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Kastelruther Gemeindebote - August/September 2006 (1,5 Mb)

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EDV Schlern KG der Blasinger Anna & Co.Föstlweg 25 • 39040 Kastelruth (BZ)Termine Monat <strong>August</strong> <strong>2006</strong>Dienstag, 15. <strong>August</strong>*:MwSt.:• Erstellung und Eintragung der Rechnungen(fattura differita) betreffend Lieferungen,Aushändigungen von Warendes vorhergehenden Monats.• Für die ausgestellten Rechnungen desMonats Juli, welche einen Betrag vonweniger als 154,94 Euro aufweisen,kann innerhalb heute die Eintragungdurch ein einziges zusammenfassendesDokument erfolgen.• Betriebe, welche Steuerbelege undSteuerquittungen (Skontrini) ausstellen,können innerhalb heute, anstelle dertäglichen Eintragung, eine zusammenfassendeRegistrierung vom vorhergehendenMonat Juli im Tageseinnahmenregister(Correspettivibuch)tätigen.Mittwoch, 16. <strong>August</strong>:MwSt.:• Letzter Termin für die MwSt.-Abrechnungfür Steuerpflichtige mit monatlicherAbrechnung betreffend den MonatJuli. Die eventuell geschuldeteMwSt. muss innerhalb heute mit demEinheitsvordruck F24 und dem Steuerkodex6007 auf der Bank oder Posteingezahlt werden.• Letzter Termin für die MwSt.-Abrechnungfür Steuerpflichtige mit trimestralerAbrechnung betreffend das 2.Trimester <strong>2006</strong>. Die eventuell geschuldeteMwSt. muss innerhalb heute mitdem Einheitsvordruck F24 und demSteuerkodex 6032 auf der Bank oderPost eingezahlt werden.• Jene Steuerzahler, welche zur Abfassungder MwSt.-Erklärung <strong>2006</strong>,betreffend das Steuerjahr 2005, verpflichtetsind und sich für eine Ratenzahlungentschieden haben, müsseninnerhalb heute die 6. Rate, mit 0,5 %Zinsen, mittels Einheitsvordruck F24und dem Steuerkodex 6099 auf derBank oder Post einzahlen.INPS:• Überweisung der Beiträge für die unselbständigenArbeitnehmer berechnetauf die im Monat Juli ausbezahltenLöhne und Gehälter (Mod. 10/2). Dergeschuldete Betrag muss mittels EinheitsvordruckF24 auf der Bank oderPost eingezahlt werden.• Einzahlung des Rentenbeitrages für dieim vorhergehenden Monat ausgezahltenVergütungen aus fortdauernderund geregelter Arbeit (VergütungenVerwalter).UNICO <strong>2006</strong>:• Jene Steuerzahler, welche zur Abfassungdes UNICO <strong>2006</strong> verpflichtet sindund sich für eine Ratenzahlung entschiedenhaben, müssen innerhalbheute die 3. Rate der geschuldetenSteuer mittels Einheitsvordruck F24auf der Bank oder Post einzahlen.• Jene Steuerzahler, welche zur Abfassungdes UNICO <strong>2006</strong> verpflichtet sindund sich für eine Ratenzahlung entschiedenhaben und die 1. Rate am20.07.<strong>2006</strong> eingezahlt haben, müsseninnerhalb heute die 2. Rate, mit einemAufschlag von 0,4 %, mittels Einheits-vordruck F24 auf der Bank oder Posteinzahlen.Sonntag, 20. <strong>August</strong>*:INTRASTAT:• Unternehmen, welche im Jahr 2005Ausfuhren an innergemeinschafltichemHandelsverkehr über 200.000,00 Eurobzw. Einfuhren an innergemeinschaftlichemHandelsverkehr über 150.000,00Euro getätigt haben, müssen innerhalbheute die monatliche INTRA-Meldungbezüglich der Operationen im MonatJuli <strong>2006</strong> an das zuständige Zollamtper Internet abschicken oder direktbeim Amt abgeben.Mittwoch, 30. <strong>August</strong>:Registergebühren:• Eigentümer von Mietverträgen, welcheeinen neuen Mietvertrag abgeschlossenoder einen bestehenden Mietvertragverlängert haben, mit Beginn01.08.<strong>2006</strong>, müssen bis heute die entsprechendenRegistergebühren mittelsF23 auf der Bank oder Post einzahlen.Donnerstag, 31. <strong>August</strong>:UNICO <strong>2006</strong>:• Jene Steuerzahler ohne MwSt.-Nummer,welche sich entschieden haben,den UNICO <strong>2006</strong> zu verfassen und ihreSteuerschulden mittels Ratenzahlungzu begleichen, müssen innerhalb heutedie 4. Rate, mit 1,17 % Zinsen, mittelsEinheitsvordruck F24 auf der Bankoder Post einzahlen.WICHTIG:* Wenn ein Abgabetermin auf einen Feiertag fällt, sowird dieser auf den nächsten Arbeitstag verlegt (Art.2963 Absatz 3 ZGB).* Sollte eine Zahlung auf einen Samstag oder Feiertagfallen, so wird dieser Termin auf den nächstenArbeitstag verlegt (Art. 18, Absatz 1, D. Lgs.09.04.1997 Nr. 241).* Abgabetermine sowie Einsendungstermine der Erklärungen,die auf einen Samstag oder einen Feiertagfallen, werden auf den ersten darauf folgendenArbeitstag verlegt (Art. 2, Absatz 9 D.P.R. 322/1998).* ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR29

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