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Altenpfleger/AltenpflegerinAn qualitätssichernden MaßnahmenBerufsfachschule in der Altenpflege mitwirken Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 31 Rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherungin der AltenhilfeZeitrichtwert: 10 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungender Qualitätssicherung in der Altenhilfe. Sie setzen sich unter Bezugnahme aufdas Pflegequalitätssicherungsgesetz mit den unterschiedlichen Anforderungen an ambulanteund stationäre Einrichtungen der Altenhilfe auseinander.Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG)Pflegeprüfverordnung/QualitätsprüfungSozialgesetzbuchHeimgesetzLeistungs- und Qualitätsvereinbarung(LQV), Leistungsqualitätsnachweis (LQN),z. B. durch Zertifizierung, Qualitätsprüfungdes Medizinischen Dienstes derKrankenkassenSGB V und SGB XIz. B. Qualitätsgrundsätze, Rahmenverträgez. B. Personalanforderungenvgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"2 Beim Qualitätsmanagement der EinrichtungmitwirkenZeitrichtwert: 20 (15) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung der Qualitätssicherung in denArbeitsbereichen der Altenhilfe bewusst. Sie kennen ausgewählte Instrumente derQualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung. Die Schülerinnen undSchüler planen und gestalten ihre eigene berufliche Tätigkeit sinnvoll und erarbeitenStandards für eine ganzheitliche Pflege und Betreuung von alten Menschen.Notwendigkeit und Bedeutung einesQualitätsmanagementsystems in derAltenhilfevgl. Lehrpläne "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen", "Institutionelleund rechtliche Rahmenbedingungenbeim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"und "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"Qualitätsmanagement in der Altenhilfevgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"- Organisationsentwicklung Qualitätspolitik, Pflegeleitbild____________________________________________________________________________________91

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