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11.07.2015 Aufrufe

Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenKlassenstufen 1 bis 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen HandelnberücksichtigenKurzcharakteristikDer Bereich "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen" vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Überblicküber Träger und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie allgemeineund berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen. Die Schülerinnen und Schülerwerden befähigt, ihre Kenntnisse für ihre altenpflegerische Tätigkeit und ihre eigenePerson zu nutzen und Sicherheit in ihrem beruflichen Handeln zu gewinnen.Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in Strukturen und Arbeitsweisenvon Trägern, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens, vergleichenund diskutieren diese. Dabei beziehen sie ihre Erfahrungen aus der praktischenAusbildung ein. Sie erkennen die Bedeutung der gesellschaftlichen Integration alterMenschen und der notwendigen Zusammenarbeit der Einrichtungen des GesundheitsundSozialwesens.Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Kosten für die Pflege einund berücksichtigen ökonomische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln. Sie kennenwesentliche Kriterien, die bei der personellen und zeitlichen Organisation altenpflegerischerArbeit zu beachten sind.Anhand von Fallbeispielen setzen sie sich mit Gesetzestexten auseinander und könnendabei ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufzeigen. Sie sind in der Lage, ihrWissen zu rechtlichen Sachverhalten fachübergreifend anzuwenden.Die Schülerinnen und Schüler werden sich ihrer Verantwortung in der beratendenFunktion gegenüber den alten Menschen und deren Angehörigen bewusst. Sie verfügenüber Sachkompetenz, ihre Klienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen,Vorschläge zu unterbreiten und gemeinsam mit ihnen aus der Vielfalt der gesetzlichenBestimmungen eine Auswahl zu treffen.Die Vermittlung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit denBereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Lebensweltenund soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"zu realisieren.____________________________________________________________________________________66

Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 11 Institutionelle und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungendes altenpflegerischen HandelnsZeitrichtwerte: 40 Ustd.30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.Klassenstufe 2Zeitrichtwerte: 40 Ustd.2 Ausgewählte allgemeine gesetzliche Bestimmungen 30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 40 Ustd.3 Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen 30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.____________________________________________________________________________________67

Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenKlassenstufen 1 bis 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen HandelnberücksichtigenKurzcharakteristikDer Bereich "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen" vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Überblicküber Träger und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie allgemeineund berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen. Die Schülerinnen und Schülerwerden befähigt, ihre Kenntnisse für ihre altenpflegerische Tätigkeit und ihre eigenePerson zu nutzen und Sicherheit in ihrem beruflichen Handeln zu gewinnen.Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in Strukturen und Arbeitsweisenvon Trägern, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens, vergleichenund diskutieren diese. Dabei beziehen sie ihre Erfahrungen aus der praktischenAusbildung ein. Sie erkennen die Bedeutung der gesellschaftlichen Integration alterMenschen und der notwendigen Zusammenarbeit der Einrichtungen des GesundheitsundSozialwesens.Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Kosten für die Pflege einund berücksichtigen ökonomische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln. Sie kennenwesentliche Kriterien, die bei der personellen und zeitlichen Organisation altenpflegerischerArbeit zu beachten sind.Anhand von Fallbeispielen setzen sie sich mit Gesetzestexten auseinander und könnendabei ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufzeigen. Sie sind in der Lage, ihrWissen zu rechtlichen Sachverhalten fachübergreifend anzuwenden.Die Schülerinnen und Schüler werden sich ihrer Verantwortung in der beratendenFunktion gegenüber den alten Menschen und deren Angehörigen bewusst. Sie verfügenüber Sachkompetenz, ihre Klienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen,Vorschläge zu unterbreiten und gemeinsam mit ihnen aus der Vielfalt der gesetzlichenBestimmungen eine Auswahl zu treffen.Die Vermittlung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit denBereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Lebensweltenund soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"zu realisieren.____________________________________________________________________________________66

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