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Name der Praxis Arbeitsanweisung 9 Erstellt durch Name/Zeichen Datum Revision (nicht fixierende) Desinfektionslösung legen o Mechanische Reinigung o Ggf. durch Wischreinigung 6 Chemische Desinfektion (bakterizid, fungizid, viruzid) ist verpflichtend, wenn anschließend keine thermische Desinfektion (Dampfsterilisator) erfolgt Instrumente mit Gelenken vor dem Einlegen in die Lösung öffnen Instrumente schonend in die Lösung legen, nie hineinwerfen Instrumente müssen innen und außen vollständig bedeckt sein Hohlkörper dürfen keine Luftblasen enthalten Geeignetes mechanisches Verfahren anwenden Ggf. Reinigung im Ultraschallbad Geeignetes Reinigungs- /Desinfektionsmittel benutzen ZH/ZFA Herstellerangaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten und Materialverträglichkeit beachten RKI-Anhänge bei Erfordernis beachten Nie mit bloßen Händen in die Lösung fassen Flüssigkeitsdichte Handschuhe und Gesichtsschutz tragen vollständig und blasenfrei eintauchen Sichtkontrolle
Name der Praxis Arbeitsanweisung 9 □ Unterweisung erfolgt und dokumentiert Erstellt durch Name/Zeichen Datum Revision Instrumente mit Gelenken vor dem Einlegen in die Lösung öffnen Instrumente schonend in die Lösung legen, nie hineinwerfen Instrumente müssen innen und außen vollständig bedeckt sein Blasenfrei eintauchen Das manuelle Aufbereiten von kritisch B eingestuften Medizinprodukten ist im Lande Bremen nicht mehr möglich. Das heißt: Diese Instrumente müssen maschinell gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden.
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<strong>Name</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis</strong> Arbeitsanweisung 9<br />
□ Unterweisung erfolgt und dokumentiert<br />
Erstellt durch<br />
<strong>Name</strong>/Zeichen<br />
Datum<br />
Revision<br />
Instrumente mit<br />
Gelenken vor dem<br />
Einlegen in die<br />
Lösung öffnen<br />
Instrumente schonend<br />
in die Lösung legen,<br />
nie hineinwerfen<br />
Instrumente müssen<br />
innen und außen<br />
vollständig bedeckt<br />
sein<br />
Blasenfrei<br />
eintauchen<br />
Das manuelle Aufbereiten von kritisch B eingestuften Medizinprodukten ist im Lande<br />
Bremen nicht mehr möglich. Das heißt: Diese Instrumente müssen maschinell gereinigt,<br />
desinfiziert und sterilisiert werden.