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Enrico Fazekas

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durch das Erlöschen der grundgesetzlichen Rechtsnormen zum Stillstand gekommen und<br />

die „BRD“<br />

unterliegt direkt dem Völkerstrafgesetzbuch, sowie den Militärgesetzen nach SHAEF und<br />

SMAD<br />

und den Kontrollratsgesetzen der Alliierten.<br />

Eine Legitimation auf Basis der Militärgesetze (Verwaltungsrecht – Kontrollratsgesetze<br />

AHK,<br />

Siegerrecht SHAEF- und SMAD Gesetze), sowie die Ernennung der oben genannten<br />

Personen nach Kontrollratsgesetz Nr. 4, in dem vorgeschrieben wird, das das<br />

Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 in der Fassung vom 22. März 1924<br />

(RGBI. I S. 299) Anwendung findet, wurde nicht nachgewiesen.<br />

Ich stelle Strafantrag und Strafanzeige gegen die oben genannte Personengruppe<br />

aufgrund fehlender Legitimation und exekutiver Anwendung erloschener grundrechtlicher<br />

und grundgesetzlicher Rechtsnormen bzw. Gesetze und die damit verbundene Willkür,<br />

Amtsanmaßung, Amtsmissbrauch und ggf. Urkundenfälschung, sowie Verbrechen gegen<br />

die Menschlichkeit gem. § 7 VStGB, Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige<br />

Rechte<br />

VStGB § 9, sowie massive Verstöße gegen internationales Recht EMRK und IP 66 Art 6 –<br />

Recht auf faires Verfahren, Art 7 keine Strafe ohne Gesetz, Art 13–Recht auf wirksame<br />

Beschwerde, Art 14 – Diskriminierungsverbot, und aus allen rechtlichen Gründen.<br />

Des weiteren stelle ich Strafantrag und Strafanzeige wegen:<br />

Das vermeintliche „Staatshaftungsgesetz“ von 1981 (StHG) wurde durch Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts v. 19.10.1982 (BVerfGE 61.149) für nichtig erklärt.<br />

Alle vermeintlichen „Beamten“ in der Bundesrepublik haften privat gemäß BGB § 839<br />

[Haftung bei Amtspflichtverletzung] und sind somit schadensersatzpflichtig gemäß BGB §§<br />

823,839 i. V. m GG Art. 34 i. V. m. VStGB § 5 (Unverjährbarkeit), i.V.m. VStGB § 9<br />

(Kriegsverbrechen gegen<br />

Eigentum und sonstige Rechte).<br />

Meine natürliche Person bittet um Beachtung:<br />

Dass die natürliche Person der Staatlichen Selbstverwaltung gem. UN Resolution<br />

A/Res/56/83 nach BGB § 1, <strong>Enrico</strong> <strong>Fazekas</strong>, Niederhohendorfer Str. 64 A, 08058 Zwickau,<br />

Immunität im Sinne des Völkerrechts nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April<br />

1961 (BRD-BGBl. II S. 957 ff.) besitzt.<br />

Da die Stadt Zwickau , vertreten durch die Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß,<br />

Hauptmarkt 1 in 08056 Zwickau, als Unterorgan der BRD angeblich rechtlich den<br />

Bürgern der staatlichen Selbstverwaltung Schaden zugefügt hat, ist Klage gegen das<br />

ausführende, plündernde Personal dieser behaupteten Körperschaft geboten, da sich<br />

dieses in der Privathaftung befindet. Vornehmlich die Person Horn, da diese mit<br />

Stadtsiegel und ihrer Unterschrift die Plünderung legitimiert hat. Sie ist somit<br />

schadensersatzpflichtig gem. BGB §§ 823,829.<br />

Dass die Pfändungs - und Einziehungsverfügung der Stadt Zwickau, vertreten durch das<br />

Amt für Finanzen, ausgestellt durch die Stadt Zwickau unter der Nummer 01.20621.9 u.a.<br />

in Form einer Vollstreckung gegen die natürliche Person, <strong>Enrico</strong> <strong>Fazekas</strong>, unzulässig ist.

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