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2005, Heft 12, S. 87–88 - PRuF

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Parteienrecht im Spiegel der Rechtsprechung MIP 2004/<strong>2005</strong> <strong>12</strong>. Jahrgang<br />

vornherein kein milderes und gleich geeignetes<br />

Mittel zur insoweit unumstritten legitimen<br />

Privilegierung der dänischen Minderheit, als die<br />

bestehende Regelung in Betracht.<br />

Mit der Festlegung einer quantitativen<br />

Obergrenze für die Plakatwerbung im Strassenraum<br />

Bremerhavens von insgesamt 2400<br />

Plakaten und die Verteilung dieser Kapazität auf<br />

die Parteien durch die Kommune hat das OVG<br />

Bremen 0 sich befasst. Die Beschwerde der<br />

Kommune gegen die vom VG getroffene<br />

einstweilige Anordnung 0 zugunsten der Ast.,<br />

welche die Erteilung von 515 weiteren, nach<br />

dem Vergabesystem nicht vorgesehenen Plakatierungsflächen<br />

zum Inhalt hatte, wurde als unbegründet<br />

zurückgewiesen. So dürfe eine Kontingentierung<br />

der Plakatflächen im Zusammenhang<br />

mit der Verteilung nicht dazu führen, dass<br />

sich kleine oder erstmals antretende Parteien<br />

nicht angemessen im Strassenraum präsentieren<br />

können. Es fehle, insbesondere unter Berücksichtigung<br />

dieses Gesichtspunktes an einer<br />

Schlüssigkeit sowohl der Limitierung selbst als<br />

auch der Vergabepraxis.<br />

Ebenfalls mit Fragen der Plakatwerbung durch<br />

Parteien befasste sich das OLG Koblenz 0 , das<br />

sich mit der Frage einer Haftung einer Partei für<br />

rechtswidriges, „wildes“ Plakatieren von Parteiplakaten<br />

auseinandersetzte. Ein Anscheinsbeweis,<br />

durch welchen vermutet wird, die Partei<br />

sei allein aufgrund der Tatsache, dass sie die<br />

Plakate anfertigt und in den Verkehr bringt auch<br />

für das rechstwidrige Anbringen selbiger verantwortlich,<br />

besteht nicht. Auch eine besondere, individuelle<br />

Kennzeichnungspflicht jedes einzelnen<br />

Plakates und die Registrierung jeder Abgabe<br />

an Private zwecks einer generellen Feststellbarkeit<br />

eines Verantwortlichen, sei allein aufgrund<br />

des vereinzelten Auftretens „wilden“<br />

Plakatierens nicht zumutbar. Allerdings besteht<br />

im Falle einer Zunahme derartiger Vorkommnisse<br />

eine Pflicht zum unverzüglichen und wirksamen<br />

Einschreiten der Partei, etwa indem in<br />

0 Beschluss vom 09.05.2003 – 1 B 181/03, in: NordÖR<br />

2003, S. 251-252.<br />

0 Beschluß v. VG Bremen 29. April 2003 8 V 690/03.<br />

0 OLG Koblenz, Urteil vom 21.07.2003 – <strong>12</strong> U 167/01,<br />

in: NJW 2003, S. 2837-2838.<br />

92<br />

den betroffenen Bereichen von einer Abgabe<br />

von Plakaten an Private abgesehen wird.<br />

Der VGH Düsseldorf 0 befasste sich ebenso mit<br />

einem weiteren Aspekt parteilicher Plakatwerbung.<br />

Das Gericht bestätigte die Anordnung des<br />

Oberbürgermeisters gegen die Ast., die SPD,<br />

Plakate zu entfernen, die im Zusammenhang mit<br />

der Europawahl 2004 geklebt worden waren, die<br />

inhaltlich über die Europawahl hinausgingen<br />

und u.a. einen SPD Kandidaten als Oberbürgermeister<br />

bewarben. Solche, nicht im Zusammenhag<br />

mit der Europawahl selbst<br />

stehenden Wahlkampfbotschaften seien von der<br />

auf einen Wahlkampf zur Europawahl selbst<br />

beschränkten Erlaubnis zur Plakatierung nicht<br />

umfasst.<br />

Das VG Leipzig 0 hat dem Antrag der NPD auf<br />

eine einstweilige Anordnung gem. § <strong>12</strong>3 I 1<br />

VwGO bezüglich der Versagung einer Sondernutzungserlaubnis<br />

zum Aufstellen eines Informationsstandes<br />

stattgegeben. Die Ag hatte<br />

das Aufstellen und Betreiben des Standes insgesamt<br />

für 8 der beantragten Tage genehmigt, die<br />

Genehmigung jedoch für zwei weitere beantragte<br />

Tage, den 19.04. und den 20.04.2004, versagt,<br />

da am 19.04. der geplanten Veranstaltung der<br />

Holocaust-Gedenktag entgegenstehe und am<br />

20.04.2004 eine Provokationswirkung entstehe,<br />

so dass das sittliche Empfinden der Bürger beeinträchtigt<br />

würde. Die summarische Prüfung<br />

unter Berücksichtigung der Folgen ergab eine<br />

hohe Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des<br />

Anspruchs in der Hauptsache, so dass dem Antrag<br />

der NPD stattgegeben wurde.<br />

3. Parteienfinanzierung<br />

Felix Terlinden<br />

Das BVerfG 0 setzte sich mit den Folgen<br />

fehlerhafter Rechenschaftsberichte für die staatliche<br />

Parteienfinanzierung auseinander. Die<br />

0 Beschluss vom 06.05.2003 – 16 L 1418/04.<br />

0 Beschluß vom 16. 4. 2004 - 1 K 522/04 in: NVwZ-<br />

RR 2004 S. 888.<br />

0 BVerfG, Beschluss vom 17.06.2004 – 2 BvR 383/03 –<br />

in: E 111, 54 ff.; NJW <strong>2005</strong>, <strong>12</strong>6 ff. siehe auch Besprechung<br />

von Joachim Wieland, Schwarze Kassen, in:<br />

NJW <strong>2005</strong>, 110 ff.; Michael Sachs, in: JuS <strong>2005</strong>, 171<br />

ff.

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