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Enrico Fazekas

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Deutschland hat die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe)<br />

bereits eine Immunitätsfeststellungsklage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den<br />

Haag gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen hat bereits drei Aktennummern<br />

beim Internationalen Strafgerichtshof.<br />

Was bedeutet die direkte Vergabe einer Aktennummer beim Internationalen<br />

Strafgerichtshof in Den Haag ohne Einhaltung des Subsidiarität – Prinzips:<br />

Derjenige unterliegt nicht der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland, um das<br />

nachfolgende etwas verständlicher vorzubereiten, was auch der Bundesinnenminister<br />

Schily, neben dem ICC, in seinem Schreiben vom 14.02.2004 bereits so gesehen hat.<br />

Warum ist das im Fall der Staatlichen Selbstverwaltung <strong>Enrico</strong> Faszekas nach UN-Res<br />

56/83 der natürlichen Person <strong>Enrico</strong> Faszekas so?<br />

Er proklamierte seine „Selbstverwaltung nach UNO Resolution A/Res 56/83 Art. 9“<br />

gegenüber den Alliierten und den relevanten BRD Behörden, mit faktischer Wirksamkeit<br />

ohne Widerspruch.<br />

UN-Res 56/83 - Art. 9<br />

Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen<br />

„Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines<br />

Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder die<br />

Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der<br />

staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die<br />

Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern“.<br />

Die „Erklärung zum veränderten Personenstand“ übersandte der Kläger dem für ihn<br />

zuständigen Einwohnermeldeamt Zwickau, dem Amtsgericht Zwickau und weiteren BRD<br />

Behörden - ebenfalls ohne Widerspruch.<br />

Ähnlich machte es u. a. die Staatliche Selbstverwaltung Herlicska.<br />

Diese sendete die beiden Dokumente mit Kopien der Rückscheine und Fax Bestätigungen<br />

direkt am 10.10.2010 mit dem Strafantrag, den diese als natürliche Person gegen zwei<br />

Mitarbeiter des Finanzamtes, einer Mitarbeiterin der BAU BG und die GEZ Köln stellte,<br />

zum Internationalen Strafgerichtshof nach Den Haag. Die Aktennummer OTP-CR-<br />

307/10 bekam diese mit Schreiben vom 25.11.2010 am 29.11.2010 direkt vom<br />

Internationalen Strafgerichtshof übersandt.<br />

Durch die direkte Annahme des Strafantrages dort, wurde somit die „Proklamation der<br />

Selbstverwaltung „ und die „Erklärung zum veränderten Personenstand“, offiziell bestätigt<br />

und international völkerrechtlich anerkannt.<br />

Dazu ist des weiteren folgendes auszuführen: Im Kommentar zum<br />

Gerichtsverfassungsgesetz in der 6. Auflage von Kissel/Mayer ist zu zitieren:<br />

§ 21 Ersuchen eines Internationalen Strafgerichtshofes

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