11.07.2015 Aufrufe

Antrag OMNIplus Servicevertrag BasicPlus.

Antrag OMNIplus Servicevertrag BasicPlus.

Antrag OMNIplus Servicevertrag BasicPlus.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Antrag</strong> <strong>OMNIplus</strong> <strong>Servicevertrag</strong> <strong>BasicPlus</strong>.Kunde/FirmaAnsprechpartnerStraße, Hausnr.PLZ, OrtKunden-Nr.TelefonTelefaxE-MailDer Kunde beantragt bei der EvoBus GmbH unter Anerkennung der ausgehändigten <strong>OMNIplus</strong> <strong>Servicevertrag</strong>s- und EvoBus Reparaturbedingungen den Abschlussdes Vertrags für folgende(s) Fahrzeug(e):FahrzeugtypErstzulassungFahrgestell-Nr.Amtl. KennzeichenVertragsbeginn abAnfangskilometerDer Kunde ist verpflichtet, nach Zulassung eine Kopie des Fahrzeugscheins an die EvoBus GmbH, HPC 802, Postfach 9042, 89087 Neu-Ulm oder perTelefax +49 731 181 8760 zu schicken.Alle genannten Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Beträge umsatzsteuerpflichtig sindMax. Vertragsdauer in Monaten Vertragliche Höchstlaufleistung km (gesamt)Gewünschte Zahlungsweise(bitte Zutreffendes ankreuzen undentsprechenden Betrag angeben)Betreuender ServicestützpunktEinmalzahlung in Höhe vonMonatliche Ratenzahlung in Höhe vonEuroEuroLeistungsumfang <strong>OMNIplus</strong> <strong>Servicevertrag</strong> <strong>BasicPlus</strong>.WartungAlle nach EvoBus Vorgaben erforderlichen Wartungsarbeiten (siehe Wartungsheft) an allen am Fahrzeug gemäß Ausführungsbeschreibung ab Werkverbauten Teilen (ausgenommen beigestellte Teile). Enthalten ist auch der Austausch der laut Wartungsheft regelmäßig zu erneuernden Teile und Betriebsstoffe(ausgenommen Kraftstoffe).Verschleißbedingte ReparaturenDurchführung von Reparaturen an und ggf. Ersatz der nachfolgend definierten Komponenten, die infolge von Verschleiß bei sachgemäßem Gebrauchund Einsatz der Fahrzeuge erforderlich werden.Bremsklötze, BremsscheibenStoßdämpfer, FederbälgeRiementrieb (Keilriemen, Keilrippenriemen, Spannrollen, Umlenkrollen)Kupplung, sofern verbaut (Mitnehmerscheibe, Druckplatte, Schwungrad, Ausrückgabel, Ausrücklager)HLK-Filtertausch nach gesetzlicher VorschriftWischerblätterEvoBusEin Unternehmender Daimler AGA Daimler CompanyEvoBus GmbHSitz/Domicile: Kirchheim unter Teck, Registergericht/Court of Registry: StuttgartHRB-Nr./Commercial Register No.: 17 31 6, Vorsitzender des Aufsichtsrates/Chairman ofthe Supervisory Board: Andreas Renschler, Geschäftsführung/Board of Management:Hartmut Schick, Vorsitzender/CEO, Richard Averbeck, Wolfgang Hänle, Steffen Hoffmann,Till Oberwörder, Thomas SchulzEvoBus GmbH, HPC 802Postfach 9042, 89087 Neu-UlmTelefon/Phone +49 731 181-0Telefax/Fax +49 731 181-8760www.omniplus.de


EinzugsermächtigungDie EvoBus GmbH wird widerruflich ermächtigt, die fällige(n) Zahlung(en) aus dem Vertragsverhältnis mittels Lastschrift einzuziehen vonKonto-Nr.BLZBankKontoinhaber(falls abweichendvom <strong>Antrag</strong>ssteller)Der Kunde stellt sicher, dass dieses Konto jeweils die erforderliche Deckung aufweist.Vorstehender Kundenantrag wurde eingereicht durchVertriebsbeauftragterDatum/Unterschrift VertriebsbeauftragterNameTelefonDie EvoBus GmbH wird die Daten, die im Rahmen dieser Kontaktaufnahme erhoben werden für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unternehmenseigenenEDV-Systemen speichern. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)sowie des Teledienstdatengesetzes. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung und -überwachung wird eine Datenübermittlung an Auskunfteien vorgenommen.Ort/DatumFirmenstempel und Unterschrift KundeVorstehender Kundenantrag wird angenommenOrt/DatumUnterschriften EvoBus GmbH, <strong>Servicevertrag</strong>steam <strong>OMNIplus</strong>


VI. UnfallreparaturenDer Kunde wird Unfallschäden an den Fahrzeugen möglichst bei dem im Vertraggenannten Servicepartner beseitigen lassen. Erfolgt die Behebung von Unfallschädennicht durch den im Vertrag genannten Servicepartner, so verpflichtet sich der Kunde,EvoBus unverzüglich zu unterrichten und EvoBus nach Durchführung der Reparatur diejeweiligen Reparaturunterlagen zur Verfügung zu stellen. EvoBus behält sich die Überprüfungder durchgeführten Unfallreparaturen auf ordnungsgemäße Ausführung vor.Festgestellte Mängel müssen zu Lasten des Kunden beseitigt werden, soweit sie aufdie Leistungserbringung durch EvoBus nach diesem Vertrag Einfluss haben können.VII. Vorzeitiges Ausscheiden/Stilllegung eines Fahrzeuges1. Die endgültige Stilllegung, Untergang oder ein sonstiger Verlust eines Fahrzeuges (insb.Diebstahl) bewirken das sofortige Ausscheiden aus dem <strong>Servicevertrag</strong>. Dies gilt gleichermaßenim Falle eines Eigentümer- oder Betreiberwechsels eines Fahrzeuges. Der Wechseldes Eigentümers innerhalb verbundener Unternehmen des Kunde gilt nicht als Eigentümerwechsel.Jedes dieser Ereignisse ist EvoBus mit dem zu diesem Zeitpunkt erreichtenKilometerstand unverzüglich schriftlich zu melden. Vom Zeitpunkt des Ausscheidens anentfallen die nach Abschnitt III. festgelegten Verpflichtungen von EvoBus.2. Eine vorübergehende Stilllegung bis zu sechs Monaten hat keinen Einfluss auf denVertrag hinsichtlich dessen Laufzeit und der gegenseitigen Verpflichtungen. Bei einerStilllegung über drei Monate hinaus müssen die von EvoBus vorgesehenen erforderlichenKonservierungsmaßnahmen von einer von EvoBus autorisierten Werkstatt gegengesonderte Rechnung durchgeführt werden. Wird die Konservierung unsachgemäß oderüberhaupt nicht durchgeführt oder überschreitet die Stilllegung sechs Monate, so kanndies nach Feststellung durch EvoBus in eigenem Ermessen das vorzeitige Ausscheidendieses Fahrzeuges aus diesem Vertrag bewirken.3. Verringern sich während der Laufzeit dieses Vertrages die ursprünglich gemäß <strong>Antrag</strong>sformularin diesen Vertrag einbezogenen Fahrzeuge durch Ausscheiden um 10 % odermehr, so gilt dies als Veränderung der Vertragsgrundlagen mit der Folge, dass dieVertragsbedingungen auf Wunsch einer Partei unverzüglich anzupassen sind. Kommtüber eine Anpassung insbesondere auch der Vergütung keine Einigung zustande, kannder Vertrag von EvoBus oder vom Kunden ungeachtet der in Abschnitt II. vereinbartenFestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlichgekündigt werden und das Fahrzeug scheidet vorzeitig aus. Die Regelungen inAbschnitt VIII., IX. und X. bleiben hiervon unberührt.VIII. Vergütung, Kilometerausgleichsrechnung, Vergütungssatzanpassung1. Vergütunga. Für die in Abschnitt lII. genannten Arbeiten zahlt der Kunde die im <strong>Antrag</strong>sformularfestgelegte Pauschale für das jeweilige Fahrzeug. Der Betrag versteht sich zzgl. Umsatzsteuer.Die Pauschale besteht aus einer als Einmalbetrag vor Vertragsbeginn zu zahlendenGesamtvergütung. Diese kann - nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung imEinzelfall – auch in gleichen, monatlichen Teilbeträgen, die sich für jedes Fahrzeug ausder angenommenen voraussichtlichen jährlichen Laufleistung (Kilometer) und einemVergütungssatz je Kilometer errechnen, bezahlt werden (Stundung). Soweit die Bezahlungin monatlichen Teilbeträgen vereinbart ist, sind diese spätestens zum 3. Werktag einesjeden Monats im Voraus fällig und zu entrichten. Bei Beendigung des <strong>Servicevertrag</strong>esaufgrund Erreichens der maximalen Kilometerlaufleistung oder bei vorzeitigen Ausscheideneines Fahrzeuges wird sofort der gesamte Restbetrag (Summe der restlichen vereinbartenmonatlichen Teilbeträge) zur Zahlung fällig. Eine unterjährige Veränderung der Teilbeträgedurch Ausscheiden oder Anpassung bleibt hiervon unberührt.b. Der Zahlungsverkehr aus diesem Vertrag wird über EvoBus abgewickelt.2. Kilometerausgleichsrechnung bei vorzeitigem Ausscheidena. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Fahrzeuges aus dem <strong>Servicevertrag</strong> kann überprüftwerden, ob die tatsächlich angefallene Kilometerlaufleistung der anteiligen im Vertragvereinbarten Laufleistung entspricht. Bei einer etwaigen Unterschreitung der anteiligenKilometerlaufleistung erfolgt keine Rückerstattung, es sei denn bezüglich des Fahrzeugeslag ein unverschuldeter Untergang (z. B. Diebstahl oder unverschuldeter Totalschaden)vor. In letzterem Fall erhält der Kunde die bezahlte Vergütung anteilmäßig und abzüglicheiner Abwicklungspauschale von 15 % zurück.b. Sofern der Kunde die Kilometerstände nicht meldet und auf Nachfrage von EvoBusnicht schriftlich bestätigt, ist EvoBus berechtigt, die Kilometerstände anhand derReparaturrechnungen zu schätzen.3. Vergütungssatzanpassunga. Eine einvernehmliche Anpassung des Vergütungssatzes für jedes einzelne von diesemVertrag erfasste Fahrzeug soll erfolgen, sobald das Statistische Bundesamt den aktuellenVerbraucherpreisindex für Deutschland geändert hat. Die Parteien werden infolge denVergütungssatz für das laufende Kalenderjahr einvernehmlich mit Wirkung ab 01.01. deslaufenden Kalenderjahres anpassen. Entsprechende rückwirkende Auswirkungen dervereinbarten Veränderung ab 01.01. des laufenden Kalenderjahres werden von EvoBusentweder gutgeschrieben oder nachgerechnet.b. EvoBus kann eine Vergütungssatzanpassung verlangen, sofern sich durch Änderungendes Fahrzeugeinsatzes bzw. durch Um- und Nachrüstungen die Betriebsvorschriftendes Fahrzeugherstellers ändern (z. B. Einsatz von alternativen Kraftstoffen) oder eineÄnderung bzw. Anpassung der gesetzlichen Prüfvorschriften erfolgt – gleich aus welchemGrunde – oder ein Wechsel des betreuenden Servicepartners erforderlich wird und diesezu höheren Wartungs- und Reparaturkosten führen. Über die Vergütungsanpassung istEinvernehmen zwischen den Parteien zu erzielen. Kann ein Einvernehmen nicht erzieltwerden, gilt Abschnitt VII. Ziffer 3, Satz 2 entsprechend. Auch nach einer vereinbartenAnpassung gemäß den vorstehenden Bestimmungen können weitere Anpassungenerfolgen, jedoch maximal einmal jährlich.c. Die Änderung der Vergütung wird dem Kunden schriftlich mit der Angabe des neufestgesetzten Vergütungssatzes bekannt gegeben. Der Kunde teilt unverzüglich die biszum jeweiligen Änderungstermin erreichte Laufleistung des Fahrzeuges mit. Unterlässter die Mitteilung, so ist EvoBus berechtigt, die Laufleistung zu schätzen.d. Bei Änderungen des Vergütungssatzes gemäß Abschnitt VIII. Ziffer 3 ist eine schriftlicheVereinbarung der Parteien erforderlich.IX. Außerordentliche Kündigung1. Die Vertragspartner können diesen Vertrag – unbeschadet weiterer Rechte – ohneEinhaltung einer Frist schriftlich kündigen, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen.Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnunggrob gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt. Einer Abmahnung bedarf es nicht,wenn die Verletzung von Vertragspflichten so schwerwiegend ist, dass dem anderenVertragspartner eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann EvoBus diesen Vertrag kündigen, wenn derKunde trotz einer Nachfristsetzung von 2 Wochen die fällige(n) Gesamtvergütungoder Monatspauschale(n) nicht vollständig bezahlt.3. EvoBus kann außerdem ohne Einhaltung einer Frist kündigen,wenn der Kunde zahlungsunfähig wird und/oder gegen ihn ein Insolvenzverfahrenbeantragt wird.wenn der Kunde sein Unternehmen veräußert oder im Fall sonstiger Rechtsnachfolgeder Rechtsnachfolger nicht bereit oder nicht in der Lage ist, in die Rechte undPflichten des Vertrages einzutreten.4. Endet dieser Vertrag durch außerordentliche Kündigung, so gelten für die Abrechnungsämtlicher Poolfahrzeuge die Regelungen des Abschnitts VIII. entsprechend.X. Haftung1. Die Haftung, gleich aus welchem Grund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten von Organen, ErfüllungsoderVerrichtungsgehilfen.2. Der zu leistende Schadensersatz beschränkt sich auf die Höhe des vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schadens. Die Geltendmachung von Mitverschulden bleibtunberührt.3. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit.XI. Sonstiges1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeitder übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, dieunwirksame Bestimmung nach Möglichkeit durch eine wirksame zu ersetzen, die derbeiderseitigen Interessenlage angemessen Rechnung trägt und eine Fortführung desVertrages ermöglicht.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen EvoBus abzutreten oder durchDritte einziehen zu lassen. § 354a HGB bleibt davon unberührt. Der Kunde kann gegendie Ansprüche von EvoBus nur dann mit eigenen Ansprüchen aufrechnen oder einZurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Ansprüche des Kunden unbestrittenoder rechtskräftig sind.3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, müssenausdrücklich als solche bezeichnet werden und auf den Vertrag Bezug nehmen. Diesgilt auch für eine Abbedingung der Schriftform selbst.4. Der Kunde wird diesen Vertrag Dritten nicht bekannt geben.5. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindungmit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicherGerichtsstand Stuttgart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinenGerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortzum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlichdeutsches Recht.EvoBus – ein Unternehmen der Daimler AG Stand: 08/2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!