26.11.2012 Aufrufe

2005, Heft 12, S. 87–88 - PRuF

2005, Heft 12, S. 87–88 - PRuF

2005, Heft 12, S. 87–88 - PRuF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MIP 2004/<strong>2005</strong> <strong>12</strong>. Jahrgang Thilo Streit - Parteispenden Aufsätze<br />

Parteien pro Stimme pro Jahr eine Mark und pro<br />

eingeworbener Spendenmark 50 Pfennige staatlichen<br />

Zuschuss, heute sind die Wählerstimmen<br />

etwas stärker gewichtet. Wegen der vom Bundesverfassungsgericht<br />

verlangten absoluten<br />

Obergrenze für die staatliche Bezuschussung von<br />

damals 230 Mio. DM insgesamt und der relativen<br />

Obergrenze – keine Partei darf mehr als die Hälfte<br />

ihrer Gelder vom Staat erhalten – wurden diese<br />

Beträge allerdings gekürzt, so dass pro Jahr pro<br />

Stimme etwa 70 Pfennige, pro eingeworbener<br />

Spendenmark etwa 37 Pfennige ausgeschüttet<br />

wurden. Allerdings hatten Bundesverfassungsgericht<br />

und Gesetzgeber auch hier wieder die<br />

Egalität der Beteiligung an Parteien im Auge. Bezuschusst<br />

wurden und werden Spenden nur bis zu<br />

einer Höhe von 3.300 Euro – früher 6.000 DM,<br />

bis zur selben Grenze also, die auch für die<br />

steuerliche Anrechenbarkeit gilt.<br />

4. Die Parteispendenaffären der vergangenen<br />

Jahre und das PartG 2002<br />

Nun, zum Ende kommend, sollen noch die Affären<br />

der letzten Jahre angesprochen werden, und<br />

wie der Gesetzgeber mit dem PartG 2002 versucht<br />

hat, die Lücken, die offensichtlich immer noch<br />

bestanden, zu schließen.<br />

Der Teil der CDU-Affäre, die als Kohl-Affäre<br />

bezeichnet wird, war an sich ein klassischer Fall<br />

der Annahme anonymer Spenden. Natürlich<br />

wusste Dr. Kohl, wer die Spender waren, aber<br />

dies wurde im Rechenschaftsbericht nicht preisgegeben,<br />

insofern handelte es sich um anonyme<br />

Spenden. Aus diesen hatte sich der damalige<br />

Bundeskanzler eine schwarze Kasse geschaffen,<br />

mit der er nach Gutdünken schalten und walten<br />

konnte, was sowohl einen Verstoß gegen die<br />

verfassungsrechtliche Publizitätsverpflichtung als<br />

auch einen Angriff auf die innerparteiliche<br />

Demokratie darstellte. Der derzeitige Bundestagspräsident<br />

war nicht gewillt, das Gesetz ebenso lax<br />

anzuwenden wie seine Vorgänger und so kam es<br />

zum Eingreifen der Sanktionsvorschrift. Dabei<br />

hat sich Herr Thierse schlicht an Recht und<br />

Gesetz gehalten und sich somit einwandfrei<br />

verhalten. Der Fall der hessischen CDU gestaltet<br />

sich hingegen komplizierter, es war kein<br />

klassischer Verstoß gegen die Spendengesetzgebung.<br />

Bei der hessischen CDU handelte es sich<br />

um die Verschleierung vorhandenen Vermögens,<br />

wobei die Herkunft bis heute unklar ist. Spekuliert<br />

wurde insbesondere über eine Herkunft aus<br />

den Restbeständen der ehemaligen Staatsbürgerlichen<br />

Vereinigungen, deren Verbleib bis heute unklar<br />

ist. Um aber dieses Vermögen in den operativen<br />

Kreislauf der Partei wieder einspeisen zu<br />

können, wurden die Beträge als sonstige Einnahmen<br />

deklariert, für die eben keine gleichlautenden<br />

Publizitätsverpflichtungen bestanden.<br />

Da dieser Bereich nicht wirklich zum hier angesprochenen<br />

Thema gehört, kann dies hier außen<br />

vor bleiben. Darüber hinaus wurden Spenden gestückelt.<br />

Warum aber stückelt man Spenden?<br />

Nun, um die Publizitätsvorschriften zu umgehen.<br />

Wenn ich eine Spende von 50.000 Euro erhalte,<br />

sie aber als Spende von sechs Spendern verbuche,<br />

ist eine gesonderte Publizierung der<br />

Spendernamen nicht erforderlich. Und es besteht<br />

offensichtlich von Seiten der Großspender oft<br />

großes Interesse, nicht im Rechenschaftsbericht<br />

genannt zu werden, wofür man durchaus Verständnis<br />

aufbringen kann. Nichtsdestoweniger, es<br />

ist illegal und verstößt auch gegen Verfassungsgrundsätze.<br />

Zu ähnlichen Vorgängen kam es auch im Rahmen<br />

der Vorgänge um die SPD in Köln, die allerdings<br />

dort auch die CDU betreffen. Hier kam es darüber<br />

hinaus wohl auch zu Bestechungsspenden.<br />

Auf die Affäre um Herrn Möllemann ist hingegen<br />

erst einzugehen, nachdem das neue PartG<br />

erläutert wurde, denn dies war die erste Affäre,<br />

auf die die neuen Vorschriften anzuwenden sind.<br />

Die Folge der Skandale vor allem um die CDU<br />

war eine weitere Verschärfung des Parteiengesetzes.<br />

Zunächst wurden weitere Spenden<br />

illegalisiert und somit sanktioniert, insbesondere<br />

solche öffentlicher Unternehmen. Darüber hinaus<br />

wurden Spenden, die offensichtlich vom angegebenen<br />

Spender nur weitergeleitet wurden, um die<br />

Identität des eigentlichen Spenders zu verschleiern,<br />

verboten, womit auch die Stückelung erfasst<br />

ist. Die Bestechungsspende wurde erweitert auf<br />

die verabredete Belohnungsspende. Darüber hinaus<br />

wurden von Drückern eingeworbene Spenden<br />

untersagt, das Stichwort hier lautet „Bayernkuri­<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!