Enrico Fazekas
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Dass die Maßnahme vom 05.08.2011 eine illegale Handlung dargestellt und ohne<br />
Rechtsgrundlagen stattgefunden hat ( siehe Kontoauszug ).<br />
Dass es sich bei der Stadt Zwickau um ein künstliches Besatzungskonstrukt, geschaffen<br />
durch den SMAD- Befehl Nr. 5 vom 09.07.1945 der damaligen sowjetischen<br />
Besatzungsmacht, als Vorgängerin der heutigen russischen Föderation, handelt<br />
Der geplünderte Betrag ist an den Eigentümer des erarbeiteten Kapitales, ohne<br />
Kostenauflage der Bundesrepublik – Verwaltungsorganisation, umgehend zurück zu<br />
zahlen.<br />
Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten.<br />
Gründe:<br />
Die Handelnden verfügten, aufgrund nicht mehr gesetzlich gültiger Normen unter<br />
Missachtung der Akzeptanz der Eigenstaatlichkeit des Klägers, Missachtung des<br />
Völkerrechts und des Wiener Übereinkommens von 1961 eine Pfändungshandlung auf<br />
dem Geschäftskonto der natürlichen Person, die sich seit dem 17.07.2011 in Staatlicher<br />
Selbstverwaltung nach der UN-Res 56/83 Artikel 9 befindet und somit ihre schon immer in<br />
Latenz vorhandene natürliche Person offenkundig machte.<br />
Am 23. Mai 1945 wurde die letzte gesamtdeutsche Regierung unter dem Großadmiral<br />
Dönitz von den Besatzungsmächten verhaftet und das Land Deutschland in den Grenzen<br />
des 31.12.1937 durch die Besatzungsmächte beschlagnahmt.<br />
Aufgrund der Rechtsgrundlage der Haager Landkriegsordnung – Artikel 43 wurde das<br />
Land nunmehr organisiert durch die Besatzungsmächte unter Einbeziehung der<br />
Landesgesetze (insoweit die Alliierten nicht neue geschaffen haben) verändert.<br />
Dieser Zustand ist bis zum heutigen Tag anhaltend, da immer noch kein Friedensvertrag<br />
mit den Alliierten verhandelt umsetzend vorgenommen wurde.<br />
Seit dem Jahr 1990 ist das Wirtschaftsgebiet BRD/DDR zwar wiedervereint aber ohne<br />
Staat. Vielmehr gilt derzeit eine Treuhandverwaltung der Alliierten auf der Basis der<br />
Haager Landkriegsordnung Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 55 und einer nach wie vor<br />
künstlichen Organisation des deutschen Staatsgebiets und Gesetze nach dieser<br />
Bestimmung.<br />
Das künstliche Land Sachsen – wie es organisiert wurde, durch die sowjetische<br />
Besatzungsmacht basiert auf dem Befehl SMAD Nr. 5 vom 09.07.1945, künstlich<br />
wiedererstanden am 14.08.1990 zum 14.10.1990 durch die Volkskammer der DDR.<br />
Die Handelnden gehören, als Personal, einem künstlichen Gebilde ohne<br />
Körperschaftsurkunde an. Die eigentliche Stadt ist mit dem Deutschen Reich, seit dem 23.<br />
Mai 1945, bis zu einem Friedensvertrag handlungsunfähig gestellt. Die jetzige künstliche<br />
Konstruktion kann nur im Rahmen der Alliierten Erlaubnis durch die umsetzende<br />
Treuhandverwaltung Bescheide ausstellen.<br />
Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz 2007 wurde alle juristischen Rechtsnormen durch<br />
die Alliierten verfügt, ohne Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates