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Gruppenreisen 2011 - OTS Gruppenreisen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

1. Vertragsabschluss<br />

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der <strong>OTS</strong> Gruppentouristik – eine<br />

Marke der aovo Touristik AG (kurz „<strong>OTS</strong>“) den Abschluss des Vertrages<br />

nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich<br />

an. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die <strong>OTS</strong> dem Kunden den<br />

Leistungsumfang und den Leistungspreis schriftlich bestätigt hat.<br />

Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des<br />

Kunden ab, ist die <strong>OTS</strong> an das in dieser Bestätigung enthaltene geänderte<br />

Angebot lediglich zehn Tage lang gebunden. Der Vertrag kommt dann<br />

auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde<br />

innerhalb der obigen Bindungsfrist der <strong>OTS</strong> die Annahme erklärt, was<br />

auch konkludent durch Erbringung einer Anzahlung oder der vollständigen<br />

Zahlung erfolgen kann.<br />

2. Leistungen und Preise<br />

Der Inhalt des Vertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen<br />

und Preisangaben in dem für den Leistungszeitraum gültigen Prospekt<br />

der <strong>OTS</strong> bestimmt. Ergänzende und abweichende Nebenabreden werden<br />

nur wirksam, wenn die <strong>OTS</strong> sie schriftlich bestätigt. Die angegebenen<br />

Preise sind Endpreise. Preisänderungen sind nach Abschluss des<br />

Vertrages aussachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren<br />

Gründen (Änderungen der Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife u.ä.)<br />

in dem Umfang möglich, die die sachlichen Gründe das Ausmaß der<br />

Preisänderungen rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Bestätigung/Rechnung<br />

beim Kunde und dem vereinbarten Leistungsbeginn<br />

mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde<br />

rechtzeitig, spätestens jedoch drei Wochen vor Leistungsbeginn in<br />

Kenntnis gesetzt. Danach sind Preiserhöhungen nicht mehrzulässig. Bei<br />

einer Preiserhöhung von über fünf Prozent des Preises ist der Kunde<br />

berechtigt, innerhalb von zehn Tagen kostenfrei schriftlich vom Vertrag<br />

zurückzutreten. Änderungen oder Abweichungen einzelner Teile der vereinbarten<br />

Vertragsleistung, die nach Vertragsschluss notwendig werden<br />

und die von der <strong>OTS</strong> nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,<br />

sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen<br />

nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung<br />

nicht beeinträchtigen. Die <strong>OTS</strong> ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen<br />

oder -abweichungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<br />

Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung<br />

oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Alle Preise basieren – soweit<br />

im Programm nicht anders angegeben – auf einer Mindestbeteiligung<br />

von 20 Personen (ausgenommen Großbritannien und Skandinavien:<br />

dort Mindestbeteiligung 35 Personen). Geringere Teilnehmerzahlen<br />

können einen Preiszuschlag notwendig machen.<br />

3. Zahlungen<br />

Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, wird die Zahlung spätestens<br />

14 Tage vor Antritt der Reise fällig. Zahlungen sind unter Angabe<br />

der Rechnungsnummer auf das im Bestätigungsschreiben der <strong>OTS</strong><br />

bezeichnete Konto der <strong>OTS</strong> zu leisten. Wird der Rechnungspreis nicht<br />

rechtzeitig und vollständig bezahlt, so wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst.<br />

Die <strong>OTS</strong> kann zusätzlich als Schadensersatz die im Fall des Rücktritts<br />

des Unternehmers zu leistenden Rücktrittskosten verlangen, siehe<br />

dazu unten 4.<br />

4. Rücktritt<br />

Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn von der Bestellung<br />

zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der<br />

<strong>OTS</strong>. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag<br />

zurück oder wird die Leistung ohne Rücktrittserklärung des Kunden<br />

nicht in Anspruch genommen, so kann die <strong>OTS</strong> die ihr durch den Rücktritt<br />

entstehenden Kosten (Rücktrittskosten) unter Berücksichtigung<br />

ersparter Aufwendungen und des durch anderweitige Verwertung der<br />

vereinbarten Leistung erzielten Erlöses verlangen oder diese pauschalieren.<br />

Diese Pauschalen richten sich nach dem Leistungspreis und<br />

betragen mindestens wie folgt: bis 28 Tage vor Leistungsbeginn 8 %, ab<br />

dem 27. Tag vor Leistungsbeginn 50 % des bestätigten Gesamt-Leistungspreises.<br />

Diese Pauschalen sind als Mindestbeträge zu verstehen<br />

und können im Einzelfall ab dem 27. Tag vor Leistungsantritt, durch der<br />

<strong>OTS</strong> in Rechnung gestellte Storno- oder Rücktrittskosten der Leistungsträger<br />

erhöht werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, der <strong>OTS</strong><br />

nachzuweisen, dass <strong>OTS</strong> kein oder ein geringerer Schaden entstanden<br />

ist. Wird die Durchführung der Leistung vor Leistungsbeginn infolge bei<br />

Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände<br />

erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wie z.B. durch Krieg, Streik,<br />

innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Beschlagnahme<br />

von Unterkünften, Embargos), Naturkatastrophen, Havarien,<br />

Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen<br />

den vorgenannten Beispielen entsprechen, so kann <strong>OTS</strong> vom<br />

Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn außergewöhnliche Umstände<br />

und die sich damit für die Durchführung der Leistung ergebenden<br />

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von einer offiziell<br />

zu entsprechender Aussage berufenen staatlichen Institution oder<br />

Behörde bestätigt werden. In diesen Fällen erhält der Kunde den gezahlten<br />

Leistungsbetrag abzüglich der der <strong>OTS</strong> entstandenen Kosten erstattet.<br />

Ergeben sich die genannten Umstände nach Leistungsbeginn, so<br />

sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Erfolgen in<br />

diesem Fall Rückerstattungen durch dritte Leistungserbringer, so werden<br />

diese an den Kunde weitergegeben, weitere Zahlungen durch <strong>OTS</strong><br />

erfolgen nicht.<br />

5. Haftung/Gewährleistung<br />

Die <strong>OTS</strong> haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, die der eines ordentlichen<br />

Kaufmanns entspricht, für die gewissenhafte Leistungsvorbereitung,<br />

die sorgfältige Auswahl und Überwachung der dritten Leistungserbringer,<br />

die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße<br />

Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter<br />

Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Wird die<br />

Leistung durch <strong>OTS</strong> nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde<br />

Abhilfe verlangen. Die <strong>OTS</strong> kann die Abhilfe verweigern, wenn diese<br />

einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die <strong>OTS</strong> kann auch in der<br />

Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung<br />

erbringt. Falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und Leistungen<br />

nicht vertragsgemäß erbracht worden sind, kann der Kunde eine der<br />

Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Leistungspreises ver-<br />

langen (Minderung). Der Leistungspreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,<br />

in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Leistung in mangelfreiem<br />

Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die<br />

Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterläßt, den<br />

Mangel unverzüglich anzuzeigen.<br />

6. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen<br />

Sofern es der <strong>OTS</strong> möglich ist, wird sie den Kunden über wichtige Änderungen<br />

der in der Leistungsbeschreibung wiedergegebenen Vorschriften<br />

bezüglich Pass-, Visa- und Zollbestimmungen vor Leistungsbeginn<br />

informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die<br />

<strong>OTS</strong> nicht. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-<br />

und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und wird angehalten,<br />

sich entsprechend zu informieren. Alle Nachteile, die aus der<br />

Nichtbefolgung der genannten Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten<br />

des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluß geändert<br />

werden sollten. Auf Wunsch des Kunden kann die <strong>OTS</strong> ein eventuell<br />

notwendiges Visum kostenpflichtig beschaffen. Die Beschaffung erfolgt<br />

ohne Gewähr. Sollte ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden<br />

oder Einzelvorschriften durch den Kunden nicht erfüllt werden und der<br />

Kunde deshalb die Leistung nicht in Anspruch nehmen kann, so gilt dies<br />

als Rücktritt des Kunden analog oben 3. letzter Satz. Die Visabesorgung<br />

ist ausdrücklich nicht Bestandteil der touristischen Leistungen.<br />

7. Haftungsbeschränkungen<br />

Die Haftung der <strong>OTS</strong> ist auf den dreifache Höhe des Einzel-Leistungspreises<br />

beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Leben, Körper<br />

und Gesundheit handelt und soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die <strong>OTS</strong> für<br />

einen dem Kunden entstehenden Schaden allein aufgrund eines Verschuldens<br />

eines dritten Leistungserbringers verantwortlich ist. Unberührt<br />

davon bleibt die Verpflichtung der <strong>OTS</strong>, die Leistung sorgfältig<br />

vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Leistungen<br />

beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und<br />

zu überwachen. Die <strong>OTS</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang<br />

mit Leistungen, die als Fremd- oder Drittleistungen lediglich<br />

vermittelt und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremd-<br />

oder Drittleistungen gekennzeichnet werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz<br />

gegen die <strong>OTS</strong> ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit<br />

aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem dritten Leistungserbringer<br />

zu zu liefernden Leistungen anzuwenden sind, wenn<br />

dessen Haftung insoweit ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.<br />

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten<br />

nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.<br />

8. Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung<br />

Reklamationen und Abhilfeverlangen sind vom Kunden unbedingt sofort<br />

an Ort und Stelle anzumelden und vom Leistungserbringer in Schriftform<br />

bestätigen zu lassen, damit <strong>OTS</strong> und der Leistungserbringer die<br />

Möglichkeit haben, diese zu beheben. Unterläßt es der Kunde schuldhaft,<br />

einen Mangel anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen, so tritt ein<br />

Anspruch auf Minderung des Leistungspreises nicht ein. Ansprüche<br />

wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde<br />

innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Leistungsende<br />

schriftlich gegenüber der <strong>OTS</strong> geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist<br />

kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />

an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Ansprüche des Kunden<br />

verjähren ansonsten in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem<br />

Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen<br />

dem Kunde und der <strong>OTS</strong> Verhandlungen über den Anspruch oder<br />

die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />

gehemmt, bis der Kunde oder die <strong>OTS</strong> die Fortsetzung der Verhandlungen<br />

verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem<br />

Ende der Hemmung ein.<br />

9. Sonderbedingungen für bestimmte Reiseformen und Veranstaltungen<br />

Für Flugreisen, Schiffsreisen und Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen<br />

gelten ergänzende bzw. diese AGB’s ganz oder teilweise ersetzende<br />

Sonderbedingungen. Diese werden zusammen mit dem Angebot, spätestens<br />

aber zusammen mit der Bestätigung durch <strong>OTS</strong> dem Kunden<br />

ausgehändigt sowie auf Wunsch auch gesondert übersandt.<br />

10. Sonstiges<br />

Alle Angaben in Prospekten und Leistungsbeschreibungen entsprechen<br />

dem Stand bei Drucklegung. Berichtigungen bei Irrtümern, Druck- und<br />

Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner<br />

Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen. Der Kunde kann die <strong>OTS</strong>, soweit gesetzlich<br />

zulässig, nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der <strong>OTS</strong> gegen den<br />

Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage<br />

richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen<br />

Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des<br />

Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland<br />

verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist<br />

der Sitz der <strong>OTS</strong> maßgebend.<br />

Stand: 02/2009<br />

Alle Preise pro Person in EUR Buchungshotline: 0511 / 33 644 205 107

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