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11.07.2015 Aufrufe

Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Kurzcharakteristik des BildungsgangesAltenpfleger/Altenpflegerinnen sind in eigener Kompetenz für die umfassende, gezielteund geplante Pflege und Betreuung alter Menschen in stationären, teilstationären undambulanten Einrichtungen der Altenhilfe verantwortlich. Sie stehen für die Wahrung derWürde, der Rechte und des Wohlbefindens der alten Menschen ein und geben ihneneine umfassende Unterstützung bei ihrer Lebensgestaltung einschließlich der Sterbebegleitung.Dabei arbeiten sie eng mit den Angehörigen sowie anderen in der Altenhilfetätigen Personen zusammen und erledigen altenpflegespezifische Verwaltungsarbeiten.Im Rahmen ihrer Kompetenzen üben Altenpfleger/Altenpflegerinnen eigenverantwortlichfolgende Tätigkeiten aus:- Ermitteln des Pflegebedarfs- Gestalten des Pflegeprozesses entsprechend pflegewissenschaftlicher Erkenntnisseund unter Beachtung qualitätssichernder Maßnahmen- Mitwirken bei der Behandlung kranker alter Menschen sowie bei geriatrischen undgerontopsychiatrischen Rehabilitationskonzepten- Unterstützen alter Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung undFördern sozialer Kontakte- Beraten und Betreuen alter Menschen und deren Angehörigen in ihren persönlichenund sozialen Angelegenheiten- Begleiten Sterbender- Anleiten, Beraten und Unterstützen von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sindDas Anliegen der Ausbildung besteht darin, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeitenzu vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlichder Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.Die Schülerinnen und Schüler erwerben aufgaben- und persönlichkeitsbezogen sozialpädagogischeund pflegerische Kompetenzen. Schwerpunkt bildet die Gesamtsituationder alten Menschen mit ihren sozialen, psychischen und physischen Problemen. DieSchülerinnen und Schüler entwickeln eine ganzheitliche Sichtweise für die alten Menschenund können diese bei ihrer Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe umsetzen.Sie sind in der Lage, unter Berücksichtigung der individuellen Biografie und Bedürfnisse,die Betreuung und Begleitung einschließlich der Beratung der ihnen anvertrautenPersonen zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.Neben umfassendem berufsspezifischen Wissen sind eine hohe personale Kompetenzsowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit charakteristischfür diesen Beruf. Daher ist neben der Vermittlung von fachlichem Wissen die weitereAusprägung und Festigung humanistischer Persönlichkeitsmerkmale wie menschlicheZuwendung und Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft alsdurchgängiges Prinzip schulischer und praktischer Ausbildung zu gewährleisten.____________________________________________________________________________________6

Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Die Anforderungen an das Tätigkeitsprofil des Altenpflegers/der Altenpflegerin sind engan pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gebunden und unterliegen damiteinem ständigen Wandel. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnenund Schüler zu einem lebenslangen und selbstständigen Lernen befähigt werden. Siesetzen sich aktiv mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess auseinanderund entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- undWeiterbildung.Die Strukturierung der Ausbildung im berufsbezogenen Bereich setzt das didaktischePrinzip der Handlungsorientierung um, Lehr- und Lernprozesse richten sich an beruflichrelevanten Handlungen aus.Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischerFähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln.Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu theoriegeleitetem Handeln in der Praxisbefähigt werden. Durch eine sinnvolle Vernetzung pflegerisch orientierter Komponentenmit sozialpädagogischen Betreuungsaspekten sind sie in der Lage, komplexeAufgabenstellungen situationsbezogen zu bewältigen.Handlungsorientierter Unterricht erfordert von den Lernenden das komplexe Erfassender beruflichen Wirklichkeit. Das Nachvollziehen, Einschätzen und Bewerten von Handlungensteht im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, selbstständigArbeitsabläufe zu verinnerlichen, zu planen, durchzuführen, Kompromisse zufinden und dabei eigene Erfahrungen und Wertschätzungen einzubringen.Um die Komplexität der beruflichen Aufgaben zu erfassen, ist vernetztes und integrativesArbeiten generelles Unterrichtsprinzip. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass erdie Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der praktischen Ausbildung aufgreiftund die Anforderungen der beruflichen Praxis widerspiegelt.Der Bildungsgang ist in einen allgemeinen Bereich, einen fachlichen Bereich und einepraktische Ausbildung strukturiert, wobei letztere in Einrichtungen der ambulanten undstationären Altenhilfe erfolgt. Die Inhalte der Lehrpläne des allgemeinen Bereiches sindentsprechend der gesetzten Schwerpunkte berufsspezifisch zu modifizieren. DerWahlpflichtbereich ist zur Vertiefung und Erweiterung soziotherapeutischer und pflegerischerFähigkeiten und Fertigkeiten zu nutzen, in dem thematische Schwerpunkte, wiez. B.- Techniken des künstlerisch-kreativen Bereiches,- Umsetzung spezifischer Pflegekonzepte und Pflegetechniken,- Kommunikative Techniken,- Entspannungstechniken und- hauswirtschaftliche Tätigkeitenangeboten werden.In den Einzellehrplänen weisen die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten den Anteildes fachpraktischen Unterrichtes aus.In der Anlage sind Empfehlungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung aufgeführt.____________________________________________________________________________________7

Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Kurzcharakteristik des BildungsgangesAltenpfleger/Altenpflegerinnen sind in eigener Kompetenz für die umfassende, gezielteund geplante Pflege und Betreuung alter Menschen in stationären, teilstationären undambulanten Einrichtungen der Altenhilfe verantwortlich. Sie stehen für die Wahrung derWürde, der Rechte und des Wohlbefindens der alten Menschen ein und geben ihneneine umfassende Unterstützung bei ihrer Lebensgestaltung einschließlich der Sterbebegleitung.Dabei arbeiten sie eng mit den Angehörigen sowie anderen in der Altenhilfetätigen Personen zusammen und erledigen altenpflegespezifische Verwaltungsarbeiten.Im Rahmen ihrer Kompetenzen üben Altenpfleger/Altenpflegerinnen eigenverantwortlichfolgende Tätigkeiten aus:- Ermitteln des Pflegebedarfs- Gestalten des Pflegeprozesses entsprechend pflegewissenschaftlicher Erkenntnisseund unter Beachtung qualitätssichernder Maßnahmen- Mitwirken bei der Behandlung kranker alter Menschen sowie bei geriatrischen undgerontopsychiatrischen Rehabilitationskonzepten- Unterstützen alter Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung undFördern sozialer Kontakte- Beraten und Betreuen alter Menschen und deren Angehörigen in ihren persönlichenund sozialen Angelegenheiten- Begleiten Sterbender- Anleiten, Beraten und Unterstützen von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sindDas Anliegen der Ausbildung besteht darin, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeitenzu vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlichder Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.Die Schülerinnen und Schüler erwerben aufgaben- und persönlichkeitsbezogen sozialpädagogischeund pflegerische Kompetenzen. Schwerpunkt bildet die Gesamtsituationder alten Menschen mit ihren sozialen, psychischen und physischen Problemen. DieSchülerinnen und Schüler entwickeln eine ganzheitliche Sichtweise für die alten Menschenund können diese bei ihrer Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe umsetzen.Sie sind in der Lage, unter Berücksichtigung der individuellen Biografie und Bedürfnisse,die Betreuung und Begleitung einschließlich der Beratung der ihnen anvertrautenPersonen zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.Neben umfassendem berufsspezifischen Wissen sind eine hohe personale Kompetenzsowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit charakteristischfür diesen Beruf. Daher ist neben der Vermittlung von fachlichem Wissen die weitereAusprägung und Festigung humanistischer Persönlichkeitsmerkmale wie menschlicheZuwendung und Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft alsdurchgängiges Prinzip schulischer und praktischer Ausbildung zu gewährleisten.____________________________________________________________________________________6

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