Download pdf
Download pdf Download pdf
Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenKlassenstufen 1 bis 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen HandelnberücksichtigenKurzcharakteristikDer Bereich "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen" vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Überblicküber Träger und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie allgemeineund berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen. Die Schülerinnen und Schülerwerden befähigt, ihre Kenntnisse für ihre altenpflegerische Tätigkeit und ihre eigenePerson zu nutzen und Sicherheit in ihrem beruflichen Handeln zu gewinnen.Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in Strukturen und Arbeitsweisenvon Trägern, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens, vergleichenund diskutieren diese. Dabei beziehen sie ihre Erfahrungen aus der praktischenAusbildung ein. Sie erkennen die Bedeutung der gesellschaftlichen Integration alterMenschen und der notwendigen Zusammenarbeit der Einrichtungen des GesundheitsundSozialwesens.Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Kosten für die Pflege einund berücksichtigen ökonomische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln. Sie kennenwesentliche Kriterien, die bei der personellen und zeitlichen Organisation altenpflegerischerArbeit zu beachten sind.Anhand von Fallbeispielen setzen sie sich mit Gesetzestexten auseinander und könnendabei ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufzeigen. Sie sind in der Lage, ihrWissen zu rechtlichen Sachverhalten fachübergreifend anzuwenden.Die Schülerinnen und Schüler werden sich ihrer Verantwortung in der beratendenFunktion gegenüber den alten Menschen und deren Angehörigen bewusst. Sie verfügenüber Sachkompetenz, ihre Klienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen,Vorschläge zu unterbreiten und gemeinsam mit ihnen aus der Vielfalt der gesetzlichenBestimmungen eine Auswahl zu treffen.Die Vermittlung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit denBereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Lebensweltenund soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"zu realisieren.____________________________________________________________________________________66
Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 11 Institutionelle und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungendes altenpflegerischen HandelnsZeitrichtwerte: 40 Ustd.30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.Klassenstufe 2Zeitrichtwerte: 40 Ustd.2 Ausgewählte allgemeine gesetzliche Bestimmungen 30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 40 Ustd.3 Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen 30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.____________________________________________________________________________________67
- Seite 16 und 17: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 18 und 19: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 20 und 21: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 22 und 23: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 24 und 25: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 26 und 27: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 28 und 29: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 30 und 31: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 32 und 33: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 34 und 35: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 36 und 37: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 38 und 39: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 40 und 41: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 42 und 43: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 44 und 45: Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Men
- Seite 46 und 47: Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Men
- Seite 48 und 49: Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Men
- Seite 50 und 51: Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Men
- Seite 52 und 53: Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Men
- Seite 54 und 55: Altenpfleger/Altenpflegerin________
- Seite 56 und 57: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 58 und 59: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 60 und 61: Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswe
- Seite 62 und 63: Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswe
- Seite 64 und 65: Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswe
- Seite 68 und 69: Altenpfleger/AltenpflegerinInstitut
- Seite 70 und 71: Altenpfleger/AltenpflegerinInstitut
- Seite 72 und 73: Altenpfleger/AltenpflegerinInstitut
- Seite 74 und 75: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 76 und 77: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 78 und 79: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 80 und 81: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 82 und 83: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 84 und 85: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 86 und 87: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 88 und 89: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 90 und 91: Altenpfleger/AltenpflegerinAn quali
- Seite 92 und 93: Altenpfleger/AltenpflegerinAn quali
- Seite 94 und 95: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 96 und 97: Altenpfleger/AltenpflegerinKlassens
- Seite 98: Die für den Unterricht an berufsbi
Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenKlassenstufen 1 bis 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen HandelnberücksichtigenKurzcharakteristikDer Bereich "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen" vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Überblicküber Träger und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie allgemeineund berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen. Die Schülerinnen und Schülerwerden befähigt, ihre Kenntnisse für ihre altenpflegerische Tätigkeit und ihre eigenePerson zu nutzen und Sicherheit in ihrem beruflichen Handeln zu gewinnen.Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in Strukturen und Arbeitsweisenvon Trägern, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens, vergleichenund diskutieren diese. Dabei beziehen sie ihre Erfahrungen aus der praktischenAusbildung ein. Sie erkennen die Bedeutung der gesellschaftlichen Integration alterMenschen und der notwendigen Zusammenarbeit der Einrichtungen des GesundheitsundSozialwesens.Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Kosten für die Pflege einund berücksichtigen ökonomische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln. Sie kennenwesentliche Kriterien, die bei der personellen und zeitlichen Organisation altenpflegerischerArbeit zu beachten sind.Anhand von Fallbeispielen setzen sie sich mit Gesetzestexten auseinander und könnendabei ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufzeigen. Sie sind in der Lage, ihrWissen zu rechtlichen Sachverhalten fachübergreifend anzuwenden.Die Schülerinnen und Schüler werden sich ihrer Verantwortung in der beratendenFunktion gegenüber den alten Menschen und deren Angehörigen bewusst. Sie verfügenüber Sachkompetenz, ihre Klienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen,Vorschläge zu unterbreiten und gemeinsam mit ihnen aus der Vielfalt der gesetzlichenBestimmungen eine Auswahl zu treffen.Die Vermittlung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit denBereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Lebensweltenund soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"zu realisieren.____________________________________________________________________________________66