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THAILAnd - STA Travel

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REISEVERAN<strong>STA</strong>LTUNGEN DER <strong>STA</strong> TRAVEL GMBH7. Rücktritt vom Vertrag7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reisea) Rücktritt ohne StornogebührAbgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegenihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden.In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung eine derartigeVertragsänderung.Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht dieÜberbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien,Naturkatastrophen usw.c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatzsteht ihm zu.7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der ReiseDer Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise dieDurchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder dieVertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrechtunverzüglich auszuüben.Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignissesb) Anspruch auf ErsatzleistungDer Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung desReiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllungdurch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zurErbringung dieser Leistung in der Lage ist.Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegenNichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.c) Rücktritt mit StornogebührDie Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhenach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist derGesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vomVertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigtwerden.Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr),Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................10%ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt..........................25%ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt..........................50%ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt.............................65%ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt..............85%des Reisepreises.2. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommenSonderzüge)bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................10%ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt..........................15%ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt..........................20%ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt.............................30%ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt..............45%des Reisepreises.Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.RücktrittserklärungBeim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom- mittels eingeschriebenen Briefes oder- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.d) No-showNo-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er dieAbreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Istweiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will,45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.7.2. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reisea) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornhereinbestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in derBeschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,- bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schaden-ersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe derStornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nichtausgeschlossen.b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer8. Änderungen des VertragesLeistungsänderungen nach Antritt der Reise- Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5(Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.- Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wirdoder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungenohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zumOrt der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im übrigen ist der VeranstalterSchwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.9. Auskunftserteilung an DritteAuskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personenauch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklichgewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten desKunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschriftbekanntzugeben.10. AllgemeinesDie unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt), 7.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1.(Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind nunmehr als solcheunter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.Ergänzende Bestimmungen zu Teil B der ARB 1992 („Das Reisebüro als Veranstalter“) für alle von der <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>GmbH veranstalteten Reisen:Bitte beachten Sie den nachstehenden Text, denn er wird zusammen mit den „Allgemeinen Reisebedingungen“(ARB 1992), gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sportund Konsumentenschutz, Inhalt Ihres mit uns abgeschlossenen Reisevertrages. Diejenigen Bestimmungen desTeiles B der ARB 1992, die im nachfolgenden ausdrücklich nicht anerkannt werden, werden nicht Bestandteil IhresReisevertra-ges.1. Punkt 1. des Teiles B der ARB 1992 wird nicht anerkannt. Stattdessen gilt folgendes:Abschluss des Reisevertrages1.1 Mit der Buchung (darunter ist die Anmeldung zur gewählten Reise zu verstehen) gibt der Kunde gegenüber<strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Kunde kann die Buchungschriftlich, per Telefax, per e-Mail, telefonisch gegenüber dem telefonischen Buchungsservice von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>,persönlich in einem unserer <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>-Reisebüros oder über das im Internet-Reiseportal von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>bereitgestellte Reiseanmelde-Formular vornehmen. Bei elektronischen Buchungen (E-Mail, Internet) wird <strong>STA</strong><strong>Travel</strong> den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Diese Bestätigung stellt jedoch noch keine Annahmeerklärung bezüglich der gewählten Reisedar, sofern es sich nicht ausdrücklich um eine „Reisebestätigung“ handelt.1.2 Grundlage des Vertragsangebotes des Kunden sind die Reiseausschreibung, insbesondere gemäß dem jeweilsaktuellen Katalog bzw. dem Reiseportal, und etwaige dem Kunden von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> übermittelte Informationen. DerKunde ist an das Vertragsangebot für die Dauer von fünf Werktagen gebunden.1.3 Von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> im Rahmen der Vermittlung, dem Vertrieb oder der Erbringung von Reiseleistungengeben oder Zusicherungen zu machen, mit denen die Angaben in der Reiseausschreibung oder der Inhaltdes Reisevertrages geändert werden. Zu solchen Erklärungen sind insbesondere Buchungsstellen oderReisebüros (mit Ausnahme unserer eigenen <strong>STA</strong>-<strong>Travel</strong>-Reisebüros) und Leistungsträger, wie z.B. Hotels oderTransportunternehmen, nicht befugt.1.4 Die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> als Reiseveranstalter herausgegebenProspekten (auch wenn diese dem Kunden von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> überlassen wurden) sowie in Internetausschreibungeneine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand des Reisevertrages oder zum Inhalt der1.5 Die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden erfolgt durch die Übermittlung der Reisebestätigung von<strong>STA</strong> <strong>Travel</strong>. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neuesAngebot von <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> vor, an das <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommtauf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde <strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> in Kenntnis der Tatsache, dassdie Reisebestätigung von seinem ursprünglich abgegebenen Angebot abweicht, innerhalb der Bindungsfrist dieAnnahme entweder durch seine ausdrückliche Erklärung oder stillschweigend durch Leistung einer Zahlung erklärt.2. Bezahlung2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung, frühestens jedoch elf Monate vor dem vereinbarten Ende derReise, werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochenvor Reiseantritt, ausschließlich Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüberhinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sindauch nicht abgesichert.<strong>STA</strong> <strong>Travel</strong> verfügt über eine den Vorgaben des § 4 Abs 6 der Reisebürosicherungsverordnung (RSV)entsprechende Bankgarantie.2.2 Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlungzuzüglich einer etwaigen Versicherungsprämie – siehe Punkt 15. Zahlungen haben unter Angabe der auf derReisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen.AGB Österreich167

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