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Enrico Fazekas

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Sie ist somit völkerrechtlich anerkannt und gültig.<br />

Die Proklamation ist beim Generalsekretär der UNO, Herrn Ban Ki-Moon, hinterlegt.<br />

Somit ist sachlich festzustellen, daß wegen Immunität der Person <strong>Enrico</strong> <strong>Fazekas</strong> die<br />

völkerrechtswidrigen Handlungen gegen ihn sofort einzustellen sind. .<br />

Das offenkundige Beweismaterial ergibt sich aus dem [BRD]<br />

Geschäftszeichen/Aktenzeichen, wie in der Anlage beigefügt.<br />

Herr <strong>Enrico</strong> <strong>Fazekas</strong> besitzt weder 5 zu versteuernde Hunde, noch die Grundstücke-<br />

Flurstücke 95 und 117/13, für welche hier widerrechtlich Steuern eingetrieben werden,<br />

noch liegt der Stadt Zwickau dafür eine vom Kläger unterzeichnete Anmeldung vor.<br />

Die Handelnden betreiben Terrorismus am Kläger, weil sich dieser, deren erloschenen<br />

Gerichtsbarkeit nicht beugt und niemals beugen wird.<br />

Sich unter Selbstverwaltung zu stellen, machte sich dringend erforderlich, da die<br />

Übergriffe des plündernden Personals der Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation<br />

und nicht Deutschland, immer heftiger und dreister vollzogen werden. So auch unter dem<br />

Schutz der Polizeibehörden, welche sich noch schützend vor das plündernde<br />

Personal stellen und dies unter Mitführung von Waffen, wird gewaltsam in das<br />

Territorium des Souveräns eingedrungen um auch aus den jeweiligen Wohneinheit zu<br />

plündern was zu plündern geht. Bevorzugt werden Wertgegenstände entzogen um<br />

die Besitzer dazu zu nötigen, diese mit Bargeld aus zu lösen. Dieser Akt der Plünderung<br />

wird vollzogen, wenn die Konten der Bürger nicht gedeckt sind, bzw. keine Konten<br />

vorhanden sind. Im vorliegenden Fall wurde vom Geschäftskonto des Klägers<br />

geplündert.<br />

Aufgrund dieser Sachverhalte ist Klage geboten.<br />

Ich bitte um Mitteilung des aktenkundigen Aktenzeichens des ICC im Schnellverfahren.<br />

Hochachtungsvoll<br />

<strong>Enrico</strong> <strong>Fazekas</strong><br />

Anlagen<br />

offenkundiges Beweismaterial:<br />

1. Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 08.08.2011, obwohl bereits am<br />

05.08.2011 vom Konto geplündert wurde, auf Anordnung von Jeanette Horn. Der<br />

Kläger mußte heute am 09.08.2011 bei Frau Horn selbst vorstellig werden, um<br />

überhaupt an die Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu gelangen. Für diesen<br />

Sachverhalt stehen dem Kläger 4 Zeugen zur Verfügung.<br />

2. Kontoauszug vom 05.08.2011, Plünderungsbeleg, der Einzug erfolgte ohne<br />

Ermächtigung !

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