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Der Lehrplan ist ab 1. August 2003 bis zu seiner endgültigen Inkraftsetzung zurErprobung freigegeben.I m p r e s s u mDer Lehrplan basiert auf dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz- AltPflG) vom 17. November 2000 (BGBl. I S. 1513), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungfür den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) vom 26. November 2002 (BGBl. IS. 4418) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und desSächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Berufsfachschuleim Freistaat Sachsen vom 11. August 1999, zuletzt geändert durch Verordnungvom 9. August 2002.Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.Die Grobkonzeption wurde unter Leitung desSächsischen Staatsinstituts für Bildung und SchulentwicklungComenius-InstitutDresdner Straße 78 c01445 Radebeulwww.comenius-institut.deunter Mitwirkung vonEvelyn Frenzel Aue Sieglinde Müller DresdenAdelheid Hummitzsch Leipzig Manon Schurz (Beraterin) DresdenSabine Jackisch Görlitz Christine Spilka GroßenhainRamona Lauterbach (Beraterin) Döbeln Rena Umlauf ChemnitzAndrea Leidler (Beraterin)erarbeitet.BautzenHERAUSGEBERSächsisches Staatsministerium für KultusCarolaplatz 101097 Dresdenwww.sachsen-macht-schule.deHERSTELLUNG UND VERTRIEBStoba Druck GmbHAm Mart 1601561 Lampertswaldewww.stoba-druck.deStoba-Druck@t-online.deBest.-Nr.: 03/L 3 02 002Der Lehrplan wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.


Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________InhaltsverzeichnisSeiteVorbemerkungen 5Kurzcharakteristik des Bildungsganges 6Stundentafel 8Aufbau und Verbindlichkeit der Einzellehrpläne 9Einzellehrpläne 10Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 10Kurzcharakteristik 10Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 11Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken 38Kurzcharakteristik 38Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 38Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen 44Kurzcharakteristik 44Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 44Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden 53Kurzcharakteristik 53Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 53Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen 60Kurzcharakteristik 60Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 60Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen 66Kurzcharakteristik 66Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 67Berufliches Selbstverständnis entwickeln 74Kurzcharakteristik 74Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 74Lernen lernen 78Kurzcharakteristik 78Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 78Anleiten, beraten und Gespräche führen 81Kurzcharakteristik 81Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 81____________________________________________________________________________________3


Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen 86Kurzcharakteristik 86Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 86An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken 90Kurzcharakteristik 90Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 90Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 93Kurzcharakteristik 93Übersicht über die Lehrplaneinheiten und Zeitrichtwerte 93____________________________________________________________________________________4


Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________VorbemerkungenDie Verfassung des Freistaates Sachsen fordert in Artikel 101 für das gesamte Bildungswesen:"(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Friedenund zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein,zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung desAnderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischerHaltung zu erziehen."Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen legt in § 1 fest:"(1) Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Rechteines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechendeErziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage.(2) Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaftbeitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie Kenntnisse, Fähigkeitenund Werthaltungen vermittelt, um so die Erziehungs- und Bildungsziele zu erreichenund Freude am Lernen zu wecken. Das Grundgesetz für die BundesrepublikDeutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen bilden hierfür die Grundlage."Für die Berufsfachschule gilt § 9 des Schulgesetzes:"(1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführtoder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.In der Berufsfachschule können die Schüler auch schulische Abschlüsse erwerben,die sie befähigen, ihren Bildungsweg in der Sekundarstufe II fortzusetzen."Neben diesen landesspezifischen gesetzlichen Grundlagen sind die in der "Rahmenvereinbarungüber die Berufsfachschulen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom28.2.1997) festgeschriebenen Ziele umzusetzen.____________________________________________________________________________________5


Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Kurzcharakteristik des BildungsgangesAltenpfleger/Altenpflegerinnen sind in eigener Kompetenz für die umfassende, gezielteund geplante Pflege und Betreuung alter Menschen in stationären, teilstationären undambulanten Einrichtungen der Altenhilfe verantwortlich. Sie stehen für die Wahrung derWürde, der Rechte und des Wohlbefindens der alten Menschen ein und geben ihneneine umfassende Unterstützung bei ihrer Lebensgestaltung einschließlich der Sterbebegleitung.Dabei arbeiten sie eng mit den Angehörigen sowie anderen in der Altenhilfetätigen Personen zusammen und erledigen altenpflegespezifische Verwaltungsarbeiten.Im Rahmen ihrer Kompetenzen üben Altenpfleger/Altenpflegerinnen eigenverantwortlichfolgende Tätigkeiten aus:- Ermitteln des Pflegebedarfs- Gestalten des Pflegeprozesses entsprechend pflegewissenschaftlicher Erkenntnisseund unter Beachtung qualitätssichernder Maßnahmen- Mitwirken bei der Behandlung kranker alter Menschen sowie bei geriatrischen undgerontopsychiatrischen Rehabilitationskonzepten- Unterstützen alter Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung undFördern sozialer Kontakte- Beraten und Betreuen alter Menschen und deren Angehörigen in ihren persönlichenund sozialen Angelegenheiten- Begleiten Sterbender- Anleiten, Beraten und Unterstützen von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sindDas Anliegen der Ausbildung besteht darin, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeitenzu vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlichder Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.Die Schülerinnen und Schüler erwerben aufgaben- und persönlichkeitsbezogen sozialpädagogischeund pflegerische Kompetenzen. Schwerpunkt bildet die Gesamtsituationder alten Menschen mit ihren sozialen, psychischen und physischen Problemen. DieSchülerinnen und Schüler entwickeln eine ganzheitliche Sichtweise für die alten Menschenund können diese bei ihrer Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe umsetzen.Sie sind in der Lage, unter Berücksichtigung der individuellen Biografie und Bedürfnisse,die Betreuung und Begleitung einschließlich der Beratung der ihnen anvertrautenPersonen zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.Neben umfassendem berufsspezifischen Wissen sind eine hohe personale Kompetenzsowie eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit charakteristischfür diesen Beruf. Daher ist neben der Vermittlung von fachlichem Wissen die weitereAusprägung und Festigung humanistischer Persönlichkeitsmerkmale wie menschlicheZuwendung und Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft alsdurchgängiges Prinzip schulischer und praktischer Ausbildung zu gewährleisten.____________________________________________________________________________________6


Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Die Anforderungen an das Tätigkeitsprofil des Altenpflegers/der Altenpflegerin sind engan pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gebunden und unterliegen damiteinem ständigen Wandel. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnenund Schüler zu einem lebenslangen und selbstständigen Lernen befähigt werden. Siesetzen sich aktiv mit den sich ändernden Anforderungen im Arbeitsprozess auseinanderund entwickeln die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenen beruflichen Fort- undWeiterbildung.Die Strukturierung der Ausbildung im berufsbezogenen Bereich setzt das didaktischePrinzip der Handlungsorientierung um, Lehr- und Lernprozesse richten sich an beruflichrelevanten Handlungen aus.Theoretisches Wissen ist in engem Zusammenhang mit der Herausbildung praktischerFähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln.Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu theoriegeleitetem Handeln in der Praxisbefähigt werden. Durch eine sinnvolle Vernetzung pflegerisch orientierter Komponentenmit sozialpädagogischen Betreuungsaspekten sind sie in der Lage, komplexeAufgabenstellungen situationsbezogen zu bewältigen.Handlungsorientierter Unterricht erfordert von den Lernenden das komplexe Erfassender beruflichen Wirklichkeit. Das Nachvollziehen, Einschätzen und Bewerten von Handlungensteht im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, selbstständigArbeitsabläufe zu verinnerlichen, zu planen, durchzuführen, Kompromisse zufinden und dabei eigene Erfahrungen und Wertschätzungen einzubringen.Um die Komplexität der beruflichen Aufgaben zu erfassen, ist vernetztes und integrativesArbeiten generelles Unterrichtsprinzip. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass erdie Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der praktischen Ausbildung aufgreiftund die Anforderungen der beruflichen Praxis widerspiegelt.Der Bildungsgang ist in einen allgemeinen Bereich, einen fachlichen Bereich und einepraktische Ausbildung strukturiert, wobei letztere in Einrichtungen der ambulanten undstationären Altenhilfe erfolgt. Die Inhalte der Lehrpläne des allgemeinen Bereiches sindentsprechend der gesetzten Schwerpunkte berufsspezifisch zu modifizieren. DerWahlpflichtbereich ist zur Vertiefung und Erweiterung soziotherapeutischer und pflegerischerFähigkeiten und Fertigkeiten zu nutzen, in dem thematische Schwerpunkte, wiez. B.- Techniken des künstlerisch-kreativen Bereiches,- Umsetzung spezifischer Pflegekonzepte und Pflegetechniken,- Kommunikative Techniken,- Entspannungstechniken und- hauswirtschaftliche Tätigkeitenangeboten werden.In den Einzellehrplänen weisen die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten den Anteildes fachpraktischen Unterrichtes aus.In der Anlage sind Empfehlungen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung aufgeführt.____________________________________________________________________________________7


Klassenstufen 1 bis 3 Altenpfleger/Altenpflegerin Berufsfachschule____________________________________________________________________________________StundentafelUnterrichtsfächer und PraktikaPflichtfächer 760(320) 1Ausbildungsstunden in denKlassenstufen1 2 3720(360) 1660(300) 1Gesamtausbildungsstunden2140(980) 1Allgemeiner Bereich 100 80 60 240Deutsch 40 40 40 120Englisch 20 20 40Religion/Ethik 40 20 20 80Fachlicher BereichAlte Menschen personen- und situationsbezogenpflegenBei der medizinischen Diagnostik undTherapie mitwirkenAlte Menschen bei der Lebensraum- undLebenszeitgestaltung unterstützen 2Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozessesanwenden 3Lebenswelten und soziale Netzwerkealter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigenInstitutionelle und rechtliche Rahmenbedingungenbeim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen660(320)640(360)600(300)1900(980)280 (120) 220 (80) 220 (60) 720 (260)60 (60) 100 (100) 40 (40) 200 (200)60 (40) 60 (40) 60 (40) 180 (120)80 (20) 80 (60) 40 (40) 200 (120)20 60 (20) 40 (20) 120 (40)40 40 40 120Berufliches Selbstverständnis entwickeln 20 20 20 60Lernen lernen 40 (20) - - 40 (20)Anleiten, beraten und Gespräche führen 40 (40) 40 (40) - 80 (80)Mit Krisen und schwierigen sozialen SituationenumgehenAn qualitätssichernden Maßnahmen inder Altenpflege mitwirkenDie eigene Gesundheit erhalten undfördern- - 80 (60) 80 (60)- - 40 (20) 40 (20)20 (20) 20 (20) 20 (20) 60 (60)Wahlpflichtfächer 4 40 (40) 60 (60) 100 (100) 200 (200)Praktische Ausbildung 800 800 900 25001 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.2 Der Bereich "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen" bündelt die in derAltenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Alte Menschen bei der WohnraumundWohnumfeldgestaltung unterstützen" und "Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisiertenAktivitäten unterstützen".3 Der Bereich "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" bündelt die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "Theoretische Grundlagen in das altenpflegerischeHandeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren".4 Aus dem Wahlpflichtfachbereich sind von der Schule mindestens zwei Wahlpflichtfächer zur fachlichen Vertiefunganzubieten.____________________________________________________________________________________8


Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Aufbau und Verbindlichkeit der EinzellehrpläneJeder Einzellehrplan enthält eine Kurzcharakteristik sowie eine Darstellung der Lehrplaneinheiten(LPE) mit Zeitrichtwerten in Unterrichtsstunden (Ustd.), Zielen, Inhaltenund Hinweisen zum Unterricht.Die Ziele bilden die entscheidende Grundlage für die didaktisch begründete Gestaltungdes Lehrens und Lernens an den berufsbildenden Schulen. Sie geben verbindlicheOrientierungen über die Qualität der Leistungs- und Verhaltensentwicklung der Schülerinnenund Schüler und sind damit eine wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortlicheVorbereitung des Unterrichts durch die Lehrkräfte.Es werden drei wesentliche Dimensionen von Zielen berücksichtigt:- Kenntnisse (Wissen)- Fähigkeiten und Fertigkeiten (intellektuelles und praktisches Können)- Verhaltensdispositionen und Wertorientierungen (Wollen)Diese drei Dimensionen sind stets miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig.Ihre analytische Unterscheidung im Lehrplan ist insbesondere mit Blick auf dieUnterrichtsplanung sinnvoll, um die Intentionen von Lehr- und Lernprozessen genauerzu akzentuieren.Die Inhalte werden in Form von stofflichen Schwerpunkten festgelegt und in der Regelnach berufssystematischen und/oder fachsystematischen Prinzipien geordnet. Zusammenhängeinnerhalb einer Lehrplaneinheit und Verbindungen zu anderen Lehrplaneinheitenwerden ausgewiesen.Die Hinweise zum Unterricht umfassen methodische Vorschläge wie bevorzugte Unterrichtsverfahrenund Sozialformen, Beispiele für exemplarisches Lernen, wünschenswerteSchüler- und Lehrerhandlungen sowie Hinweise auf geeignete Unterrichtshilfen(Medien). Des Weiteren werden unterrichtspraktische Erfahrungen in Form kurzer didaktischerKommentare wissenschaftlich reflektiert weitergegeben.Die Ziele und Inhalte sind verbindlich. Zeitrichtwerte der einzelnen Lehrplaneinheitensind Empfehlungen und können, soweit das Erreichen der Ziele gewährleistet ist, variiertwerden. Hinweise zum Unterricht haben gleichfalls Empfehlungscharakter. ImRahmen dieser Bindung und unter Berücksichtigung des sozialen Bedingungsgefügesschulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse bestimmen die Lehrkräfte die Themendes Unterrichtes und treffen ihre didaktischen Entscheidungen in freier pädagogischerVerantwortung.Für die Gestaltung der Lehrplaneinheiten wird folgende Form gewählt:Lehrplaneinheit Zeitrichtwert: Ustd.ZieleInhalteHinweise zum Unterricht____________________________________________________________________________________9


Altenpfleger/Altenpflegerin____________________________________________________________________________________Klassenstufen 1 bis 3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen BerufsfachschuleEinzellehrpläneAlte Menschen personen- und situationsbezogen pflegenKurzcharakteristikDer Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" nimmt innerhalbder Gesamtausbildung eine zentrale Stellung ein. Es basiert auf der Verknüpfungder fachwissenschaftlichen Inhalte von Pflege, Anatomie, Physiologie, Geriatrie, Gerontopsychiatrie,Psychologie, spezieller Arzneimittelkunde, Hygiene und Ernährungslehre.Die Schülerinnen und Schüler erwerben anatomisch-physiologische Kenntnisse undbegreifen den Organismus als einheitliches Ganzes. Sie werden befähigt, alterstypischeund pathologische Veränderungen sowie deren Komplikationen zu erkennen undzu beurteilen, Ätiologie und Pathogenese, diagnostische und therapeutische Strategienbei Erkrankungen zu verstehen. Auf der Grundlage dieses Wissens entwickeln sie einintellektuelles Pflegeverständnis, welches ein geplantes Beraten, Betreuen und Pflegendes alten Menschen in den Einrichtungen der Altenhilfe ermöglicht. Schwerpunkte ihrespflegerischen, sozialen und medizinischen Könnens sind die Begleitung und Unterstützungim Alltag, die geplante umfassende Pflege bei akuten und chronischen Erkrankungen,bei Behinderungen und beim Sterben.In den LPE 1 und 2 erwerben die Schülerinnen und Schüler neben grundlegendempflegerischen Wissen Basiswissen zur Anatomie, Physiologie, Pathologie und Psychologie.In den folgenden LPE setzen sie sich unter pflegerelevanter Schwerpunktsetzungmit der Anatomie und Physiologie der einzelnen Organsysteme des Menschen, derenErkrankungen sowie der speziellen medikamentösen Therapie auseinander.Dabei werden die Krankheitsbilder themenbezogen und stets in enger Verbindung vonÄtiologie, Pathogenese, Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Komplikationen, Prognoseund Prävention behandelt. Aufbauend auf diesem Wissen sind prophylaktische undpflegerische Maßnahmen abzuleiten. Die Arzneimittelgruppen sind den entsprechendenOrgansystemen zuzuordnen.Die Schülerinnen und Schüler werden zunehmend befähigt, die ihnen anvertrautenMenschen gezielt zu beobachten, den Pflegebedarf zu erfassen sowie entsprechendder individuellen Pflegesituation, Pflegemaßnahmen kompetent zu planen, durchzuführenund zu beurteilen. Dabei wenden sie psychologisches Wissen pflegerelevant an.Vernetztes Arbeiten ist als grundlegendes Unterrichtsprinzip zu gewährleisten. HandlungsorientierteLehr- und Lernformen und Methoden sind bevorzugt auszuwählen,damit die Schülerinnen und Schüler dem eigenverantwortlichen, situationsgerechtenEntscheiden und Handeln in seiner Komplexität gerecht werden können.Anschaulichkeit und Praxisnähe sind durch den Einsatz geeigneter Lehrmaterialien,Medien, Fallbeispiele, Demonstrationen und praktische Übungen zu realisieren.Interaktive Unterrichtsformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sind verstärkt zu nutzen.Dabei sind insbesondere die Lehrinhalte der Grund- und Behandlungspflege in Verbindungmit der berufspraktischen Ausbildung zu vermitteln, um gezielt Fertigkeiten zuentwickeln.____________________________________________________________________________________10


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 280 (120) 1 Ustd.1 Grundlagen der ganzheitlichen Alten- und Altenkrankenpflege40 Ustd.1.1 Leitlinien der Altenpflege und der Altenkrankenpflege 4 Ustd.1.2 Anatomisch-physiologische Grundlagen 12 Ustd.1.3 Allgemeine Krankheitslehre 18 Ustd.1.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie 6 Ustd.2 Grundlegende altenpflegerische Aufgaben 70 (60) Ustd.2.1 Dem alten Menschen Sicherheit vermitteln 15 (15) Ustd.2.2 Den alten Menschen beim Ruhen und Schlafen unterstützen 8 (8) Ustd.2.3 Den alten Menschen bei der Körperpflege unterstützen 25 (25) Ustd.2.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie 10 Ustd.2.5 Den alten Menschen im Sterbeprozess begleiten 12 (12) Ustd.3 Pflege zur Unterstützung der Mobilität und bei Störungender Bewegung50 (20) Ustd.3.1 Anatomie und Physiologie des Stütz- und Bewegungssystems 10 Ustd.3.2 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems 20 Ustd.3.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungendes Stütz- und Bewegungssystems pflegen20 (20) Ustd.4 Pflege zur Unterstützung der Ernährung und bei Störungendes Verdauungssystems70 (26) Ustd.4.1 Anatomie und Physiologie des Verdauungssystems 12 Ustd.4.2 Erkrankungen des Verdauungssystems 26 Ustd.4.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen desVerdauungssystems pflegen26 (26) Ustd.4.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie 6 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise50 (14) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________11


Altenpfleger/Altenpflegerin____________________________________________________________________________________Klassenstufen 1 bis 3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen BerufsfachschuleKlassenstufe 2Zeitrichtwerte: 220 (80) 1 Ustd.5 Pflege zur Unterstützung der Urinausscheidung und beiStörungen des Urogenitalsystems40 (16) Ustd.5.1 Anatomie und Physiologie des Urogenitalsystems 10 Ustd.5.2 Erkrankungen des Urogenitalsystems 14 Ustd.5.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen desUrogenitalsystems pflegen16 (16) Ustd.6 Pflege zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktionund bei Störungen des Herz-Kreislaufsystems75 (16) Ustd.6.1 Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislaufsystems 17 Ustd.6.2 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems 42 Ustd.6.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen desHerz-Kreislaufsystems pflegen16 (16) Ustd.7 Pflege zur Aufrechterhaltung der Atemfunktionund bei Störungen des Atmungssystems30 (10) Ustd.7.1 Anatomie und Physiologie des Atmungssystems 6 Ustd.7.2 Erkrankungen des Atmungssystems 14 Ustd.7.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen desAtmungssystems pflegen10 (10) Ustd.8 Pflege bei Erkrankungen des endokrinen Systemsund des Stoffwechsels30 (12) Ustd.8.1 Anatomie und Physiologie des endokrinen Systems 6 Ustd.8.2 Endokrine und stoffwechselbedingte Erkrankungen 12 Ustd.8.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungen desendokrinen Systems und des Stoffwechsels pflegen12 (12) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise45 (26) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________12


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 220 (60) 1 Ustd.9 Pflege bei Störungen der Sinnesorgane 60 (24) Ustd.9.1 Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane 8 Ustd.9.2 Erkrankungen der Sinnesorgane 28 Ustd.9.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen und Erkrankungender Sinnesorgane pflegen24 (24) Ustd.10 Pflege bei neurologischen, psychiatrischen undgerontopsychiatrischen Erkrankungen115 (20) Ustd.10.1 Anatomie und Physiologie des Nervensystems 17 Ustd.10.2 Neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrischeErkrankungen70 Ustd.10.3 Alte Menschen mit neurologischen, psychiatrischen undgerontopsychiatrischen Erkrankungen pflegen20 (20) Ustd.10.4 Altern als Auseinandersetzung mit kognitiven Veränderungen 8 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise45 (16) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________13


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Grundlagen der ganzheitlichen Alten- und AltenkrankenpflegeZeitrichtwert: 40 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundsätze einer ganzheitlichen und bedürfnisorientiertenPflege und werden sich der Bedeutung ihres pflegerischen Handelnsbewusst. Unter Bezugnahme auf die Definitionen von Gesundheit und Krankheit erwerbensie Grundlagenkenntnisse über Aufbau und Funktion des menschlichen Körpersund sind in der Lage, altersbedingte und pathologische Veränderungen des Menschenzu erfassen. Sie erkennen den Stellenwert von Alltagspsychologie und wissenschaftlicherPsychologie und wissen um das Erleben und Verhalten alter Menschen.1.1 Leitlinien der Altenpflege und derAltenkrankenpflegeZeitrichtwert: 4 Ustd.Begriffe- pflegerisches Selbstverständnis- pflegerische Einstellung- pflegerische Verpflichtungvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"Selbstpflege, Laienpflege, professionellePflege1.2 Anatomisch-physiologische Grundlagen Zeitrichtwert: 12 Ustd.Organismus als einheitliches GanzesOrientierung am menschlichen Körper- Richtungsbezeichnungen- Achsen- EbenenAufbau des Körpers- Zelle- Gewebe- Organ- Organsystem____________________________________________________________________________________14


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________1.3 Allgemeine Krankheitslehre Zeitrichtwert: 18 Ustd.Definition Gesundheit und Krankheitvgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhaltenund fördern"Regulationsmechanismen des menschlichenKörpers und deren StörungenPathologie der ZelleEntzündungenImmunität und pathogene ImmunreaktionInfektionenWunden, Wundheilung und Wundheilungsstörungenvgl. LPE 2 und LPE 9Morphologische und funktionelle Veränderungenim Alter1.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeitrichtwert: 6 Ustd.Gegenstand der PsychologieAlltagspsychologie und wissenschaftlichePsychologieZieleDisziplinenMethodenÜberblickz. B. Beobachtung, Befragung, Experiment,Testvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"____________________________________________________________________________________15


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________2 Grundlegende altenpflegerische Aufgaben Zeitrichtwert: 70 (60) Ustd.Den Schülerinnen und Schülern wird die Bedeutung einer sicheren und förderndenUmgebung für das Wohlbefinden der alten Menschen bewusst. Sie erkennen die Notwendigkeitder Einhaltung hygienischer und arbeitsrechtlicher Grundsätze für denFremd- und Eigenschutz und sind befähigt, diese in ihrer beruflichen Tätigkeit anzuwenden.Durch gezielte Beobachtung und einfühlsame Begleitung erfassen sie die Bedürfnisseder alten Menschen nach Sauberkeit und Wohlbefinden und können durchentsprechende Pflegemaßnahmen zu deren Befriedigung beitragen. Sie sind in derLage, Komplikationen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten. Auf der Grundlage ihresWissens über Motivation, Emotionen und Einstellungen sind die Schülerinnen undSchüler in der Lage, sensibel und wissend das Erleben und Verhalten alter Menschenim Zusammenhang mit ihrer Lebensgeschichte und ihrer aktuellen Befindlichkeit zuerkennen und zu verstehen. Sie integrieren diese Kenntnisse in alle altenpflegerischeTätigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Sterbeprozess auseinander.Für den Umgang mit Sterbenden sind sie sensibilisiert und begleiten diese imSterbeprozess. Sie können mit Verlusterfahrungen umgehen sowie Trauerarbeit leistenund unterstützen.2.1 Dem alten Menschen Sicherheit vermitteln Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd.Sichere Umgebungvgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"- Unfallverhütung- Vorgehen bei einem Notfall· gesetzliche Grundlagen· RettungskettePersönliche und berufliche Hygiene- Begriffevgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhaltenund fördern"- Entstehung und Ausbreitung von Infektionenin den Einrichtungen der Altenpflege- Erkennen von Infektionen- Infektionsprophylaxe- Infektionsbekämpfung____________________________________________________________________________________16


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Schmerzvgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"- Schmerzentstehung, -zeichen und -arten- Grundregeln im Umgang mit Schmerzkranken2.2 Den alten Menschen beim Ruhen und SchlafenunterstützenZeitrichtwert: 8 (8) Ustd.Der Schlaf- Bedeutung des Schlafes- gesunder und gestörter Schlaf- Maßnahmen zur SchlafförderungDas Pflegebett als Lebensraum- technische Anforderungen- Zubehör und HilfsmittelDas Richten des Bettes- Richten eines leerstehenden Bettes- Betten von Bettlägerigen- Lagerungsmöglichkeiten z. B. 30°-Lagerung, Lagerung nachBobath- Wäschewechsel2.3 Den alten Menschen bei der KörperpflegeunterstützenZeitrichtwert: 25 (25) Ustd.Körperpflege- Bedeutung- Ziele- Planung der notwendigen Unterstützungvgl. LPE 9.1____________________________________________________________________________________17


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________- Maßnahmen· Körperpflege im Bett Basale Stimulation· Körperpflege am Waschbecken· Duschbad· Wannenbad· Mundpflege· Augenpflege· Nasenpflege· Ohrenpflege· Hautpflege· Intimpflege· Haarpflege· Rasur· NagelpflegeProphylaktische Maßnahmen zur Verhütungvon Komplikationen an Haut,Schleimhäuten und Hautanhangsorganenvgl. LPE 9.1- Dekubitusprophylaxe- Intertrigoprophylaxe- Soorprophylaxe- ParotitisprophylaxeKleidung vgl. LPE 9.1- Bedeutung- Funktion- jahreszeitgemäße Kleidungs- undVerhaltensgewohnheiten- Verwahrlosungssituation- pflegerische Unterstützung2.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeitrichtwert: 10 Ustd.Motivation und Emotion- BegriffeIntegration in allen LPE, Einbeziehung inden Pflegeprozessvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- Entstehung von Motiven- primäre und sekundäre Bedürfnisse- Bedürfnishierarchie nach Maslow____________________________________________________________________________________18


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________- Bedürfnisbefriedigung und ihreBedeutung- Grenzen der Bedürfnisbefriedigung undihre Folgen in der Altenpflege- Entstehung von Emotionen- Komponenten von Emotionen- Funktionen von Emotionen- Zusammenhang von Emotion undMotivation- Bedeutung von Emotion und Motivation⋅ Angst⋅ AggressionEinstellungen- BegriffFallbeispiele- Komponenten- Funktionen- Bedeutung für das Erleben und Verhalten- Selbstkonzept2.5 Den alten Menschen im SterbeprozessbegleitenZeitrichtwert: 12 (12) Ustd.SterbephasenBedürfnisse Sterbenderz. B. Kübler-Rossvgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und"Lebenswelten und soziale Netzwerkealter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"Pflegerische Aufgaben in den SterbephasenZeichen des herannahenden TodesKlinischer TodBiologischer Tod____________________________________________________________________________________19


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________TodeszeichenMaßnahmen nach Eintritt des TodesTrauerarbeitBetreuung der Hinterbliebenen, Bewältigungsstrategienvgl. Lehrpläne "Lebenswelten und sozialeNetzwerke beim altenpflegerischen Handelnberücksichtigen" und "Religion/Ethik"3 Pflege zur Unterstützung der Mobilität undbei Störungen der BewegungZeitrichtwert: 50 (20) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Bedeutung von Körperhaltung und Beweglichkeitfür die Lebensqualität des Menschen. Auf Grundlage ihrer anatomischen undphysiologischen Kenntnisse des Stütz- und Bewegungssystems erkennen sie pathologischeVeränderungen. Sie führen prophylaktische sowie pflegerische Maßnahmen zurErhaltung und Förderung der Beweglichkeit selbstständig, eigenverantwortlich und unterEinhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen aus. In Notfallsituationen leisten siesachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit demErleben und Verhalten der alten Menschen bei körperlichen Veränderungen des StützundBewegungssystems auseinander und unterstützen sie bei den Möglichkeiten derLebensbewältigung.3.1 Anatomie und Physiologie des Stütz- undBewegungssystemsZeitrichtwert: 10 Ustd.Anatomie und Physiologie des passivenBewegungssystemsAnatomie und Physiologie des aktivenBewegungssystemsVeränderungen im Alter3.2 Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems Zeitrichtwert: 20 Ustd.Rheumatische ErkrankungenDegenerative Gelenkerkrankungenz. B. rheumatoide Arthritis, Spondylitisankylans, Weichteilrheumatismusz. B. Arthrosevgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhaltenund fördern"____________________________________________________________________________________20


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Erkrankungen der WirbelsäuleFehlstellungen der GelenkeErkrankungen mit veränderter KnochendichteKnochentumorenz. B. Lumbago, Bandscheibenprolapsvgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhaltenund fördern"z. B. Kontrakturen, Hallux valgusz. B. Osteoporose, Osteomalaziez. B. Plasmozytom, Osteosarkom- primäre- sekundäreVerletzungenz. B. Kontusion, Distorsion, Luxation,FrakturenAmputationen3.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen undErkrankungen des Stütz- und BewegungssystemspflegenZeitrichtwert: 20 (20) Ustd.Bedeutung von Bewegung und Mobilität imAlterBeobachtung von Haltung, Lage und GangMobilitätsstörungen- Ursachen- Folge von ImmobilitätFörderung der Mobilität- Mobilisation in der Liegephase- Mobilisation in der Sitzphasez. B. Kinästhetikvgl. Lehrplan "Die eigene Gesundheit erhaltenund fördern"- Mobilisation der Steh- und GehphaseProphylaktische Maßnahmen- Kontrakturenprophylaxe- Thromboseprophylaxe Kompressionsmethoden, Lagerungenvgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"____________________________________________________________________________________21


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Spezifische KostformenErste Hilfe in NotfallsituationenPsychologische Aspekte der Auseinandersetzungmit körperlichen Veränderungendes Alternsz. B. bei Erkrankungen des rheumatischenFormenkreises, Osteoporosez. B. Kontusion, Distorsion, Luxation,FrakturenEinbeziehung in den Pflegeprozessvgl. LPE 2.44 Pflege zur Unterstützung der Ernährung undbei Störungen des VerdauungssystemsZeitrichtwert: 70 (26) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erkennen, welche Bedeutung die Ernährung und Ausscheidungfür die alten Menschen besitzt. Sie erwerben Kenntnisse über Anatomie,Physiologie und Pathologie des Verdauungssystems, beobachten und werten Veränderungen.Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, den Ernährungszustand unddas Ernährungsverhalten einzuschätzen. Sie bieten angemessene Unterstützung,Pflege und Beratung bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung an.In Notfallsituationen leisten sie sachgerecht Erste Hilfe. Insbesondere stellen sie denZusammenhang zwischen Ernährung und psychisch bedingten Zuständen her.4.1 Anatomie und Physiologie des VerdauungssystemsZeitrichtwert: 12 Ustd.Anatomie der VerdauungsorganePhysiologie der VerdauungsorganeVeränderungen im Alter4.2 Erkrankungen des Verdauungssystems Zeitrichtwert: 26 Ustd.Erkrankungen der MundhöhleErkrankungen der SpeiseröhreErkrankungen des MagensErkrankungen des Darmsz. B. Soor, Parotitis, Parodontosez. B. Ösophagitis, Hiatushernie, Ösophaguskarzinomz. B. Gastritis, Ulkuskrankheit, Magenkarzinomz. B. entzündliche Erkrankungen, Divertikulose,Ileus, Kolonkarzinom____________________________________________________________________________________22


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Erkrankungen der LeberErkrankungen der Gallenblase und -wegeErkrankungen der BauchspeicheldrüseErkrankungen der Bauchhöhlez. B. Virushepatiten, Leberzirrhose,Lebertumorenz. B. Cholelithiasis, Cholezystitisz. B. chronische Pankreatitis, Pankreaskarzinomz. B. Hernien, PeritonitisAkutes Abdomen4.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen undErkrankungen des Verdauungssystems pflegenZeitrichtwert: 26 (26) Ustd.Bedeutung der Ernährung und AusscheidungBeobachtung des ErnährungszustandesHilfestellung bei der Nahrungsaufnahme- Probleme bei der Nahrungsaufnahme- Darreichen der Kostvgl. Lehrpläne "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken" und"Alte Menschen bei der Lebensraum- undLebenszeitgestaltung unterstützen"z. B. Adipositas, Kachexiez. B. Nahrungsverweigerung, AspirationErbrechenFlüssigkeitsbilanzierungSpezifische Kostformenz. B. bei Gastritis, UlkusBeobachtungskriterien der StuhlausscheidungHilfeleistung beim Verrichten der NotdurftInkontinenzpflegePflege bei ObstipationPflege bei DiarrhoeErste Hilfe in Notfallsituationenz. B. Vergiftungen, Verätzungen, akutesAbdomen, Blutungen____________________________________________________________________________________23


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________4.4 Pflegerelevante Aspekte der Psychologie Zeitrichtwert: 6 Ustd.Psychisch bedingte Zustände- Antriebslosigkeit vgl. LPE 10.2- Angst z. B. Angst vor Vergiftung, Aspiration undErstickungvgl. LPE 2.4- Aggression vgl. LPE 2.4____________________________________________________________________________________24


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Klassenstufe 25 Pflege zur Unterstützung der Urinausscheidungund bei Störungen des UrogenitalsystemsZeitrichtwert: 40 (16) Ustd.Ausgehend von ihren erworbenen anatomischen, physiologischen Kenntnissen undihrem Wissen um Erkrankungen des Urogenitalsystems sind die Schülerinnen undSchüler befähigt, Störungen und Erkrankungen wahrzunehmen und Veränderungen zubeurteilen. Sie sind in der Lage, eigenverantwortlich situationsgerecht Unterstützunganzubieten und pflegerische Maßnahmen durchzuführen. Insbesondere beim Kontinenztrainingwerden sie sich ihrer beratenden Aufgabe bewusst. Sie erfassen die Notwendigkeit,bei Ausscheidungsproblemen prophylaktisch wirksam zu werden, und reagierenin Notfallsituationen kompetent. Die Schülerinnen und Schüler können die besondereSituation der alten Menschen bezüglich ihrer Ausscheidung verstehen, sensibelreagieren sowie eigene Befindlichkeiten erleben und sich anderen mitteilen.5.1 Anatomie und Physiologie des Urogenitalsystems Zeitrichtwert: 10 Ustd.Anatomie und Physiologie der NiereAnatomie und Physiologie der ableitendenHarnwegeAnatomie und Physiologie des weiblichenGenitalsystemsAnatomie und Physiologie des männlichenGenitalsystemsVeränderungen im Alter5.2 Erkrankungen des Urogenitalsystems Zeitrichtwert: 14 Ustd.Erkrankungen der ableitenden HarnwegeErkrankungen der NiereErkrankungen der weiblichen Geschlechtsorganeund der BrustdrüseErkrankungen der männlichen Geschlechtsorganez. B. Zystitis, Blasenkarzinom, Blasensteinez. B. Pyelonephritis, Nephrolitiasis,Tumore, Niereninsuffizienzz. B. Descensus uteri, Kolpitis, Vulvakarzinom,Mammakarzinomz. B. Phimose, Hydrocele, Prostatahyperplasie,Prostatakarzinom____________________________________________________________________________________25


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 2 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________5.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen undErkrankungen des Urogenitalsystems pflegenZeitrichtwert: 16 (16) Ustd.Bedeutung der UrinausscheidungBeobachtungskriterien der UrinausscheidungHarninkontinenzUnterstützung bei der Harnausscheidung- Einsatz von Hilfsmitteln z. B. Handhabung von Urinflaschen,Steckbecken, Urinalkondomen,aufsaugendes Inkontinenzmaterial- Toilettentraining- Kontinenztraining z. B. Beckenbodengymnastik, TriggernProphylaxe von HarnwegserkrankungenSpezifische KostformenAusgewählte PflegemaßnahmenErste Hilfe in NotfallsituationenPsychisch bedingte Zustände der altenMenschen bei Erkrankungen des Urogenitalsystemsvgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"z. B. Nierenkolik, Blutungenz. B. Scham und Ekel, Hemmungen, Ausgrenzung,Isolation, Einsamkeit, Störungendes Selbstwertgefühlsvgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Mit Krisenund schwierigen sozialen Situationen umgehen"und "Anleiten, beraten und Gesprächeführen"____________________________________________________________________________________26


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________6 Pflege zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauffunktionund bei Störungen des Herz-KreislaufsystemsZeitrichtwert: 75 (16) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler verfügen über grundlegendes anatomisches und physiologischesWissen zum Herz-Kreislauf-Systems sowie zu den Regulationsmechanismen.Sie erwerben Fähigkeiten und Fertigkeiten, die vitalen Funktionen zu beobachtenund zu erfassen sowie in ihrer Wechselwirkung und Komplexität zu begreifenund zu beurteilen. Auf Grund ihrer Kenntnisse über die wesentlichsten Erkrankungendes Herz-Kreislauf-Systems sind sie in der Lage, Störungen zu erkennen, sich mit ihrenFolgen auseinander zu setzen und alte Menschen ganzheitlich zu pflegen. Sie leistenin lebensbedrohlichen Situationen sachkompetent Erste Hilfe. In angstbesetzten Situationengeben die Schülerinnen und Schüler den alten Menschen Hilfe und Unterstützung.6.1 Anatomie und Physiologie des Herz-KreislaufsystemsZeitrichtwert: 17 Ustd.Anatomie und Physiologie des HerzensAnatomie und Physiologie des GefäßsystemsAnatomie und Physiologie des BlutesAnatomie und Physiologie der Lymphe undLymphorganeVeränderungen im Alter6.2 Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems Zeitrichtwert: 42 Ustd.Erkrankungen des Herzens- koronare Herzkrankheiten z. B. Angina pectoris, Herzinfarkt- Herzinsuffizienz- Herzrhythmusstörungen- entzündliche Herzerkrankungen z. B. Endokarditis, MyokarditisErkrankungen des Gefäßsystems- Erkrankungen des arteriellen Gefäßsystems- Erkrankungen des venösen Gefäßsystemsz. B. Arteriosklerose, periphere arterielleVerschlusskrankheit, Aneurysmaz. B. Thrombophlebitis, Phlebothrombose,chronisch venöse Insuffiziens____________________________________________________________________________________27


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 2 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Embolienz. B. Lungenembolie, ExtremitätenembolieBlutdruckregulationsstörungen- Hypertonie- Hypotonie- SchockErkrankungen des Blutes- Erkrankungen der Erythrozyten z. B. Blutungsanämie, hämolytischeAnämie, erythropoetische Anämie- Erkrankungen der Leukozyten z. B. akute Leukämien, chronischeLeukämien- Störungen der Blutgerinnung z. B. Thrombopenien, Koagulopathien,HämophilienErkrankungen des lymphatischen Systemsz. B. Lymphangitis, Lymphadenitis,Lymphödem6.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen undErkrankungen des Herz-KreislaufsystemspflegenZeitrichtwert: 16 (16) Ustd.Puls- Beobachtungskriterien- physiologische Wertevgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"- pathologische Abweichungen- Feststellen des PulsesBlutdruck- Beobachtungskriterien- physiologische Wertevgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"- pathologische Abweichungen- Feststellen des BlutdruckesBewusstsein- Beobachtungskriterien- Bewusstseinsstörungen____________________________________________________________________________________28


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Körpertemperatur- Beobachtungskriterien- physiologische Werte- Regulationsmechanismen- Feststellen der Körpertemperatur- Fieber- Pflege bei Fieber- Anwendung physikalischer BehandlungsmaßnahmenSpezifische KostformenAusgewählte Pflegemaßnahmen bei Erkrankungendes Herz-KreislaufsystemsAusgewählte Pflegemaßnahmen bei Erkrankungendes Blutes und des lymphatischenSystemsErste Hilfe in NotfallsituationenPsychisch bedingte Zustände der altenMenschen bei Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystemsz. B. Wadenwickel, Waschungen mitSalbeiteez. B. bei Herzinsuffizienz, Hypertonie,Anämienz. B. Lagerungen, Beratung von Herzschrittmacherpatientenvgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"z. B. Lagerungen, Infektionsprophylaxe,Pflege bei Therapie mit Antikoagulantienvgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"z. B. Schock, Reanimation, Blutungen,Elektrounfälle, thermische Schädenz. B. Angst spezifizieren von leicht überPanik bis Todesangstvgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten,beraten und Gespräche führen" und "MitKrisen und schwierigen sozialen Situationenumgehen"____________________________________________________________________________________29


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 2 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________7 Pflege zur Aufrechterhaltung der Atemfunktionund bei Störungen des AtmungssystemsZeitrichtwert: 30 (10) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende anatomisch-physiologischeKenntnisse der Atmung und nutzen ihr Wissen in der Auseinandersetzung mit alterstypischenKrankheitsbildern des Atmungssystems. Sie beobachten die Atmung, erhebenWerte, beurteilen diese und richten ihr pflegerisches Handeln danach aus. Die Notwendigkeiteiner gezielten Pneumonieprophylaxe ist ihnen bewusst und bestimmt ihrpflegerisches Tun. Unter Einhaltung hygienischer Richtlinien wenden sie gezielt Pflegemaßnahmenan. Dabei gewinnen sie zunehmend Sicherheit im Umgang mit Arbeitsmitteln.Unter Nutzung ihrer Kenntnisse aus LPE 6 können sie in Notfällen kompetentErste Hilfe leisten. Die Schülerinnen und Schüler stehen alten Menschen mit Störungendes Atmungssystems und einer damit oftmals verbundenen existentiellen Verzweiflungund Angst durch Zuwendung bei.7.1 Anatomie und Physiologie des Atmungssystems Zeitrichtwert: 6 Ustd.Anatomie der AtmungsorganePhysiologie der AtmungVeränderungen im Alter7.2 Erkrankungen des Atmungssystems Zeitrichtwert: 14 Ustd.Infektiöse ErkrankungenChronisch obstruktive AtemwegserkrankungenTumoren der Atemwegez. B. Influenza, akute Bronchitis, Pneumonie,Tuberkulosez. B. Asthma bronchiale, chronischeBronchitis, Lungenemphysem, Cor pulmonalez. B. Larynxkarzinom, Bronchialkarzinom7.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen undErkrankungen des Atmungssystems pflegenZeitrichtwert: 10 (10) Ustd.Beobachtungskriterien und Beurteilung derAtmung- physiologische Wertevgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"- pathologische Abweichungen- Feststellen der Atmung____________________________________________________________________________________30


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Beobachtung und Beurteilung desSputumsUmgang mit infektiösem MaterialAusgewählte Pflegemaßnahmen- Pneumonieprophylaxevgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"- Atemstimulierung und AtemunterstützungErste Hilfe in NotfallsituationenPsychisch bedingte Zustände der altenMenschen bei Erkrankungen des Atmungssystemsz. B. Aspiration, Thoraxverletzungen,Vergiftungen durch Dämpfe und Gasevgl. LPE 6z. B. existentielle Verzweiflung, Sinnkrise,Stressvgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten,beraten und Gespräche führen", "Mit Krisenund schwierigen sozialen Situationenumgehen" und "Religion/Ethik"8 Pflege bei Erkrankungen des endokrinen Systemsund des StoffwechselsZeitrichtwert: 30 (12) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler verstehen unter Zuhilfenahme ihrer anatomischphysiologischenKenntnisse zum endokrinen System die Stoffwechselvorgänge undverschaffen sich einen Überblick zu ausgewählten Krankheitsbildern. Dadurch sind siebefähigt, Störungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten. Sie begreifen, dass Erkrankungendes endokrinen Systems, insbesondere Diabetes mellitus, auch Veränderungender Lebensführung mit sich bringen, beraten die alten Menschen einfühlsamund geben ihnen Hilfestellung. Bei Stoffwechselentgleisungen leisten sie fachgerechtErste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen die alten Menschen bei der Annahmeund Bewältigung ihrer Krankheit.8.1 Anatomie und Physiologie des endokrinen Systems Zeitrichtwert: 6 Ustd.Aufbau des endokrinen SystemsBedeutung der HormoneVeränderungen im Alter____________________________________________________________________________________31


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 2 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________8.2 Endokrine und stoffwechselbedingte Erkrankungen Zeitrichtwert: 12 Ustd.Erkrankungen der HypophyseErkrankungen der SchilddrüseErkrankungen der Nebennierenrindez. B. Euthyreote Struma, Hypothyreose,Hyperthyreosez. B. Morbus CushingDiabetes mellitusHypercholesterinämieHyperurikämie und Gicht8.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen undErkrankungen des endokrinen Systems unddes Stoffwechsels pflegenZeitrichtwert: 12 (12) Ustd.Beobachtungskriterien und Beurteilungdes körperlichen und psychischen ZustandesSpezifische KostformenAusgewählte PflegemaßnahmenPflege bei Diabetes mellitusErste Hilfe in NotfallsituationenPsychisch bedingte Zustände der altenMenschen bei Erkrankungen des Stoffwechselsvgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"z. B. bei Hypercholesterinämie, Gichtvgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"Projektarbeitvgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"z. B. hypoglykämischer Schock, hyperglykämischerSchock, thyreotoxischeKrisez. B. Bewältigung von Anpassungsproblemen,Akzeptanz von Veränderungenvgl. LPE 2.4 und Lehrplan "Anleiten, beratenund Gespräche führen"____________________________________________________________________________________32


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 39 Pflege bei Störungen der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 60 (24) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erwerben anwendungsbereite Kenntnisse über die Anatomieund Physiologie der Sinnesorgane und ihrer Erkrankungen. Mit Hilfe ihres Wissenserkennen sie Störungen und führen gezielt prophylaktische und pflegerischeMaßnahmen unter Beachtung der Hygiene durch. Sie handeln situationsgerecht undentwickeln Sicherheit bei der Handhabung von technischen und kosmetischen Hilfen.Bei Verletzungen leisten sie kompetent Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler könnenalte Menschen in der Auseinandersetzung mit Wahrnehmungsveränderungen anleiten,beraten und ihnen bei der Anpassung an Belastungssituationen Unterstützunggeben.9.1 Anatomie und Physiologie der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 8 Ustd.Haut und Hautsensibilitätz. B. Basale StimulationAuge und SehsinnOhr, Hör- und GleichgewichtssinnGeruchsorgan, GeruchssinnGeschmacksorgan, GeschmackssinnVeränderungen im Alter9.2 Erkrankungen der Sinnesorgane Zeitrichtwert: 28 Ustd.Erkrankungen der HautErkrankungen des AugesErkrankungen des Ohresz. B. Mykosen, Entzündungen, Neu- undFehlbildungen, primäre Hauterkrankungenz. B. Fehlsichtigkeit, Glaukom, Katarakt,Netzhauterkrankungen, Konjunktivitis,diabetische Retinopathiez. B. Entzündungen, Schwerhörigkeit,Erkrankungen mit Tinnitus, Vertigo____________________________________________________________________________________33


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________9.3 Alte Menschen mit Beeinträchtigungen undErkrankungen der Sinnesorgane pflegenZeitrichtwert: 24 (24) Ustd.Pflege der Haut- Beobachtungskriterien- physiologischer Zustand- pathologische Veränderungen- ausgewählte Pflegemaßnahmenvgl. LPE 2- Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Wunden durch mechanische,chemische und thermische EinwirkungenPflege des Auges- Beobachtungskriterienvgl. LPE 2- physiologischer Zustand- pathologische Veränderungen- ausgewählte Pflegemaßnahmen z. B. Handhabung und Pflege von Sehhilfenund Augenprothesen- Umgang mit Sehbehinderten und Blinden- Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Verätzungen, FremdkörperPflege des Ohres- Beobachtungskriterien- physiologischer Zustandvgl. LPE 2- pathologische Veränderungen- Handhabung und Pflege von technischenHilfen für Hörgeschädigte- Umgang mit Hörgeschädigten- Erste Hilfe in Notfallsituationen z. B. Fremdkörper, Blutungen, HörsturzUnterstützung in der Auseinandersetzungmit Wahrnehmungsveränderungenvgl. LPE 2.4 sowie Lehrpläne "Anleiten,beraten und Gespräche führen" und"Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozessesanwenden"____________________________________________________________________________________34


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________10 Pflege bei neurologischen, psychiatrischen undgerontopsychiatrischen Erkrankungen Zeitrichtwert: 115 (20) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über die Anatomie und Physiologiedes Nervensystems. Sie kennen ausgewählte neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrischeErkrankungen sowie Syndrome und erfassen dabei die oft fließendenÜbergänge zwischen Neurologie und Psychiatrie. Die Schülerinnen und Schülersetzen sich mit Präventivmöglichkeiten auseinander und nehmen Veränderungen undStörungen wahr. Die besondere Stellung der medikamentösen Therapie und derenpflegerischer Konsequenzen ist ihnen bewusst. Die Schülerinnen und Schüler führeneigenverantwortlich die ganzheitliche Pflege unter Einbeziehung zentraler Pflegekonzepteund einer interdisziplinären Zusammenarbeit aus. Sie leisten in Notfallsituationensachgerecht Erste Hilfe. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen durch kompetentesVerhalten die alten Menschen in der Auseinandersetzung mit kognitiven Veränderungen.10.1 Anatomie und Physiologie des Nervensystems Zeitrichtwert: 17 Ustd.Anatomie und Physiologie des zentralenNervensystemsAnatomie und Physiologie des peripherenNervensystemsPeripheres NervensystemAnatomie und Physiologie des vegetativenNervensystems10.2 Neurologische, psychiatrische und gerontopsychiatrischeErkrankungenZeitrichtwert: 70 Ustd.Neurologische Leitsymptome und Syndromevgl. Lehrplan "Bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mitwirken"Neurologische Erkrankungen- Durchblutungsstörungen und Blutungendes Gehirns· Hirninfarkt· Hirnblutungen- Schädel-Hirn-Traumen- Tumoren des Gehirns- infektiöse entzündliche Erkrankungendes ZNSz. B. Meningitis, Enzephalitis, zeckenbedingteInfektionen, Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung____________________________________________________________________________________35


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________- Epilepsie- degenerative Erkrankungen des ZNS· Multiple Sklerose· Morbus Parkinson- Querschnittslähmung- Erkrankungen des peripheren Nervensystemsz. B. Herpes zoster, Polyneuropathie,Faszialisparese, NervenwurzelsyndromeLeitsymptome psychiatrischer ErkrankungenPsychiatrische und gerontopsychiatrischeErkrankungen- Verwirrtheit· akute Verwirrtheit· Demenz- Persönlichkeitsstörungen- neurotische Störungen- psychosomatische Störungen- affektive Störungen· Depression vgl. LPE 4.3· Manie- schizophrene Störungen- Suchterkrankungen- Suizidalität10.3 Alte Menschen mit neurologischen, psychiatrischenund gerontopsychiatrischen ErkrankungenpflegenZeitrichtwert: 20 (20) Ustd.Beobachtung und Beurteilung von KrankheitszeichenAusgewählte Pflegemaßnahmen bei neurologischenErkrankungen- Pflege nach Bobath- Basal stimulierende Pflegez. B Unterstützung von logopädischen,ergotherapeutischen und physiotherapeutischenMaßnahmenvgl. Lehrplan "Alte Menschen bei derLebensraum- und Lebenszeitgestaltungunterstützen"____________________________________________________________________________________36


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Ausgewählte Pflegemaßnahmen bei psychiatrischenund gerontopsychiatrischenErkrankungenErste Hilfe in Notfallsituationenz. B. Milieutherapie, Unterstützung vonausgewählten therapeutischen Verfahren,wie Verhaltens-, Gruppen- und Entspannungstherapievgl. Lehrpläne"Alte Menschen bei derLebensraum- und Lebenszeitgestaltungunterstützen" und "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"z. B. Schädel-Hirn-Trauma, epileptischerAnfall, Apoplex, Rückenmarksverletzungen10.4 Altern als Auseinandersetzung mit kognitivenVeränderungenZeitrichtwert: 8 Ustd.Einschränkungen der kognitiven LeistungsfähigkeitEinbeziehung in den Pflegeprozess- Defizitmodell- kristalline Intelligenz- flüssige IntelligenzUmgang mit kognitiven Veränderungenz. B. Validation, Realitätsorientierungstrainingvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"____________________________________________________________________________________37


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufen ____________________________________________________________________________________1 bis 3 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken BerufsfachschuleBei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirkenKurzcharakteristikDer Bereich "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken" ist in unmittelbarerAbstimmung mit dem Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogenpflegen" zu vermitteln.Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass verbunden mit der höheren Lebenserwartungzunehmend gehäufte Multimorbidität auftritt und damit die Diagnose und Therapieeine größere Bedeutung in der Altenpflege erhalten. Sie erwerben auf der Grundlagefachwissenschaftlicher Inhalte umfassende Kenntnisse zu diagnostischen und therapeutischenMaßnahmen. Unter Beachtung der altersphysiologischen Besonderheitenentwickeln sie Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Ausführung ärztlicher Verordnungen.Eine zentrale Rolle spielt dabei der fachgerechte Umgang mit Medikamenten.Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeitfür eine optimale Diagnose, Therapie und Rehabilitation älterer Menschen.Sie werden befähigt, bei erforderlichen diagnostischen und therapeutischenMaßnahmen verantwortungsbewusst und situationsbezogen zu assistieren bzw. dieseentsprechend ihrer Kompetenzen nach Arztanordnung und unter Beachtung der rechtlichenBestimmungen auszuführen.Als grundlegendes Unterrichtsprinzip ist vernetztes und handlungsorientiertes Arbeitenzu gewährleisten. Durch den Einsatz geeigneter Lehrmaterialien, Demonstrationen,Medien sowie durch praktische Übungen sind Anschaulichkeit und Praxisnähe zu realisieren.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 60 (60) 1 Ustd.1 Grundlagen der Diagnostik und Therapie 45 (45) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise15 (15) Ustd.Klassenstufe 2Zeitrichtwerte: 100 (100) 1 Ustd.2 Ausgewählte ärztliche Verordnungen durchführen 75 (75) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise25 (25) Ustd.Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 40 (40) 1 Ustd.3 Bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischenDiagnose-, Therapieverfahren und RehabilitationskonzeptenmitwirkenZeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise30 (30) Ustd.10 (10) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________38


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Grundlagen der Diagnostik und Therapie Zeitrichtwert: 45 (45) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über grundlegende diagnostischeund therapeutische Verfahren unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen. Ihnenist die Bedeutung des hohen Diagnostik- und Therapiebedarfes im Alter bewusst. Sieerfahren die Besonderheiten bei der Diagnostik und Therapie älterer Menschen undbegreifen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachdisziplinender Medizin und der Zusammenarbeit im therapeutischen Team.Rechtliche Aspekte- Kriterien für die Übertragung ärztlicherAufgaben auf Pflegepersonenvgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"- Aspekte des HaftungsrechtsRahmenbedingungen bei der Ausführungdiagnostischer und therapeutischer Maßnahmen- stationäre Pflege- ambulante Pflege- interdisziplinäre Zusammenarbeit⋅ Prinzipien⋅ therapeutisches Teamvgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnisentwickeln"Diagnoseprozess und Diagnosestrategien- Pflegediagnose- ärztliche Diagnose- Angemessenheit- Besonderheiten im AlterDiagnoseverfahren- Anamnese- körperliche Untersuchung- Funktionsdiagnostik- Labordiagnostik- bildgebende Verfahren- endoskopische Untersuchungen- Punktionen und Biopsien- alternative diagnostische VerfahrenÜberblick____________________________________________________________________________________39


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Therapeutische Strategien und therapeutischeVerfahrenÜberblick- allgemeine Arzneimitteltherapie- physikalische Therapie- künstliche Ernährung- Ergotherapie- Psychotherapie- invasive Therapieverfahren- Transplantation- Strahlentherapie- alternativer Verfahren____________________________________________________________________________________40


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Klassenstufe 22 Ausgewählte ärztliche VerordnungendurchführenZeitrichtwert: 75 (75) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler wirken nach Anordnung des Arztes bei der medizinischenDiagnostik und Therapie mit. Sie sind fähig, die vom Arzt angewiesenen Verordnungenfachgerecht und eigenverantwortlich auszuführen und bei ärztlichen Handlungenzu assistieren. Sie erkennen Komplikationen rechtzeitig und handeln situationsgerecht.Auf der Basis ihres Wissens entwickeln sie Verantwortungsgefühl und sind in derLage, ihre Handlungen zu reflektieren. Sie besitzen Sicherheit im Umgang mit Arbeitsmitteln.Diagnostische Maßnahmen- Mitwirken bei der Gewinnung und Untersuchungvon Ausscheidungen⋅ Sputum⋅ Erbrochenes⋅ Urin⋅ Stuhl⋅ Vaginalsekret⋅ Wundsekret- Mitwirken bei der Entnahme und Untersuchungvon Blut⋅ Kapillarblut⋅ Venenblut- Mitwirken bei der Überwachung der Vitalfunktionen⋅Therapeutische Maßnahmen- physikalisch-therapeutische Verordnungen- Verbände⋅ Kompressionsverbände⋅ stabilisierende und stützende Verbände⋅ Wundverbände- rektales Abführen und Stomaversorgung- Sonden⋅ Sondenarten⋅ Umgang mit Sonden- Katheterisieren der Harnblase und Stomaversorgung⋅ Katheterarten⋅ Umgang mit Katheter und Urostoma____________________________________________________________________________________41


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 2 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Berufsfachschule____________________________________________________________________________________- atemunterstützende Maßnahmen undTracheostomaversorgung- subkutane und intramuskuläre Injektion- Infusion⋅ Arten⋅ venöse Zugänge⋅ Umgang mit Infusionen⋅ Überwachung- Mitwirken bei Transfusionen____________________________________________________________________________________42


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 33 Bei neurologischen, psychiatrischen und gerontopsychiatrischenDiagnose-, Therapieverfahren undRehabilitationskonzepten mitwirkenZeitrichtwert: 30 (30) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erwerben einen Überblick über ausgewählte diagnostischeUntersuchungen und können die alten Menschen über bevorstehende ärztlicheDiagnoseverfahren informieren. Sie besitzen Kenntnisse über moderne Therapieverfahrenund Rehabilitationskonzepte und unterstützen die Therapeuten entsprechendihrer Kompetenz beim Umsetzen ausgewählter Konzepte.Diagnostische Maßnahmenvgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"- neurologische Untersuchungen⋅ Lumbalpunktion und Liquoruntersuchung⋅ bildgebende Verfahren⋅ elektrophysiologische Verfahren⋅ intrakranielle Druckmessung- psychiatrische Untersuchungen⋅ Erhebung des psychopathologischenBefundes. psychologische TestsTherapie und Rehabilitation in der Neurologie- ganzheitliche Konzepte- psychosoziale Maßnahmen- operative TherapieTherapie und Rehabilitation in der Psychiatrieund Gerontopsychiatrie- Pharmakotherapie- psychotherapeutische Verfahren- Gruppentherapie- Entspannungsverfahren- kreative Therapieverfahren- Ergotherapie- Soziotherapie- Coping____________________________________________________________________________________43


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undKlassenstufen 1 bis 3 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützenKurzcharakteristikDer Bereich "Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen"ist neben dem Bereich "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen"eine wesentliche Säule in der Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern. Erverknüpft die in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelten Inhaltevon "Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen"und "Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitätenunterstützen". Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, den altenMenschen in seiner Individualität und Ganzheitlichkeit anzunehmen. Sie setzen sichmit der Lebensgeschichte und Lebenswirklichkeit alter Menschen auseinander und begreifen,dass eine intensive Beziehungsarbeit die Voraussetzung für eine erfolgreicheAktivierung und Rehabilitation schafft, um weiteren physischen und psychischen Beeinträchtigungensowie einer sozialen Isolation vorzubeugen.Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegendes Wissen zur Unterstützung alterMenschen bei der Ernährung, in der Haushaltsführung sowie bei der Gestaltung desWohnumfeldes und Tagesablaufes. Sie erkennen, dass die Lebensqualität alter Menschenauch durch deren Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben bestimmt wird.Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit verschiedenen Möglichkeiten einer abwechslungsreichenGestaltung des Alltags auseinander. Durch praktisches Handeln imUnterricht entwickeln sie selbst Fertigkeiten, entfalten Kreativität und beherrschen Methoden,welche die Senioren aktiv werden lassen.Die Inhalte sind in enger Verzahnung mit praktischen Übungen im Unterricht zu vermittelnund in der praktischen Ausbildung zu vertiefen und zu ergänzen. Der Bereich istim besonderen Maße für die Bearbeitung von Projekten geeignet.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 60 (40) 1 Ustd1 Alte Menschen bei der Ernährung und im Haushalt unterstützen 30 (25) Ustd.2 Alte Menschen bei der Schaffung eines förderlichen sicherenWohnraumes und Wohnumfeldes unterstützenZeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise15 (10) Ustd.15 (5) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________44


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undBerufsfachschule Lebenszeitgestaltung unterstützen Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 2Zeitrichtwerte: 60 (40) 1 Ustd.3 Den Tagesablauf gestalten und den zu Betreuenden beschäftigen 45 (35) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise15 (5) Ustd.Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 60 (40) 1 Ustd.4 Den alten Menschen bei der Mitwirkung am gesellschaftlichenLeben unterstützenZeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise45 (35) Ustd.15 (5) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________45


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undKlassenstufe 1 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Alte Menschen bei der Ernährung undim Haushalt unterstützenZeitrichtwert: 30 (25) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre Kenntnisse über die naturwissenschaftlichenGrundlagen der Ernährung und erweitern ihr Wissen entsprechend aktueller Erkenntnisse.Sie kennen die Bedeutung der Inhaltsstoffe der Nahrung und können Aussagenzur Bedarfsdeckung treffen. Die Schülerinnen und Schüler geben den altenMenschen eine angepasste Unterstützung bei der Ernährung und in der Haushaltsführung.Sie wissen um den hohen Stellenwert von Essen und Trinken für das Wohlbefindenvon alten Menschen. Dabei werden sie sich ihnen gegenüber ihrer beratenden undbetreuenden Funktion bewusst und begreifen, dass sie durch Zuwendung die altenMenschen in ihrem Ernährungsverhalten beeinflussen können. Die Schülerinnen undSchüler erkennen, dass ein ästhetisches Umfeld zur Entspannung und Beruhigung beiträgt,den Appetit anregt und eine Tischgemeinschaft fördert. Da die Beratungs- undBetreuungsaufgaben auf dem Gebiet der Ernährung viele Tätigkeitsfelder der Altenpflegerinund des Altenpflegers berühren, erfassen die Schülerinnen und Schüler ihrekoordinierende Aufgabe in der Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Altenhilfe.Ernährungsphysiologische Grundlagen- Energiebedarf- Inhaltsstoffe Vorkenntnisse der Schülerinnen undSchüler berücksichtigenGesunde ErnährungKostformenInformationsmaterial einsetzen, z. B. derDeutschen Gesellschaft für Ernährung,des aid e. V. (aid infodienst Verbraucherschutz-Ernährung-Landwirtschafte. V.)z. B. flüssige Kost, breiige Kost, Schonkost,VollkostEssenswünsche und Essverhalten imAlterPflegerische Hilfestellung beim Zubereitenvon MahlzeitenEsskulturz. B. Berücksichtigen persönlicher AnsprücheAnlegen einer Rezeptsammlungz. B. Service und GestaltenDemonstration, praktische ÜbungGrundlagen der Haushaltshygiene und-organisation____________________________________________________________________________________46


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undBerufsfachschule Lebenszeitgestaltung unterstützen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Pflegerische Hilfestellung bei sachgerechterHaushaltshygiene und-organisationEinkaufshilfenUmgang mit AlltagshilfenFallbeispielevgl. "Alte Menschen personen- und situationsbezogenpflegen"2 Alte Menschen bei der Schaffung eines förderlichensicheren Wohnraumes und Wohnumfeldes unterstützenZeitrichtwert: 15 (10) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler schaffen förderliche Wohnbedingungen unter Wertschätzungund Beachtung der Selbstbestimmung, Wünsche und Gewohnheiten deralten Menschen. Sie unterstützen ältere Menschen bei der Gestaltung ihres privatenWohnumfeldes und erkennen, wie wichtig eine freundliche und wohnliche Atmosphärefür das Wohlbefinden der alten Menschen ist. Die Schülerinnen und Schüler sorgen füreine sichere Umgebung im häuslichen und stationären Wohnbereich.Gestalten der WohnungAlten- und behindertengerechte WohnundUmfeldgestaltungSicherheit im häuslichen und stationärenBereichz. B. Atmosphäre, Temperatur, Geräusche,Pflanzenz. B. technische Ausstattungz. B. SturzprophylaxenWohnformen im Alter- eigene Häuslichkeit- Wohnen mit den Kindern- betreutes Wohnen- stationäres WohnenHilfsmittel und Wohnraumanpassungz. B. bedürfnisorientierte Veränderungder Wohnung____________________________________________________________________________________47


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undKlassenstufe 2 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 23 Den Tagesablauf gestalten und den zuBetreuenden beschäftigenZeitrichtwert: 45 (35) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie wichtig eine abwechslungsreiche undaktive Gestaltung des Tagesablaufes für die alten Menschen ist. Sie nutzen die Lebensgeschichteund die aktuelle Situation der zu Betreuenden zur Erfassung von Interessen,Neigungen und Bedürfnissen und sind in der Lage, aus der Vielfalt von Angeboten,geeignete auszuwählen und den Tagesablauf der alten Menschen abwechslungsreichzu gestalten. Die Schülerinnen und Schüler beherrschen Methoden musischer,kultureller und handwerklicher Beschäftigungs- und Bildungsangebote, welchedie Senioren selbst aktiv werden lassen. Ihr Ziel ist es, das Selbstvertrauen alter Menschenzu stärken und einen Beitrag zur sozialen Integration zu leisten. Sie vermittelnLebensfreude und tragen zur Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität bei. Außerdemerreichen sie, dass Menschen ihre Beeinträchtigungen besser akzeptieren undtolerieren können.Tagesablaufgestaltung- Bedeutung- Möglichkeiten der TagesablaufgestaltungÜberblickz. B. Altengymnastik, Tänze, Spiele,Gestalten, Singen, Feste feiern, Ausflüge,Gespräche, Lesen, SpaziergängeSeniorengymnastik- Organisationskriterien z. B. Übungsraum, Gruppenzusammensetzung,Kleidung, Tageszeitvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- Ziele- Aufbau und Inhalt einer Übungseinheit Übungsformen demonstrierenTanzen- Grundformen der Tänze im Sitzen undzu Fuß- TanzvereinfachungSpielen- Ziele- Arten z. B. Kennenlernspiele, Kim-Spiele,Brettspiele, Kartenspiele, Würfelspiele,Ratespiele, Wortspiele____________________________________________________________________________________48


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undBerufsfachschule Lebenszeitgestaltung unterstützen Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Gedächtnis trainieren- Ziele- ausgewählte Übungen zum Gedächtnistrainingz. B. 10-Minuten-AktivierungFarben und bildhaftes Gestalten- Ziele- Techniken und Materialien- ausgewählte Techniken z. B. Malen und Zeichnen, Umgang mitPapier, Drucktechniken, Collagen, Gestaltenmit formbaren Materialien, Gestaltenmit Textilien- themenorientierte Projekte z. B. jahreszeitbezogene Projekte,Märchen, KarnevalProjektarbeitMusik gestalten und erleben- Bedeutung Biografiearbeit, Beziehung zum Musikereignisim sozialen Umfeld aufbauenvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- Ziele- Musik hören z. B. Musik aus verschiedenen Lebensbereichenwie z. B. klassische Musik,Unterhaltungs-, Schlager-, Volksmusik- Singen z. B. einstimmige und mehrstimmigeLieder, WechselgesangErstellen von Liederlisten, Einsatz vonLiederbüchern- Musizieren z. B. Orffsche Instrumente, Einsatz vonInstrumenten zur Unterstreichung desLiedgesanges und zur Improvisation, einfacheInstrumente selbst herstellenAktivieren durch Kommunizieren- Ziele- der Betagte als Zuhörer beim Lesen,Vorlesen und Erzählen- Gestaltung einer LesestundeKennen lernen ausgewählter Gestaltungsmöglichkeitenliterarischer Stunden,z. B. Poesie, Prosavgl. Lehrpläne "Anleiten, beraten und Gesprächeführen" und "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"Biografiearbeit____________________________________________________________________________________49


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undKlassenstufe 2 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Sinneswahrnehmungenz. B. Gerüche, Geschmack, taktile Wahrnehmungen,auditive Wahrnehmungenpraktische Übungenvgl. Lehrpläne "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"____________________________________________________________________________________50


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undBerufsfachschule Lebenszeitgestaltung unterstützen Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 34 Den alten Menschen bei der Mitwirkung amgesellschaftlichen Leben unterstützenZeitrichtwert: 45 (35) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler schaffen bei der Ausgestaltung von Festen und FeiernHöhepunkte im Alltag alter Menschen. Sie regen diese zur Aufnahme sozialer Kontaktean und erleichtern ihnen den Zugang zu anderen Menschen sowie zu Besuchen vonVeranstaltungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Die Schülerinnen und Schülerunterbreiten alten Menschen Angebote zur Nutzung von Medien und unterstützensie beim Umgang mit diesen unter Berücksichtigung von Freiwilligkeit und Biografie.Dabei vermeiden sie die Ausübung jeglicher Form von psychischem Druck. Ihnen istdie Gratwanderung zwischen Förderung und Überforderung bewusst. Die Schülerinnenund Schüler unterstützen alte Menschen bei ihrer individuellen und kollektiven Mitwirkungam gesellschaftlichen Leben.Feste und Feiern gestalten- BedeutungErfahrungen aus der praktischen Ausbildungeinbeziehen- Feste im Jahreslauf z. B. Geburtstage, Ostern, Weihnachten,Herbstfest, Muttertag- Ziele- Kriterien der Gestaltung z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Plakat undSchriftgestaltung- Planung, Organisation und Durchführung- Motivation und Einbindung alter Menschenund ihrer AngehörigenProjektarbeitvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"Veranstaltungen innerhalb und außerhalbder EinrichtungProjektarbeit- Bedeutung- Arten z. B. Grillabend, Ausflüge, Kinobesuche,Lichtbildervorträge, Sportveranstaltungen,Zoo- und Zirkusbesuche- Ziele- Planung, Organisation und Durchführung____________________________________________________________________________________51


Altenpfleger/AltenpflegerinAlte Menschen bei der Lebensraum- undKlassenstufe 3 Lebenszeitgestaltung unterstützen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Gestaltungsübergreifende BeschäftigungMedienangeboteProjektarbeitz. B. Herstellen von Spielen, PuzzelnPlakaten, einfachen Musikinstrumenten,Tisch- und Raumschmuck, florales Gestaltenvgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gesprächeführen"z. B. Fernsehen, Radio, Zeitungen, Zeitschriften,InternetMedien für Menschen mit beeinträchtigtenFunktionen der SinnesorganeSelbsthilfegruppen- Definition- Formen von Selbsthilfe- Selbsthilfegruppen und -verbändeSeniorenvertretungen- Definition- Formen- Aufgaben____________________________________________________________________________________52


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwendenKurzcharakteristikDer Bereich "Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden" nimmt einezentrale Stellung im Gesamtgefüge der Ausbildung ein. Er verknüpft die in der Altenpflege-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung geregelten Inhalte von "TheoretischeGrundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschenplanen, durchführen, dokumentieren und evaluieren". Als ein wesentlicher Aspekt wirddie Betreuung verwirrter Menschen als besonders sensibles Thema der Altenpflegeherausgearbeitet. Damit ist dieser Bereich ein wesentliches Bindeglied zwischen dentheoretischen Grundlagen des Pflegeprozesses und dem professionellen beruflichenHandeln.Die Schülerinnen und Schüler erlernen vielfältige Methoden für ihre berufliche Tätigkeitund werden befähigt, kompetente Beziehungen zu den ihnen anvertrauten Personenzu entwickeln. Sie reflektieren ihre Arbeit und entwickeln weitere Handlungsstrategien.Im Pflegeprozess beachten sie Individualität und Ganzheitlichkeit, dabei ist ihnen derStellenwert der Biografie des alten Menschen bewusst. Sie erfassen die Bedeutungvon Pflegeplanung und Dokumentation als Voraussetzung für professionelles Arbeiten.Der Komplexität des Umgangs mit verwirrten Menschen werden sie gerecht, indem sieunterschiedliche Methoden auswählen und situationsbezogen anwenden.Die im Unterricht vermittelten Inhalte sind in enger Abstimmung mit den Bereichen "AlteMenschen personen- und situationsbezogen pflegen", "Alte Menschen bei der Lebensraum-und Lebenszeitgestaltung unterstützen", "Lebenswelten und soziale Netzwerkealter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" und "Institutionelleund rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"zu realisieren. Dabei kommen vorrangig Methoden wie Übungen, Fallbeispiele, Gruppen-und Partnerarbeit, Rollenspiele, Interviews, Beobachtungen und Berichte zumEinsatz.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 80 (20) 1 Ustd.1 Theoretische Grundlagen der Seniorenbegleitung 60 (15) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise20 (5) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________53


Altenpfleger/Altenpflegerin____________________________________________________________________________________Klassenstufen 1 bis 3 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden BerufsfachschuleKlassenstufe 2Zeitrichtwerte: 80 (60) 1 Ustd.2 Den Pflegeprozess gestalten 60 (50) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise20 (10) Ustd.Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 40 (40) 1 Ustd.3 Mit Verwirrten und alten Menschen umgehen 30 (30) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 (10) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________54


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Theoretische Grundlagen der Seniorenbegleitung Zeitrichtwert: 60 (15) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Konzepte, Modelle und Theoriender Pflege, Pflegeleitbilder, Auffassungen über Gesundheit und Krankheit sowieethische Fragestellungen. Sie setzen sich mit diesen auseinander und erhalten damiteine theoretische Fundierung für ihr altenpflegerisches Handeln. Sie erkennen, dassLernen ein lebenslanger Prozess ist und entwickeln methodische Kompetenzen zurUnterstützung alter Menschen in ihrer Lebensgestaltung. Die Schülerinnen und Schülerwissen um die Notwendigkeit der Biografiearbeit als wichtiges Instrument zum Erfassender Individualität des Menschen und können die Biografie eines alten Menschen erarbeiten.Modelle von Gesundheit und KrankheitBehinderungPflegebedürftigkeitvgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"nach WHOnach SGB XIHeimbedürftigkeitRehabilitationnach SGB I und VGesundheitsförderung und PräventionFaktoren, die das altenpflegerischeHandeln bestimmen- soziale Faktoren- institutionelle Bedingungen- personale Bedingungen- sonstige Bedingungen z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Einfluss derMedienMethodisch-didaktisches Vorgehen in derAltenpflegeLehren und Lernen als wechselseitigerProzessMethodische Grundsätze der Einzel- undGruppenarbeitGeragogik - "Erziehung in der Altenpflege"Verhältnis Pflegende - zu PflegendeVerhältnis Pflegende - AngehörigeVerhältnis Pflegende - PflegendeInteraktionsstile____________________________________________________________________________________55


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Methodische Gestaltung von Angebotenz. B. Spielen, Gestalten, MusizierenKonzepte, Modelle und Theorien der Pflege- pflegetheoretische Ansätze z. B. AEDL nach Krohwinkel, ATL nachJuchli, Rogers, Henderson und Roper- Handlungsrelevanz von Konzepten undModellen der Pflege- Pflegeforschung und Umsetzung vonForschungsergebnissen- pflegerelevante Grundlagen der Ethik vgl. Lehrplan "Religion/Ethik"PflegeleitbilderBiografiearbeit- Bedeutung der Biografiearbeit- Lebensgeschichte- Lebenszyklen- Faktoren, die die Lebensgestaltungbeeinflussen- Lebensplanvgl. LPE 3 und Lehrplan "Lebensweltenund soziale Netzwerke alter Menschenbeim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"z. B. historische, politische, gesellschaftliche,kulturelle, individuelle Faktoren- Eigen- und Fremdreflexion Vorstellen der eigenen Biografie, Erarbeitender Biografie eines alten Menschen____________________________________________________________________________________56


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Klassenstufe 22 Den Pflegeprozess gestalten Zeitrichtwert: 60 (50) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler setzen sich intensiv mit dem Prozess der Wahrnehmungund Beobachtung auseinander und sind in der Lage, genau zu beobachten und sich indie Lebens- und Erfahrungswelten alter Menschen hinein zu versetzen. Sie gestaltenden Pflegeprozess, welcher sich am ganzheitlichen Menschenbild orientiert und könnenunter Anwendung ihres Wissens pflegerische Maßnahmen ergründen, planen,durchführen und reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler erfassen, dass die Pflegedokumentationein Mittel zur Nachweisbarkeit und Abrechenbarkeit von Pflegequalitätund -leistung ist.Wahrnehmung und Beobachtung alsVoraussetzung professioneller Pflegepraktische Übungen- Prozess der Wahrnehmung- Bedeutung der Wahrnehmung- Selektivität und Subjektivität- Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit- Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler- Beobachtung⋅ Arten⋅ Zielstellung und Ablaufvgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"Pflegeprozess- Bedeutung des Pflegeprozesses für dieprofessionelle Pflege- Schritte der Pflegeplanung⋅ Pflegediagnostik⋅ Pflegeziele⋅ Planung der Maßnahmen⋅ Durchführung der Maßnahmen⋅ EvaluationPflegestandardsGrenzen der PflegeplanungPflegedokumentation- ausgewählte Dokumentationssysteme- EDV-gestützte Dokumentation Einsatz branchenspezifischer Softwarevgl. Lehrplan "Lernen lernen"____________________________________________________________________________________57


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 2 Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Berufsfachschule____________________________________________________________________________________ÜberleitungspflegePflegesystemePflegeorganisationsmodellevgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"ganzheitliche Pflege, FunktionspflegeEinzelpflege, Gruppen-Zimmer-Bereichspflege,Primary Nursing (Primärpflege)____________________________________________________________________________________58


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 33 Mit Verwirrten und alten Menschen umgehen Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass Gedächtnisstörungen, Verwirrtheit undDemenzerkrankungen den Alltag des alten Menschen beeinflussen können und hoheAnforderungen an die begleitenden Personen bei der Bewältigung der Lebensaufgabenstellen. Sie setzen sich mit ausgewählten Methoden der Lebensbewältigung auseinanderund können mit Betroffenen und ihren Angehörigen verständnisvoll zusammenarbeiten.Validationvgl. Lehrpläne "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen" und "AlteMenschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltungunterstützen"MilieutherapieRealitätsorientierungstrainingBasale StimulationWeitere Methoden der Lebensbewältigungz. B. Resensibilisierung, Remotivation____________________________________________________________________________________59


Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswelten und soziale Netzwerke alter MenschenKlassenstufen 1 bis 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigenKurzcharakteristikIn dem Bereich "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen" erfassen die Schülerinnen und Schüler grundlegende,die Lebenswelt der alten Menschen betreffende, soziologische, sozial- undentwicklungspsychologische Zusammenhänge.Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Entwicklung des Menschen auseinander,lernen verschiedene Betrachtungsweisen des Alters kennen und erhalten einenÜberblick über Alterstheorien. Sie können die alten Menschen in ihrem Verhalten verstehenund begegnen ihnen als Persönlichkeit mit angemessener Wertschätzung. Siesind in der Lage, aus der Darstellung konkreter Lebensbedingungen alter MenschenProbleme zu erkennen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Lebensqualität zuentwickeln. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Lebenswelt der alten Menschenals eine wesentliche Komponente bei der Erfassung des individuellen Pflegebedarfs.Im Unterricht ist die Bearbeitung von themenbezogenen Projekten angezeigt. Durchden Einsatz von Fallbeispielen und interaktiven Unterrichtsformen wie z. B. Rollenspielen,Gruppen- und Partnerarbeiten ist ein aktueller Praxisbezug herzustellen. Die Schülerinnenund Schüler werden befähigt, Problemlösungsstrategien zu entwickeln.Die Inhalte sind mit dem Fach "Religion/Ethik" sowie den Bereichen "Methoden zurGestaltung des Pflegeprozesses anwenden", "Alte Menschen bei der Lebensraum- undLebenszeitgestaltung unterstützen", sowie "Alte Menschen personen- und situationsbezogenpflegen" abzustimmen.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 20 Ustd.1 Lebensweltliche Aspekte der Gerontologie 15 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise5 Ustd.Klassenstufe 2Zeitrichtwerte: 60 (20) 1 Ustd.2 Entwicklung als lebenslanger Prozess 25 Ustd.3 Familienbeziehungen und soziale Netzwerke alter Menschenunterstützen25 (15) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 (5) Ustd.Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 40 (20) 1 Ustd.4 Lebensbedingungen alter Menschen berücksichtigen 30 (15) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise 10 (5) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________60


Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswelten und soziale Netzwerke alter MenschenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Lebensweltliche Aspekte der Gerontologie Zeitrichtwert: 15 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler verfügen über soziologische und sozialpsychologischeGrundkenntnisse der Gerontologie und wissen um deren Bedeutung in der Altenhilfe.Sie beschäftigen sich intensiv mit dem Sozialgefüge, in dem der alte Mensch lebt, undsind in der Lage, diesen zu verstehen und situationsadäquat zu betreuen.Soziologische und psychologische Fragestellungender GerontologieDer Mensch als individuelles und sozialesWesen- Sozialisation und soziales Handeln- Einstellungen, Vorurteile und Stereotypenz. B. Orientierung, Bewertung- Werte und Normen- soziale Rolle, Position und Status Fallbeispiele- Biografie und Lebenslauf vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- Identität z. B. persönliche, soziale und kulturelleIdentität, BerufsidentitätDer Mensch als Teil einer Gruppevgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- Merkmale von Gruppe- Funktionen der Gruppe z. B. Schutz-, Versorgungsfunktionen- Gruppenformen Bezüge zum eigenen Erleben und zurArbeit herstellen- Gruppendynamik- Führungsstile vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"Der Mensch als Teil einer Organisation- Begriff Organisation- Funktion von Organisationen- Merkmale von OrganisationenDer Mensch als Teil einer Gesellschaftund Kultur____________________________________________________________________________________61


Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswelten und soziale Netzwerke alter MenschenKlassenstufe 2 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 22 Entwicklung als lebenslanger Prozess Zeitrichtwert: 25 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler begreifen das Altern als individuellen Entwicklungsprozessund treffen Aussagen über die Altersstruktur der Bevölkerung. Sie setzen sich bewusstmit Alterstheorien auseinander und können das Bild vom alten Menschen imKontext gesellschaftlicher und kultureller Prozesse beschreiben. Dabei nutzen sie biografischeund psychologische Kenntnisse. Die Schülerinnen und Schüler erkennen,dass die Situation alter Menschen gesellschaftlich bestimmt ist.Entwicklung- Ursachen- Prozesse- Merkmale- Entwicklungstheorien z. B. nach Freud, EriksonArten des AlternsAlterstheorienBedeutung der BiografieDemografische Entwicklungenz. B. kalendarisches, biologisches, psychologischesund soziologisches Alterz. B. Defizitmodell, Aktivitäts-Theorie,Disengagement-Theorie, Kompetenz-TheorieInterview, Erfahrungen aus der praktischenAusbildung einbeziehen, Biografiearbeitvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"Auswertung von statistischem MaterialDas Bild vom alten Menschen- Selbstbild und Fremdbild z. B. Befragungen, Arbeit mit Literaturund Kunst- Altersbild im Wandel der Zeit- Verständnis von Alter in anderenKulturen____________________________________________________________________________________62


Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswelten und soziale Netzwerke alter MenschenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________3 Familienbeziehungen und soziale Netzwerkealter Menschen unterstützenZeitrichtwert: 25 (15) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung, die die Familie und die sozialenNetzwerke für die selbstständige Lebensführung und das individuelle Wohlbefinden deralten Menschen haben und begreifen, dass diese die Lebensqualität wesentlich beeinflussen.Sie achten und unterstützen pflegende Angehörige und können deren Belastungeinschätzen. Die Schülerinnen und Schüler schätzen verschiedene Lebenssituationenalter Menschen ein und zeigen Problemlösungsstrategien auf.Familienbeziehungen- Familienformen z. B. Groß- und Kleinfamilie- Funktion der Familie- GenerationenvertragPflegende Angehörige- Veränderungen durch die PflegesituationInteraktionsspiele, Gespräche führen- institutionelle Unterstützung undBeratungFamilienorientierte Altenpflege- Familien als Partner- Beziehungsgefüge zwischen professionellPflegenden, Familienangehörigenund den zu PflegendenEhrenamtliche Aktivitäten in der Altenarbeit- Möglichkeiten- Motivation- institutionelle UnterstützungSoziale Beziehungen und Freundschaftenim Alter____________________________________________________________________________________63


Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswelten und soziale Netzwerke alter MenschenKlassenstufe 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 34 Lebensbedingungen alter MenschenberücksichtigenZeitrichtwert: 30 (15) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Lebensbedingungen alter Menschen, derenErleben, Bewerten und Gestalten des Alltags. Sie wissen um die Bedeutung, die dasWohnumfeld der alten Menschen für die Alltagsgestaltung, die selbstständige Lebensführungund das individuelle Wohlbefinden haben.Beruf und RuhestandAlterssicherung, Einkommen und KonsumWohnen im Alterz. B. Vorruhe, Pensionsschockz. B. staatliche Vorsorge, Renten, Sparguthaben,Altersarmutvgl. Lehrplan "Alte Menschen bei derLebensraum- und Lebenszeitgestaltungunterstützen"- Raumkonzepte z. B. Lebenswelt bettlägeriger Menschen,Pflegeheim als sozialer Raum- Umzug ins HeimFreizeit im Altervgl. Lehrplan "Alte Menschen bei derLebensraum- und Lebenszeitgestaltungunterstützen"Einsamkeit im AlterEhe, Partnerschaft und SexualitätMenschen mit Behinderungen- Behinderungsartenvgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"- sozialer StatusLebens- und Glaubensfragenvgl. Lehrplan "Religion/Ethik"- Erfahrungen im Alter z. B. Auseinandersetzung mit Verlustender eigenen Vergänglichkeit- Bedeutung von Glauben und Religiosität- Lebenssinn und Lebenswert____________________________________________________________________________________64


Altenpfleger/AltenpflegerinLebenswelten und soziale Netzwerke alter MenschenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Sterben und TodProjektarbeitvgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "AlteMenschen personen- und situationsbezogenpflegen"- Sterbeorte z. B. Palliative Stationen, Hospize- Sterberituale- Konzept des "sozialen Todes"____________________________________________________________________________________65


Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenKlassenstufen 1 bis 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen HandelnberücksichtigenKurzcharakteristikDer Bereich "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen" vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Überblicküber Träger und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie allgemeineund berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen. Die Schülerinnen und Schülerwerden befähigt, ihre Kenntnisse für ihre altenpflegerische Tätigkeit und ihre eigenePerson zu nutzen und Sicherheit in ihrem beruflichen Handeln zu gewinnen.Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Einblick in Strukturen und Arbeitsweisenvon Trägern, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens, vergleichenund diskutieren diese. Dabei beziehen sie ihre Erfahrungen aus der praktischenAusbildung ein. Sie erkennen die Bedeutung der gesellschaftlichen Integration alterMenschen und der notwendigen Zusammenarbeit der Einrichtungen des GesundheitsundSozialwesens.Die Schülerinnen und Schüler schätzen die Bedeutung der Kosten für die Pflege einund berücksichtigen ökonomische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln. Sie kennenwesentliche Kriterien, die bei der personellen und zeitlichen Organisation altenpflegerischerArbeit zu beachten sind.Anhand von Fallbeispielen setzen sie sich mit Gesetzestexten auseinander und könnendabei ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufzeigen. Sie sind in der Lage, ihrWissen zu rechtlichen Sachverhalten fachübergreifend anzuwenden.Die Schülerinnen und Schüler werden sich ihrer Verantwortung in der beratendenFunktion gegenüber den alten Menschen und deren Angehörigen bewusst. Sie verfügenüber Sachkompetenz, ihre Klienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen,Vorschläge zu unterbreiten und gemeinsam mit ihnen aus der Vielfalt der gesetzlichenBestimmungen eine Auswahl zu treffen.Die Vermittlung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit denBereichen "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Lebensweltenund soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"zu realisieren.____________________________________________________________________________________66


Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 11 Institutionelle und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungendes altenpflegerischen HandelnsZeitrichtwerte: 40 Ustd.30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.Klassenstufe 2Zeitrichtwerte: 40 Ustd.2 Ausgewählte allgemeine gesetzliche Bestimmungen 30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 40 Ustd.3 Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen 30 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.____________________________________________________________________________________67


Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenKlassenstufe 1 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Institutionelle und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungendes altenpflegerischen HandelnsZeitrichtwert: 30 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erwerben einen Überblick über Aufgaben, Ziele und Arbeitsweisenvon Trägern, Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.Sie erkennen, wie wichtig die Zusammenarbeit aller an der Pflege, Betreuungund Beratung Beteiligten ist, um den hohen Anforderungen in der Altenhilfe gerecht zuwerden. Bei der Auswahl möglicher Hilfsangebote unterstützen sie alte Menschen undderen Angehörige. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich unter Bezugnahme aufverschiedene Unternehmensführungen in ambulanten und stationären Einrichtungender Altenhilfe mit Kosten-Nutzen-Überlegungen auseinander und besitzen einen Überblicküber wirtschaftliche Aspekte der pflegerischen VersorgungTräger, Dienste und Einrichtungen desGesundheits- und Sozialwesens- private Träger- öffentliche Träger- Verbände der freien Wohlfahrtspflege- Einrichtungen der Rehabilitation- häusliche Pflege- offene Altenhilfe- ambulante Altenhilfe- stationäre Altenhilfe- teilstationäre AltenhilfeVernetzung, Koordination und Kooperationim Gesundheits- und Sozialwesen- koordinierende, vermittelnde und begleitendeAufgaben- Pflegeüberleitung- SchnittstellenmanagementAusgewählte HilfsangeboteKennen lernen ausgewählter EinrichtungenÜberblickvgl. Lehrplan "Lebenswelten und sozialeNetzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"z. B. Beratungsstellen, Sachleistungen,Gemeinwesenarbeitvgl. Lehrplan "Alte Menschen bei derLebensraum- und Lebenszeitgestaltungunterstützen"Zusammenarbeit mit Einrichtungen desGesundheits- und Sozialwesens____________________________________________________________________________________68


Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungenin Bereichen der Altenhilfe- Finanzierung von Leistungen des Gesundheitswesensund der AltenhilfeBezugnahme auf die Unternehmensführungvon ambulanten, stationären undteilstationären Einrichtungenvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- betriebswirtschaftliche Kostenaspekte Überblick⋅ Personalkosten⋅ Sachkosten⋅ Betriebskosten- Planung arbeitsorganisatorischer Arbeitsabläufe- Personaleinsatz und DienstplangestaltungKosten-Nutzen-Überlegungen in Einrichtungender Altenhilfe- pflegerische ZielsetzungBezugnahme auf ambulante, stationäreund teilstationäre Einrichtungen- wirtschaftliche Zielsetzung- Finanzierungszusammenhang z. B. zwischen Pflegestufe, Pflegekasse,Pflegesätzen und Sozialhilfe____________________________________________________________________________________69


Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenKlassenstufe 2 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 22 Ausgewählte allgemeine gesetzliche Bestimmungen Zeitrichtwert: 30 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler kennen rechtliche Grundbegriffe. Anhand praxisbezogenerBeispiele setzen sie sich mit Grundlagen der bundesdeutschen Rechtsordnungauseinander. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse zu gesetzlichen Bestimmungendes Haftungs- und Vertragsrechts und sind damit in der Lage, diese fürihre beratende, betreuende und pflegerische Tätigkeit sowie für die Wahrnehmung ihrerpersönlichen Rechte und Pflichten anzuwenden.Ausgewählte Begriffe- Rechtsnormen, Rechtsverhältnisse- Rechtssubjekte, Rechtsobjekte- Rechtsquellen- öffentliches Recht, Privatrecht- Rechts-, Geschäfts-, Delikts-, undStraffähigkeitArbeiten mit Gesetzestexten, GerichtsverhandlungbesuchenAusgewählte GesetzeÜberblickvgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"- Grundgesetz z. B. Freiheitsberaubung, Fixierung- Bürgerliches Gesetzbuch- Strafgesetzbuch z. B. Straftat/Rechtfertigungsgründe, Körperverletzung,Verlassen in hilfloser LageHaftungsrecht- HaftungsbegriffStrafbestände- Grundzüge der strafrechtlichen Haftung Delikte, Verordnungs- und Durchführungsverantwortung- Grundzüge der zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung- Sorgfalts- und Aufsichtspflicht⋅ Entstehung und Umfang der Aufsichtspflicht⋅ Folgen von Pflichtverletzungen⋅ Berufshaftungspflicht⋅ Dienst- und Fachaufsicht⋅ Geschäftsführung ohne Auftrag- Schutz der Privatsphäre vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"⋅ SchweigepflichtEinwilligung, mutmaßliche Einwilligung⋅ Datenschutz____________________________________________________________________________________70


Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Vertragsrecht- Arbeitsrecht Arbeitsvertrag (Rechte und Pflichten)- Berufsrecht vgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnisentwickeln"- Kaufvertrag- Heimvertrag vgl. LPE 3- Mietrecht besonderer Bezug zum Mietrecht fürältere Bürger, Mieterschutz____________________________________________________________________________________71


Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenKlassenstufe 3 beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 33 Berufsspezifische gesetzliche Bestimmungen Zeitrichtwert: 30 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über ausgewählte gesetzlicheRegelungen und erfassen das Grundanliegen besonderer Schutzmaßnahmen. Sie sindfähig, alte Menschen und deren Angehörige bezüglich geltender Rechte zu informierenund Beratung zu vermitteln.Systeme der sozialen Sicherung- Versicherungsprinzip⋅ Krankenversicherung⋅ Rentenversicherung⋅ Unfallversicherung⋅ Pflegeversicherung⋅ Arbeitslosenversicherung- Fürsorgeprinzip⋅ Sozialhilfe⋅ Wohngeld⋅ Grundsicherung- VersorgungsprinzipGesundheitsschutzrechtHeimrecht- Heimgesetz- Heimaufsichtz. B. Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz,Lebensmittelrecht, Hygieneverordnung,Infektionsschutzgesetz, TierhaltungBedingungen zur Heimaufnahmevgl. LPE 2Betreuungsrecht- Voraussetzung der Betreuerbestellung- Umfang und Folgen der Betreuerbestellung- Auswahl, Aufgaben, Rechtsstellung desBetreuers- Einrichtung des BetreuungsverhältnissesBetreuungsverfügungVorsorgevollmacht- Unterbringung- Recht des psychisch Kranken vgl. "Alte Menschen personen- und situationsbezogenpflegen"____________________________________________________________________________________72


Altenpfleger/AltenpflegerinInstitutionelle und rechtliche RahmenbedingungenBerufsfachschule beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Familien- und Erbrecht- Unterhaltspflicht besondere Bedeutung für Schüler undältere Menschen herausarbeiten- gesetzliche Erbfolge- Unterhaltsberechtigte Versorgungsausgleich- Testament Pflichtteil, Nottestament/Schenkung,rechtliches Verhalten bei TodesfällenPatientenverfügung____________________________________________________________________________________73


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufen 1 bis 3 Berufliches Selbstverständnis entwickeln Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Berufliches Selbstverständnis entwickelnKurzcharakteristikIn dem Bereich "Berufliches Selbstverständnis entwickeln" erhalten die Schülerinnenund Schüler einen Einblick in die geschichtliche Entwicklung der Altenpflege und ihreaktuelle gesellschaftliche Bedeutung und Stellung. Sie setzen sich aktiv mit dem Berufsbildder Altenpflegerin/des Altenpflegers auseinander und erkennen, dass die beruflichenAnforderungen durch pflege- und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse ständigenÄnderungen unterliegen. Die Ausprägung eines beruflichen Selbstverständnissesals Grundlage von berufspolitischem und gesellschaftlichem Engagement bildet denSchwerpunkt.Anliegen ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, den Anforderungenan die Persönlichkeit der Altenpflegerin/des Altenpflegers in ihrem eigenen beruflichenHandeln gerecht zu werden. Durch die Aufarbeitung der Herausforderungendes beruflichen Alltages werden sie befähigt, ethischen Entscheidungen zu treffen unddanach zu handeln.Die Schülerinnen und Schüler kennen Methoden der Teamarbeit und wirken bei diesenkonstruktiv mit. Sie kooperieren mit Fachkräften anderer Berufsgruppen und Organisationen.Bei der Gestaltung des Unterrichtes sind die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüleraus der praktischen Ausbildung einzubeziehen. Die themenbezogenen Inhalte sindin enger Abstimmung mit dem Fach "Religion/Ethik" sowie den Bereichen "Lebensweltenund soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen","Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen" und "Lernen lernen" zu behandeln.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 20 Ustd.1 Der Beruf der Altenpflege im Wandel der Zeit 15 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise5 Ustd.Klassenstufe 22 Reflexion der beruflichen Rolle und des eigenenHandelnsZeitrichtwerte: 20 Ustd.15 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise5 Ustd.Klassenstufe 33 Teamarbeit und Zusammenarbeit mit anderenBerufsgruppenZeitrichtwerte: 20 Ustd.15 Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise5 Ustd.____________________________________________________________________________________74


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Berufliches Selbstverständnis entwickeln Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Der Beruf der Altenpflege im Wandel der Zeit Zeitrichtwert: 15 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Berufsbild Altenpflege in verschiedenenZeitepochen auseinander, werden in ihrer Berufsmotivation bestärkt und entwickelnein berufliches Selbstverständnis. Sie erfassen die Zusammenhänge zwischengeschichtlichen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen und können darausableiten, dass die Pflege- und Gesundheitsberufe einer besonderen Dynamik unterliegen.Die Schülerinnen und Schüler kennen das Altenpflegegesetz als wesentlicheGrundlage ihrer Berufsausübung.Historische Entwicklung- Geschichte der Pflege Wandel des Menschbildes und seinerLebensbedingungen, Euthanasieproblematik- Entwicklung der AltenpflegeAltenpflege im europäischen VergleichBerufsverbände/OrganisationenNutzung örtlicher Gegebenheiten,Motivation stärkenBerufsgenossenschaftenAufgaben der Altenpflegerin/des Altenpflegersunter Berücksichtigung derGanzheitlichkeit in den Arbeitsfeldernvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- Pflege, Betreuung und Beratung vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"- Unterstützung bei der Lebensgestaltung vgl. "Alte Menschen bei der LebensraumundLebenszeitgestaltung unterstützen"Ausbildung- Altenpflegegesetz Vergleich zum Krankenpflegegesetzziehen- Ausbildungsanforderungen- AusbildungsverlaufFort- und Weiterbildung____________________________________________________________________________________75


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 2 Berufliches Selbstverständnis entwickeln Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 22 Reflexion der beruflichen Rolle und des eigenenHandelnsZeitrichtwert: 15 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Anforderungen des Berufsbildes andie eigene Persönlichkeit auseinander. Sie erkennen die Bedeutung der Reflexion ihresberuflichen Handelns, um den Erwartungen, die an sie sowohl aus fachlicher wie auchpersonaler und sozialer Sicht gestellt werden, zu entsprechen. Sie erfahren den hohenStellenwert der Altenhilfe im gesamtgesellschaftlichen System und erkennen die Notwendigkeitder Professionalität in ihrem Tätigkeitsbereich.Anforderungen an die Persönlichkeit derAltenpflegerin/des Altenpflegers- Handlungskompetenz. Fachkompetenz. Personalkompetenz. Sozialkompetenz- Methoden-, Lern- und kommunikativeKompetenz als integraler Bestandteilder beruflichen Handlungskompetenzbewusster Umgang mit Informationsquellen,Auseinandersetzung mit aktuellenpflege- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissenvgl. Lehrplan "Lernen lernen"Berufswahl und Motivation- berufliche Rolle und Rollenerwartungenin den Bereichen der Altenhilfe- RollenkonflikteEthische Herausforderungen der Altenpflege- pflegerische Verantwortung und Autonomiedes alten Menschenvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- ethische Konflikte in der Altenpflege vgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "Lebensweltenund soziale Netzwerke alterMenschen beim altenpflegerischen Handelnberücksichtigen"____________________________________________________________________________________76


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Berufliches Selbstverständnis entwickeln Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 33 Teamarbeit und Zusammenarbeit mit anderenBerufsgruppenZeitrichtwert: 15 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Fähigkeit und Bereitschaft, mit allen in derAltenhilfe und des Gesundheits- und Sozialwesens tätigen Personen zusammenzuarbeiten.Sie entwickeln für sich und ihr Team Handlungsstrategien und werden sich ihrereigenen Rolle im Team bewusst.Team und Teamarbeitvgl. Lehrplan "Lebenswelten und sozialeNetzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"- Anforderungen an ein Team und Teamentwicklung- gemeinsame Gespräche Burnout vermeiden- Fallbesprechungen Fallbearbeitung an ausgewählten Beispielenvornehmen- PflegevisitenZusammenarbeit mit anderen BerufsgruppenEinheitliches Handeln in der Pflege,Betreuung und Beratungvgl. Lehrpläne "Lebenswelten und sozialeNetzwerke alter Menschen beimaltenpflegerischen Handeln berücksichtigen","Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen" und"Lernen lernen"____________________________________________________________________________________77


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Lernen lernen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Lernen lernenKurzcharakteristikDas Anliegen des Bereiches "Lernen lernen" besteht darin, die Schülerinnen und Schülerzu lebenslangem und selbstständigem Lernen zu befähigen. Sie erkennen, dasslebenslanges Lernen eine wesentliche Voraussetzung ist, um sich den Anforderungenin der Pflege zu stellen und diesen gerecht zu werden.Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über die Grundlagen des Lernens.Sie reflektieren ihr eigenes Lernverhalten und verwenden angemessene Lernmethodenund Lerntechniken. Dabei entwickeln sie die Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenenberuflichen Fort- und Weiterbildung.Die Schülerinnen und Schüler planen und strukturieren zielorientiert ihr Handeln in derAusbildung und im Beruf. Sie begreifen, dass Selbst- und Zeitmanagement unabdingbareVoraussetzungen zur Bewältigung der Anforderungen des beruflichen Alltagssind.Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass der Einsatz moderner Informations- undKommunikationssysteme zur effektiven Planung und Organisation und einer sinnvollenGestaltung täglicher Arbeitsabläufe beiträgt.Bei der Vermittlung der Themen ist ein übergreifendes Unterrichten zu gewährleisten.Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer berufspraktischen Ausbildungsind in den Unterricht einzubinden. Besonders geeignet ist die Bearbeitung von Projekten.Die Anwendung branchentypischer Standardsoftware ist integrativ zu realisieren.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 40 (20) 1 Ustd.1 Lernen und Arbeitsmethodik 10 Ustd.2 Mit Informations- und Kommunikationssystemen arbeiten 20 (20) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________78


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Lernen lernen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Lernen und Arbeitsmethodik Zeitrichtwert: 10 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Grundlagen des Lernens auseinander.Sie können ihr erworbenes Wissen in ihrem eigenen Lernverhalten umsetzen undwenden ausgewählte Lernmethoden und Lerntechniken an. Unter Beachtung vonSelbst- und Zeitmanagement planen und strukturieren sie zielorientiert ihr Handeln undsind fähig, ihr eigenes Vorgehen in der beruflichen Praxis zu reflektieren.Lernen und Gedächtnis- Begriff Lernen- Lerntheorien- Bedeutung der Motivation für das Lernen- Mehr-Speicher-Modell des Gedächtnisses⋅ Ultrakurzzeitgedächtnis⋅ Kurzzeitgedächtnis⋅ Langzeitgedächtnis- Bedeutung des Gedächtnisses- Lernmethoden und Lerntechnikenvgl. Lehrpläne "Deutsch" und "Alte Menschenpersonen- und situationsbezogenpflegen"ArbeitsmethodikZeitmanagement____________________________________________________________________________________79


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Lernen lernen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________2 Mit Informations- und KommunikationssystemenarbeitenZeitrichtwert: 20 (20) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Sicherheitim Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln und könnendiese gezielt und verantwortungsbewusst auswählen und einsetzen. Aufbauendauf ihren vorhandenen Kenntnissen schreiben sie berufsbezogene Texte, erstellen Tabellenund wenden branchenspezifische Software an. Unter Nutzung geeigneter Medienbearbeiten sie eine berufsspezifische Thematik, visualisieren und präsentierendas Ergebnis in einer geeigneten Form.Einsatz moderner KommunikationssystemeTextverarbeitungsprogrammeEinsatz brachentypischer SoftwareGestalten und Präsentieren von Textenpraktische Übungenz. B. Telefon, Telefax, PCpraktische Übungenz. B. Serienbriefe, Geschäftsbriefe,Berichte, Mitteilungen, Dienstpläne,Tourenplänepraktische ÜbungenProjektarbeitNutzung geeigneter Medien zur Informationsbeschaffungund -auswertungvgl. Lehrplan "Deutsch"____________________________________________________________________________________80


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Anleiten, beraten und Gespräche führen Klassenstufen 1 und 2____________________________________________________________________________________Anleiten, beraten und Gespräche führenKurzcharakteristikIn dem Bereich "Anleiten, beraten und Gespräche führen" wird den Schülerinnen undSchülern wesentliches Wissen zu Grundlagen der Kommunikation und kommunikativenGrundhaltungen vermittelt. Sie sind dadurch in der Lage, Kommunikationstechnikenanzuwenden, angepasst in unterschiedlichen Gesprächssituationen zu reagieren undältere Menschen in ihren Gedanken und Gefühlen besser zu verstehen.Ein weiteres Anliegen besteht in der Förderung und Ausprägung sozialer und kommunikativberatender und anleitender Kompetenzen.Die Schülerinnen und Schüler leisten eine wertschätzende und motivierende Beratungund Anleitung der alten Menschen und deren Angehörigen. Sie kennen Prinzipien undMethoden der Anleitung, insbesondere von Pflegepersonen, die nicht Pflegefachkräftesind und setzen diese zielorientiert ein.Bei allen Schritten des Pflegeprozesses spielt die Kommunikation, die Gesprächsführung,Beratung und Anleitung der alten Menschen und ihrer Angehörigen und Bezugspersonensowie die Anleitung der Pflegenden, die nicht Pflegefachkräfte sind, einegroße Rolle. Deshalb ist dieser Bereich nicht losgelöst vom Pflegeprozess zu vermitteln.Um den Anspruch an Ganzheitlichkeit in der Altenpflege mit Leben zu füllen, sind dieeinzelnen thematischen Schwerpunkte in enger Abstimmung insbesondere mit den Bereichen"Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen", "Methoden zurGestaltung des Pflegeprozesses anwenden" und "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungenbeim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" zu vermitteln. Methoden,wie z. B. Fallbeispiele, Rollenspiele und Projekte unterstützten dieses Anliegen.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 40 (40) 1 Ustd.1 Kommunizieren und Gespräche führen 30 (30) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 (10) Ustd.Klassenstufe 2Zeitrichtwerte: 40 (40) 1 Ustd.2 Beraten und Anleiten 30 (30) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 (10) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________81


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Anleiten, beraten und Gespräche führen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Kommunizieren und Gespräche führen Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler besitzen Kenntnisse in den pflegerelevanten Grundlagender Kommunikation sowie über kommunikative Grundhaltungen in der Pflege alterMenschen. Sie sind für die Probleme der ihnen anvertrauten Personen sensibilisiertund können selbst über ihre Ängste und Schwierigkeiten im Beziehungsprozess sprechen.Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sich entsprechend der verschiedenenGesprächssituationen kompetent zu verhalten und wertschätzende Beziehungenzu gestalten.Pflegerelevante Grundlagen der Kommunikationswissenschaft- Begriffe soziale Interaktion und Kommunikation- Bedeutung der Kommunikation- verbale und nonverbale Kommunikation⋅ Sprache, Sprechen⋅ Mimik, Gestik, Körperhaltung,Nähe und Distanz- Bedeutungsebenen von Nachrichten⋅ Inhaltsebene⋅ Beziehungsebene⋅ Appellebene⋅ Selbstoffenbarungvgl. Lehrplan "Deutsch"Interaktionsübungen, Rollenspiele,Pantomime mit Videoaufzeichnungennach Friedemann Schulz von Thunpraktische Übungen, Rollenspiele,Einsatz von Tonträgern- Kommunikationsstörungen praktische Übungen, Rollenspiele- kommunikative Grundhaltung⋅ Echtheit/Kongruenz⋅ Wertschätzung und Akzeptanz⋅ Empathie⋅ emotionale ZuwendungProzess der Sensibilisierung fortsetzen,Rollenspiele zu exemplarischen Situationeneinfühlendes Verstehen erlebbar machen- Selbst- und Fremdwahrnehmung Rollenspiele, Beobachtungs- und Ausdrucksübungen,Videoaufnahmenvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"____________________________________________________________________________________82


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Anleiten, beraten und Gespräche führen Klassenstufe 1____________________________________________________________________________________- gesprächsfördernde Bedingungen Rollenspiele, praktische Übungenvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"⋅ aktiv und hilfreich Zuhören⋅ Feedback geben und entgegennehmen⋅ Wahrnehmungen überprüfen⋅ Ich-Botschaften senden⋅ Fragetechniken anwenden⋅ Hilfen für sprachbeeinträchtige MenschenFormen des Gesprächs in der Altenarbeit- Alltagsgespräch- Befragung- Gespräche unter Zeitdruck- helfendes und beratendes Gespräch- aktives Zuhören- Grenzen der Gesprächsführungz. B. Bausteine des aktiven Zuhörenstrainierenz. B. Paraphrasieren und Verbalisieren____________________________________________________________________________________83


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 2 Anleiten, beraten und Gespräche führen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 22 Beraten und Anleiten Zeitrichtwert: 30 (30) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Probleme der alten Menschen beimKommunizieren zu erfassen. Sie können die Situation pflegender Angehöriger und Bezugspersonennachvollziehen und leisten eine wertschätzende und motivierende Beratungund Anleitung der alten Menschen und ihrer Angehörigen. Die Schülerinnen undSchüler kennen Methoden der Anleitung, insbesondere von Personen, die keine Pflegefachkräftesind, und setzen diese zielorientiert ein.Beratung und Anleitung alter Menschenpraktische Übungen an pflegerelevantenBeispielen- Probleme beim Kommunizieren vgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"- Selbstpflegekompetenzen- Definition Beratung- Wahrnehmung von Beratungsangebotenund Beratungsstellen- Ziele und Inhalte fachkompetenterPflegeberatung- methodisches Vorgehen- Definition Anleitung- Ziele und Inhalte fachkompetenterPflegeanleitung- Methoden der Anleitungvgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"Beraten und Anleiten von Angehörigenund Bezugspersonen- Situation pflegender Angehöriger undBezugspersonen- Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeberatung- methodisches Vorgehen- Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeanleitung- Methoden der Anleitungpraktische Übungen an pflegerelevantenBeispielenvgl. "Lehrplan Lebenswelten und sozialeNetzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"____________________________________________________________________________________84


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Anleiten, beraten und Gespräche führen Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Anleiten von Pflegenden, die nicht Pflegefachkräftesind- Ziele und Inhalte kompetenter Pflegeanleitungz. B. Zivildienstleistende, Praktikanten,Ehrenamtlichepraktische Übungen an pflegerelevantenBeispielen- strukturelle Voraussetzungen z. B. im ambulanten und stationären Bereich- Prinzipien und Stufen der Anleitung____________________________________________________________________________________85


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 3 Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehenKurzcharakteristikDer Bereich "Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen" vermittelt denSchülerinnen und Schülern wesentliches Wissen über Konflikte und Möglichkeiten derKonfliktbewältigung. Sie wissen um die Bedeutung von Konflikten und welche Ursachendiesen oftmals zugrunde liegen. Sie sind in der Lage, mit Konflikten im beruflichenAlltag kompetent umzugehen.Die Schülerinnen und Schüler erkennen Einflussfaktoren und Wechselwirkungen in denBeziehungsebenen und können auf diese sensibel reagieren. Sie sind des Weiterenbefähigt, eigene Gefühle und Befindlichkeiten zu erleben und zu reflektieren. Sie beziehendabei die emotionalen Reaktionen der hilfe- und pflegebedürftigen alten Menschenein und erkennen eigene Grenzen und Möglichkeiten des Umgangs mit denselben.Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, Anzeichen von Gewalt zu erfassen,deren Ursachen zu analysieren und angemessene Maßnahmen zur Vorbeugung undAbwendung von Gewalt in der Pflege anzuwenden.Die Bearbeitung der fachspezifischen Inhalte ist insbesondere in Abstimmung mit denBereichen "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen", "Anleiten, beraten und Gespräche führen", "BeruflichesSelbstverständnis entwickeln" "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungenbeim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" sowie "Die eigene Gesundheit erhaltenund fördern" zu realisieren. Der Unterricht ist praxisnah und handlungsorientiert zugestalten, wobei Rollen- und Interaktionsspiele eingesetzt werden sollen.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 3Zeitrichtwerte: 80 (60) 1 Ustd.1 Mit Konflikten umgehen 15 (10) Ustd.2 Mit Spannungen und schwierigen sozialen Situationen imPflegealltag umgehen3 Gewalt in der Pflegebeziehung vorbeugen undabwendenZeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise30 (30) Ustd.15 (10) Ustd.20 (10) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________86


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 31 Mit Konflikten umgehen Zeitrichtwert: 15 (10) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung und die Auswirkungen vonKonflikten und wissen, welche typischen Ursachen diesen oftmals zugrunde liegen. Siebeschreiben eigene und berufstypische Konflikte und sind in der Lage, diese einzuordnen.Sie besitzen einen Überblick zu verschiedenen Konfliktlösungsmustern und Bewältigungsstrategienund erwerben grundsätzliche Fähigkeiten, in Krisensituationenangemessen zu reagieren.Begriff KonfliktBedeutung von KonfliktenEntstehung und Ursachen von KonfliktenArten von Konflikten- intra- und interpersonale Konflikte vgl. Lehrplan "Lebenswelten und sozialeNetzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"- RollenkonflikteAuswirkungen von KonfliktenUmgang mit Konflikten- KonfliktlösungsmusterRollenspiele, Interaktionsspiele- machtlose Methoden z. B. niederlagelose Methode nachGordon- kommunikative Aspekte z. B. Umgang mit negativen Reaktionenauf Bitten und Forderungen, mit Beschimpfungenund Beleidigungen sowiemit kritischen Äußerungenvgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gesprächeführen"____________________________________________________________________________________87


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 3 Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Berufsfachschule____________________________________________________________________________________2 Mit Spannungen und schwierigen sozialenSituationen im Pflegealltag umgehenZeitrichtwert: 30 (30) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler kennen berufstypische Spannungen und schwierige Situationenin ihren Erscheinungsformen, Ursachen und Auswirkungen. Sie verfügen ü-ber das Verständnis, mit berufstypischen Krisen situationsgerecht und angemessenumzugehen. Dabei nehmen sie ihre persönlichen Gefühle und Befindlichkeiten im beruflichenAlltag wahr, akzeptieren diese, reflektieren kritisch eigene Formen der Bewältigungund nutzen Kenntnisse über Bewältigungsstrategien sowie mögliche Hilfsangebote.Altenpflegerinnen und Altenpfleger imSpannungsfeld zwischen Altbewährtemund NeuerungenDer alternde Mensch im Spannungsfeldzwischen Selbstständigkeit und AbhängigkeitBerufstypische Befindlichkeiten und Belastungen- alte Menschen und jüngere Helfer z. B. Rollenspiele, Selbst- und Fremdwahrnehmung- Angst und Abwehr- Macht und Ohnmacht vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"- Intimität, Ekel, Scham- Nähe und Distanz vgl. Lehrplan "Anleiten, beraten und Gesprächeführen"- "Helfer-Syndrom" -- Mobbing- Stress und Stressbewältigung vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"- Burn-out-SyndromBewältigung beruflicher Belastungen- Supervision- weitere Hilfs- und Beratungsangebote z. B. Psychotherapie____________________________________________________________________________________88


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________3 Gewalt in der Pflegebeziehung vorbeugen undabwendenZeitrichtwert: 15 (10) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erkennen vielfältige Ursachen und Gerichtetheiten vonGewalt. Sie können Gewalt fördernde und hindernde Faktoren bestimmen und besitzenKenntnisse über Maßnahmen zur Prävention und Intervention.Definition der Gewalt in der AltenpflegeGewalt fördernde FaktorenFormen der Gewalt in der AltenpflegeErklärungsansätzevgl. Lehrplan "Lebenswelten und soziale- Gewalt zu Pflegender untereinanderNetzwerke alter Menschen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"- Gewalt gegen die zu Pflegenden- Gewalt gegen die Pflegenden- Gewalt gegen Familienangehörige- Gewalt der Pflegenden untereinander z. B. MobbingGewalt hindernde Faktoren- Hilfen gegen Gewaltanwendung- Probleme des Aufdeckens von Gewaltanwendung- Ansatzpunkte zur Prävention von Gewaltin der AltenpflegeRollenspiele, Interaktionsspielevgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"____________________________________________________________________________________89


Altenpfleger/AltenpflegerinAn qualitätssichernden MaßnahmenKlassenstufe 3 in der Altenpflege mitwirken Berufsfachschule____________________________________________________________________________________An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirkenKurzcharakteristikQualitätssichernde und -überprüfende Maßnahmen gewinnen zunehmend an Bedeutungin der Altenpflege. Den Schwerpunkt des Bereiches "An qualitätssichernden Maßnahmenin der Altenpflege mitwirken" bildet die Auseinandersetzung mit dem Qualitätsmanagementin der Altenpflege.Die Schülerinnen und Schüler verschaffen sich einen Überblick über rechtliche Grundlagensowie ausgewählte Konzepte, Methoden und Instrumente der Qualitätsentwicklung.Sie setzen das Qualitätsmanagement in der Pflege mit der theoriegeleiteten Pflegeprozesssteuerungin Bezug und wirken konstruktiv an der Qualitätsentwicklung derEinrichtung mit.Dabei erkennen sie, dass die Qualität der Pflege und Betreuung alter Menschen auchvon verwaltungs- und organisationstechnischen Abläufen sowie Kosten-Nutzen-Überlegungen bestimmt wird. Gleichzeitig soll ihnen aufgezeigt werden, dass unterdem zunehmenden Kostendruck in der Pflege die tragende Säule im Beziehungsgefügezwischen dem Altenpfleger/der Altenpflegerin und dem zu Betreuenden die eigenesoziale Kompetenz darstellt.Bei der Vermittlung der Themen ist ein übergreifendes Unterrichten zu gewährleisten.Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus ihrer praktischen Ausbildung sind inden Unterricht einzubinden. Insbesondere ist eine Abstimmung mit den Bereichen "Methodenzur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden", "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen" sowie "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungenbeim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen" vorzunehmen.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 3Zeitrichtwerte: 40 (20) 1 Ustd.1 Rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung in der Altenhilfe 10 Ustd.2 Beim Qualitätsmanagement der Einrichtung mitwirken 20 (15) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise10 (5) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________90


Altenpfleger/AltenpflegerinAn qualitätssichernden MaßnahmenBerufsfachschule in der Altenpflege mitwirken Klassenstufe 3____________________________________________________________________________________Klassenstufe 31 Rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherungin der AltenhilfeZeitrichtwert: 10 Ustd.Die Schülerinnen und Schüler besitzen einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungender Qualitätssicherung in der Altenhilfe. Sie setzen sich unter Bezugnahme aufdas Pflegequalitätssicherungsgesetz mit den unterschiedlichen Anforderungen an ambulanteund stationäre Einrichtungen der Altenhilfe auseinander.Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG)Pflegeprüfverordnung/QualitätsprüfungSozialgesetzbuchHeimgesetzLeistungs- und Qualitätsvereinbarung(LQV), Leistungsqualitätsnachweis (LQN),z. B. durch Zertifizierung, Qualitätsprüfungdes Medizinischen Dienstes derKrankenkassenSGB V und SGB XIz. B. Qualitätsgrundsätze, Rahmenverträgez. B. Personalanforderungenvgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"2 Beim Qualitätsmanagement der EinrichtungmitwirkenZeitrichtwert: 20 (15) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Bedeutung der Qualitätssicherung in denArbeitsbereichen der Altenhilfe bewusst. Sie kennen ausgewählte Instrumente derQualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung. Die Schülerinnen undSchüler planen und gestalten ihre eigene berufliche Tätigkeit sinnvoll und erarbeitenStandards für eine ganzheitliche Pflege und Betreuung von alten Menschen.Notwendigkeit und Bedeutung einesQualitätsmanagementsystems in derAltenhilfevgl. Lehrpläne "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen", "Institutionelleund rechtliche Rahmenbedingungenbeim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"und "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"Qualitätsmanagement in der Altenhilfevgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"- Organisationsentwicklung Qualitätspolitik, Pflegeleitbild____________________________________________________________________________________91


Altenpfleger/AltenpflegerinAn qualitätssichernden MaßnahmenKlassenstufe 3 in der Altenpflege mitwirken Berufsfachschule____________________________________________________________________________________- Konzeptionsentwicklung Qualitätsziele- Mitarbeiterentwicklung Qualitätsbewusstsein- Qualitätssicherung im ambulanten undstationären Bereich- Stufen der Qualitätssicherung. Strukturqualität. Prozessqualität. ErgebnisqualitätQualitätsmanagement-Systeme, Aufbaueines Qualitätsmanagement-Handbuches- Instrumente der Qualitätssicherung. externe Maßnahmen z. B. Heimaufsichtsbehörde, Landesverbändeder Pflegekassen, Zertifizierungsinstitut. interne Maßnahmen z. B. Qualitätsmanagementbeauftragter,Qualitätszirkel, Pflegevisiten, Befragungenvgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnisentwickeln"- Standards in der Altenpflege Erarbeiten von Standards· inhaltliche und formelle Anforderungen· Umsetzung· Weiterentwicklung____________________________________________________________________________________92


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Die eigene Gesundheit erhalten und fördernKurzcharakteristikIn dem Bereich "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern" setzen sich die Schülerinnenund Schüler auf der Basis von Gesundheitsbewusstsein und dem Bewusstseinihrer Ganzheitlichkeit mit den beruflichen und privaten Anforderungen des Lebens auseinanderund erkennen Gesundheitsgefahren, insbesondere berufsspezifische.Sie begreifen den Wert "Gesundheit" als fundamentale Kraft für ihre Selbstverwirklichung.Auf Grund erworbener Einsichten und Qualifikationen können sie ihre eigenegesundheitsgefährdende Lebensweise ändern und sind in der Lage, gesundheitsförderndeMaßnahmen anzuwenden.Die Vermittlung der Inhalte ist anschaulich, praxisnah und handlungsorientiert zu realisieren.Der Einsatz geeigneter Medien, das Heranziehen kompetenter Fachleute, wiez. B. Physiotherapeuten, Supervisoren, Kosmetikern belebt und unterstützt den Unterricht.Neben den üblichen Methoden eignen sich Partner- und Gruppenarbeit, Fallbeispiele,Rollenspiele, Interaktionsübungen ebenso wie Gymnastik, Muskeltraining undEntspannungsübungen.Eine Abstimmung zwischen den Bereichen "Die eigene Gesundheit erhalten und fördern"und "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" sowie "Mit Krisenund schwierigen sozialen Situationen umgehen" ist zwingend erforderlich.Übersicht über die Lehrplaneinheiten und ZeitrichtwerteKlassenstufe 1Zeitrichtwerte: 20 (20) 1 Ustd.1 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern 15 (15) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise5 (5) Ustd.Klassenstufe 2Zeitrichtwerte: 20 (20) 1 Ustd.2 Gesundheitsgefahren erkennen 15 (15) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise5 (5) Ustd.Klassenstufe 3Zeitrichtwerte: 20 (20) 1 Ustd.3 Gesundheitsfördernde Maßnahmen anwenden 15 (15) Ustd.Zeit für Vertiefungen, Wiederholungen und Leistungsnachweise5 (5) Ustd.1 Die in Klammer gesetzten Unterrichtszeiten weisen den Anteil des fachpraktischen Unterrichtes aus.____________________________________________________________________________________93


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 1 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 11 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erkennen sich selbst als ein vielschichtiges Wesen, alsetwas Ganzheitliches. Sie setzen sich mit ihren Bedürfnissen auseinander, um Wertvorstellungenund Gedanken hinsichtlich eines sinnvollen Lebens zu entwickeln, wobeisie den Wert Gesundheit mit gebührender Bedeutsamkeit versehen. Sie erfassen dieBedeutung von ergonomischem Vorgehen und bauen die Fähigkeiten auf diesem Gebietstetig aus. Sie nutzen ihre Kenntnisse, um der Gesundheitsförderung besser gerechtzu werden.Die Ganzheit des MenschenGesundheit und BedürfnisseAnforderungsprofil und berufliche HandlungskompetenzenUnfallverhütung und ArbeitsschutzRückenschuleKinästhetikvgl. Lehrpläne "Religion/Ethik" und "AlteMenschen personen- und situationsbezogenpflegen"vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"z. B. physische Gesundheit und psychischeStabilität, fachliche, soziale, kommunikativeHandlungskompetenzenvgl. Lehrplan "Berufliches Selbstverständnisentwickeln"vgl. Lehrplan "Institutionelle und rechtlicheRahmenbedingungen beim altenpflegerischenHandeln berücksichtigen"vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"Ergonomie am Arbeitsplatz____________________________________________________________________________________94


Altenpfleger/AltenpflegerinBerufsfachschule Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Klassenstufe 2____________________________________________________________________________________Klassenstufe 22 Gesundheitsgefahren erkennen Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler erkennen Gesundheitsrisiken, die im beruflichen oderprivaten Umfeld vorkommen und können ihre Folgen für die eigene Gesundheit einschätzen.Sie begreifen, dass der Altenpflegeberuf ein hohes Maß an physischer undpsychischer Stabilität erfordert. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass "Gesundsein"eine wesentliche Voraussetzung für das Erlernen und Ausüben des Berufesund "Gesundbleiben" eine wichtige Aufgabe im Alltag ist.Subjektivität von Gesundheit und KrankheitChemische und physikalische RisikenGenussmittel- und ArzneimittelmissbrauchErnährungsfehlverhalten- Übergewicht- Magersucht- BulimieInfektionsrisikenKörperfehlhaltungenPsychosoziale Belastungen erkennenvgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"z. B. Allergie, Strahlenkrankheit, Hitzevgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"vgl. Lehrplan "Alte Menschen bei derLebensraum- und Lebenszeitgestaltungunterstützen"z. B. Hepatitis, Aids, Grippevgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"z. B. Stütz- und Bewegungssystemvgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"vgl. Lehrplan "Alte Menschen personenundsituationsbezogen pflegen"- Stressoren z. B. Organisationsmängel, kleine Ärgernisse,Konflikte, Leiden, Tod- Stresserleben- Stresskrankheiten z. B. Burnout-Syndrom, Helfersyndrom____________________________________________________________________________________95


Altenpfleger/AltenpflegerinKlassenstufe 3 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern Berufsfachschule____________________________________________________________________________________Klassenstufe 33 Gesundheitsfördernde Maßnahmen anwenden Zeitrichtwert: 15 (15) Ustd.Die Schülerinnen und Schüler können durch kritische Auseinandersetzung mit ihrereigenen Lebensführung Maßnahmen für eine gesunde Lebensweise anwenden. Insbesonderekennen sie Möglichkeiten zur Bewältigung physischer sowie psychosozialerBelastungen und nehmen verschiedene Unterstützungsangebote wahr.Maßnahmen zur GesundheitsvorsorgeGesundes ErnährungsverhaltenGesundheitspflegez. B. Aufklärung, Krebsfrüherkennung,Gesundheitsuntersuchung, Mutterschaftsvorsorge,Impfungenvgl. LPE 1 und Lehrplan "Alte Menschenpersonen- und situationsbezogen pflegen"z. B. Ernährungsberatungvgl. Lehrplan "Alte Menschen bei derLebensraum- und Lebenszeitgestaltungunterstützen"z. B. auch Kosmetikberatung, Fußpflege,SaunaFreizeitgestaltungMaßnahmen zur Bewältigung physischerund psychosozialer Belastungenvgl. LPE 2 und Lehrplan "Mit Krisen undschwierigen sozialen Situationen umgehen"- Selbstpflege z. B. Gymnastik, Tanz, Musik, Literatur- Selbsthilfegruppen- Entspannungstechniken praktische Übungenvgl. Lehrplan "Methoden zur Gestaltungdes Pflegeprozesses anwenden"____________________________________________________________________________________96


Berufsfachschule Altenpfleger/Altenpflegerin Klassenstufen 1 bis 3____________________________________________________________________________________Hinweise zur Veränderung des Erprobungslehrplanes richten Sie bitte an dasSächsische Staatsinstitut für Bildung und SchulentwicklungComenius-InstitutDresdner Straße 78 c01445 Radebeuloderwww.comenius-institut.de_____________________________________________________________________Notizen:____________________________________________________________________________________97


Die für den Unterricht an berufsbildenden Schulen zugelassenen Lehrpläne und Arbeitsmaterialiensind einschließlich der Angabe von Bestellnummer und Bezugsquellein der Landesliste der Lehrpläne für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsenin ihrer jeweils geltenden Fassung enthalten.Die Landesliste sowie die freigegebenen Lehrpläne und Arbeitsmaterialien ab Schuljahr2002/2003 finden Sie als <strong>Download</strong> unter www.comenius-institut.de.Die <strong>Download</strong>liste wird durch das Comenius-Institut ständig erweitert und aktualisiert.Bestellungen richten Sie bitte unter Angabe der Bestellnummer an:Stoba-Druck GmbH Tel.: 035248 81468Am Mart 16 Fax: 035248 8146901561 Lampertswalde E-Mail: Stoba-Druck@t-online.dewww.stoba-druck.de

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