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2005, Heft 12, S. 87–88 - PRuF

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Aufsätze Dimitris Stefanou - Parteienfinanzierung und ihre Kontrolle in Griechenland1 MIP 2004/<strong>2005</strong> <strong>12</strong>. Jahrgang<br />

Politikfinanzierung in der Praxis bedeutet<br />

Spenden in Milliardenhöhe, die in keinem Bericht<br />

erscheinen und nirgendwo erfasst werden.<br />

Diese Gelder werden für die Bezahlung von<br />

Tausenden von Wahlkampfhelfern eingesetzt,<br />

die „freiwillig“ arbeiten, aber in Wirklichkeit<br />

hochbezahlte Wahlkampfprofis sind. Und vor<br />

allem für den Ankauf von der „ grauen“ Werbezeit<br />

im Fernsehen. Damit sind nicht die bekannten<br />

Werbespots gemeint, sondern teure Fernsehkampagnen<br />

für Wahlbewerber und Parteivertreter<br />

durch tägliche Einladungen in Talkshows, in<br />

Panels, in Nachrichtensendungen, sogar in Frühstücks-<br />

und Mittagsmagazinen.<br />

Diese schwarzen Spenden werden also schwarz<br />

ausgegeben. Alle profitieren, keiner kann etwas<br />

beweisen. Die einzige politische Konkurrenz besteht<br />

darin, welche Partei und welcher Kandidat<br />

die effektivste und das heißt immer: teuerste<br />

Wahlkampagne organisieren kann. Man kann<br />

ohne Übertreibung behaupten, dass dieser Faktor<br />

bei der Wahl der Abgeordneten der entscheidende<br />

ist und bei dem Gesamtergebnis der<br />

Wahlen eine wichtige, in Grenzfällen eine entscheidende<br />

Rolle spielt.<br />

Dies ist die Wirklichkeit der Politikfinanzierung<br />

und die hatte der Verfassungsgesetzgeber vor<br />

Augen, als er den neuen Art. 29 Abs. 2 der<br />

Verfassung mit breiter Unterstützung aller<br />

Parteien formulierte. Der neue Art. 29 Abs. 2 der<br />

Verfassung sieht vor, dass die politischen Parteien<br />

ein Recht auf finanzielle Unterstützung durch<br />

den Staat für Ihre funktionellen als auch für Ihre<br />

Wahlkampfkosten haben.<br />

Das Nähere soll sowohl ein Gesetz regeln als<br />

auch die entsprechende Transparenzgarantie<br />

über die Wahlkampfkosten der Parteien und der<br />

Wahlbewerber. Das Gesetz soll darüber hinaus<br />

eine Obergrenze für die Wahlkampfkosten und<br />

die verbotenen Formen der Wahlkampfführung<br />

bestimmen. Eine wichtige neue Bestimmung ist<br />

nun, dass ein Verstoß der Wahlbewerber gegen<br />

die Finanzierungsregeln zu einem Mandatsverlust<br />

führen kann, was bis heute ausgeschlossen<br />

war.<br />

Schließlich sieht Art. 29 vor, dass die Kontrolle<br />

70<br />

der Finanzen der Parteien und der Kandidaten<br />

nun von einem neuen Kontrollorgan übernommen<br />

wird, dem auch oberste Richter angehören<br />

sollen. Nach dieser neuen Verfassungsbestimmung<br />

muss ein neues Parteiengesetz verabschiedet<br />

werden. So komme ich zur Zukunft der<br />

Parteienfinanzierung in Griechenland. Es gibt<br />

noch keinen Gesetzentwurf für das notwendige<br />

dritte Parteienfinanzierungsgesetz. Allerdings:<br />

Die bevorstehende Regierungsumbildung hat<br />

dazu geführt, dass die zuständige Innenministerin<br />

ein „Zehn-Ideen-Paket“ präsentiert und zur<br />

Debatte gestellt hat. Ich kann Ihnen kurz die<br />

wichtigsten präsentieren:<br />

- Es soll nur natürlichen Personen erlaubt<br />

sein, an Parteien und Wahlbewerber zu<br />

spenden.<br />

- Alle Einnahmen und Ausgaben der Parteien<br />

sollen durch ein zentrales Bankkonto mit<br />

verschiedenen Stellen abgewickelt werden.<br />

- Dem Kontrollausschuss sollen mehrheitlich<br />

Richter angehören.<br />

- In jedem Wahlkreis – also jeder Präfektur –<br />

sollen zusätzliche Kontrollausschüsse gegründet<br />

werden, die näher am Wahlkampf<br />

die Berichte der Parteien und der Kandidaten<br />

überprüfen sollen.<br />

- Jeder Verstoß gegen das Parteienfinanzierungsgesetz<br />

soll zu einem Mandatsverlust<br />

führen.<br />

Es handelt sich noch nicht um reife Vorschläge.<br />

Das Institut für Parteienrecht wird seine Arbeit<br />

in den ersten zwei Vorschlägen wiedererkennen.<br />

Sie stammen aus „Rechtspolitischen Optionen“<br />

von R. Schmidt 3 . Griechenland wird in der Zukunft<br />

das parteirechtliche Know-how des Instituts<br />

dringend brauchen. Griechenland steht<br />

– ich glaube zum ersten Mal bewusst – vor dem<br />

Ziel die Parteienfinanzierung so zu regeln, dass<br />

das Recht seine Normativität in diesem Bereich<br />

3 Hans-Rüdiger Schmidt, Rechtspolitische Optionen,<br />

MIP 9 Sonderbeilage, S. 44 ff.

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