11.07.2015 Aufrufe

Sicherheit im öffentlichen und halböffentlichen Raum - Walker Späh ...

Sicherheit im öffentlichen und halböffentlichen Raum - Walker Späh ...

Sicherheit im öffentlichen und halböffentlichen Raum - Walker Späh ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

PBGZÜRCHER ZEITSCHRIFT FÜRÖFFENTLICHES BAURECHT2/200 2aktuell<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> öffentlichen<strong>und</strong> halböffentlichen <strong>Raum</strong>von Carmen <strong>Walker</strong> Späh


THEMA 5<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> öffentlichen <strong>und</strong>halböffentlichen <strong>Raum</strong>Carmen<strong>Walker</strong> SpähBildmaterial: Stadt WinterthurI. EinleitungDie Erkenntnis, dass nicht nur Menschen, sondern auch RäumeAngst machen können ist vergleichsweise neu 1 . Solche«Angsträume» können ganze Areale (Zonen) betreffen,welche durch ihre Nutzungseinseitigkeit (z.B. nur Tag- <strong>und</strong>Nachtnutzung zu best<strong>im</strong>mten Zeiten) Anonymität ausstrahlen<strong>und</strong> vor allem bei Einbruch der Dunkelheit zu Problemzonenwerden. Ebenso neu ist gestützt auf diese Erkenntnisdie Definition eines besonderen Gewaltbegriffesstädtebaulicher bzw. ortsbaulicher Art. Dieser neue Gewaltbegriffbezieht sich <strong>im</strong> Gegensatz zum traditionellen Gewaltbegriffnicht unmittelbar auf das menschliche Handeln;seine Ausgangslage bildet vielmehr die gebauten Orts- <strong>und</strong>Stadtstrukturen <strong>und</strong> ihre Auswirkungen auf die Bevölkerung.Er steht daher in einem komplexen Zusammenhang zwi-«Der neue Gewaltbegriffbezieht sich<strong>im</strong> Gegensatz zumtraditionellen Gewaltbegriffnichtunmittelbar aufdas menschlicheHandeln; seineAusgangslage bildetvielmehr diegebauten Orts- <strong>und</strong>Stadtstrukturen<strong>und</strong> ihre Auswirkungenauf die Bevölkerung.»


6THEMAschen gesellschaftlichen (soziologischen) <strong>und</strong> räumlichen(orts- <strong>und</strong> städtebaulichen) Kriterien <strong>und</strong> Rahmenbedingungen<strong>und</strong> verlangt auch nach einer neuen Beurteilung vonUrsache <strong>und</strong> Wirkung einzelner (baulicher) Massnahmen<strong>im</strong> öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen <strong>Raum</strong> 2 .«Der Bau wichtigerVerkehrsachsentrennteganze Orts- <strong>und</strong>Stadtteile, währendfür dieFussgängerinnen<strong>und</strong> FussgängerUnterführungengebaut wurden.»Die Bedeutung des öffentlichen <strong>Raum</strong>es hat sich in den letztenJahren stark gewandelt. Insbesondere seine zunehmendeBeherrschung durch den Verkehr in der Nachkriegszeitbrachte ein rein auf die diesbezügliche Funktionalität bedachterUmgang mit dem öffentlichen <strong>Raum</strong> mit sich. Wichtigfür den Fussgängerfluss war denn auch weniger diegestalterische Qualität des öffentlichen <strong>Raum</strong>es; vielmehrsollte der <strong>Raum</strong> vor allem der Fussgängersicherheit (vor demrollenden Verkehr) dienen. Der Bau wichtiger Verkehrsachsentrennte ganze Orts- <strong>und</strong> Stadtteile, während für die Fussgängerinnen<strong>und</strong> Fussgänger Unterführungen gebaut wurden.Eine Unterführung: Dunkles Loch ohne Ausweg


THEMA 7Zu wenig bedacht wurde der Umstand, dass solche reinauf ihre Verkehrsfunktionalität reduzierten Räume zubest<strong>im</strong>mten Zeiten unwirtlich sind <strong>und</strong> daher gemiedenwerden. Wer sie dennoch benutzte bzw. benutzen musste,fühlte sich zunehmend unsicher, zum Beispiel aufgr<strong>und</strong> vonVandalismus <strong>und</strong> der dominierenden Nutzung dieser Räumedurch einzelne Personengruppen zu best<strong>im</strong>mten Tages- <strong>und</strong>Nachtzeiten. Parallel zu dieser Entwicklung verabschiedetesich die Bevölkerung zusehends von ihrer Verantwortungfür den öffentlichen <strong>Raum</strong> <strong>und</strong> delegierte diese weitgehendan den Staat.«Parallel zu dieserEntwicklung verabschiedetesichdie Bevölkerungzusehends vonihrer Verantwortungfür den öffentlichen<strong>Raum</strong><strong>und</strong> delegiertediese weitgehendan den Staat.»Heute ist demgegenüber eine Tendenz zu beobachten, denverloren gegangenen öffentlichen <strong>Raum</strong> wieder für verschiedene(auch private) Nutzungen zurückzuerobern. AnstehendeSanierungsarbeiten an öffentlichen Infrastrukturanlagen(Werkleitungsbauten) werden zum Anlass genommen,den öffentlichen <strong>Raum</strong> neu zu gestalten. Multi-Typische Hinterhofsituation: Abstellraum, versteckt <strong>und</strong> wenig begangen


8THEMAfunktionale öffentliche Räume sind heute angesagt. DieseNeugestaltung bietet auch die Gelegenheit, vorhandene«Angsträume» (z.B. Unterführungen) wieder aufzuheben <strong>und</strong>mit gezielten Massnahmen dafür zu sorgen, dass sie sichin Zukunft für Gewaltakte weniger eignen.Durchgang: Nachts unhe<strong>im</strong>lich


THEMA 9II. Die konkrete Umsetzung1. Planen...Vorbeugen ist besser als heilen! Dieses alte Sprichwort giltauch dann, wenn es darum geht, die <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> öffentlichen<strong>Raum</strong> zu erhöhen. Im Rahmen der Bau- <strong>und</strong> Zonenplanungauf der Gr<strong>und</strong>lage der Richplanung sind die Nutzungsdichte<strong>und</strong> Nutzungsart sowie deren Durchmischungentscheidend, ebenso wie deren Erschliessung durch denmotorisierten <strong>und</strong> öffentlichen Verkehr. Dies gilt selbstredendauch für die Sondernutzungsplanungen. Wenn <strong>im</strong>mermöglich ist die Ausscheidung monofunktionaler Gebietezu vermeiden. Neue Quartiere sollten so gestaltet werden,dass soziale Begegnungen <strong>und</strong> Kontakte später einfachmöglich sind <strong>und</strong> die notwendigen Strukturen (Quartierlädenetc.) vorhanden sind. Damit kann der Anonymitätentgegengewirkt werden. Weiter ist für kurze Wegbeziehungen(Verkehrsnetz) zu sorgen. Zentrales Anliegen istdas Definieren von sog. He<strong>im</strong>wegen, vor allem von der Innenstadtin die Aussenquartiere.«Wenn <strong>im</strong>mermöglich ist dieAusscheidungmonofunktionalerGebiete zuvermeiden.»«Zentrales Anliegenist dasDefinieren vonsog. He<strong>im</strong>wegen,vor allem vonder Innenstadtin die Aussenquartiere.»Die Bevölkerung kann <strong>im</strong> Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsverfahrenauf die Planung Einfluss nehmen.2. ...<strong>und</strong> BauenAber nicht nur <strong>im</strong> Rahmen von Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanunginkl. Sondernutzungsplanung werden die ersten wichtigenWeichenstellungen gelegt; auch bei konkreten Bauprojektenkann dem Aspekt der baulichen <strong>Sicherheit</strong>angemessen Rechnung getragen werden. Dasselbe giltfür die Sanierung (Reparatur) bestehender Bauten <strong>und</strong>Anlagen <strong>im</strong> öffentlichen <strong>Raum</strong>.Bereits <strong>im</strong> Vorfeld konkreter Planungen werden entscheidendeWeichen gelegt, so unter anderem bei der Formulierungder Wettbewerbsbedingungen. Auch hier ist daraufzu achten, dass dem <strong>Sicherheit</strong>saspekt gebührend Nachachtungverschafft wird.«Bereits <strong>im</strong> VorfeldkonkreterPlanungen werdenentscheidendeWeichengelegt, so unteranderem bei derFormulierungder Wettbewerbsbedingungen.»


10THEMA«Die einzelnenMassnahmen konzentrierensichzunächst aufsog. empfindlicheOrte, das heisstOrte, welche einenwichtigen Beitragan einen sog.angstfreien Zugangzum öffentlichen<strong>Raum</strong> leisten.»a) Die MassnahmenDie einzelnen Massnahmen konzentrieren sich zunächstauf sog. empfindliche Orte, das heisst Orte, welche einenwichtigen Beitrag an einen sog. angstfreien Zugang zum öffentlichen<strong>Raum</strong> leisten (können). Bauliche Massnahmensind so auszuführen, dass sie zur Erhöhung des <strong>Sicherheit</strong>sgefühlsbeitragen. Es handelt sich dabei <strong>im</strong> Einzelnenum folgende Bauten <strong>und</strong> Anlagen:• Fusswege, insbesondere He<strong>im</strong>wege• öffentliche Plätze• öffentliche Durchgänge <strong>und</strong> Passagen• Velowege <strong>und</strong> Veloabstellplätze• öffentliche <strong>und</strong> private Kehrricht- <strong>und</strong> andereSammelstellen• Unterführungen• WC-Anlagen• Parkhäuser• Baustellen auf öffentlichem <strong>und</strong> privatem Gr<strong>und</strong>Verkehrsinsel mit sichtbehindernder Bepflanzung


THEMA11Diese Orte können mit gezielten Massnahmen aufgewertetwerden, wobei auf folgende Merkmale besonders zu achtenist:• Es sind möglichst kurze, direkte <strong>und</strong> übersichtlicheWegbeziehungen (vom Ausgangsort zum Ziel) zu schaffen.• Auf eine gute Ausleuchtung des öffentlichen <strong>Raum</strong>es, insbesondereder He<strong>im</strong>wege, ist zu achten.• Sichtbehindernde Büsche <strong>und</strong> Seitenwände auf typischenHe<strong>im</strong>wegen sind zu vermeiden.• Fuss- <strong>und</strong> Velowege sind parallel zu führen.• Abstellplätze sind nachts ausreichend zu beleuchten.• Es ist dafür zu sorgen, dass die Orientierung jederzeitgewährleistet ist (gute Beschriftung <strong>und</strong> Hinweistafelnan übersichtlichen <strong>und</strong> leicht auffindbaren Ortenetc.).• Bei sensiblen Bauten <strong>und</strong> Anlagen ist eine Beziehung zubelebten Orten <strong>und</strong> Gebäuden herzustellen.Gut: Veloweg parallel mit Fussweg, genügend breit zumAusweichen, markierter Trennstreifen


12THEMAGut: Das Tageslichtwird überOberlichter in dieHalle geführt• Best<strong>im</strong>mte <strong>Raum</strong>nutzungen sind mit Personenpräsenzzu versehen (z.B. öffentliche Toilettenanlagen).• Es sollten ausreichende Fluchtwege insbesondere in öffentlichgenutzten Räumen (z.B. Parkhäuser) angebotenwerden.• Mögliche Verstecke <strong>und</strong> uneinsehbare Nischen müssenvermieden werden.• Öffentliche Durchgänge mit privaten Zugängen sindu.U. nachts zu schliessen.• Der Unterhalt <strong>und</strong> die Reinigung insb. von öffentlichenWC-Anlagen ist mit einem hohen Standard zu betreiben.Auf die Materialisierung ist besonderes Augenmerk zuleben; wenn möglich sind helle <strong>und</strong> abwaschbare Materialienzu wählen.• Es sind <strong>Sicherheit</strong>skonzepte (zum Beispiel für Parkhäuser)zu erstelllen, verb<strong>und</strong>en mit weiteren Massnahmenwie Frauenabstellplätze, Situierung der Kassen an publikumsnaherStelle, das Anbieten von bargeldlosemZahlungsvekehr etc.).


THEMA13• Auf den Neubau unterirdischer Anlagen <strong>und</strong> Wege istzu verzichten! Falls diese dennoch erstellt werdenmüssen (z.B. Bahnunterquerungen) ist auf eine gute Beleuchtung,wenn möglich natürliches Licht, zu achten.• Der öffentliche <strong>Raum</strong> ist zu beleben (soziale Vernetzungfördern), indem verschiedene Einrichtungen wie Telefon,WC-Anlagen, Kiosk, Touristeninformation etc. aneinem zentralen Ort mit einer Bedienung r<strong>und</strong> um dieUhr angeordnet werden.Schlecht:Unterirdischer,verwinkelter Zu<strong>und</strong>WeggangSchlecht:Keine sozialeKontrollemöglich


14THEMA• Baustellen sind vom öffentlichen <strong>Raum</strong> deutlich abzuschranken;Öffnungen ins Baugelände sind zu vermeiden.• Sofern notwendig sind ergänzende polizeiliche Massnahmenanzuordnen (die Anwesenheit von Securitas oderPolizei kann Schutz <strong>und</strong> Hilfe signalisieren).Gut: ErweiterungvonGassen <strong>und</strong>Strassen zuPlätzenGut: Der Fusswegwird durchdas Gerüstnicht spürbarverkleinertEine gute <strong>und</strong> ausführliche Gr<strong>und</strong>lage der verschiedenensensiblen Orte sowie konkrete Massnahmen zur Erhöhungder <strong>Sicherheit</strong> stellt der Winterthurer Bericht dar, auf denan dieser Stelle verwiesen werden kann 3 .


THEMA 15a) FachstellenIn verschiedenen Schweizer Städten sind in den letztenJahren Fachstellen für die <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> öffentlichen <strong>Raum</strong>errichtet worden. Ihre Interventionsmöglichkeiten sindnoch sehr unterschiedlich; dennoch leisten sie einen wichtigenBeitrag zu einem noch relativ neuen <strong>und</strong> deshalb nochum Anerkennung ringenden Thema 4 .c) Statistische Untersuchungen <strong>und</strong> PersonenbefragungenImmer mehr wird anerkannt, dass zwischen <strong>Sicherheit</strong>sgefühl<strong>und</strong> tatsächlicher <strong>Sicherheit</strong> ein Zusammenhang besteht.An Orten, wo sich die Bevölkerung <strong>im</strong> öffentlichen<strong>Raum</strong> unsicher fühlt, werden tatsächlich mehr Straftatenbegangen. Es ist also von grosser Bedeutung, dass Bevölkerungsbefragungennicht nur einfach das <strong>Sicherheit</strong>sgefühl<strong>im</strong> Allgemeinen herauszufinden versuchen, sondernkonkrete Orte bezeichnen, an denen sich die Befragten unsicherfühlen. Denn konkrete bauliche Massnahmen zurVerbesserung der Situation wie gut beleuchtete He<strong>im</strong>wegeetc. können nur dann ergriffen werden, wenn bei solchenStudien genau in Erfahrung gebracht wird, wer sich wounsicher fühlt <strong>und</strong> wo deshalb die Massnahmen angesetztwerden müssen.III. Rechtsgr<strong>und</strong>lagenDie Erkenntnis, dass auch orts- oder städtebauliche Aspekteeinen Einfluss auf das <strong>Sicherheit</strong>sempfinden von Menschenhaben können, ist – wie bereits dargelegt – vergleichsweiseneu. Entsprechend wurde das Thema weder vom eidgenössischen(z.B. B<strong>und</strong>esgesetz über die <strong>Raum</strong>planung, RPG)noch kantonalzürcherischen Gesetzgeber (z.B. Planungs<strong>und</strong>Baugesetz, PBG) beachtet. <strong>Sicherheit</strong>saspekte fandenbis anhin Eingang in der Strassengesetzgebung <strong>im</strong> Zusammenhangmit der Verkehrssicherheit (Beleuchtung, Strassensignalisation,Strassenverkehr etc., meist in Verordnungenoder privaten Normenwerken geregelt). Auch die Best<strong>im</strong>mungendes schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)kennen keinen Bezug zu orts- <strong>und</strong> städtebaulichen Kri-«Die Fachstellenleisteneinenwichtigen Beitragzu einemnoch relativneuen <strong>und</strong> deshalbnoch umAnerkennungringendenThema.»«Es ist von grosserBedeutung,dass Bevölkerungsbefragungennicht nureinfach das <strong>Sicherheit</strong>sgefühl<strong>im</strong> Allgemeinenherauszufindenversuchen, sondernkonkreteOrte bezeichnen,an denen sich dieBefragten unsicherfühlen.»


16THEMAterien. Somit galt die Aufmerksamkeit für räumlich wirkende<strong>Sicherheit</strong>saspekte bisher – mit nachfolgender Ausnahme– ausschliesslich der Fragen <strong>im</strong> Zusammenhang der sog.«Bausicherheit» <strong>im</strong> Sinne von technischen, konstruktivenoder statischen Anforderungen.Rückeroberungdes öffentlichen<strong>Raum</strong>esDie Stadt Winterthur hat mit ihrem Art. 59 a der Bau- <strong>und</strong>Zonenordnung 5 erstmals eine Vorschrift erlassen, welchedem <strong>Sicherheit</strong>sempfinden <strong>im</strong> öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen<strong>Raum</strong> aus städtebaulicher Sicht Rechnung getragenhat. Die Best<strong>im</strong>mung lautet wie folgt:«<strong>Sicherheit</strong>Bei der Gestaltung von öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen Räumenin Bauten <strong>und</strong> Anlagen ist den <strong>Sicherheit</strong>sbedürfnissender Benutzer <strong>und</strong> Benutzerinnen, insbesondere von Frauen<strong>und</strong> Kindern sowie alten <strong>und</strong> gebrechlichen Personen, Rechnungzu tragen; zu vermeiden sind unter anderem unübersichtliche<strong>und</strong> des nachts- unausgeleuchtete Bereiche. BesondereBeachtung ist der Ausgestaltung der Freiräume zu schenken.»


THEMA 17Es handelte sich dabei um einen echten Pionierartikel. DerRegierungsrat hat die Best<strong>im</strong>mung mit Beschluss RRB Nr.1830 vom 19. Juni 1996 genehmigt, allerdings unter dem Vorbehalt,dass er von der kommunalen Baubehörde PBG-konformausgelegt werde. Gestützt auf das Resultat einer besonderseingesetzten Arbeitsgruppe, genehmigte der Stadtratmit Beschluss vom 17. September 1997 besondere «Richtlinienfür die Erhöhung der <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> öffentlichen <strong>und</strong>halböffentlichen <strong>Raum</strong> der Stadt Winterthur» 6 . Die StadtWinterthur hat sich seither in ihren öffentlichen Bautätigkeit(Gestaltung des öffentlichen <strong>Raum</strong>es) <strong>im</strong> Sinne einerSelbstbindung an die Vorschrift von Art. 59 a BZO <strong>und</strong> diegestützt darauf erlassenen stadträtlichen Richtlinien gehalten.Im übrigen wurde vor allem mittels Empfehlungen versucht,die Sensibilität privater Investoren für die Ausgestaltungihres halböffentlichen <strong>Raum</strong>es zu erhöhen 7 .«Die Revision deskantonalen Planungs-<strong>und</strong> Baugesetzes(NPBG)bietet derzeitdie Gelegenheit,diesem wichtigenAnliegen aufkantonaler EbeneGehör zu verschaffen.»Die Revision des kantonalen Planungs- <strong>und</strong> Baugesetzes(NPBG) bietet derzeit die Gelegenheit, diesem wichtigen Anliegenauf kantonaler Ebene Gehör zu verschaffen. Der Entwurfdes Teilprojekts 3 gemäss Phase Schnitt III geht davonaus, dass das Anliegen der <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> dargelegtenSinn gr<strong>und</strong>sätzlich berechtigt ist; entsprechend wird einerseitseine Ergänzung des Strassengesetzes, andererseitseine neue Best<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> neugestalteten Planungs- <strong>und</strong>Baugesetz vorgeschlagen 8 .IV. AusblickEs ist offensichtlich, dass das Phänomen «Gewalt» <strong>im</strong> öffentlichen<strong>und</strong> halböffentlichen <strong>Raum</strong> in einem kompliziertenKontext zwischen gesellschaftlichen <strong>und</strong> städtebaulichen-(ortsbaulichen) Rahmenbedingungen steht. Ebenso offensichtlichist, dass sich Gewalt <strong>im</strong> öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen<strong>Raum</strong> auch mit dem besten baulichen Massnahmen<strong>und</strong> Vorkehrungen nicht ganz vermeiden lässt. Auchin Zukunft wird es Orte geben, wo Gewalt <strong>im</strong> öffentlichen<strong>und</strong> halböffentlichen <strong>Raum</strong> häufiger anzutreffen ist. Dennochwächst die Erkenntnis, dass mit der gezielten Gestal-«Die Erkenntniswächst, dass mitder gezieltenGestaltung <strong>und</strong>Nutzung dieserRäume ein wichtigerBeitrag andas <strong>Sicherheit</strong>sgefühl<strong>und</strong> die Bewegungsfreiheitseiner Benützerinnen<strong>und</strong> Benutzergeleistet werdenkann.»


18THEMABestellung:Die Broschüre«Bericht <strong>und</strong>Richtlinien zurErhöhung der<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong>öffentlichen <strong>und</strong>halböffentlichen<strong>Raum</strong> der StadtWinterthur»kann bestelltwerden bei derStadt WinterthurDepartement Bau/BaupolizeiamtNeumarkt 48402 WinterthurTel. 052 267 54 32e-mail:baupolizeiamt@win.chtung <strong>und</strong> Nutzung dieser Räume ein wichtiger Beitrag andas <strong>Sicherheit</strong>sgefühl <strong>und</strong> die Bewegungsfreiheit seiner Benützerinnen<strong>und</strong> Benutzer geleistet werden kann. Profitierendavon werden alle: Der in seiner Verantwortung für dieAusgestaltung des öffentlichen <strong>Raum</strong>es stehende Staat, indemsich dessen Benützerinnen <strong>und</strong> Benützer wohl <strong>und</strong> sicherfühlen, was sich auch positiv auf die Förderung einesOrtes als Wohn- <strong>und</strong> Wirtschaftsstandortes (Marketing) auswirkt.Die Privaten wiederum sorgen mit den wenigen aberbewusst eingesetzten Mitteln für eine Wertsteigerung bzw.Werterhaltung ihrer Liegenschaften. Beide leisten damiteinen wichtigen Beitrag an ein attraktives bauliches Umfeld<strong>und</strong> dessen Standortgunst.Carmen <strong>Walker</strong>Späh, Rechtsanwältin,Zürich1 Die Autorin hat als ehemalige stellvertretende Bausekretärin der Stadt Winterthurzwischen 1994 bis 1997 die vom Stadtrat zur Erarbeitung von Richtlinieneingesetzte Arbeitsgruppe «<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen<strong>Raum</strong>» geleitet.2 Gemäss Ziff. 1.1 der Richtlinien der Stadt Winterthur zur Erhöhung der <strong>Sicherheit</strong><strong>im</strong> öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen <strong>Raum</strong> gelten als öffentliche RäumeStrassen, Wege, Plätze, öffentliche Gebäude resp. Teile, die der Allgemeinheitzur freien Benützung offen stehen. Als halböffentliche Räume geltenprivate Strassen, Wege, Plätze, Gebäude, resp. deren Teile, die einemgrossen Teil der Allgemeinheit zur freien Benützung offen stehen.3 vgl. Bericht <strong>und</strong> Antrag zur Erhöhung der <strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen<strong>Raum</strong> der Stadt Winterthur vom September 19974 vgl. dazu auch P,A,F, Ausgabe 3/2001 zum Thema Standortbest<strong>im</strong>mung«<strong>Sicherheit</strong> <strong>im</strong> öffentlichen <strong>Raum</strong>»5 Bau- <strong>und</strong> Zonenordnung der Stadt Winterthur vom 11. März 1986; gemässneuer Bau- <strong>und</strong> Zonenordnung (Revisionsantrag von 1999) neu <strong>und</strong> unverändertin Art. 70 geregelt.6 Beschluss des Winterthurer Stadtrates vom 17. September 19977 vgl. auch Ziffer. 1.2 der Winterthurer Richtlinien8 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe von PBG aktuellläuft die interne Vernehmlassungsfrist zum neugestalteten PBG gemässPhase Schnitt III. Das entsprechende Ergebnis ist abzuwarten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!