Gruppenreisen 2011 - OTS Gruppenreisen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
1. Vertragsabschluss<br />
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der <strong>OTS</strong> Gruppentouristik – eine<br />
Marke der aovo Touristik AG (kurz „<strong>OTS</strong>“) den Abschluss des Vertrages<br />
nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich<br />
an. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die <strong>OTS</strong> dem Kunden den<br />
Leistungsumfang und den Leistungspreis schriftlich bestätigt hat.<br />
Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des<br />
Kunden ab, ist die <strong>OTS</strong> an das in dieser Bestätigung enthaltene geänderte<br />
Angebot lediglich zehn Tage lang gebunden. Der Vertrag kommt dann<br />
auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde<br />
innerhalb der obigen Bindungsfrist der <strong>OTS</strong> die Annahme erklärt, was<br />
auch konkludent durch Erbringung einer Anzahlung oder der vollständigen<br />
Zahlung erfolgen kann.<br />
2. Leistungen und Preise<br />
Der Inhalt des Vertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen<br />
und Preisangaben in dem für den Leistungszeitraum gültigen Prospekt<br />
der <strong>OTS</strong> bestimmt. Ergänzende und abweichende Nebenabreden werden<br />
nur wirksam, wenn die <strong>OTS</strong> sie schriftlich bestätigt. Die angegebenen<br />
Preise sind Endpreise. Preisänderungen sind nach Abschluss des<br />
Vertrages aussachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren<br />
Gründen (Änderungen der Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife u.ä.)<br />
in dem Umfang möglich, die die sachlichen Gründe das Ausmaß der<br />
Preisänderungen rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Bestätigung/Rechnung<br />
beim Kunde und dem vereinbarten Leistungsbeginn<br />
mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde<br />
rechtzeitig, spätestens jedoch drei Wochen vor Leistungsbeginn in<br />
Kenntnis gesetzt. Danach sind Preiserhöhungen nicht mehrzulässig. Bei<br />
einer Preiserhöhung von über fünf Prozent des Preises ist der Kunde<br />
berechtigt, innerhalb von zehn Tagen kostenfrei schriftlich vom Vertrag<br />
zurückzutreten. Änderungen oder Abweichungen einzelner Teile der vereinbarten<br />
Vertragsleistung, die nach Vertragsschluss notwendig werden<br />
und die von der <strong>OTS</strong> nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,<br />
sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen<br />
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung<br />
nicht beeinträchtigen. Die <strong>OTS</strong> ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen<br />
oder -abweichungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.<br />
Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung<br />
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Alle Preise basieren – soweit<br />
im Programm nicht anders angegeben – auf einer Mindestbeteiligung<br />
von 20 Personen (ausgenommen Großbritannien und Skandinavien:<br />
dort Mindestbeteiligung 35 Personen). Geringere Teilnehmerzahlen<br />
können einen Preiszuschlag notwendig machen.<br />
3. Zahlungen<br />
Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, wird die Zahlung spätestens<br />
14 Tage vor Antritt der Reise fällig. Zahlungen sind unter Angabe<br />
der Rechnungsnummer auf das im Bestätigungsschreiben der <strong>OTS</strong><br />
bezeichnete Konto der <strong>OTS</strong> zu leisten. Wird der Rechnungspreis nicht<br />
rechtzeitig und vollständig bezahlt, so wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst.<br />
Die <strong>OTS</strong> kann zusätzlich als Schadensersatz die im Fall des Rücktritts<br />
des Unternehmers zu leistenden Rücktrittskosten verlangen, siehe<br />
dazu unten 4.<br />
4. Rücktritt<br />
Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn von der Bestellung<br />
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der<br />
<strong>OTS</strong>. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag<br />
zurück oder wird die Leistung ohne Rücktrittserklärung des Kunden<br />
nicht in Anspruch genommen, so kann die <strong>OTS</strong> die ihr durch den Rücktritt<br />
entstehenden Kosten (Rücktrittskosten) unter Berücksichtigung<br />
ersparter Aufwendungen und des durch anderweitige Verwertung der<br />
vereinbarten Leistung erzielten Erlöses verlangen oder diese pauschalieren.<br />
Diese Pauschalen richten sich nach dem Leistungspreis und<br />
betragen mindestens wie folgt: bis 28 Tage vor Leistungsbeginn 8 %, ab<br />
dem 27. Tag vor Leistungsbeginn 50 % des bestätigten Gesamt-Leistungspreises.<br />
Diese Pauschalen sind als Mindestbeträge zu verstehen<br />
und können im Einzelfall ab dem 27. Tag vor Leistungsantritt, durch der<br />
<strong>OTS</strong> in Rechnung gestellte Storno- oder Rücktrittskosten der Leistungsträger<br />
erhöht werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, der <strong>OTS</strong><br />
nachzuweisen, dass <strong>OTS</strong> kein oder ein geringerer Schaden entstanden<br />
ist. Wird die Durchführung der Leistung vor Leistungsbeginn infolge bei<br />
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände<br />
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wie z.B. durch Krieg, Streik,<br />
innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Beschlagnahme<br />
von Unterkünften, Embargos), Naturkatastrophen, Havarien,<br />
Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen<br />
den vorgenannten Beispielen entsprechen, so kann <strong>OTS</strong> vom<br />
Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn außergewöhnliche Umstände<br />
und die sich damit für die Durchführung der Leistung ergebenden<br />
Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von einer offiziell<br />
zu entsprechender Aussage berufenen staatlichen Institution oder<br />
Behörde bestätigt werden. In diesen Fällen erhält der Kunde den gezahlten<br />
Leistungsbetrag abzüglich der der <strong>OTS</strong> entstandenen Kosten erstattet.<br />
Ergeben sich die genannten Umstände nach Leistungsbeginn, so<br />
sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Erfolgen in<br />
diesem Fall Rückerstattungen durch dritte Leistungserbringer, so werden<br />
diese an den Kunde weitergegeben, weitere Zahlungen durch <strong>OTS</strong><br />
erfolgen nicht.<br />
5. Haftung/Gewährleistung<br />
Die <strong>OTS</strong> haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, die der eines ordentlichen<br />
Kaufmanns entspricht, für die gewissenhafte Leistungsvorbereitung,<br />
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der dritten Leistungserbringer,<br />
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße<br />
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter<br />
Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Wird die<br />
Leistung durch <strong>OTS</strong> nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde<br />
Abhilfe verlangen. Die <strong>OTS</strong> kann die Abhilfe verweigern, wenn diese<br />
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die <strong>OTS</strong> kann auch in der<br />
Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung<br />
erbringt. Falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und Leistungen<br />
nicht vertragsgemäß erbracht worden sind, kann der Kunde eine der<br />
Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Leistungspreises ver-<br />
langen (Minderung). Der Leistungspreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,<br />
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Leistung in mangelfreiem<br />
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die<br />
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterläßt, den<br />
Mangel unverzüglich anzuzeigen.<br />
6. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen<br />
Sofern es der <strong>OTS</strong> möglich ist, wird sie den Kunden über wichtige Änderungen<br />
der in der Leistungsbeschreibung wiedergegebenen Vorschriften<br />
bezüglich Pass-, Visa- und Zollbestimmungen vor Leistungsbeginn<br />
informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die<br />
<strong>OTS</strong> nicht. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-<br />
und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und wird angehalten,<br />
sich entsprechend zu informieren. Alle Nachteile, die aus der<br />
Nichtbefolgung der genannten Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten<br />
des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluß geändert<br />
werden sollten. Auf Wunsch des Kunden kann die <strong>OTS</strong> ein eventuell<br />
notwendiges Visum kostenpflichtig beschaffen. Die Beschaffung erfolgt<br />
ohne Gewähr. Sollte ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden<br />
oder Einzelvorschriften durch den Kunden nicht erfüllt werden und der<br />
Kunde deshalb die Leistung nicht in Anspruch nehmen kann, so gilt dies<br />
als Rücktritt des Kunden analog oben 3. letzter Satz. Die Visabesorgung<br />
ist ausdrücklich nicht Bestandteil der touristischen Leistungen.<br />
7. Haftungsbeschränkungen<br />
Die Haftung der <strong>OTS</strong> ist auf den dreifache Höhe des Einzel-Leistungspreises<br />
beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Leben, Körper<br />
und Gesundheit handelt und soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich<br />
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die <strong>OTS</strong> für<br />
einen dem Kunden entstehenden Schaden allein aufgrund eines Verschuldens<br />
eines dritten Leistungserbringers verantwortlich ist. Unberührt<br />
davon bleibt die Verpflichtung der <strong>OTS</strong>, die Leistung sorgfältig<br />
vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Leistungen<br />
beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und<br />
zu überwachen. Die <strong>OTS</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang<br />
mit Leistungen, die als Fremd- oder Drittleistungen lediglich<br />
vermittelt und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremd-<br />
oder Drittleistungen gekennzeichnet werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz<br />
gegen die <strong>OTS</strong> ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit<br />
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem dritten Leistungserbringer<br />
zu zu liefernden Leistungen anzuwenden sind, wenn<br />
dessen Haftung insoweit ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.<br />
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten<br />
nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.<br />
8. Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung<br />
Reklamationen und Abhilfeverlangen sind vom Kunden unbedingt sofort<br />
an Ort und Stelle anzumelden und vom Leistungserbringer in Schriftform<br />
bestätigen zu lassen, damit <strong>OTS</strong> und der Leistungserbringer die<br />
Möglichkeit haben, diese zu beheben. Unterläßt es der Kunde schuldhaft,<br />
einen Mangel anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen, so tritt ein<br />
Anspruch auf Minderung des Leistungspreises nicht ein. Ansprüche<br />
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde<br />
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Leistungsende<br />
schriftlich gegenüber der <strong>OTS</strong> geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist<br />
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />
an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Ansprüche des Kunden<br />
verjähren ansonsten in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem<br />
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen<br />
dem Kunde und der <strong>OTS</strong> Verhandlungen über den Anspruch oder<br />
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />
gehemmt, bis der Kunde oder die <strong>OTS</strong> die Fortsetzung der Verhandlungen<br />
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem<br />
Ende der Hemmung ein.<br />
9. Sonderbedingungen für bestimmte Reiseformen und Veranstaltungen<br />
Für Flugreisen, Schiffsreisen und Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen<br />
gelten ergänzende bzw. diese AGB’s ganz oder teilweise ersetzende<br />
Sonderbedingungen. Diese werden zusammen mit dem Angebot, spätestens<br />
aber zusammen mit der Bestätigung durch <strong>OTS</strong> dem Kunden<br />
ausgehändigt sowie auf Wunsch auch gesondert übersandt.<br />
10. Sonstiges<br />
Alle Angaben in Prospekten und Leistungsbeschreibungen entsprechen<br />
dem Stand bei Drucklegung. Berichtigungen bei Irrtümern, Druck- und<br />
Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner<br />
Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />
Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen. Der Kunde kann die <strong>OTS</strong>, soweit gesetzlich<br />
zulässig, nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der <strong>OTS</strong> gegen den<br />
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage<br />
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen<br />
Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des<br />
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland<br />
verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort<br />
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist<br />
der Sitz der <strong>OTS</strong> maßgebend.<br />
Stand: 02/2009<br />
Alle Preise pro Person in EUR Buchungshotline: 0511 / 33 644 205 107