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Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule____________________________________________________________________________________StundentafelUnterrichtsfächer und PraktikaPflichtfächer 760(320) 1Ausbildungsstunden in denKlassenstufen1 2 3720(360) 1660(300) 1Gesamtausbildungsstunden2140(980) 1Allgemeiner Bereich 100 80 60 240Deutsch 40 40 40 120Englisch 20 20 40Religion/Ethik 40 20 20 80Fachlicher BereichAlte Menschen personen- und situationsbezogenpflegenBei der medizinischen Diagnostik undTherapie mitwirkenAlte Menschen bei der Lebensraum- undLebenszeitgestaltung unterstützen 2Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozessesanwenden 3Lebenswelten und soziale Netzwerkealter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigenInstitutionelle und rechtliche Rahmenbedingungenbeim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen660(320)640(360)600(300)1900(980)280 (120) 220 (80) 220 (60) 720 (260)60 (60) 100 (100) 40 (40) 200 (200)60 (40) 60 (40) 60 (40) 180 (120)80 (20) 80 (60) 40 (40) 200 (120)20 60 (20) 40 (20) 120 (40)40 40 40 120Berufliches Selbstverständnis entwickeln 20 20 20 60Lernen lernen 40 (20) - - 40 (20)Anleiten, beraten und Gespräche führen 40 (40) 40 (40) - 80 (80)Mit Krisen und schwierigen sozialen SituationenumgehenAn qualitätssichernden Maßnahmen inder Altenpflege mitwirkenDie eigene Gesundheit erhalten undfördern- - 80 (60) 80 (60)- - 40 (20) 40 (20)20 (20) 20 (20) 20 (20) 60 (60)Wahlpflichtfächer 4 40 (40) 60 (60) 100 (100) 200 (200)Praktische Ausbildung 800 800 900 25001 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.2 Der Bereich "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" bündelt die in derAltenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Alte Menschen bei der WohnraumundWohnumfeldgestaltung unterstützen" und "Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisiertenAktivitäten unterstützen".3 Der Bereich "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" bündelt die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Theoretische Grundlagen in das altenpflegerischeHandeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren".4 Aus dem Wahlpflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer zur fachlichen Vertiefunganzubieten.____________________________________________________________________________________8

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