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Verordnung für die Jagdjahre 2013 und 2014 - Gemeinde Ybbs

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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MELKFachgebiet Jagd <strong>und</strong> Fischerei, Agrarwesen3390 Melk, Abt Karl-Straße 25aBeilagenMEL2-J-082/013Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)E-Mail: jagd-agrar.bhme@noel.gv.atFax: 02752/9025-32631 Internet: http://www.noe.gv.atBürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0013099(0 27 52) 9025Bezug BearbeiterIn Durchwahl DatumBirgit Kuhn 32636 13. Mai <strong>2013</strong>BetrifftErlaubnis für <strong>die</strong> Verwendung von Krähenfängen für Raben- <strong>und</strong> Nebelkrähen, Elstern <strong>und</strong>Eichelhähern, <strong>Verordnung</strong> für <strong>die</strong> <strong>Jagdjahre</strong> <strong>2013</strong> <strong>und</strong> <strong>2014</strong>PräambelAaskrähen (Raben- <strong>und</strong> Nebelkrähen), Elstern <strong>und</strong> Eichelhäher sind Rabenvögel, <strong>die</strong> alsNahrungsopportunisten zu den Gewinnern der Kulturlandschaft zählen. Sie profitierenvielerorts von der Art menschlicher Landbewirtschaftung <strong>und</strong> können dann unnatürlichhohe Bestandesdichten erreichen. Eier <strong>und</strong> Jungvögel bzw. Jungwild zählen zur bevorzugtenBeute aller Rabenvögel. Ob sie dadurch <strong>die</strong> Bestände ihrer Beutetiere beeinträchtigen,hängt entscheidend von der Dichte der Rabenvögel ab.Die Eingriffe sind besonders hoch, wo Beutetieren in der Agrarlandschaft keine oder nurstreifenweise Deckung zur Verfügung steht, <strong>die</strong> von den Rabenvögeln systematisch abgesuchtwird. Deshalb besteht das Erfordernis, in <strong>die</strong> Rabenvögelpopulationen reduzierendeinzugreifen, insbesondere dort, wo sie als „Gewinner“ der Intensivlandwirtschaft hoheDichten erreichen <strong>und</strong> zum Problem für <strong>die</strong> „Verlierer“ der Kulturlandschaft werden.Kritiker der Bejagung von Rabenvögeln unterstellen dennoch immer wieder, dass Bestandszahlenvon Rabenvögeln mit der Habitatqualität ihrer potentiellen Beutetiere korrelieren.Hierzu ist aus fachlicher Sicht festzuhalten, dass <strong>die</strong> Rabenvögel als Opportunistenanzusehen sind, weswegen in der heutigen Kulturlandschaft mit einem großen Nahrungsangebot<strong>die</strong>se Behauptung der Gr<strong>und</strong>lage entbehrt. Nur bei Spezialisten unter denPrädatoren (= Beutegreifern) kontrolliert das Beuteangebot <strong>die</strong> Räuberdichte <strong>und</strong> nichtumgekehrt. Es ist bekannt, dass Opportunisten selbst bei einem Überangebot andererNahrung auch Beute nehmen, <strong>die</strong> sich „nebenbei“ anbietet <strong>und</strong> leicht zu fangen ist.Dramatische Auswirkungen sind vor allem in stark ausgedünnten Populationen möglich.Dort wo z.B. auf 300 oder 400 ha nur zwei Rebhuhnpaare brüten, reicht es aus, wenn einGelege von Rabenvögeln geplündert wird. Wenn zudem einige Küken des verbleibendenGesperres geschlagen oder gerissen werden, beziehungsweise durch nasskalte Witterungzur Schlupf- <strong>und</strong> Aufzuchtzeit ums Leben kommen, tritt keine Erholung der Population ein.Derart unter Druck befindliche Vorkommen sind im so genannten „predator pit“ („Räuberloch“),was durch ungünstige Lebensraumbedingungen oder in Populationen am Rand desnatürlichen Verbreitungsareals zusätzlich gefördert wird.


- 2 -Eine infolge von Biotopveränderungen selten gewordene Art, <strong>die</strong> nun in suboptimalenLebensräumen existieren muss, ist dort einem höheren Feinddruck ausgesetzt als in ihremOptimalbereich.Die Auswirkungen der Prädatoren werden dann umso schwerwiegender, je weiter <strong>die</strong>Dichte der jeweiligen Beutepopulation absinkt. Opportunisten <strong>und</strong> Generalisten in hoherAb<strong>und</strong>anz ist auch <strong>die</strong> Kontrolle einer zahlenmäßig sehr geringen Beutetierpopulationnoch möglich. Selbst ein mögliches (regionales) Aussterben einer Art (wie für das Braunkehlchenbeschrieben) hat keinerlei Einfluss auf <strong>die</strong> Dynamik der opportunistischenRäuberpopulationen.Insbesondere wenn mehrere opportunistische oder generalistische Beutegreiferarten eineim „predator pit“ befindliche Beutetierart nutzen, oder wenn es infolge opportunistenfre<strong>und</strong>licherAusgangsbedingungen (Lebensraum, Nahrungsüberangebot) zu (räumlich beschränkten)Massierungen kommt, sind <strong>die</strong> Auswirkungen auf <strong>die</strong> Beutetierpopulationgravierend.Entscheidende Verbesserungen der Lebensbedingungen für <strong>die</strong> Verlierer der Kulturlandschaftsind zumindest kurzfristig trotz vielfacher Hegemaßnahmen nicht wirklich zu erwarten.So wird es beispielsweise kaum zu einer Rückkehr zur für das Rebhuhn optimalenDreifelderwirtschaft kommen.Gegenwärtig ist aus fachlicher Sicht eine deutliche Verringerung des Prädatorendrucks aufin ihrem Bestand bereits bedrohte oder deutlich im Rückgang befindliche bodenbewohnendeArten kurz– <strong>und</strong> mittelfristig das „Machbare“ im <strong>die</strong>sbezüglichen Artenschutz.Neben der Möglichkeit gemäß § 74 Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500, Ausnahmenvon den Schonvorschriften für jagdbares Federwild zulassen <strong>und</strong> weiters Ausnahmen vonden Bestimmungen des § 3 Abs. 5 gemäß § 3 Abs. 8 NÖ Jagdgesetz 1974 zulassen, kann<strong>die</strong> Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 92 NÖ Jagdgesetz 1974 auch <strong>die</strong> Erlaubnis für<strong>die</strong> Verwendung von Krähenfängen für Raben- <strong>und</strong> Nebelkrähen, Elstern <strong>und</strong> Eichelhäherndurch <strong>Verordnung</strong> erteilen.Die genannten Rabenvögel fallen seit August 2008 unter das „nichtjagdbare Federwild“.Das Fangen <strong>und</strong> Töten von Aaskrähen (Raben- <strong>und</strong> Nebelkrähe, Elstern <strong>und</strong> Eichelhähernist – wie oben erwähnt – unter Beachtung der geltenden jagdrechtlichen Bestimmungennur nach Ausnahmebestimmungen (<strong>Verordnung</strong> der Bezirksverwaltungsbehörden) zulässig.Die Raben- <strong>und</strong> Nebelkrähen können demnach, so eine derartige <strong>Verordnung</strong>erlassen wurde, vom 1.7. bis 31.3. unter Berücksichtigung der Weidgerechtigkeit mit demJagdgewehr erlegt werden. Elstern <strong>und</strong> Eichelhäher haben vom 1.8. bis 15.3. Schusszeit.Das Fangen von Krähenvögeln im Krähenfang ist nur gestattet, wenn ebenfalls dafürAusnahmebestimmungen in Form von <strong>Verordnung</strong>en der Bezirksverwaltungsbehörden inKraft sind.Der Krähenfang (Krähenkorb) ist eine selektive Fangvorrichtung <strong>und</strong> daher entsprechendder EU-Richtlinie 2009/147/EG als zulässig anzusehen. Die Selektion ergibt sich einerseitsdurch <strong>die</strong> Bauweise <strong>und</strong> Größe der Einflugöffnung andererseits durch den Menschen. DieEndselektion erfolgt durch den Menschen aufgr<strong>und</strong> des NÖ Jagdgesetzes 1974 <strong>und</strong> derNÖ Jagdverordnung.


- 3 -Das Aufstellen eines Krähenfanges ist bei Vorliegen einer solchen Ausnahmebestimmung,nämlich einer <strong>Verordnung</strong> der Bezirksverwaltungsbehörde für den Krähenfang, nichtgesondert bewilligungspflichtig.Eine jagdfachliche Begutachtung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Stellungnahme des Bezirksjagdbeirates für denVerwaltungsbezirk Melk brachte das Ergebnis, dass <strong>die</strong> eingangs erwähnten <strong>und</strong>dargelegten Verhältnisse nachvollziehbar gegeben sind <strong>und</strong> <strong>die</strong> Beutetiere der Aaskrähen,Elstern <strong>und</strong> Eichelhäher im Bezirk Melk in ihrem Bestand gefährdet sind.Die Voraussetzungen für <strong>die</strong> Erteilung einer Ausnahme gem. § 3 Abs. 8 Z. 3 NÖ Jagdgesetz1974 liegen vor, insbesondere weil gemäß § 3 Abs. 6 Z. 3 lit. d leg. cit. der Schutzder Beutetiere <strong>die</strong>se Ausnahme rechtfertigt <strong>und</strong> neben einer Ausnahme von den Schonvorschriftenauch <strong>die</strong> Erlaubnis für <strong>die</strong> Verwendung von Krähenfängen wesentlich dazubeitragen würde, dass das Schutzziel für <strong>die</strong> Beutetiere entsprechend erreicht wird.Raben-, Nebelkrähen, Elstern <strong>und</strong> Eichelhäher sind sehr intelligente Tiere. Bei einer ausschließlichenBejagung mittels der Schusswaffe ist eine effiziente Reduktion der Besatzdichtekaum zu erreichen. Nach Beschuss halten sich <strong>die</strong> Vögel längere Zeit außerhalbder Schussweite, bleiben jedoch in der Nähe ihrer „Futterplätze“. Dies bedingt, dassmaximal eine kurzfristige Vertreibung der Tiere erfolgt, <strong>die</strong> aber keinen nachhaltigen Einflussauf deren Bestandesdichte nach sich zieht. Insofern besteht zu einer Bejagungmittels Kastenfallen zum Lebendfang keine Alternative.Krähenfänge dürfen nur während der festgesetzten Schusszeiten verwendet werden.Damit wird <strong>die</strong> Bestimmung des § 73 Abs. 2 NÖ Jagdgesetz 1974, nach der <strong>die</strong> Zeitenaußerhalb der festgesetzten Schusszeiten als Schonzeiten gelten, während welcher <strong>die</strong>seWildarten weder verfolgt, noch gefangen, noch erlegt werden dürfen, nicht außer Kraftgesetzt.Aus <strong>die</strong>sem Gr<strong>und</strong> wird von der Bezirkshauptmannschaft Melk nachstehende <strong>Verordnung</strong>erlassen:<strong>Verordnung</strong>§ 1Die Bezirkshauptmannschaft Melk erlaubt für <strong>die</strong> <strong>Jagdjahre</strong> <strong>2013</strong>/<strong>2014</strong> im VerwaltungsbezirkMelk <strong>die</strong> Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe,Elster <strong>und</strong> Eichelhäher.Krähenfänge dürfen nur innerhalb der nachstehenden Zeiträume verwendet werden:für Raben- <strong>und</strong> Nebelkrähen (Aaskrähen) von 1.7.<strong>2013</strong> bis 31.3.<strong>2014</strong>,für Elstern von 1.8.<strong>2013</strong> bis 15.3.<strong>2014</strong><strong>und</strong>für Eichelhäher von 1.8.<strong>2013</strong> bis 15.3.<strong>2014</strong>.§ 2


- 4 -§ 3Krähenfänge für den Lebendfang von Raben-, Nebelkrähen, Elstern <strong>und</strong> Eichelhähernmüssen so ausgestaltet sein, dass andere Wildarten damit möglichst nicht gefangenwerden können. Sie müssen über mindestens eine Sitzstange verfügen <strong>und</strong> es muss gewährleistetsein, dass <strong>die</strong> Tiere unversehrt gefangen werden können.Die in Krähenfängen gefangenen Vögel sind mit ausreichend Futter <strong>und</strong> Wasser zu versorgen.§ 4§ 5Die Krähenfänge sind mindestens einmal täglich zu kontrollieren. Unbeabsichtigte gefangeneVögel sind unverzüglich freizulassen.§ 6Das Erlegen der gefangenen Vögel ist in <strong>die</strong> Abschussliste einzutragen. Zur Kontrolle istder Bezirkshauptmannschaft Melk über deren Verlangen Auskunft zu erteilen, <strong>die</strong> Abschusslistevorzulegen <strong>und</strong> der Standort aufgestellter Krähenfänge bekannt zu geben.§ 7Übertretungen <strong>die</strong>ser <strong>Verordnung</strong> stellen Verwaltungsübertretungen gemäߧ 135 Abs. 1 Z. 30 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 dar <strong>und</strong> werden gemäß § 135 Abs. 2leg. cit. mit einer Geldstrafe bis zu € 15.000.-, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einerFreiheitsstrafe bis zu 6 Wochen bestraft.§ 8Diese <strong>Verordnung</strong> tritt am Tag nach der K<strong>und</strong>machung an der Amtstafel der BezirkshauptmannschaftMelk in Kraft.Rechtsgr<strong>und</strong>lagen:§ 92 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500, in Verbindung mit§ 3 Abs. 8, Abs. 6 Z. 3 lit. d <strong>und</strong> Abs. 5 NÖ Jagdgesetz 1974Hinweise:Gesetzliche Bestimmung über <strong>die</strong> Verwendung von Krähenfängen:Krähenfänge sind eine spezielle Form von Kastenfallen. Kastenfallen dürfen gemäß § 31NÖ Jagdverordnung nur von Personen verwendet werden, <strong>die</strong>1. eine gültige Jagdkarte besitzen,2. in den vorangegangenen zehn <strong>Jagdjahre</strong>n mindestens drei Jahre hindurch imBesitze einer niederösterreichischen Jagdkarte waren oder den Besuch eines vom


- 5 -NÖ Landesjagdverband abzuhaltenden Schulungskurses über <strong>die</strong> ordnungsgemäßeHandhabung nachweisen,3. in der Lage sind, <strong>die</strong> aufgestellten Fallen zur Vermeidung von Quälerei des Wildesin kurzen Zeitabständen, mindestens aber täglich, zu überprüfen <strong>und</strong>4. eine schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten – beiJagdgesellschaften des Jagdleiters – besitzen.Konstruktionshinweise für den Krähenfang:Als Baumaterial werden verwitterte oder dunkel gebeizte 5/8-er oder 5/5-er Staffeln <strong>und</strong>punktgeschweißtes oder doppelt geknüpftes Gitter mit einer Maschenweite vonmindestens 40 mm <strong>und</strong> maximal 45 mm verwendet. Werden kleinere Maschenweiteverwendet, sind geeignete Öffnungen für das selbstständige Entfliegen von Kleinvögelnanzubringen. Die Drahtstärke muss etwa 3 mm betragen. Verzinktes Gitter glänzt <strong>und</strong>blendet, dunkles mattschwarzes Gitter ermöglicht einen besseren Durchblick (<strong>die</strong> Krähenerkennen das Lock- <strong>und</strong> Nahrungsangebot besser). Die Falle ist durch lockeres Buschwerkoder lockeres Verhängen der Fallenwände mit Astwerk zu verblenden, um dasunbeabsichtigte Anfliegen anderer Vögel zu vermeiden. Die Einflugsöffnung ist auf 16 cmdurch entsprechend lange, glatte <strong>und</strong> am in <strong>die</strong> Öffnung ragenden Ende abger<strong>und</strong>eteR<strong>und</strong>stäbe, <strong>die</strong> schräg nach unten in <strong>die</strong> Falle weisen, zu begrenzen. IndividuelleAbänderungen wie etwa ausreichend große Eingangstüren sind möglich.Kleinere Fangfallen:Werden im Fachhandel erhältliche Krähenfänge oder <strong>die</strong>sen nachgebaute Krähenfängeverwendet, sind <strong>die</strong> produktionsspezifischen Verwendungshinweise zu beachten. Esdürfen in kleinen Fallen aber keine lebende Lockvögel sondern nur Locknahrung <strong>und</strong>Lockattrappen verwendet werden.Standortwahl:Bewährt haben sich für Rabenvögel relativ frei einsehbare Plätze mit nahe stehendenhohen Bäumen. Bei der Standortwahl, <strong>die</strong> durch Versuche herauszufinden ist, ist auch anSpaziergänger <strong>und</strong> illegale Beschädigungen durch Jagdgegner zu denken. Störungenkönnten durch Aufstellung des Krähenfanges in entsprechend eingefriedeten Bereichenminimiert werden bzw. an Örtlichkeiten, <strong>die</strong> von begangenen Wegen aus nicht einsehbarsind.Locknahrung/Lockattrappen:Weiße Eier, Aufbrüche, Fallwild mit viel sichtbarem Schweiß.Schlachtabfälle dürfen nicht verfüttert werden!Als Lockvögel können auch Tierattrappen verwendet werden.Wichtig:Die Entnahme der gefangenen Rabenvögel soll erst in der Dunkelheit erfolgen, wennsichergestellt ist, dass keine in Freiheit befindlichen Rabenvögel Beobachter sein können.Ein oder zwei Tiere bleiben als Lockvögel im Krähenfang. Die Lockvögel müssen täglichmit Nahrung <strong>und</strong> frischem Wasser versorgt werden.Ergeht an:3. Stadtgemeinde <strong>Ybbs</strong> an der Donau, z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 1, 3370<strong>Ybbs</strong> an der Donau


- 6 -mit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong>anzuschlagen------------------------------------------------1. <strong>Gemeinde</strong> Zelking-Matzleinsdorf, z. H. des Bürgermeisters, Pöchlarnerstraße 4, 3393Zelkingmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen2. Marktgemeinde Yspertal, z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 9, 3683 Yspertalmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen4. Marktgemeinde Weiten, z. H. des Bürgermeisters, Kirchenplatz 37, 3653 Weitenmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen5. <strong>Gemeinde</strong> Texingtal, z. H. des Bürgermeisters, Texing 24, 3242 Texingmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen6. <strong>Gemeinde</strong> St. Oswald, z. H. des Bürgermeisters, St. Oswald 41, 3684 St. Oswaldmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen7. Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach, z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 1, 3376St. Martinmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen8. Marktgemeinde St. Leonhard am Forst, z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 1, 3243St. Leonhard am Forstmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen9. Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach, z. H. des Bürgermeisters, Aggsbach 48, 3642Aggsbach-Dorfmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen10. <strong>Gemeinde</strong> Schollach, z. H. des Bürgermeisters, Groß-Schollach 53, 3382 Schollachmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen11. Marktgemeinde Ruprechtshofen, z. H. des Bürgermeisters, Hauptplatz 1, 3244Ruprechtshofenmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen12. Marktgemeinde Raxendorf, z. H. des Bürgermeisters, Raxendorf 10, 3654 Raxendorfmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen13. Marktgemeinde Pöggstall, z. H. des Bürgermeisters, Untere Hauptstraße 8, 3650Pöggstallmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen14. Stadtgemeinde Pöchlarn, z. H. des Bürgermeisters, Regensburger Straße 11, 3380Pöchlarnmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen15. Marktgemeinde Petzenkirchen, z. H. der Frau Bürgermeisterin, Bergmann-Platz 1,3252 Petzenkirchenmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen16. Marktgemeinde Persenbeug-Gottsdorf, z. H. des Bürgermeisters, Rathausplatz 1, 3680Persenbeugmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen17. Marktgemeinde Nöchling, z. H. des Bürgermeisters, Unterer Markt 1, 3691 Nöchlingmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen18. Marktgemeinde Neumarkt an der <strong>Ybbs</strong>, z. H. des Bürgermeisters, Marktplatz 1, 3371Neumarkt an der <strong>Ybbs</strong>mit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen19. <strong>Gemeinde</strong> Münichreith-Laimbach, z. H. des Bürgermeisters, Münichreith 38, 3662Münichreithmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen20. Stadtgemeinde Melk, z. H. des Bürgermeisters, Rathausplatz 11, 3390 Melk


- 7 -mit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen21. Marktgemeinde Maria Taferl, z. H. des Bürgermeisters, Maria Taferl 35, 3672 MariaTaferlmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen22. Marktgemeinde Marbach an der Donau, z. H. des Bürgermeisters, Marktstraße 28,3671 Marbach an der Donaumit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen23. Stadtgemeinde Mank, z. H. des Bürgermeisters, Schulstraße 1, 3240 Mankmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen24. Marktgemeinde Loosdorf, z. H. des Bürgermeisters, Europaplatz 11, 3382 Loosdorfmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen25. Marktgemeinde Leiben, z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 34, 3652 Leibenmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen26. Marktgemeinde Krummnußbaum, z. H. des Bürgermeisters, Rathausstraße 8, 3375Krummnußbaummit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen27. Marktgemeinde Klein-Pöchlarn, z. H. des Bürgermeisters, Artstettner Straße 7, 3660Klein-Pöchlarnmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen28. <strong>Gemeinde</strong> Kirnberg an der Mank, z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 1, 3241Kirnberg an der Mankmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen29. Marktgemeinde Kilb, z. H. des Bürgermeisters, Marktplatz 4, 3233 Kilbmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen30. Marktgemeinde Hürm, z. H. des Bürgermeisters, Hürm 13, 3383 Hürmmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen31. <strong>Gemeinde</strong> Hofamt Priel, z. H. des Bürgermeisters, Dorfplatz 1, 3680 Hofamt Prielmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen32. Marktgemeinde Golling an der Erlauf, z. H. der Frau Bürgermeisterin, Rathausplatz 1,3381 Golling an der Erlaufmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen33. Marktgemeinde Erlauf, z. H. des Bürgermeisters, Melker Straße 1, 3253 Erlaufmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen34. Marktgemeinde Emmersdorf an der Donau, z. H. des Bürgermeisters, Emmersdorf ander Donau 22, 3644 Emmersdorf an der Donaumit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen35. Marktgemeinde Dunkelsteinerwald, z. H. des Bürgermeisters, <strong>Gemeinde</strong>platz 1, 3392Geroldingmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen36. <strong>Gemeinde</strong> Dorfstetten, z. H. des Bürgermeisters, Forstamt 82, 4392 Dorfstettenmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen37. Marktgemeinde Blindenmarkt, z. H. des Bürgermeisters, Hauptstraße 17, 3372Blindenmarktmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen38. Marktgemeinde Bischofstetten, z. H. des Bürgermeisters, Kirchenplatz 3, 3232Bischofstettenmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen39. <strong>Gemeinde</strong> Bergland, z. H. des Bürgermeisters, Bergland 1, 3252 Berglandmit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen40. Marktgemeinde Artstetten-Pöbring , z. H. des Bürgermeisters, Artstetten 8, 3661Artstetten


- 8 -mit der Einladung <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> an den Amtstafeln der <strong>Gemeinde</strong> anzuschlagen41. An den NÖ Landesjagdverband BJM Bernhard Egger, Im Hause, 3390 Melk42. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Agrarrecht43. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Altenmarkt, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Johann Zeilinger, N-Altenmarkt 8, 3683 Yspertal44. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Kapelleramt, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Reinhard Hablecker,Kapelleramt 31, 3683 Yspertal45. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Ysper, z. Hd. des JagdleitersHerrn Johann Haselböck, Ysperstrasse 35, 3683 Yspertal46. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Wimberg, z. Hd. des JagdleitersHerrn Erich Täuber, Stangles 119, 3683 Yspertal47. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Dorfstetten, z. Hd. des JagdleitersHerrn Karl Haselberger, Wimbergeramt 19, 4392 Dorfstetten48. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Emmersdorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Helmut Bräunlich, Westsiedlungsstraße 2, 3644 Emmersdorf 17849. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Gossam, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Neuhauser Walter,Grimsing 7, 3644 Emmersdorf50. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Hofamt, z. Hd. des JagdleitersHerrn Ernst Kanzler, Hofamt 5, 3644 Emmersdorf51. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Mödelsdorf, z. Hd. des Jagdleiters HerrnLangthaler Franz, Poemling 14, 3644 Emmersdorf52. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Rantenberg, z. Hd. des Jagdleiters HerrnLeitner Johannes, Rantenberg 7, 3644 Emmersdorf53. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Bischofstetten, z. Hd. des JagdleitersHerrn Hubert Maierhofer, Oberweg 2, 3232 Bischofstetten54. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Hainberg, z. Hd. des JagdleitersHerrn Leopold Walter, Hainberg 16, 3383 Huerm55. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Hürm, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Franz Gebhart, Oberradl 5,3383 Huerm56. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Inning, z. Hd. des Jagdleiters HerrnHaydn Adalbert, Seeben 3, 3383 Hürm57. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Siegendorf, z. Hd. des Jagdleiters HerrnSulzer Johann, Unter-Siegendorf 18, 3383 Hürm58. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Heinrichsberg, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Franz Kropf,Unterschmidbach 1, 3240 Mank59. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Kettenreith, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Franz Redlingshofer,Maierhoefen 4, 3233 Kilb60. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Kilb, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Muhr Rupert, Dornhof 4,3233 Kilb61. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Rametzberg, z. Hd. des Jagdleiters HerrnSchoder Sepp, Handlhof, 3233 Kilb62. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Teufelsdorf, z. Hd. des Jagdleiters HerrnHörhan Franz, Graben 3, 3233 Kilb63. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Umbach, z. Hd. des JagdleitersHerrn Karl Daxböck, Laach 2, 3233 Kilb64. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Kirnberg, z. Hd. des JagdleitersHerrn Johann Fuchs, Nr. 58, 3241 Kirnberg65. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Plankenstein, z. Hd. des Jagdleiters HerrnGansch Johann, Schwaighof 14, 3242 Texing66. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft St.Gotthard, z. Hd. des Jagdleiters HerrnSchnabl Leopold, Grossmaierhof 10, 3242 Texing


- 9 -67. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Texing, z. Hd. des Jagdleiters HerrnGanaus Karl, Nr. 3, 3242 Sonnleiten68. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Golling, z. Hd. des JagdleitersHerrn Adalbert Putschögl, Liliengasse 11, 3380 Poechlarn69. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Krummnußbaum/DUB, z. Hd. des Jagdleiters HerrnLoidhold Alois, Nr. 19, 3671 Marbach An Der Donau70. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Säusenstein, z. Hd. des Jagdleiters HerrnBraunsteiner Johann, Sarling 12, 3374 Saeusenstein71. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Fritzelsdorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Josef Haider, Fritzelsdorf 18, 3661 Artstetten72. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Hart, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Franz Zemliczka, Unter-Bierbaum 21, 3661 Artstetten73. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Leiben, z. Hd. des JagdleitersHerrn Anton Hochstöger, Hauptstr. 38, 3652 Leiben74. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Payerstetten, z. Hd. des JagdleitersHerrn Anton Kernstock, Payerstetten 6, 3652 Leiben75. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Nussendorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Johann Schönauer, Nussendorf 3, 3661 Artstetten76. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Anzendorf, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Johann Sieder, 3382Anzendorf 1677. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Mauer, z. Hd. des JagdleitersHerrn Franz Bernhard, Hoehenstr. 7, 3382 Mauer78. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Loosdorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Franz Mayrhofer, Anton-Wildgans-Str. 7, 3382 Loosdorf79. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Schollach, z. Hd. des JagdleitersHerrn Karl Groissenberger, Groß Schollach 30, 3382 Loosdorf, Bez. Melk80. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Ursprung Thal, z. Hd. des Jagdleiters HerrnSchwarzl Hubert, Ursprung 5, 3382 Loosdorf81. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Aichbach, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Franz Poscher, Lachau2, 3243 St. Leonhard Am Forst82. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Groß-Aigen, z. Hd. des Jagdleiters HerrnLeonhardsberger Karl, Poppendorf 15, 3240 Mank83. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Kälberhart, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Josef Gastecker,Plainachergasse 239, 3240 Mank84. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Mank, z. Hd. des Jagdleiters HerrnEssletzbichler Karl, Nacht 1, 3240 Mank85. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Auratsberg, z. Hd. des Jagdleiters HerrnRiegler Johann, 3671 Marbach/D. 7886. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Ober-Erla, z. Hd. des Jagdleiters HerrnRiegler Franz, Schaufelsiedlung 49, 3671 Marbach87. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Münichreith, z. Hd. des Jagdleiters HerrnKremser Franz, Münichreith 12, 3662 Münichreith/O.88. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Rappoltenreith, z. Hd. des JagdleitersHerrn Franz Weissgram, Münichreith 120, 3662 Münichreith/O.89. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Matzleinsdorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Karl Fischlmaier, Melkerstraße 32, 3393 Matzleinsdorf 5090. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Spielberg, z. Hd. des JagdleitersHerrn Juergen Reiter, Pielachberg 54, 3390 Melk91. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Melk, z. Hd. des JagdleitersHerrn Bruno (Pater Wolfgang) Mayrhofer, Abt Berthold-Dietmayrstraße 1, 3390 Melk


- 10 -92. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Pöverding-Rosenfeld, z. Hd. des JagdleitersHerrn Bruno (Pater Wolfgang) Mayrhofer, Abt Berthold-Dietmayrstraße 1, 3390 Melk93. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Karlsbach, z. Hd. des JagdleitersHerrn Johann Weidenhöfer, Mehlberg 25, 3376 Ennsbach94. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Neumarkt, z. Hd. des Jagdleiters HerrnMahrhofer Franz, Sportplatzstraße 12, 3371 Neumarkt95. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Persenbeug, z. Hd. des JagdleitersHerrn Anton Schönberger, Obere Bahnzeile 11, 3680 Persenbeug96. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Holzing, z. Hd. des JagdleitersHerrn Rupert Jäger, Weinzierlberg 39, 3252 Petzenkirchen97. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Landfriedstetten, z. Hd. des JagdleitersHerrn Alois Langmann, Kendl 33, 3252 Petzenkirchen98. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Ratzenberg, z. Hd. des JagdleitersHerrn Karl Langeder, Kolm 6, 3253 Erlauf99. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Erlauf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Friedrich Lechner, Steinwand 12, 3380 Poechlarn100. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Ornding, z. Hd. des Jagdleiters HerrnStaffenberger Hermann, Ornding, Hauptstr. 1, 3380 Poechlarn101. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Pöchlarn, z. Hd. des JagdleitersHerrn Bernhard Glöckl, Roehrapoint 10, 3380 Poechlarn102. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Arndorf, z. Hd. des Jagdleiters HerrnMoser Johann, Rudelhaeuser 19, 3662 Muenichreith103. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Aschelberg, z. Hd. des Jagdleiters HerrnWagmeister Eduard, Seeböckstr. 14, 3390 Melk104. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Laimbach, z. Hd. des JagdleitersHerrn Leopold Rapolter, Gruenbach 45, 3663 Laimbach105. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Loibersdorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Willibald Plankl, Loibersdorf 33, 3650 Pöggstall106. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Mürfelndorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Hans Peter Hannreich, Schlehbachweg 10, 3650 Pöggstall107. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Pöggstall, z. Hd. des JagdleitersHerrn Franz Rapolter, Am Krempersbach 1, 3650 Pöggstall108. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Troibetsberg, z. Hd. des Jagdleiters HerrnMayer Erhard, Braunegg 24, 3650 Pöggstall109. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Pömmerstall, z. Hd. des JagdleitersHerrn Karl Brunner, Pömmerstall 8, 3650 Pöggstall110. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Weinling, z. Hd. des Jagdleiters HerrnEnengl Fritz, Wuernsdorf 68, 3650 Poeggstall111. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Würnsdorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Heinrich Knoll, Würnsdorf 10, 3650 Pöggstall112. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Mannersdorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Gustav Strauss, Raxendorf 61, 3654 Raxendorf113. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Neudorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Thomas Hell, Pölla 4, 3654 Raxendorf114. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Raxendorf, z. Hd. des Jagdleiters HerrnPayerl Otto, Raxendorf 36, 3654 Raxendorf115. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Mannersdorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Engelbert Schönbichler, Mannersdorf 11, 3393 Matzleinsdorf116. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Ockert, z. Hd. des Jagdleiters HerrnResel Johann, Hohentann 5, 3244 Ruprechtshofen


- 11 -117. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Pöllendorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Ignaz Resel, Altenhofen 1, 3243 St. Leonhard Am Forst118. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Rainberg, z. Hd. des JagdleitersHerrn Franz Waxenegger, Baulanden 1, 3244 Ruprechtshofen119. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Ritzengrub I, z. Hd. des JagdleitersHerrn August Hintersteiner, Schönbuch 7, 3243 St.Leonhard/Forst120. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Ritzengrub III, z. Hd. des JagdleitersHerrn Johann Schellenbacher, Schweining 6, 3243 St. Leonhard/Forst121. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft St.Leonhard, z. Hd. des JagdleitersHerrn Josef Königsberger, Hauptplatz 22, 3243 St. Leonhard/ Forst122. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Nöchling, z. Hd. des JagdleitersHerrn Franz Frühauf, Artneramt 8, 3691 Noechling123. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft St.Oswald, z. Hd. des Jagdleiters HerrnHinterdorfer Karl, Stiegeramt 1, 3684 St.Oswald124. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Mollendorf-Jasenegg, z. Hd. des JagdleitersHerrn Kurt Brunner, Hain 28, 3644 Emmersdorf125. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Seiterndorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Johann Wagner, Seiterndorf 38, 3653 Weiten, NÖ126. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Eitental - Mörenz, z. Hd. des JagdleitersHerrn Johann Habegger, Eitental 6, 3653 Weiten127. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Tottendorf, z. Hd. des JagdleitersHerrn Helmut Wess, Ackerlgasse 5, 2103 Langenzersdorf128. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Weiten, z. Hd. des JagdleitersHerrn Franz Ofner, Krankenhausstrasse 5, 3390 Melk129. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Gerolding, z. Hd. des Jagdleiters HerrnDiernegger Guenter, Kochholz 12, 3642 Aggsbach130. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Wolfstein, z. Hd. des JagdleitersHerrn Johann Kitzwögerer, Wolfstein 16, 3642 Aggsbach Dorf131. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft <strong>Ybbs</strong>-Göttsbach, z. Hd. des Jagdleiters HerrnBrachinger Franz, Theinstettner Str. 30, 3370 <strong>Ybbs</strong>132. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft <strong>Ybbs</strong>-Donaudorf, z. Hd. des Jagdleiters Herrn AntonGlöckl, Bergingstrasse 10, 3370 <strong>Ybbs</strong>133. Frau Anita Hohenberg, Pächter der Genossenschaftsjagd Artstetten, 3661Artstetten 1134. Herrn Walter Rössl, Pächter der Genossenschaftsjagd Pöbring-Dölla, Blumenstr.12, 3652 Leiben135. Herrn Franz Malaschofsky, Pächter der Genossenschaftsjagd Klein Pöchlarn,Krummnußbaum 10, 3671 Marbach136. Herrn Dr. Othmar Zechner, Pächter der Genossenschaftsjagd Lehen, Leyerg. 9,1180 Wien XVIII137. Herrn Franz Gerstl, Pächter der Genossenschaftsjagd Schwarzau-Oberndorf, Nr. 9,3661 Artstetten138. Herrn Johann Gruber, Pächter der Genossenschaftsjagd Weitenegg, Weitenegg 10,3652 Leiben139. Herrn Franz Bracher, Pächter der Genossenschaftsjagd Neuhofen, Neuhofen 19,3382 Loosdorf140. Herrn Josef Schmid, Pächter der Genossenschaftsjagd Oberthalheim, Nr. 23, 3672Maria Taferl141. Herrn Gerhard Geissler, Pächter der Genossenschaftsjagd Kollnitz, Wintergasse 1,3250 Wieselburg


- 12 -142. Herrn Friedrich Hausner, Pächter der Genossenschaftsjagd Marbach, Steinbach64, 3671 Marbach An Der Donau143. Herrn Franz Eilnberger, Pächter der Genossenschaftsjagd Reitern, Maria Taferl 20,3672 Maria Taferl144. Herrn Franz Eilnberger, Pächter der Genossenschaftsjagd Unter-Thalheim, 3672Maria Taferl <strong>2014</strong>5. Herrn Friedrich Pöhacker, Pächter der Genossenschaftsjagd Groß Priel, Gr. Priel 2,3390 Melk146. Herrn Alois Lagler, Pächter der Genossenschaftsjagd Kollapriel, Höllweg 9, 2011Sierndorf, Bez. Korneuburg147. Herrn Ing. Franz Schwameis, Pächter der Genossenschaftsjagd Schrattenbruck,Schrattenbruck 6, 3390 Melk148. Herrn Hermann Blauensteiner, Pächter der Genossenschaftsjagd Winden, Winden7, 3390 Melk149. An den Hegeringleiter des Hegering Neumarkt Herrn Johann Pichlmayer, Pächterder Genossenschaftsjagd Blindenmarkt, Landstrasse 62, 3372 Blindenmarkt150. Herrn Anton Honauer, Pächter der Genossenschaftsjagd Kemmelbach,Wolfsbergstr. 15, 3373 Kemmelbach151. Herrn Johann Leitner, Pächter der Genossenschaftsjagd Gottsdorf, Rosenbichl 10,3680 Persenbeug152. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Hofamt Priel, z. Hd. des Jagdleiters Herrn AloisMittmasser, Mühlbergweg 2, 3680 Persenbeug153. An den Hegeringleiter des Hegering Petzenkirchen Herrn Ing. Anton Fitzthum,Pächter der Genossenschaftsjagd Gumprechtsberg, Annatsberg 5, 3252Petzenkirchen154. Herrn Erich Mayrhofer, Pächter der Genossenschaftsjagd Petzenkirchen,<strong>Ybbs</strong>erstr. 3, 3252 Petzenkirchen155. An den Hegeringleiter des Hegering Pöchlarn Herrn Johann Handl, Buchfeldstraße2, 3393 Zelking156. Herrn Anton Eder, Pächter der Genossenschaftsjagd Bruck/Ostrong, Landstetten4, 3650 Pöggstall157. Herrn Herbert Sterkl, Pächter der Genossenschaftsjagd Grabenegg, Brunnwiesen13, 3244 Ruprechtshofen158. Herrn Franz Lasselsberger, Pächter der Genossenschaftsjagd Ritzengrub II,Schweining 2, 3243 St. Leonhard/F.159. Herrn Robert Wurzer, Pächter der Genossenschaftsjagd Ruprechtshofen, Hub 1,3244 Ruprechtshofen160. An <strong>die</strong> Jagdgesellschaft Filsendorf, z. Hd. des Jagdleiters Herrn Anton Derfler,Obereichen 5, 3374 Säusenstein161. Herrn Herbert Haas, Pächter der Genossenschaftsjagd Gansbach, Himberg 41,3122 Gansbach162. Dipl.-Ing. Gernot Kuran, Bezirkshauptmannschaft Scheibbs163. Präsident des NÖ Landtages Ing. Johann Penz, Landtagspräsident164. alle Eigenjagdberechtigten, des Verwaltungsbezirkes Melk165. Polizeiinspektion Klein Pöchlarn, 3660 Klein Pöchlarn166. Polizeiinspektion Loosdorf, 3382 Loosdorf167. Polizeiinspektion Mank, 3240 Mank168. Polizeiinspektion Melk, 3390 Melk169. Polizeiinspektion Neumarkt, 3371 Neumarkt170. Polizeiinspektion Persenbeug, 3680 Persenbeug171. Polizeiinspektion Pöchlarn, 3380 Pöchlarn


- 13 -172. Polizeiinspektion Pöggstall, 3650 Pöggstall173. Polizeiinspektion St. Leonhard, 3243 St. Leonhard/Forst174. Polizeiinspektion <strong>Ybbs</strong>, 3370 <strong>Ybbs</strong>175. Bezirkspolizeikommando Melk, Spielbergerstraße 17, 3390 MelkFür den BezirkshauptmannMag. H a g e lDieses Schriftstück wurde amtssigniert.Hinweise finden Sie unter:www.noe.gv.at/amtssignatur

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