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MIP 2004/<strong>2005</strong> <strong>12</strong>. Jahrgang F. Siebeke – Zulässigkeit von Sondervoten Aufsätze<br />
Zur Frage der Zulässigkeit von<br />
Sondervoten (Dissenting Votes)<br />
außerhalb der Rechtsprechung<br />
des Bundesverfassungsgerichts<br />
(§ 30 II BVerfGG)<br />
Dr. Friedrich Siebeke *<br />
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über<br />
das Beschwerdeverfahren Martin Hohmanns<br />
gegen seinen Ausschluss aus der CDU 0 ist die<br />
Frage nach der Zulässigkeit von Sondervoten<br />
aufgetaucht 0 . Für ein außerhalb des § 30 II<br />
BVerfGG in Deutschland bisher unbekanntes<br />
Sondervotum können innerhalb der<br />
Parteigerichtsbarkeit folgende Argumente angeführt<br />
werden:<br />
- Parteien besitzen nach der Rechtsprechung<br />
des BVerfG als Zwischenglieder<br />
zwischen Volk und Staat<br />
Verfassungsrang. Vor den Parteischiedsgerichten<br />
geführte parteiinterne<br />
Verfassungsstreitigkeiten, so auch<br />
der Ausschluss aus einer Partei,<br />
haben die innerparteiliche Demokratie<br />
zum Gegenstand. Es bestehen somit<br />
große Übereinstimmungen mit<br />
den vor dem BVerfG ausgetragenen<br />
staatsrechtlichen Verfassungsstreitigkeiten;<br />
solche parteirechtlichen<br />
Verfahren sind den staatsrechtlichen<br />
Streitigkeiten vergleichbar. Der der<br />
Zulassung von Sondervoten durch<br />
§ 30 II BVerfGG zugrunde liegende<br />
Gedanke kann daher in gleicher<br />
Weise für die parteipolitischen<br />
Verfassungsfragen herangezogen<br />
* Der Autor ist Anwalt in Düsseldorf.<br />
0 CDU BPG 3/2004-1.<br />
0 Zu einzelnen parteirechtlichen Aspekten dieses<br />
Verfahrens siehe auch den Beitrag von S. Roßner in<br />
diesem <strong>Heft</strong>.<br />
werden.<br />
- Sondervoten sind nach dem Ende der<br />
90er Jahre neugefassten Verfahrensrecht<br />
in Schiedssachen zulässig 0 .<br />
- Fremde Rechtordnungen gewähren<br />
Schiedsrichtern für Sondervoten<br />
einen weitgehenden Freiraum 0 .<br />
- Parteigerichte sind Schiedsgerichte 0 .<br />
- Sondervoten dürfen das Beratungsgeheimnis<br />
nicht verletzen. Diese Frage<br />
spielt besonders in den Wirtschaftssachen<br />
betreffenden Schiedsverfahren,<br />
in denen firmeninterne Daten zur<br />
Sprache kommen, eine Rolle. Derartige<br />
Verfahren implizieren Vertraulichkeit.<br />
Als jüngstes Beispiel ist zu<br />
verweisen auf den vor einem<br />
Schiedsgericht ausgetragenen Streit<br />
zwischen der WAZ-Gruppe und der<br />
Gründerfamilie der österreichischen<br />
Kronen-Zeitung.<br />
An das Gebot des Beratungsgeheimnisses<br />
habe ich mich streng gehalten.<br />
Alleiniger Gegenstand meiner Darlegungen<br />
war die getroffene Entscheidung<br />
und die unterschiedliche Bewertung<br />
des darin festgestellten Sachverhalts.<br />
- Sondervoten reichern den juristischen<br />
Diskurs an und dienen so der Rechtsentwicklung.<br />
- Sondervoten befreien den überstimmten<br />
Richter, der zum Mittragen (Mitunterschrift)<br />
der von ihm aus grundsätzlichen<br />
Erwägungen abgelehnten<br />
Entscheidung gezwungen wird, von<br />
einem bisweilen unerträglichen Gewissenszwang.<br />
- Sondervoten besitzen eine Prüf<br />
0 Vgl. Drs. 13/5274 S. 56 DBT 13. WP.<br />
0 P. Schlosser, Das Recht der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit,<br />
2. Aufl. 1989, S. 510; K. P. Berger,<br />
Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit, 1992,<br />
S. 425.<br />
0 B. Reichert, Handbuch des Vereinsrechts, 9. Aufl.<br />
2003, Rn. 2534 ff.<br />
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