten.(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 30 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 50 zu bewerten:1. im Stahlbetonbau, sofern keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden2. im Stahlbau, sofern <strong>der</strong> Auftragnehmer die Werkstattplanung nicht auf Übereinstimmungmit <strong>der</strong> Genehmigungsplanung und den Ausführungszeichnungen <strong>der</strong>Leistungsphase 5, überprüft3. im Holzbau mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad.(3) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 20 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 50 zu bewerten, sofern nur Schalpläne in Auftrag gegeben werden.(4) Bei sehr enger Bewehrung kann die Bewertung <strong>der</strong> Leistungsphase 5 nur biszu 4 Prozent erhöht werden.Das vorgeschlagene Modell zur Konkretisierung <strong>der</strong> Zuschlagsregelung des § 35 unddie Regelung für Instandhaltung und Instandsetzung soll Anwendung finden.(5) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[3.3+4] Ing. BwK, VK [3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg. [2] Flächenplanung[1] Allg. Teil[4] Fachplanungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 103


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Anlage 13 und Anlage 2 (2.10.1)(Grund)LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlung 3%a) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung auf dem FachgebietTragwerksplanung im Benehmen mit demObjektplanerBeson<strong>der</strong>e Leistungen-LPH 2 Vorplanung 10%(Projekt- u. Planungsvorbereitung)a) Bei Ingenieurbauwerken nach § 40 Nummer 6und 7: Übernahme <strong>der</strong> Ergebnisse aus Leistungsphase1 <strong>der</strong> Anlage 12b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unterBerücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> Standsicherheit,<strong>der</strong> Gebrauchsfähigkeit und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitc) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzeptseinschließlich Untersuchung <strong>der</strong> Lösungsmöglichkeitendes Tragwerks unter gleichenObjektbedingungen mit skizzenhafterDarstellung, Klärung und Angabe <strong>der</strong> für dasTragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungenfür zum Beispiel Baustoffe, Bauartenund Herstellungsverfahren, Konstruktionsrasterund Gründungsartd) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behördenund an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtenüber die Genehmigungsfähigkeite) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenschätzung; bei Gebäudenund zugehörigen baulichen Anlagen nachDIN 276- Aufstellen von Vergleichsberechnungen fürmehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenenObjektbedingungen- Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispielals Grundlage für die Baugrundbeurteilung undGründungsberatung- Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlichertragen<strong>der</strong> Teile- Vorläufig nachprüfbare Berechnung <strong>der</strong> GründungLPH 3 Entwurfsplanung 12%(System- u. Integrationsplanung)a) Erarbeiten <strong>der</strong> Tragwerkslösung unter Beachtung<strong>der</strong> durch die Objektplanung integriertenFachplanungen bis zum konstruktiven Entwurfmit zeichnerischer Darstellungb) Überschlägige statische Berechnung und Bemessungc) Grundlegende Festlegungen <strong>der</strong> konstruktivenDetails und Hauptabmessungen des Tragwerksfür zum Beispiel Gestaltung <strong>der</strong> tragendenQuerschnitte, Aussparungen und Fugen;Ausbildung <strong>der</strong> Auflager- und Knotenpunktesowie <strong>der</strong> Verbindungsmitteld) Mitwirken bei <strong>der</strong> Objektbeschreibunge) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behördenund an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtenüber die Genehmigungsfähigkeitf) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenberechnung, beiGebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen:nach DIN 276g) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durch Vergleich<strong>der</strong> Kostenberechnung mit <strong>der</strong> Kostenschätzung- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführunggeeignete Berechnung wesentlich tragen<strong>der</strong>Teile- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführunggeeignete Berechnung <strong>der</strong> Gründung- Mehraufwand bei Son<strong>der</strong>bauweisen o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>konstruktionen,zum Beispiel Klären vonKonstruktionsdetails- Vorgezogene Stahl- o<strong>der</strong> Holzmengenermittlungdes Tragwerks und <strong>der</strong> kraftübertragendenVerbindungsteile für eine Ausschreibung,die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagendurchgeführt wird- Nachweise <strong>der</strong> Erdbebensicherung104 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 1 – TragwerksplanungGrundleistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung aufgrund <strong>der</strong>Vorgaben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsplanung des Auftraggebersim Benehmen mit dem Objektplanerb) Zusammenstellen <strong>der</strong> die Aufgabe beeinflussendenPlanungsabsichtenc) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> ErgebnisseLPH 2 Vorplanung(Projekt- u. Planungsvorbereitung)a) Analysieren <strong>der</strong> Grundlagenb) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unterBerücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> Standsicherheit,<strong>der</strong> Gebrauchsfähigkeit und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitc) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzeptseinschließlich Untersuchung <strong>der</strong> Lösungsmöglichkeitendes Tragwerks unter gleichenObjektbedingungen mit skizzenhafterDarstellung, Klärung und Angabe <strong>der</strong> für dasTragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungenfür zum Beispiel Baustoffe, Bauartenund Herstellungsverfahren, Konstruktionsrasterund Gründungsartd) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behördenund an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtenüber die Genehmigungsfähigkeite) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenschätzung und bei <strong>der</strong>Terminplanungf) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Aufstellen von Vergleichsberechnungen fürmehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenenObjektbedingungen- Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispielals Grundlage für die Baugrundbeurteilung undGründungsberatung- Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlichertragen<strong>der</strong> Teile- Vorläufige nachprüfbare Berechnung <strong>der</strong> GründungLPH 3 Entwurfsplanung(System- u. Integrationsplanung)a) Erarbeiten <strong>der</strong> Tragwerkslösung unter Beachtung<strong>der</strong> durch die Objektplanung integriertenFachplanungen bis zum konstruktiven Entwurfmit zeichnerischer Darstellungb) Überschlägige statische Berechnung undBemessungc) Grundlegende Festlegungen <strong>der</strong> konstruktivenDetails und Hauptabmessungen des Tragwerksfür zum Beispiel Gestaltung <strong>der</strong> tragendenQuerschnitte, Aussparungen und Fugen;Ausbildung <strong>der</strong> Auflager- und Knotenpunktesowie <strong>der</strong> Verbindungsmitteld) Überschlägliches Ermitteln <strong>der</strong> Betonstahlmengenim Stahlbetonbau, <strong>der</strong> Stahlmengenim Stahlbau und <strong>der</strong> Holzmengen im Ingenieurholzbaue) Mitwirken bei <strong>der</strong> Objektbeschreibung bzw.beim Erläuterungsberichtf) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behördenund an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtenüber die Genehmigungsfähigkeitg) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenberechnung und bei<strong>der</strong> Terminplanung- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführunggeeignete Berechnung wesentlich tragen<strong>der</strong>Teile- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführunggeeignete Berechnung <strong>der</strong> Gründung- Mehraufwand bei Son<strong>der</strong>bauweisen o<strong>der</strong>Son<strong>der</strong>konstruktionen, zum Beispiel Klären vonKonstruktionsdetails- Vorgezogene Stahl- o<strong>der</strong> Holzmengenermittlungdes Tragwerks und <strong>der</strong> kraftübertragendenVerbindungsteile für eine Ausschreibung, dieohne Vorliegen von Ausführungsunterlagendurchgeführt wird,- Nachweise <strong>der</strong> Erdbebensicherung„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 105


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 4 Genehmigungsplanung 30%a) Aufstellen <strong>der</strong> prüffähigen statischen Berechnungenfür das Tragwerk unter Berücksichtigung<strong>der</strong> vorgegebenen bauphysikalischenAnfor<strong>der</strong>ungenb) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalenBauzuständenc) Anfertigen <strong>der</strong> Positionspläne für das Tragwerko<strong>der</strong> Eintragen <strong>der</strong> statischen Positionen,<strong>der</strong> Tragwerksabmessungen, <strong>der</strong> Verkehrslasten,<strong>der</strong> Art und Güte <strong>der</strong> Baustoffeund <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Konstruktionenin die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners(zum Beispiel in Transparentpausen)d) Zusammenstellen <strong>der</strong> Unterlagen <strong>der</strong> Tragwerksplanungzur bauaufsichtlichen Genehmigunge) Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieurenf) Vervollständigen und Berichtigen <strong>der</strong> Berechnungenund Pläne- Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz- Statische Berechnung und zeichnerischeDarstellung für Bergschadenssicherungen undBauzustände, soweit diese Leistungen überdas Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen- Zeichnungen mit statischen Positionen und denTragwerksabmessungen, den Bewehrungs-Querschnitten, den Verkehrslasten und <strong>der</strong> Artund Güte <strong>der</strong> Baustoffe sowie Beson<strong>der</strong>heiten<strong>der</strong> Konstruktionen zur Vorlage bei <strong>der</strong> bauaufsichtlichenPrüfung anstelle von Positionsplänen- Aufstellen <strong>der</strong> Berechnungen nach militärischenLastenklassen (MLC)- Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken,in denen das statische System vondem des Endzustands abweichtLPH 5 Ausführungsplanung 42%b) Anfertigen <strong>der</strong> Schalpläne in Ergänzung <strong>der</strong>fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplanersc) Zeichnerische Darstellung <strong>der</strong> Konstruktionenmit Einbau- und Verlegeanweisungen, zumBeispiel Bewehrungspläne, Stahlbaupläne,Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen)d) Aufstellen detaillierter Stahl- o<strong>der</strong> Stücklistenals Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung<strong>der</strong> Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung- Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbaueinschließlich Stücklisten- Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlichStahl- und Stücklisten- Berechnen <strong>der</strong> Dehnwege, Festlegen desSpannvorganges und Erstellen <strong>der</strong> Spannprotokolleim Spannbetonbau- Wesentliche Leistungen, die infolge Än<strong>der</strong>ungen<strong>der</strong> Planung, die vom Auftragnehmer nichtzu vertreten sind, erfor<strong>der</strong>lich werden- Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf<strong>der</strong> Baustelle nicht <strong>der</strong> Ergänzung durch diePläne des Objektplaners bedürfenLPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe 3%a) Ermitteln <strong>der</strong> Betonstahlmengen im Stahlbetonbau,<strong>der</strong> Stahlmengen in Stahlbau und <strong>der</strong>Holzmengen im Ingenieurholzbau als Beitragzur Mengenermittlung des Objektplanersb) Überschlägiges Ermitteln <strong>der</strong> Mengen <strong>der</strong> konstruktivenStahlteile und statisch erfor<strong>der</strong>lichenVerbindungs- und Befestigungsmittel im Ingeni-eurholzbauc) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen alsErgänzung zu den Mengenermittlungen alsGrundlage für das Leistungsverzeichnis desTragwerks*) Diese Beson<strong>der</strong>e Leistung wird bei Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm Grundleistung.In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieserLeistungsphase.- Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammdes Objektplaners*), Beitragzum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichtendes Objektplaners, Aufstellen desLeistungsverzeichnisses des Tragwerks106 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 1 – Tragwerksplanungh) Mitwirken beim Vergleich <strong>der</strong> Kostenberechnungmit <strong>der</strong> Kostenschätzungi) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> ErgebnisseLPH 4 Genehmigungsplanunga) Aufstellen <strong>der</strong> prüffähigen statischen Berechnungenfür das Tragwerk unter Berücksichtigung<strong>der</strong> vorgegebenen bauphysikalischen Anfor<strong>der</strong>ungenb) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalenBauzuständenc) Anfertigen <strong>der</strong> Positionspläne für das Tragwerko<strong>der</strong> Eintragen <strong>der</strong> statischen Positionen, <strong>der</strong>Tragwerksabmessungen, <strong>der</strong> Verkehrslasten,<strong>der</strong> Art und Güte <strong>der</strong> Baustoffe und <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten<strong>der</strong> Konstruktionen in die Entwurfszeichnungendes Objektsplanersd) Zusammenstellen <strong>der</strong> Unterlagen <strong>der</strong> Tragwerksplanungzur Genehmigunge) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieureno<strong>der</strong> Eigenkontrollef) Vervollständigen und Berichtigen <strong>der</strong> Berechnungenund Pläne- Nachweise zum konstruktiven Brandschutz,soweit erfor<strong>der</strong>lich unter Berücksichtigung <strong>der</strong>Temperatur (Heißbemessung)- Statische Berechnung und zeichnerische Darstellungfür Bergschadenssicherungen undBauzustände bei Ingenieurbauwerken, soweitdiese Leistungen über das Erfassen von normalenBauzuständen hinausgehen- Zeichnungen mit statischen Positionen und denTragwerksabmessungen, den Bewehrungs-Querschnitten, den Verkehrslasten und <strong>der</strong> Artund Güte <strong>der</strong> Baustoffe sowie Beson<strong>der</strong>heiten<strong>der</strong> Konstruktionen zur Vorlage bei <strong>der</strong> bauaufsichtlichenPrüfung anstelle von Positionsplänen- Aufstellen <strong>der</strong> Berechnungen nach militärischenLastenklassen (MLC)- Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken,in denen das statische System vondem des Endzustands abweicht- Statische Nachweise an nicht zum Tragwerkgehörende Konstruktionen (z.B. Fassaden)LPH 5 Ausführungsplanunga) Durcharbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphasen3 und 4 unter Beachtung <strong>der</strong> durch dieObjektplanung integrierten Fachplanungenb) Anfertigen <strong>der</strong> Schalpläne in Ergänzung <strong>der</strong>fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplanersc) Zeichnerische Darstellung <strong>der</strong> Konstruktionenmit Einbau- und Verlegeanweisungen, zumBeispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- o<strong>der</strong>Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keineWerkstattzeichnungen)d) Aufstellen von Stahl- o<strong>der</strong> Stücklisten alsErgänzung zur zeichnerischen Darstellung <strong>der</strong>Konstruktionen mit Stahlmengenermittlunge) Fortführen <strong>der</strong> Abstimmung mit Prüfämtern undPrüfingenieuren o<strong>der</strong> Eigenkontrolle- Konstruktion und Nachweise <strong>der</strong> Anschlüsseim Stahl- und Holzbau- Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbaueinschließlich Stücklisten, Elementpläne fürStahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- undStücklisten- Berechnen <strong>der</strong> Dehnwege, Festlegen desSpannvorganges und Erstellen <strong>der</strong> Spannprotokolleim Spannbetonbau- Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf<strong>der</strong> Baustelle nicht <strong>der</strong> Ergänzung durch diePläne des Objektplaners bedürfenLPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabea) Ermitteln <strong>der</strong> Betonstahlmengen im Stahlbeton-bau,<strong>der</strong> Stahlmengen in Stahlbau und <strong>der</strong>Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis<strong>der</strong> Ausführungsplanung und als Beitrag zurMengenermittlung des Objektplanersb) Überschlägiges Ermitteln <strong>der</strong> Mengen <strong>der</strong> konstruktivenStahlteile und statisch erfor<strong>der</strong>lichenVerbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbauc) Mitwirken beim Erstellen <strong>der</strong> Leistungsbeschreibungals Ergänzung zu den Mengenermittlungenals Grundlage für das Leistungsverzeichnisdes Tragwerks- Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammdes Objektplaners x)- Beitrag zum Aufstellen von vergleichendenKostenübersichten des Objektplaners- Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnissesdes Tragwerksx)diese Beson<strong>der</strong>e Leistung wird bei Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm Grundleistung.In diesem Fall entfallen die Grundleistungendieser Leistungsphase„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 107


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe- Mitwirken bei <strong>der</strong> Prüfung und Wertung <strong>der</strong> AngeboteLeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm- Mitwirken bei <strong>der</strong> Prüfung und Wertung vonNebenangeboten- Beitrag zum Kostenanschlag nach DIN 276 ausEinheitspreisen o<strong>der</strong> PauschalangebotenLPH 8 Objektübewachung- Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>der</strong> Ausführungdes Tragwerks auf Übereinstimmung mit dengeprüften statischen Unterlagen- Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>der</strong> Baubehelfe,zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen,Baugrubensicherungen- Kontrolle <strong>der</strong> Betonherstellung und -verarbeitungauf <strong>der</strong> Baustelle in beson<strong>der</strong>en Fällensowie statische Auswertung <strong>der</strong> Güteprüfungen- Betontechnologische Beratung- Beson<strong>der</strong>e Leistungen bei Umbauten und Mo<strong>der</strong>nisierungen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> Ausführung<strong>der</strong> Tragwerkseingriffe.LPH 9 Dokumentation u. Objektbetreuung- Baubegehung zur Feststellung und Überwachungvon die Standsicherheit betreffendenEinflüssen108 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 1 – TragwerksplanungLPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe- Mitwirken bei <strong>der</strong> Prüfung und Wertung <strong>der</strong>Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammdes Objektplaners- Mitwirken bei <strong>der</strong> Prüfung und Wertung vonNebenangeboten- Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Vorgaben des Auftraggebers ausEinheitspreisen o<strong>der</strong> PauschalangebotenLPH 8 Objektübewachung- Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>der</strong> Ausführungdes Tragwerks auf Übereinstimmung mit dengeprüften statischen Unterlagen- Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>der</strong> Baubehelfe,zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen,Baugrubensicherungen- Kontrolle <strong>der</strong> Betonherstellung und -verarbeitungauf <strong>der</strong> Baustelle in beson<strong>der</strong>en Fällensowie statistische Auswertung <strong>der</strong> Güteprüfungen- Betontechnologische Beratung- Mitwirken bei <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> Ausführung<strong>der</strong> Tragwerkseingriffe bei Umbauten undMo<strong>der</strong>nisierungenLPH 9 Dokumentation u. Objektbetreuung- Baubegehung zur Feststellung und Überwachungvon die Standsicherheit betreffendenEinflüssen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 109


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 4 – FachplanungAbschnitt 2 – Geotechnik1.4.2 Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung(1) Die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung nach Punkt 1.4.1 Absatz 2Nummer 1 kann folgende Leistung für Gebäude und Ingenieurbauwerke umfassen:Bewertung <strong>der</strong> Grundleistungenin Prozent <strong>der</strong> Honorare1. Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung; Ermittlung <strong>der</strong> Baugrundverhältnisseauf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Unterlagen; Festlegenund Darstellen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Baugrun<strong>der</strong>kundungen;2. Auswerten und Darstellen <strong>der</strong> Baugrun<strong>der</strong>kundungensowie <strong>der</strong> Labor- und Feldversuche; Abschätzen desSchwankungsbereiches von Wasserständen im Boden;Baugrundbeurteilung; Festlegen <strong>der</strong> Bodenkennwerte3. Vorschlag für die Gründung mit Angabe <strong>der</strong> zulässigenBodenpressungen in Abhängigkeit von den Fundamentabmessungen,gegebenenfalls mit Angaben zur Bemessung<strong>der</strong> Pfahlgründung; Angabe <strong>der</strong> zu erwartenden Setzungenfür die vom Tragwerksplaner im Rahmen <strong>der</strong> Entwurfsplanungnach § 49 zu erbringenden Grundleistungen;Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung <strong>der</strong> Baugrubeund des Bauwerks sowie zur Auswirkung <strong>der</strong> Baumaßnahmeauf Nachbarbauwerke.15 Prozent35 Prozent50 Prozent110 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 2 – GeotechnikTeil 4 – FachplanungAbschnitt 2 – Geotechnik§ x3Leistungsbild Geotechnik(1) Grundleistungen sind die Beschreibung und Beurteilung <strong>der</strong> Baugrund- undGrundwasserverhältnisse sowie die daraus abzuleitenden Empfehlungen für die Gründungeinschl. <strong>der</strong> Angabe <strong>der</strong> Bemessungsgrößen für eine Flächen- o<strong>der</strong> Pfahlgründung,Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung <strong>der</strong> Baugrube und des Bauwerks,Angaben zur Auswirkung des Bauwerks auf die Umgebung bzw. auf Nachbarbauwerkeund Hinweise zur Bauausführung. Die Darstellung dieser Inhalte erfolgt im GeotechnischenBericht.(2) Die Grundleistungen sind in folgenden Teilleistungen zusammengefasst undwerden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des x4 bewertet:1. für die Teilleistung a) (Grundlagenermittlung u. Erkundungskonzept) mit ........ 15 %,2. für die Teilleistung b) (Beschreiben <strong>der</strong> Baugrund- und Grundwasserverhältnisse)mit ...................................................................................................................... 35 %,3. für die Teilleistung c) (Beurteilung <strong>der</strong> Baugrund- und Grundwasserverhältnisse,Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung <strong>der</strong> Gründung) mit ............ 50 %.(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:GrundleistungenGeotechnischer BerichtBeson<strong>der</strong>e Leistungena) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung, Ermitteln <strong>der</strong>Baugrund- und Grundwasserverhältnisse aufBasis vorhandener Unterlagen;Festlegen und Darstellen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenBaugrun<strong>der</strong>kundungen;b) Auswerten und Darstellen <strong>der</strong> Baugrun<strong>der</strong>kundungensowie <strong>der</strong> Labor- und Felduntersuchungen;Abschätzen des Schwankungsbereiches vonWasserständen und/o<strong>der</strong> Druckhöhen imBoden;Klassifizieren des Baugrunds und Festlegen<strong>der</strong> Baugrundkennwerte;c) Baugrundbeurteilung;Empfehlung für die Gründung mit Angabe<strong>der</strong> geotechnischen Bemessungsparameter(z.B. Angaben zur Bemessung einer Flächen-o<strong>der</strong> Pfahlgründung);Angabe <strong>der</strong> zu erwartenden Setzungen fürdie vom Tragwerksplaner im Rahmen <strong>der</strong>Entwurfsplanung nach § 49 zu erbringendenGrundleistungen;Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung<strong>der</strong> Baugrube und des Bauwerks sowieAngaben zur Auswirkung <strong>der</strong> Baumaßnahmeauf Nachbarbauwerke;Allgemeine Angaben zum Erdbau;Angaben zur geotechnischen Eignung vonAushubmaterial zur Wie<strong>der</strong>verwendung bei<strong>der</strong> betreffenden Baumaßnahme sowie Hinweisezur Bauausführung.1. Beschaffen von Bestandsunterlagen,2. Vorbereiten und Mitwirken bei <strong>der</strong> Vergabevon Aufschlussarbeiten und <strong>der</strong>en Überwachung,3. Veranlassen von Labor- und Felduntersuchungen,4. Aufstellen von geotechnischen Berechnungenzur Standsicherheit o<strong>der</strong> Gebrauchstauglichkeit,wie z.B. Setzungs-, Grundbruch- und Geländebruchberechnungen,5. Aufstellen von hydrogeologischen, geohydraulischenund beson<strong>der</strong>en numerischen Berechnungen,6. Planen von Dränanlagen, Anlagen zur Grundwasserabsenkungo<strong>der</strong> sonstigen ständigeno<strong>der</strong> bauzeitlichen Eingriffen in das Grundwasser,7. Planen, fachtechnisches Betreuen und Auswertenvon Probebelastungen,8. geotechnisches Planen von Gründungselementen,Baugruben- o<strong>der</strong> Hangsicherungenund Erdbauwerken, Mitwirkung bei <strong>der</strong> Planungzur Sicherung von Nachbarbauwerken,9. Untersuchungen zur Berücksichtigung dynamischerBeanspruchungen bei <strong>der</strong> Bemessungdes Objekts o<strong>der</strong> seiner Gründung sowie Planungsleistungenzur Vermeidung o<strong>der</strong> Beherrschungvon dynamischen Einflüssen,10. Mitwirken bei <strong>der</strong> Bewertung von Nebenangebotenaus geotechnischer Sicht,11. Mitwirken während <strong>der</strong> Planung und/o<strong>der</strong>Ausführung des Objekts sowie BesprechungsundOrtstermine,12. geotechnische Freigaben.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 111


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 4 – FachplanungAbschnitt 4 – Technische Ausrüstung (TA)§ 53Leistungsbild Technische Ausrüstung(1) Das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ umfasst Leistungen für Neuanlagen,Wie<strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Mo<strong>der</strong>nisierungen, Instandhaltungenund Instandsetzungen. Die Leistungen bei <strong>der</strong> Technischen Ausrüstung sind inneun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong>Honorare des § 54 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 3 Prozent,2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 11 Prozent,3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 15 Prozent,4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 6 Prozent,5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 18 Prozent,6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit 6 Prozent,7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit 5 Prozent,8. für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) mit 33 Prozent,9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.Die einzelnen Leistungen je<strong>der</strong> Leistungsphase sind in Anlage 14 geregelt.(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen vonSchlitz- und Durchbruchsplänen nicht in Auftrag gegeben wird, mit 14 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 54 zu bewerten.(3) Die §§ 35 und 36 gelten entsprechend.112 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


Teil 4 – Fachplanung – Abschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)Teil 4 – FachplanungAbschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)§ 53Leistungsbild Technische Ausrüstung(1) Das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ umfasst Leistungen für Neuanlagen,Wie<strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Mo<strong>der</strong>nisierungen, Instandhaltungenund Instandsetzungen. Die Leistungen bei <strong>der</strong> Technischen Ausrüstung sind inneun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong>Honorare des § 54 bewertet:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit .................................. 1 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit .................................................. 9 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit ........................................ 17 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit ................................ 2 Prozent5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit .................................. 22 Prozent6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit ............................ 7 Prozent7. für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe) mit ......................... 5 Prozent8. für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) mit .... 40 Prozent9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit .......................................... 1 Prozent104 ProzentVorschlag FAG 4[+ 4% Pkte][1] Allg. Teil[2] FlächenplanungLPH 1 Leistung unverän<strong>der</strong>t, jedoch Anfor<strong>der</strong>ungen gesenktLPH 2 Leistung unverän<strong>der</strong>t, jedoch Anfor<strong>der</strong>ungen gesenktLPH 3 Leistung verän<strong>der</strong>t, Anfor<strong>der</strong>ungen erhöht, Betriebskosten + techn. DatenLPH 4 Leistung unverän<strong>der</strong>t, jedoch Anfor<strong>der</strong>ungen drastisch gesenktLPH 5 14%, + 4% M+W Prüfung + 4% S+D-PläneLPH 6 neu: selbstbepreistes LV + 1%LPH 7 Leistung unverän<strong>der</strong>tLPH 8 neu: Dokumentation aus LPH 9, aufwandsbezogene AnpassungLPH 9 Dokumentation und Überwachen <strong>der</strong> Mängelbeseitigung entfällt, ggf. mit nur1% zu niedrig bewertet(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen vonSchlitz- und Durchbruchsplänen o<strong>der</strong> das Prüfen <strong>der</strong> Montage- und Werkstattpläne <strong>der</strong>ausführenden Unternehmen nicht in Auftrag gegeben wird, mit jeweils 18 Prozent <strong>der</strong>Honorare des § 54 zu bewerten.In <strong>der</strong> amtlichen Begründung zu § 53 Abs. 2 sollte folgende Klarstellung aufgenommenwerden:Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1, sofern das Anfertigen vonSchlitz- und Durchbruchsplänen und das Prüfen und Anerkennen <strong>der</strong> Montage- undWerkstattpläne <strong>der</strong> ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Ausführungsplanungnicht in Auftrag gegeben wird, mit jeweils 14 Prozent <strong>der</strong> Honoraredes § 54 zu bewerten.[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[3.3+4] Ing. BwK, VK(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[4] Fachplanungen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 113


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Anlage 14 und Anlage 2 (2.11)(Grund)LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlung 3%a) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung <strong>der</strong> TechnischenAusrüstung im Benehmen mit dem Auftraggeberund dem Objektplaner o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Objektplanerin,insbeson<strong>der</strong>e in technischen und wirtschaftlichenGrundsatzfragenb) Zusammenfassen <strong>der</strong> ErgebnisseBeson<strong>der</strong>e Leistungen- Systemanalyse (Klären <strong>der</strong> möglichen Systemenach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeitund Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit),- Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozessefür energiesparendes und umweltverträglichesBauenLPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)a) Analyse <strong>der</strong> Grundlagenb) Erarbeiten eines Planungskonzepts mit überschlägigerAuslegung <strong>der</strong> wichtigen Systemeund Anlagenteile einschließlich Untersuchung<strong>der</strong> alternativen Lösungsmöglichkeiten nachgleichen Anfor<strong>der</strong>ungen mit skizzenhafter Darstellungzur Integrierung in die Objektplanungeinschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtungc) Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweisePrinzipschaltbildes für jede Anlaged) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen fachspezifischenZusammenhänge, Vorgänge undBedingungene) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behördenund an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtenüber die Genehmigungsfähigkeitf) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenschätzung, bei Anlagenin Gebäuden: nach DIN 276g) Zusammenstellen <strong>der</strong> Vorplanungsergebnisse- Durchführen von Versuchen und Modellversuchen- Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierunghinsichtlich Energieverbrauch undSchadstoffemission (z.B. S02, NOx)- Erarbeiten optimierter EnergiekonzepteLPH 3 Entwurfsplanung(System- u. Integrationsplanung)a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweiseErarbeitung einer zeichnerischen Lösung)unter Berücksichtigung aller fachspezifischenAnfor<strong>der</strong>ungen sowie unter Beachtung<strong>der</strong> durch die Objektplanung integrierten Fachplanungenbis zum vollständigen Entwurfb) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile- Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter,zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis- Detaillierter Vergleich von Schadstoffemissionen- Betriebskostenberechnungen-114 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)GrundleistungenBeson<strong>der</strong>e LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellung aufgrund <strong>der</strong>Vorgaben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsplanung des Auftraggebersim Benehmen mit dem Objektplanerb) Ermitteln <strong>der</strong> Planungsrandbedingungen undBeraten zum Leistungsbedarf und ggf. zurtechnischen Erschließungc) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Mitwirken bei <strong>der</strong> Bedarfsplanung für komplexeNutzungen zur Analyse <strong>der</strong> Bedürfnisse, Zieleund einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-,Termine und an<strong>der</strong>e Rahmenbedingungen)des Bauherrn und wichtiger Beteiligter- Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellungund Nachrechnen vorhandener Anlagen undAnlagenteile- Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesseim Bestand- Durchführen von Verbrauchsmessungen- Endoskopische Untersuchungen- Mitwirken bei <strong>der</strong> Ausarbeitung von Auslobungenund bei Vorprüfungen für PlanungswettbewerbeLPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)a) Analysieren <strong>der</strong> Grundlagen,Mitwirken beim Abstimmen <strong>der</strong> Leistungen mitden Planungsbeteiligtenb) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazugehören z.B.: Vordimensionieren <strong>der</strong> Systemeund maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchenvon alternativen Lösungsmöglichkeitenbei gleichen Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen einschließlichWirtschaftlichkeitsvorbetrachtung,Zeichnerische Darstellung zur Integration in dieObjektplanung unter Berücksichtigung exemplarischerDetails, Angaben zum Raumbedarfc) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw.Prinzipschaltbildes für jede Anlaged) Klären und Erläutern <strong>der</strong> wesentlichen fachübergreifendenProzesse, Randbedingungenund Schnittstellen,Mitwirken bei <strong>der</strong> Integration <strong>der</strong> technischenAnlagene) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behördenüber die Genehmigungsfähigkeit und mit denzu beteiligenden Stellen zur Infrastrukturf) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenschätzung nach DIN276 (2.Ebene) und bei <strong>der</strong> Terminplanungg) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> Ergebnisse- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches- Durchführen von Versuchen und Modellversuchen,SimulationsberechnungenLPH 3 Entwurfsplanung(System- u. Integrationsplanung)a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweiseErarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigungaller fachspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungensowie unter Beachtung <strong>der</strong> durch dieObjektplanung integrierten Fachplanungen, biszum vollständigen Entwurfb) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile- Erarbeiten von beson<strong>der</strong>en Daten für diePlanung Dritter, z.B. für Stoffbilanzen, etc.- Detaillierte Betriebskostenberechnung für dieausgewählte Anlage- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis- Berechnung von Lebenszykluskosten„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 115


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>c) Berechnung und Bemessung sowie zeichnerischeDarstellung und Anlagenbeschreibungd) Angabe und Abstimmung <strong>der</strong> für die Tragwerksplanungnotwendigen Durchführungenund Lastangaben (ohne Anfertigen vonSchlitz- und Durchbruchsplänen)e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behördenund an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtenüber die Genehmigungsfähigkeitf) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenrechnung, bei Anlagenin Gebäuden: nach DIN 276g) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durchVergleich <strong>der</strong> Kostenberechnung mit <strong>der</strong>Kostenschätzung- Schadstoffemissionsberechnungen- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchsals Beitrag zur Leistungsbeschreibungmit Leistungsprogramm des ObjektplanersLPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Vorlagen für die nach denöffentlich-rechtlichen Vorschriften erfor<strong>der</strong>lichenGenehmigungen o<strong>der</strong> Zustimmungeneinschließlich <strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmenund Befreiungen sowie noch notwendigerVerhandlungen mit Behördenb) Zusammenstellen dieser Unterlagenc) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und BerechnungenLPH 5 Ausführungsplanunga) Durcharbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphasen3 und 4 (stufenweise Erarbeitung undDarstellung <strong>der</strong> Lösung) unter Berücksichtigungaller fachspezifischen Anfor<strong>der</strong>ungensowie unter Beachtung <strong>der</strong> durch die Objektplanungintegrierten Fachleistungen bis zurausführungsreifen Lösungb) Zeichnerische Darstellung <strong>der</strong> Anlagen mitDi-mensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänend) Fortschreibung <strong>der</strong> Ausführungsplanung aufden Stand <strong>der</strong> Ausschreibensergebnisse- Prüfen und Anerkennen von Schalplänendes Tragwerksplaners und von MontageundWerkstattzeichnungen auf Übereinstimmungmit <strong>der</strong> Planung- Anfertigen von Plänen für Anschlüsse vonbeigestellten Betriebsmitteln und Maschinen,Anfertigen von Stromlaufplänen116 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)c) Berechnen und Bemessen <strong>der</strong> technischenAnlagen und Anlagenteile, Abschätzen vonjährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, EndundPrimärenergiebedarf) und Betriebskosten;Abstimmen des Platzbedarfs für technischeAnlagen und Anlagenteile; ZeichnerischeDarstellung des Entwurfs in einem mitdem Objekt-planer abgestimmten Ausgabemaßstabmit Angabe maßbestimmen<strong>der</strong> DimensionenFortschreiben und Detaillieren <strong>der</strong> FunktionsundStrangschemata <strong>der</strong> Anlagen,Auflisten aller Anlagen mit technischen Datenund Angaben z.B. für Energiebilanzierungen,Anlagenbeschreibungen mit Angabe <strong>der</strong>Nutzungsbedingungend) Übergeben <strong>der</strong> Berechnungsergebnisse anan<strong>der</strong>e Planungsbeteiligte zum Aufstellenvorgeschriebener Nachweise; Angabe undAbstimmung <strong>der</strong> für die Tragwerksplanungnotwendigen Angaben über Durchführungenund Lastangaben (ohne Anfertigen vonSchlitz- und Durchführungsplänen)e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behördenund mit an<strong>der</strong>en zu beteiligenden Stellenüber die Genehmigungsfähigkeitf) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenberechnung nachDIN 276 (3.Ebene) und bei <strong>der</strong> Terminplanungg) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durchVergleich <strong>der</strong> Kostenberechnung mit <strong>der</strong>Kostenschätzungh) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren<strong>der</strong> ErgebnisseLPH 4 Genehmigungsplanunga) Erarbeiten und Zusammenstellen <strong>der</strong> Vorlagenund Nachweise für öffentlich-rechtlicheGenehmigungen o<strong>der</strong> Zustimmungen, einschließlich<strong>der</strong> Anträge auf Ausnahmen o<strong>der</strong>Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungenmit Behördenb) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> Planungsunterlagen,Beschreibungen und Berechnungen- Detaillierte Schadstoffemissionsberechnungfür die ausgewählte Anlage- Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen- Aufstellen einer gewerkeübergreifendenBrand-schutzmatrix- Fortschreiben des technischen Teils desRaumbuches- Auslegung <strong>der</strong> technischen Systeme beiIngenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie- Anfertigen von Ausschreibungszeichnungenbei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm;- Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung- Simulationen zur Prognose des Verhaltensvon Gebäuden, Bauteilen, Räumen und FreiräumenLPH 5 Ausführungsplanunga) Erarbeiten <strong>der</strong> Ausführungsplanung aufGrundlage <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphasen3 und 4 (stufenweise Erarbeitung undDarstellung <strong>der</strong> Lösung) unter Beachtung <strong>der</strong>durch die Objektplanung integrierten Fachplanungenbis zur ausführungsreifen Lösungb) Fortschreiben <strong>der</strong> Berechnungen und Bemes-sungenzur Auslegung <strong>der</strong> technischenAnlagen und Anlagenteile,Zeichnerische Darstellung <strong>der</strong> Anlagen ineinem mit dem Objektplaner abgestimmtenAusgabemaßstab und Detaillierungsgradeinschließlich Dimensionen (keine Montageo<strong>der</strong>Werkstattpläne),Anpassen und Detaillieren <strong>der</strong> FunktionsundStrangschemata <strong>der</strong> Anlagen bzw. <strong>der</strong>GA-Funktionslisten,- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen desTragwerksplaners auf Übereinstimmung mit<strong>der</strong> Schlitz- und Durchbruchsplanung- Anfertigen von Plänen für Anschlüsse vonbeigestellten Betriebsmitteln und Maschinen(Maschinenanschlussplanung) mit beson<strong>der</strong>emAufwand, (z.B. bei Produktionseinrichtungen)- Leerrohrplanung mit beson<strong>der</strong>em Aufwand,(z.B. bei Sichtbeton o<strong>der</strong> Fertigteilen )- Mitwirkung bei Detailplanungen mit beson<strong>der</strong>emAufwand, z.B. Darstellung von Wandabwicklungenin hochinstallierten Bereichen- Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 117


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabea) Ermitteln von Mengen als Grundlage für dasAufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmungmit Beiträgen an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungfachlich Beteiligterb) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mitLeistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen- Anfertigen von Ausschreibungszeichnungenbei Leistungsbeschreibung mit LeistungsprogrammLPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabea) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote einschließlichAufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungenb) Mitwirken bei <strong>der</strong> Verhandlung mit Bietern undErstellen eines Vergabevorschlagesc) Mitwirken beim Kostenanschlag aus Einheitso<strong>der</strong>Pauschalpreisen <strong>der</strong> Angebote, bei Anlagenin Gebäuden: nach DIN 276d) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durch Vergleichdes Kostenanschlags mit <strong>der</strong> Kostenberechnunge) Mitwirken bei <strong>der</strong> Auftragserteilung118 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)Abstimmen <strong>der</strong> Ausführungszeichnungen mitdem Objektplaner und den übrigen Fachplanernc) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänend) Mitwirken bei <strong>der</strong> Fortschreibung des Terminplanse) Fortschreiben <strong>der</strong> Ausführungsplanung auf denStand <strong>der</strong> Ausschreibungsergebnisse und <strong>der</strong>dann vorliegenden Ausführungsplanung desObjektplaners, Übergeben <strong>der</strong> fortgeschriebenenAusführungsplanung an die ausführendenUnternehmenf) Prüfen und Anerkennen <strong>der</strong> Montage- undWerkstattpläne <strong>der</strong> ausführenden Unternehmenauf Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Ausführungsplanung-LPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabea) Ermitteln von Mengen als Grundlage für dasAufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmungmit Beiträgen an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong> Planungfachlich Beteiligterb) Aufstellen <strong>der</strong> Vergabeunterlagen, insbeson<strong>der</strong>emit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen,einschließlich <strong>der</strong> Wartungsleistungenauf Grundlage bestehen<strong>der</strong>Regelwerkec) Mitwirken beim Abstimmen <strong>der</strong> Schnittstellenzu den Leistungsbeschreibungen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>enan <strong>der</strong> Planung fachlich Beteiligtend) Ermitteln <strong>der</strong> Kosten auf Grundlage <strong>der</strong> vomPlaner bepreisten Leistungsverzeichnissee) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durch Vergleich<strong>der</strong> vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissemit <strong>der</strong> Kostenberechnung- Erarbeiten <strong>der</strong> Wartungsplanung und -organisation- Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweitvon bestehenden Regelwerken abweichendf) Mitwirken beim Zusammenstellen <strong>der</strong> Vergabeunterlagen.LPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabea) Mitwirken beim Einholen von Angebotenb) Prüfen und Werten <strong>der</strong> Angebote, Aufstellen<strong>der</strong> Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfenund Werten <strong>der</strong> Angebote für zusätzliche o<strong>der</strong>geän<strong>der</strong>te Leistungen <strong>der</strong> ausführenden Unternehmenund <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Preise.c) Mitwirken bei Bietergesprächend) Vergleichen <strong>der</strong> Ausschreibungsergebnisse mitden vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissenund <strong>der</strong> Kostenberechnunge) Erstellen <strong>der</strong> Vergabevorschläge, Mitwirken bei<strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Vergabeverfahrenf) Mitwirken beim Zusammenstellen <strong>der</strong> Vertragsunterlagenund bei <strong>der</strong> Auftragserteilung- Prüfen und Werten von Nebenangeboten- Mitwirken bei <strong>der</strong> Prüfung von bauwirtschaftlichbegründeten Angeboten (Claimabwehr)„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 119


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 8 Objektüberwachung(Bauüberwachung)a) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objektes aufÜbereinstimmung mit <strong>der</strong> Baugenehmigungo<strong>der</strong> Zustimmung, den Ausführungsplänen,den Leistungsbeschreibungen o<strong>der</strong> Leistungsverzeichnissensowie mit den allgemein anerkanntenRegeln <strong>der</strong> Technik und den einschlägigenVorschriftenb) Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwacheneines Zeitplanes (Balkendiagramm)c) Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuchesd) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführendenUnternehmene) Fachtechnische Abnahme <strong>der</strong> Leistungen undFeststellen <strong>der</strong> Mängelf) Rechnungsprüfungg) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenfeststellung, beiAnlagen in Gebäuden: nach DIN 276,h) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahmedarani) Zusammenstellen und Übergeben <strong>der</strong> Revisionsunterlagen,Bedienungsanleitungen undPrüfprotokollej) Mitwirken beim Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristenfür Mängelansprüchek) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong>Abnahme <strong>der</strong> Leistungen festgestellten Mängelk) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durch Überprüfen<strong>der</strong> Leistungsabrechnung <strong>der</strong> bauausführendenUnternehmen im Vergleich zu denVertragspreisen und dem Kostenanschlag- Durchführen von Leistungs- und Funktionsmessungen,- Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal,- Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller,- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen vonAblaufplänen (Netzplantechnik für EDV)120 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)LPH 8 Objektüberwachung(Bauüberwachung)a) Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts aufÜbereinstimmung mit <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichenGenehmigung o<strong>der</strong> Zustimmung, den Verträgenmit den ausführenden Unternehmen, denAusführungsunterlagen, den Montage- undWerkstattplänen, den einschlägigen Vorschriftenund den allgemein anerkannten Regeln<strong>der</strong> Technikd) Mitwirken bei <strong>der</strong> Koordination <strong>der</strong> am ProjektBeteiligtene) Mitwirken beim Aufstellen, Fortschreiben undÜberwachen des Terminplans (Balkendiagramm)f) Mitwirken bei <strong>der</strong> Dokumentation des Bauablaufs(Bautagebuch)g) Prüfen und Bewerten <strong>der</strong> Notwendigkeit geän<strong>der</strong>tero<strong>der</strong> zusätzlicher Leistungen <strong>der</strong> Unternehmerund <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong>h) Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführendenUnternehmeni) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicherHinsicht mit Prüfen und Bescheinigen desLeistungsstandes anhand nachvollziehbarerLeistungsnachweisej) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenkontrolle durch Überprüfen<strong>der</strong> Leistungsabrechnungen <strong>der</strong> ausführendenUnternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisenund dem Kostenanschlag.k) Mitwirken bei <strong>der</strong> Kostenfeststellungl) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungenm) Mitwirken bei <strong>der</strong> Abnahme <strong>der</strong> Leistungen aufGrundlage <strong>der</strong> vorgelegten Dokumentation, Erstellungeines Abnahmeprotokolls, Feststellenvon Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlungn Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahmedarano) Prüfung <strong>der</strong> übergebenen Revisionsunterlagenauf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartigePrüfung auf Übereinstimmung mitdem Stand <strong>der</strong> Ausführungp) Mitwirken beim Auflisten <strong>der</strong> Verjährungsfristen<strong>der</strong> Ansprüche auf Mängelbeseitigungq) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abnahmefestgestellten Mängelr) Systematische Zusammenstellung <strong>der</strong> Dokumentation,<strong>der</strong> zeichnerischen Darstellungenund rechnerischen Ergebnisse des Objekts- Durchführen von Leistungsmessungen undFunktionsprüfungen- Werksabnahmen- Fortschreiben <strong>der</strong> Ausführungspläne (z.B.Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand- Erstellen von Rechnungsbelegen für die ausführendenFirmen, z.B. Aufmaß, Schlussrechnung- Erstellen fachübergreifen<strong>der</strong> Betriebsanleitungen(z.B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch)o<strong>der</strong> CAFM-Konzepte- Planung <strong>der</strong> Hilfsmittel für Reparaturzwecke„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 121


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>LPH 9 Objektbetreuung u. Dokumentationa) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenb) Überwachen <strong>der</strong> Beseitigung von Mängeln, dieinnerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüche,längstens jedoch bis zum Ablauf vonvier Jahren seit Abnahme <strong>der</strong> Leistungen auftretenc) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungend) Mitwirken bei <strong>der</strong> systematischen Zusammenstellung<strong>der</strong> zeichnerischen Darstellungen undrechnerischen Ergebnisse des Objekts- Erarbeiten <strong>der</strong> Wartungsplanung und –Organisation- Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchsund <strong>der</strong> SchadstoffemissionBeson<strong>der</strong>e Leistungen bei Umbauten undMo<strong>der</strong>nisierungen- Durchführen von Verbrauchsmessungen;- Endoskopische Untersuchungen122 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 3 – Technische Ausrüstung (TA)LPH 9 Objektbetreuung u. Dokumentationa) Fachliche Bewertung <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> Verjährungsfristenfür Gewährleistungsansprüchefestgestellten Mängel, längstens jedoch biszum Ablauf von 4 Jahren seit Abnahme <strong>der</strong>Leistung, einschließlich notwendiger Begehungenb) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vorAblauf <strong>der</strong> Verjährungsfristen für Mängelansprüchegegenüber den ausführenden Unternehmenc) Mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe von Sicherheitsleistungen- Überwachen <strong>der</strong> Mängelbeseitigung innerhalb<strong>der</strong> Verjährungsfrist- Energiemonitoring innerhalb <strong>der</strong> Gewährleistungsphase,Mitwirkung bei den jährlichenVerbrauchsmessungen aller Medien- Vergleich mit den Bedarfswerten aus <strong>der</strong>Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierungund zur Senkung <strong>der</strong> Medien- und Energieverbräuche„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 123


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 4 – FachplanungAbschnitt 3 – Bauphysik1.2.2 Wärmeschutz(1) Leistungen für den Wärmeschutz nach Punkt 1.2.1 Absatz 2 Nummer 1 könnenfolgende Leistungen umfassenBewertung <strong>der</strong> Grundleistungenin Prozent <strong>der</strong> Honorare1. Erarbeiten des Planungskonzepts für den Wärmeschutz 202. Erarbeiten des Entwurfs einschließlich <strong>der</strong> überschlägigenBemessung für den Wärmeschutz und Durcharbeitenkonstruktiver Details <strong>der</strong> Wärmeschutzmaßnahmen3. Aufstellen des prüffähigen Nachweises des Wärmeschutzes4. Mitwirken des geplanten Wärmeschutzes mit <strong>der</strong> Ausführungsplanungund <strong>der</strong> Vergabe5. Mitwirken bei <strong>der</strong> Ausführungsüberwachung –402515gemeinsames Leistungsbild Bauphysik somit entfallen die Texte zu1.3.1 Schallschutz1.3.2 Bauakustik1.3.4 Raumakustik124 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


Teil 4 – Fachplanung – Abschnitt 4 – BauphysikTeil 4 – FachplanungAbschnitt 4 – Bauphysik§ x3Leistungsbild Bauphysik(1) Die Leistungen für Bauphysik sind in folgenden Leistungsphasen zusammengefasstund werden wie folgt im Prozentsatz bewertet und können bei Bedarf durchBeson<strong>der</strong>e Leistungen ergänzt o<strong>der</strong> ersetzt werden:1. für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit ................................... 3 Prozent2. für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit ................................................. 20 Prozent3. für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit ......................................... 40 Prozent4. für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit ................................. 6 Prozent5. für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit ................................... 27 Prozent6. für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabe) mit ............................. 2 Prozent7. für die Leistungsphase 7 (MW bei <strong>der</strong> Vergabe) mit ..................................... 2 Prozent100 ProzentIn <strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe 4 wurde festgestellt, dass aufgrund <strong>der</strong> erheblichenErweiterung des Leistungsbilds durch die Leistungen <strong>der</strong> Energiebilanzierungaus Sicht <strong>der</strong> Auftraggeber eine Verdoppelung <strong>der</strong> Honorartafelwerte zu vermutenist. Die Berufsvertreter gehen von einer 2-3 fachen Erhöhung aus. Die <strong>der</strong>zeitigverpreiste Teilleistung des Leistungsbilds Thermische Bauphysik besteht lediglich imEntwurf, in <strong>der</strong> Bemessung und im Nachweis des Wärmeschutzes nach WSchVound nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die seitens <strong>der</strong> Berufsvertreter vorgeschlagenenHonorartafelwerte für die akustischen Leistungen wurden nicht in <strong>der</strong>Facharbeitsgruppe abgestimmt.Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Honorare zu § x5 und § x6 ist zu berücksichtigen, dass dieTeilleistung „Mitwirken bei <strong>der</strong> Überwachung schalltechnisch bzw. raumakustischwichtiger Ausführungsarbeiten“ aufgrund <strong>der</strong> Zusammenfassung in einem gemeinsamenLeistungsbild für Bauphysik / Bauakustik / Raumakustik als Grundleistungentfallen ist.(2) Die Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung werden nach §§ x4bewertet.(3) Die Leistungen für Bauakustik (Schallschutz) werden nach §§ x5 bewertet.(4) Die Leistungen für Raumakustik werden nach §§ x6 bewertet.(5) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:GrundleistungenLPH 1 Grundlagenermittlunga) Klären <strong>der</strong> Aufgabenstellungb) Festlegen <strong>der</strong> Grundlagen, Vorgaben undPlanungszieleLPH 2 Vorplanunga) Analyse <strong>der</strong> Grundlagenb) Klären <strong>der</strong> wesentlichen Zusammenhänge vonGebäude und technischen Anlagen einschließlichBetrachtung von Alternativenc) Vordimensionieren <strong>der</strong> relevanten Bauteile desGebäudesBeson<strong>der</strong>e Leistungena) Mitwirken bei <strong>der</strong> Ausarbeitung von Auslobungenund bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbeb) Bestandsaufnahme bestehen<strong>der</strong> Gebäude,Ermitteln und Bewerten von Kennwertec) Schadensanalyse bestehen<strong>der</strong> Gebäuded) Mitwirken bei Vorgaben für Zertifizierungena) Mitwirken beim Klären von Vorgaben für För<strong>der</strong>maßnahmenund bei <strong>der</strong>en Umsetzungb) Mitwirken an Projekt-, Käufer- o<strong>der</strong> Mieterbaubeschreibungenc) Erstellen eines fachübergreifenden BauteilkatalogsRedundant zu FAG 2 + TA <strong>der</strong> für Nachhaltigkeitb) ... Anfor<strong>der</strong>ungen ...[4] Fachplanungen [3.3+4] Ing. BwK, VK [3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg. [2] Flächenplanung[1] Allg. Teil„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 125


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>126 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 4 – Bauphysikd) Mitwirken beim Abstimmen <strong>der</strong> fachspezifischenPlanungskonzepte <strong>der</strong> Objektplanungund <strong>der</strong> Fachplanungene) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmungmit <strong>der</strong> Objektplanung und den Fachplanungenf) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten <strong>der</strong>wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlagefür Objektplanung und FachplanungenLPH 3 Entwurfsplanunga) Fortschreiben <strong>der</strong> Rechenmodelle und <strong>der</strong>wesentlichen Kennwerte für das Gebäudeb) Mitwirken beim Fortschreiben <strong>der</strong> Planungskonzepte<strong>der</strong> Objektplanung und Fachplanungbis zum vollständigen Entwurfc) Bemessen <strong>der</strong> Bauteile des Gebäudesd) Erarbeiten von Übersichtsplänen und desErläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagenund AuslegungsdatenLPH 4 Genehmigungsplanunga) Mitwirken beim Aufstellen <strong>der</strong> Genehmigungsplanungund bei Vorgesprächen mit Behördenb) Aufstellen <strong>der</strong> förmlichen Nachweisec) Vervollständigen und Anpassen <strong>der</strong> UnterlagenLPH 5 Ausführungsplanunga) Durcharbeiten <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Leistungsphasen3 und 4 unter Beachtung <strong>der</strong> durch dieObjektplanung integrierten Fachplanungenb) Mitwirken bei <strong>der</strong> Ausführungsplanung durchergänzende Angaben für die Objektplanungund Fachplanungena) Simulationen zur Prognose des Verhaltens vonBauteilen, Räumen, Gebäuden und Freiräumena) Mitwirken bei Vorkontrollen in Zertifizierungsprozessenb) Mitwirken beim Einholen von Zustimmungen imEinzelfalla) Mitwirken beim Prüfen und Anerkennen <strong>der</strong>Montage- und Werkstattplanung <strong>der</strong> ausführendenUnternehmen auf Übereinstimmung mit<strong>der</strong> AusführungsplanungLPH 6 Vorbereitung <strong>der</strong> Vergabea) Beiträge zu AusschreibungsunterlagenLPH 7 Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabea) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten <strong>der</strong> Angeboteauf Erfüllung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungena) Prüfen von NebenangebotenLPH 8 ObjektüberwachungLPH 9 Dokumentationa) Mitwirken bei <strong>der</strong> Baustellenkontrolleb) Messtechnisches Überprüfen <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong>Bauausführung und von Bauteil- o<strong>der</strong> Raumeigenschaftena) Mitwirken bei Audits in Zertifizierungsprozessen„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 127


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Teil 4 – FachplanungenAbschnitt 5 – Ingenieurvermessung1.5.4 Leistungsbild Entwurfsvermessung(1) Das Leistungsbild Entwurfsvermessung kann die terrestrischen und photogrammetrischenVermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden,Ingenieurbauwerken und Verkehrslagen umfassen. Die Grundleistungen können inden in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefasst werden. Siekönnen in <strong>der</strong> folgenden Tabelle in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des Punkt 1.5.8 bewertetwerden:Bewertung <strong>der</strong> Grundleistungenin Prozent <strong>der</strong> Honorare1. Grundlagenermittlung 32. Geodätisches Festpunktfeld 153. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne 524. Absteckungsunterlagen 155. Absteckung für Entwurf 56. Geländeschnitte 10(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:1. GrundlagenermittlungGrundleistungenEinholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagenüber die Örtlichkeit und das geplante ObjektBeschaffen vermessungstechnischer UnterlagenOrtsbesichtigungErmitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von denGenauigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen und dem SchwierigkeitsgradBeson<strong>der</strong>e LeistungenSchriftliches Einholen von Genehmigungenzum Betreten vonGrundstücken, zum Befahren vonGewässern und für anordnungsbedürftigeVerkehrssicherungsmaßnahmen2. Geodätisches FestpunktfeldErkunden und Vermarken von Lage- und HöhenfestpunktenErstellen von Punktbeschreibungen und EinmessungsskizzenMessungen zum Bestimmen <strong>der</strong> Fest- und PasspunkteAuswerten <strong>der</strong> Messungen und Erstellen des KoordinatenundHöhenverzeichnissesNetzanalyse und Messprogrammfür Grundnetze hoher GenauigkeitVermarken bei beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungenBau von Festpunkten und Signalen3. Vermessungstechnische Lage- und HöhenpläneTopographische/Morphologische Geländeaufnahme(terrestrisch/photogrammetrisch) einschließlich Erfassenvon ZwangspunktenAuswerten <strong>der</strong> Messungen/Luftbil<strong>der</strong>Erstellen von Plänen mit Darstellen <strong>der</strong> Situation imPlanungsbereich einschließlich <strong>der</strong> Einarbeitung <strong>der</strong> KatasterinformationDarstellen <strong>der</strong> Höhen in Punkt-, Raster- o<strong>der</strong> SchichtlinienformErstellen eines digitalen GeländemodellsGraphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabelnund unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen UnterlagenEintragen <strong>der</strong> bestehenden öffentlich-rechtlichen FestsetzungenLiefern aller Messdaten in digitaler FormOrten und Aufmessen des unterirdischenBestandesVermessungsarbeiten Untertage,unter Wasser o<strong>der</strong> bei NachtMaßnahmen für umfangreicheanordnungsbedürftige VerkehrssicherungDetailliertes Aufnehmen bestehen<strong>der</strong>Objekte und Anlagenaußerhalb normaler topographischerAufnahmen wie z. B. Fassadenund Innenräume von GebäudenEintragen von Eigentümerangaben128 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 5 - IngenieurvermessungTeil 4 – FachplanungAbschnitt 5 – Ingenieurvermessung§ x4Leistungsbild für Planungsbegleitende Vermessung(1) Das Leistungsbild Planungsbegleitende Vermessung umfasst die Aufnahmeplanungsrelevanter Daten und die Darstellung in analoger und digitaler Form für diePlanung, den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie fürFlächenplanungen. Die Grundleistungen sind in den Teilleistungen 1 bis 4 zusammengefasstund werden wie folgt in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § x8 bewertet.Bewertung <strong>der</strong> Grundleistungenin Prozent <strong>der</strong> Honorare1 Grundlagenermittlung ................................................................................................ 52 Geodätischer Raumbezug ....................................................................................... 203 Vermessungstechnische Planungsgrundlagen ........................................................ 654 Digitales Geländemodell .......................................................................................... 10(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Grundleistungen1. Grundlagenermittlunga) Einholen von Informationen und Beschaffenvon Unterlagen über die Örtlichkeit und dasgeplante Objekt,b) Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagenund Daten,c) Ortsbesichtigung,d) Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeitvon den Genauigkeitsanfor<strong>der</strong>ungen unddem Schwierigkeitsgrad.Beson<strong>der</strong>e Leistungen- Schriftliches Einholen von Genehmigungen zumBetreten von Grundstücken, von Bauwerken,zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftigeVerkehrssicherungsmaßnahmen.2. Geodätischer Raumbezuga) Erkunden und Vermarken von Lage- undHöhenfestpunkten,b) Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen,c) Messungen zum Bestimmen <strong>der</strong> Fest- undPasspunkte,d) Auswerten <strong>der</strong> Messungen und Erstellen desKoordinaten- und Höhenverzeichnisses.- Entwurf, Messung und Auswertung von Son<strong>der</strong>netzenhoher Genauigkeit,- Vermarken aufgrund beson<strong>der</strong>er Anfor<strong>der</strong>ungen,- Aufstellung von Rahmenmessprogrammen.3. Vermessungstechnische Planungsgrundlagena) Topographische/morphologische Geländeaufnahmeeinschließlich Erfassen von Zwangspunktenund planungsrelevanter Objekte,b) Aufbereiten und Auswerten <strong>der</strong> erfasstenDaten,c) Erstellen eines Digitalen Lagemodells, mitausgewählten planungsrelevanten Höhenpunktend) Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabelnund unterirdischen Bauwerken aus vorhandenenUnterlagen,e) Übernehmen des Liegenschaftskatasters,f) Übernehmen <strong>der</strong> bestehenden öffentlichrechtlichenFestsetzungen,- Maßnahmen für anordnungsbedürftige Verkehrssicherung,- Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes,- Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wassero<strong>der</strong> bei Nacht,- Detailliertes Aufnehmen bestehen<strong>der</strong> Objekteund Anlagen neben <strong>der</strong> normalen topographischenAufnahme wie z. B. Fassaden und Innenräumevon Gebäuden,- Ermitteln von Gebäudeschnitten,- Aufnahmen über den festgelegten Planungsbereichhinaus,Reihenfolge <strong>der</strong> Grundleistungenund Beson<strong>der</strong>e Leistungenaufgrund <strong>der</strong> zeitlichen Abfolgegeän<strong>der</strong>t„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 129


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Darstellen in verschiedenen MaßstäbenAufnahmen über den PlanungsbereichhinausAusarbeiten <strong>der</strong> Lagepläne entsprechend<strong>der</strong> rechtlichen Bedingungenfür behördliche GenehmigungsverfahrenErfassen von Baumkronen4. AbsteckungsunterlagenBerechnen <strong>der</strong> Detailgeometrie anhand des Entwurfs undErstellen von Absteckungsunterlagen5. Absteckung für EntwurfÜbertragen <strong>der</strong> Leitlinie linienhafter Objekte in die ÖrtlichkeitÜbertragen <strong>der</strong> Projektgeometrie in die Örtlichkeit fürErörterungsverfahrenDurchführen von Optimierungsberechnungenim Rahmen <strong>der</strong>Baugeometrie (Flächennutzung,Abstandsflächen, Fahrbahndecken)6. GeländeschnitteErmitteln und Darstellen von Längs- und Querprofilen austerrestrischen / photogrammetrischen Aufnahmen130 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 5 - Ingenieurvermessungg) Erstellen von Plänen mit Darstellen <strong>der</strong> Situationim Planungsbereich einschließlich ausgewählterplanungsrelevanter Höhenpunkte,h) Liefern <strong>der</strong> Pläne und Daten in analoger unddigitaler Form.- Erfassen zusätzlicher Merkmale wie z. B. Baumkronen,- Eintragen von Eigentümerangaben,- Darstellen in verschiedenen Maßstäben,- Ausarbeiten <strong>der</strong> Lagepläne entsprechend <strong>der</strong>rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren,- Übernahme <strong>der</strong> Objektplanung in ein digitalesLagemodell.4. Digitales Geländemodella) Selektion <strong>der</strong> die Geländeoberfläche beschreibendenHöhenpunkte und Bruchkantenaus <strong>der</strong> Geländeaufnahme,b) Berechnung eines digitalen Geländemodells,c) Ableitung von Geländeschnitten,d) Darstellen <strong>der</strong> Höhen in Punkt-, Raster- o<strong>der</strong>Schichtlinienform,e) Liefern <strong>der</strong> Pläne und Daten in analoger unddigitaler Form.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 131


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>1.5.7 Leistungsbild Bauvermessung(1) Das Leistungsbild Bauvermessung kann die terrestrischen und photogrammetrischenVermessungsleistungen für den Bau und die abschließende Bestandsdokumentationvon Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen umfassen. Die Grundleistungensind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 4 zusammengefasst.Sie können in <strong>der</strong> folgenden Tabelle in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare unter Punkt1.5.8. bewertet werden:Bewertung <strong>der</strong> Grundleistungenin Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare1. Baugeometrische Beratung ........................................................................... 2 Prozent2. Absteckung für die Bauausführung .............................................................. 14 Prozent3. Bauausführungsvermessung ....................................................................... 66 Prozent4. Vermessungstechnische Überwachung <strong>der</strong> Bauausführung ....................... 18 Prozent(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Grundleistungen1. Baugeometrische Beratunga) Baugeometrische Beratunga) Beraten bei <strong>der</strong> Planung, insbeson<strong>der</strong>e imHinblick auf die erfor<strong>der</strong>lichen Genauigkeitenb) Erstellen eines konzeptionellen Messprogrammsc) Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichenMaß-, Bezugs- und Benennungssystemsd) Erstellen von Messprogrammen für BewegungsundDeformationsmessungen, einschließlichVorgaben für die BaustelleneinrichtungBeson<strong>der</strong>e Leistungena) Erstellen von vermessungs-technischen Leistungsbeschreibungenb) Erarbeiten von Organisationsvorschlägen überZuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen<strong>der</strong> Objektvermessung2. Abstecken für Bauausführunga) Übertragen <strong>der</strong> Projektgeometrie (Hauptpunkte)in die Örtlichkeitb) Übergabe <strong>der</strong> Lage- und Höhenfestpunkte, <strong>der</strong>Hauptpunkte und <strong>der</strong> Absteckungsunterlagenan das bauausführende Unternehmen132 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 5 - Ingenieurvermessung§ x7Leistungsbild Bauvermessung(1) Das Leistungsbild Bauvermessung umfasst die Vermessungsleistungen für denBau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerkenund Verkehrsanlagen. Die Grundleistungen sind in den Teilleistungen 1 bis 5 zusammengefasst.Sie werden in Prozentsätzen <strong>der</strong> Honorare des § x8 bewertet:Bewertung <strong>der</strong> Grundleistungenin Prozent <strong>der</strong> Honorare1. Baugeometrische Beratung ....................................................................................... 22. Absteckungsunterlagen .............................................................................................. 53. Bauvorbereitende Vermessung............................................................................... 164. Bauausführungsvermessung ................................................................................... 625. Vermessungstechnische Überwachung <strong>der</strong> Bauausführung ................................... 15(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:Grundleistungen1. Baugeometrische Beratunga) Ermitteln des Leistungsumfanges in Abhängigkeitvom Projekt,b) Beraten, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf dieerfor<strong>der</strong>lichen Genauigkeiten und zur Konzeptioneines Messprogramms,c) Festlegen eines für alle Beteiligten verbindlichenMaß-, Bezugs- und Benennungssystems.Beson<strong>der</strong>e Leistungen- Erstellen von vermessungstechnischen Leistungsbeschreibungen,- Erarbeiten von Organisationsvorschlägen überZuständigkeiten, Verantwortlichkeit und Schnittstellen<strong>der</strong> Objektvermessung,- Erstellen von Messprogrammen für Bewegungs-und Deformationsmessungen, einschließlichVorgaben für die Baustelleneinrichtung.Teilleistung <strong>der</strong> Grundleistungenvon Grundleistungen zurBeson<strong>der</strong>en Leistungen verschoben,da kaum fest zuverpreisen2. Absteckungsunterlagena) Berechnen <strong>der</strong> Detailgeometrie anhand <strong>der</strong>Ausführungsplanung, Erstellen eines Absteckungsplanesund Berechnen von Absteckungsdateneinschließlich Aufzeigen von Wi<strong>der</strong>sprüchen(Absteckungsunterlagen).- Durchführen von zusätzlichen Aufnahmen un<strong>der</strong>gänzende Berechnungen falls keine qualifiziertenUnterlagen aus <strong>der</strong> Leistungsphasevermessungstechnische Planungsgrundlagenvorliegen,- Durchführen von Optimierungsberechnungen imRahmen <strong>der</strong> Baugeometrie (z.B. Flächennutzung,Abstandsflächen),- Erarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigungvon Wi<strong>der</strong>sprüchen bei <strong>der</strong> Verwendung vonZwangspunkten (z. B. bauordnungsrechtlicheVorgaben).[Aufzeigen von Wi<strong>der</strong>sprüchen= Prüfen aller von Drittenbeigebrachten / vorgegebenenGrundlagendaten auf dieUmsetzungsmöglichkeit]3. Bauvorbereitende Vermessunga) Prüfen und Ergänzen des bestehenden Festpunktfeldes,b) Zusammenstellung und Aufbereitung <strong>der</strong>Absteckungsdaten,c) Absteckung: Übertragen <strong>der</strong> Projektgeometrie(Hauptpunkte) und des Baufeldes in die Örtlichkeit,d) Übergabe <strong>der</strong> Lage- und Höhenfestpunkte, <strong>der</strong>Hauptpunkte und <strong>der</strong> Absteckungsunterlagenan das bauausführende Unternehmen.- Absteckung auf beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen (z.B.Archäologie, Ausholzung, Grobabsteckung,Kampfmittelräumung).„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 133


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>3. Bauausführungsvermessunga) Messungen zur Verdichtung des Lage- undHöhenfestpunktfeldesb) Messungen zur Überprüfung und Sicherungvon Fest- und Achspunktenc) Baubegleitende Absteckungen <strong>der</strong> geometriebestimmendenBauwerkspunkte nach Lageund Höhed) Messungen zur Erfassung von Bewegungenund Deformationen des zu erstellenden Objektsan konstruktiv bedeutsamen Punkten (beiWasserstraßen keine Grundleistung)e) Stichprobenartige Eigenüberwachungsmessungenf) Fortlaufende Bestandserfassung während <strong>der</strong>Bauausführung als Grundlage für den Bestandplana) Absteckungen unter Berücksichtigung vonbelastungs- und fertigungstechnischen Verformungenb) Prüfen <strong>der</strong> Maßgenauigkeit von Fertigteilenc) Aufmaß von Bauleistungen, soweit beson<strong>der</strong>evermessungstechnische Leistungen gegebensindd) Herstellen von Bestandsplänene) Ausgabe von Baustellenbestandsplänen während<strong>der</strong> Bauausführungf) Fortführen <strong>der</strong> vermessungstechnischen Bestandsplänenach Abschluss <strong>der</strong> Grundleistungen4. Vermessungstechnische Überwachung<strong>der</strong> Bauausführunga) Kontrollieren <strong>der</strong> Bauausführung durch stichprobenartigeMessungen an Schalungen undentstehenden Bauteilenb)Fertigen von Messprotokollenc) Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungenan konstruktiv bedeutsamenPunkten des zu erstellenden Objektsa) Prüfen <strong>der</strong> Mengenermittlungenb) Einrichten eines geometrischen Objektinformationssystemsc) Planen und Durchführen von langfristigenvermessungstechnischen Objektüberwachungenim Rahmen <strong>der</strong> Ausführungskontrolle baulicherMaßnahmend) Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen,soweit beson<strong>der</strong>e vermessungstechnischeAnfor<strong>der</strong>ungen gegeben sind(3) Die Leistungsphase 3 kann abweichend von Absatz 1 bei Gebäuden mit 45 bis66 Prozent bewertet werden.134 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


[4] Fachplanungen[3.3+4] Ing. BwK, VK[3.1+2] ObjPlg./FreiAnlg.[2] Flächenplanung[1] Allg. TeilTeil 4 – Fachplanung – Abschnitt 5 - Ingenieurvermessung4. Bauausführungsvermessunga) Messungen zur Verdichtung des Lage- undHöhenfestpunktfeldes,b) Messungen zur Überprüfung und Sicherungvon Fest- und Achspunkten,c) Baubegleitende Absteckungen <strong>der</strong> geometriebestimmendenBauwerkspunkte nach Lageund Höhe,d) Messungen zur Erfassung von Bewegungenund Deformationen des zu erstellenden Objektsan konstruktiv bedeutsamen Punkten,e) Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungenund <strong>der</strong>en Dokumentation,f) Fortlaufende Bestandserfassung während <strong>der</strong>Bauausführung als Grundlage für den Bestandplan.- Erstellen / Konkretisieren des Messprogramms,- Absteckungen unter Berücksichtigung vonbelastungs- und fertigungstechnischen Verformungen,- Prüfen <strong>der</strong> Maßgenauigkeit von Fertigteilen,- Aufmaß von Bauleistungen, soweit beson<strong>der</strong>evermessungstechnische Leistungen gegebensind,- Ausgabe von Baustellenbestandsplänen während<strong>der</strong> Bauausführung,- Fortführen <strong>der</strong> vermessungstechnischen Bestandsplänenach Abschluss <strong>der</strong> Grundleistungen,- Herstellen von Bestandsplänen.5. Vermessungstechnische Überwachung<strong>der</strong> Bauausführunga) Kontrollieren <strong>der</strong> Bauausführung durch stichprobenartigeMessungen an Schalungen undentstehenden Bauteilen (Kontrollmessungen),b) Fertigen von Messprotokollen,c) Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungenan konstruktiv bedeutsamenPunkten des zu erstellenden Objekts.- Prüfen <strong>der</strong> Mengenermittlungen,- Planen und Durchführen von langfristigen vermessungstechnischenObjektüberwachungen imRahmen <strong>der</strong> Ausführungskontrolle baulicherMaßnahmen,- Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen,soweit beson<strong>der</strong>e vermessungstechnischeAnfor<strong>der</strong>ungen gegeben sind.(3) Die Teilleistung 4 ist abweichend von Abs. 1 bei Gebäuden mit 45 bis 62 Prozentzu bewerten.Kriterien für die Abmin<strong>der</strong>ung sind nichtersichtlich, siehe Vorspann zum Teil 4 –Abschnitt 5„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 135


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>136 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


Anlage: Konkretisierung <strong>der</strong> Zuschlagsregelung des § 35 Leistungen im BestandAnlage:Konkretisierung <strong>der</strong> Zuschlagsregelung des § 35 Leistungenim BestandIm Rahmen <strong>der</strong> Untersuchungen zur <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong> wurde einHonorarermittlungsmodell erarbeitet, das den erhöhten Planungsaufwendungen fürdas Planen und Bauen im Bestand Rechnung trägt. Dazu wurde das Zuschlagsmodellgem. § 35 <strong>HOAI</strong> modifiziert.§ 35 <strong>HOAI</strong> sieht eine weite Zuschlagsspanne von 0 bis 80 % vor. In <strong>der</strong> Praxis hatsich zwischenzeitlich herausgestellt, dass Zuschläge oberhalb von ca. 20 bis max.40 % nicht durchsetzbar sind. Durch den Wegfall <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> anrechenbarenKosten <strong>der</strong> mitzuverarbeitenden Bausubstanz (§ 10 Abs. 3 a <strong>HOAI</strong> a.F.)in <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> 2009 führte dies zu Honorarmin<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> a.F..Das Ziel <strong>der</strong> angemessenen Honorierung für das Planen und Bauen im Bestandkann allein durch die Gewährung eines Zuschlags auf das Honorar nicht erreichtwerden. Neben einer Zuschlagsregelung bedarf es einer Verbreiterung <strong>der</strong> Bemessungsgrundlagefür die Honorarermittlung, und zwar durch eine angemessene Berücksichtigungdes Wertes <strong>der</strong> mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz.Dabei gilt es, die Streitanfälligkeit bei <strong>der</strong> Bewertung zu min<strong>der</strong>n sowie eine größtmöglichePraktikabilität und Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten.Die Koordinierungsgruppe, in <strong>der</strong> alle Untersuchungsergebnisse abschließend abgestimmtwurden, hat sich für das nachstehend beschriebene Modell ausgesprochen,das in einzelnen Punkten (z.B. Höhe <strong>der</strong> Abmin<strong>der</strong>ungsfaktoren) noch einerAbstimmung und Überprüfung durch den vom BMWi zu vergebenden Forschungsauftragzur Überprüfung <strong>der</strong> Honorarstruktur bedarf.Der vorgeschlagene Regelungsansatz setzt sich somit aus zwei Komponenten zusammen:1) Berücksichtigung <strong>der</strong> mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB) für Leistungen beiUmbauten und Mo<strong>der</strong>nisierungenDurch die Berücksichtigung <strong>der</strong> mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB) wird <strong>der</strong>Anteil <strong>der</strong> Bausubstanz einbezogen, <strong>der</strong> gestalterisch und technisch (gem. amtlicherBegründung zu § 10 Abs. 3 a <strong>HOAI</strong> a.F.) mitverarbeitet wird und durch <strong>der</strong>en Verwertungdem Bauherrn Kosten erspart werden.2) Zuschlag auf das Honorar für Leistungen bei Umbauten und Mo<strong>der</strong>nisierungenDer Umbauzuschlag auf das aus den Honorartafeln ermittelte Honorar berücksichtigtdie erhöhten Schwierigkeiten <strong>der</strong> Planungsaufgabe.Zu 1)Die mvB bestimmt sich über den Umfang (Menge) und den Wert.Der Umfang <strong>der</strong> mvB ist im Einzelfall vertraglich über die Fläche, das Volumen,Bauteile o<strong>der</strong> Kostenanteile festzulegen. Die Vertragspartner haben eine Verständigungdarüber herbeizuführen, welche Bauteile o<strong>der</strong> welche Bereiche <strong>der</strong> vorhandenenBausubstanz technisch o<strong>der</strong> gestalterisch in den Umbau einbezogen werdenmüssen. Hier ist eine generelle Regelung in <strong>der</strong> Preisverordnung nicht möglich.Umfang und Wert <strong>der</strong> fiktiven Neuherstellung (Neubauwert) <strong>der</strong> mitzuverarbeitendenBausubstanz sind zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kostenberechnung o<strong>der</strong>, soweit diesenicht vorliegt, <strong>der</strong> Kostenschätzung objektbezogen zu ermitteln und schriftlich zuvereinbaren.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 137


<strong>Evaluierung</strong> <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> – <strong>Aktualisierung</strong> <strong>der</strong> Leistungsbil<strong>der</strong>Für die Wertbestimmung ist nunmehr eine generalisierende Methode entwickeltworden, die auch Eingang in die Verordnung finden soll. Der festgelegte Umfang<strong>der</strong> mvB ist zunächst mit dem Neubaupreis (ortsüblicher Preis) zu multiplizieren.Da aber <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Anrechnung bei den anrechenbaren Kosten angemessensein muss, müssen sowohl <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> mvB als auch die Tatsacheberücksichtigt werden, dass die Intensität <strong>der</strong> Mitverarbeitung in den einzelnen Leistungsphasendurchaus unterschiedlich sein kann. Der Neubauwert, <strong>der</strong> dem ortsüblichenbzw. durchschnittlichen Preis für die Neuherstellung <strong>der</strong> mitverarbeitetenBauteile entspricht, ist deshalb durch einen Zustandsfaktor und einen Leistungsfaktorabzumin<strong>der</strong>n, die durch einen pauschalen Abmin<strong>der</strong>ungsfaktor zusammengefasstwerden.Die anrechenbaren Kosten <strong>der</strong> mvB (fiktive anrechenbare Kosten) errechnen sichaus dem Produkt:Umfang x Neubaukosten x Abmin<strong>der</strong>ungsfaktorFür jedes Leistungsbild wird jeweils ein spezifischer Abmin<strong>der</strong>ungsfaktor vorgeschlagen,da z.B. u.a. die Grenze, bis zu <strong>der</strong> eine Weiterverwendung bestehen<strong>der</strong>Bauteile sinnvoll ist, objektspezifisch unterschiedlich zu beurteilen ist. Die Abmin<strong>der</strong>ungsfaktorenfür die einzelnen Leistungsbil<strong>der</strong> liegen zwischen ca. 0,4 und 0,7.Primär geht es bei dem entwickelten Modell um einen prinzipiellen Vorschlag.Die genaue Festlegung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Abmin<strong>der</strong>ungsfaktoren ist im Rahmen desHonorargutachtens zu überprüfen.Die Berücksichtigung <strong>der</strong> mvB soll für die Leistungsbil<strong>der</strong> Gebäude, Innenräume,Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, ggf. Technische Ausrüstung,ggf. Freianlagen, ggf. Bauphysik, Anwendung finden.Nach Auffassung <strong>der</strong> Auftraggebervertreter <strong>der</strong> zuständigen Facharbeitsgruppe 4„Technische Ausrüstung und Bauphysik“ soll die Einbeziehung <strong>der</strong> anrechenbarenKosten <strong>der</strong> mvB bei Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Technischen Ausrüstung nicht zwingen<strong>der</strong>folgen, son<strong>der</strong>n alternativ zu bisher angewendeten Verfahren anwendbarsein.Im Leistungsbild Technische Ausrüstung ist die Bestandsaufnahme, die zeichnerischeDarstellung und das Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile eineBeson<strong>der</strong>e Leistung. Umfasst ein Auftrag im Bestand mvB, so würde für die mitzuverarbeitendentechnischen Anlagen und Anlagenteile die Bestandsaufnahme, diezeichnerische Darstellung und das Nachrechnen als Grundleistung enthalten sein.Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wäre bei Anlagen <strong>der</strong> Technischen Ausrüstungdann nicht bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen, wenn für diemitzuverarbeitenden technischen Anlagen und Anlagenteile die Bestandsaufnahme,die zeichnerische Darstellung und das Nachrechnen geson<strong>der</strong>t beauftragt werden.Die Auftragnehmervertreter plädieren dafür, entsprechend <strong>der</strong> Handhabung in denan<strong>der</strong>en Leistungsbereichen, bei Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Technischen Ausrüstungimmer die anrechenbaren Kosten <strong>der</strong> mitzuverarbeitenden Bausubstanz zuberücksichtigen. Ob im Einzelfall Beson<strong>der</strong>e Leistungen, wie Bestandsaufnahmeo<strong>der</strong> Nachrechnen vorhandener Anlagen dann noch zu den Grundleistungen hinzutretenmüssen, ist nach Auffassung <strong>der</strong> Auftragnehmerverteter projektspezifisch zuentscheiden (Gleichbehandlung von gleichartigen Sachverhalten).In <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe 2 „Gebäude, Innenräume und Freianlagen“ konnte keinKonsens darüber hergestellt werden, ob auch ein Vegetationsbestand im Einzelfalleiner mitzuverarbeitenden Bausubstanz zugerechnet werden kann. Aus rechtlicher138 20-JUL-11 VS 3 „Abschluss“bericht zur 7. KOOGr


Anlage: Konkretisierung <strong>der</strong> Zuschlagsregelung des § 35 Leistungen im BestandSicht ist das zu verneinen, da Vegetationsbestände i.d.R. nicht durch Bauleistungenhergestellt sind. Es können ggf. nur solche Vegetationsbestände in Ansatz gebrachtwerden, die in eine bauliche Anlage eingebunden und gestaltet sind, z.B.begrünte Flachdächer.Zu 2)Aufgrund <strong>der</strong> Einbeziehung <strong>der</strong> mvB soll die Definition <strong>der</strong> Umbauten gem. § 3 Nr. 5<strong>HOAI</strong> a.F. wie<strong>der</strong> auf „Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichenEingriffen in Konstruktion o<strong>der</strong> Bestand“ beschränkt werden. Damit soll sichergestelltwerden, dass nicht auch durch Bagatelleingriffe ein Umbauzuschlagausgelöst wird.Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Zuschlagsspannen wie<strong>der</strong> leistungsbildspezifischauszuweisen (z.B. für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen 20-33%, für Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung 20-50%). Die Höhe <strong>der</strong>Honorarzuschläge orientiert sich damit wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> <strong>HOAI</strong> a.F.Der Umbauzuschlag soll für folgende Objekte Anwendung finden:Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische AusrüstungDie Anwendung des Umbauzuschlags für Freianlagen und Bauphysik wird durch dieFacharbeitsgruppen befürwortet, aber nicht einstimmig durch die Koordinierungsgruppemitgetragen.Im Falle <strong>der</strong> Umsetzung des Modellansatzes in <strong>der</strong> Verordnung sollte eine Zuschlagsmöglichkeitfür Leistungen von Innenräumen erhalten bleiben. Hierzu wäre§ 25 <strong>HOAI</strong> a.F. ggf. wie<strong>der</strong> rückzuführen.Unsicherheiten bzgl. <strong>der</strong> Anwendung des Modellansatzes bestehen noch bei Verkehrsanlagen.Es wird vorgeschlagen das Modell systematisch jeweils in den Regelungen <strong>der</strong>Verordnung umzusetzen, die sich mit den zwei Komponenten: anrechenbare Kosten( mvB) und Honorare ( Umbauzuschlag) zum einen in den AllgemeinenVorschriften und dann in den Leistungsbild spezifischen Vorschriften befassen.Der geltende § 35 <strong>HOAI</strong> würde dadurch ersetzt und könnte entfallen.Die Regelung für Instandhaltung und Instandsetzung soll unverän<strong>der</strong>t beibehalten,aber in den Allgemeinen Vorschriften aufgenommen werden.„Abschluss“bericht zur 7. KOOGr VS 3 20-JUL-11 139

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