26.11.2012 Aufrufe

2005, Heft 12, S. 87–88 - PRuF

2005, Heft 12, S. 87–88 - PRuF

2005, Heft 12, S. 87–88 - PRuF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MIP 2004/<strong>2005</strong> <strong>12</strong>. Jahrgang Heike Merten – Verordnung über politische Parteien auf europäischer Ebene Aufsätze<br />

Verordnung über die Regelungen<br />

für die politischen Parteien auf<br />

europäischer Ebene und ihre Finanzierung<br />

Dr. Heike Merten *<br />

I. Einleitung<br />

Im Zusammenhang mit den gescheiterten Referenden<br />

zur Europäischen Verfassung in Frankreich<br />

und den Niederlanden ist die Diskussion<br />

um das Demokratiedefizit der Europäischen<br />

Union und die Notwendigkeit von politischen<br />

Impulsen auf europäischer Ebene erneut aufgeflammt.<br />

Die europäischen politischen Parteien<br />

könnten einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung<br />

einer europäischen Öffentlichkeit und<br />

Sachpolitik leisten. Dazu benötigen sie einen<br />

rechtlich anerkannten Status und finanzielle<br />

Ressourcen. Dies soll nunmehr durch die „Verordnung<br />

über die Regelungen für die politischen<br />

Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung“<br />

1 gewährleistet werden. Ob dies gelungen<br />

ist, bleibt jedoch zweifelhaft. Der Beitrag<br />

stellt den Inhalt der Verordnung dar und setzt<br />

sich kritisch damit auseinander. Er knüpft an den<br />

Aufsatz im MIP 2003 zum Thema „ Europäische<br />

Parteien im Sinne von Art. 191 (ex Art. 138 a)<br />

EGV“ an.<br />

* Die Verfasserin ist Geschäftsführerin und wissenschaftliche<br />

Mitarbeiterin des Instituts für Parteienrecht<br />

und Parteienforschung (<strong>PRuF</strong>) an der Heinrich-Heine<br />

Universität in Düsseldorf.<br />

1 Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 04. November 2003<br />

über die Regelungen für die politischen Parteien auf<br />

europäischer Ebene und ihre Finanzierung, AblEU L<br />

297 vom 15. November 2003, S. 1 ff.; siehe zu den<br />

Einzelheiten der Abstimmung im Europäischen<br />

Parlament und im Rat Hans Herbert von Arnim/ Martin<br />

Schurig, Die EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung,<br />

2004, S. 9 f. und zum Gesetzgebungsverfahren<br />

S. 13 f.<br />

II. Inhalt der Verordnung<br />

Am 04. November 2003 hat das Europäische<br />

Parlament und der Rat der Europäischen Union<br />

die „Verordnung über die Regelungen für die<br />

politischen Parteien auf europäischer Ebene und<br />

ihre Finanzierung“ erlassen 2 . Die Verordnung<br />

umfasst insgesamt 13 Artikel und enthält bei genauer<br />

Betrachtung hauptsächlich Regelungen<br />

über die öffentliche Parteienfinanzierung (Art. 4<br />

bis 10).<br />

In Art. 2 der Verordnung werden die Begriffe<br />

politische Partei, Bündnis von Parteien und politische<br />

Partei auf europäischer Ebene definiert.<br />

Eine politische Partei auf europäischer Ebene<br />

ist danach eine politische Partei oder ein<br />

Bündnis politischer Parteien, die bzw. das die in<br />

Art. 3 genannten vier Voraussetzungen erfüllt.<br />

Danach muss eine Partei in dem Mitgliedstaat,<br />

in dem sie ihren Sitz hat, Rechtspersönlichkeit<br />

besitzen. Sie muss in mindestens sieben Mietgliedstaaten<br />

eine gewisse Repräsentativität nachweisen<br />

3 . Im Programm und in ihrer Tätigkeit<br />

muss die Partei die Grundsätze, auf denen die<br />

Europäische Union beruht, achten 4 . Ferner ist<br />

eine verbindliche Absichtserklärung vorzulegen,<br />

sich an den Europawahlen zu beteiligen.<br />

2 Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 04. November 2003<br />

über die Regelungen für die politischen Parteien auf<br />

europäischer Ebene und ihre Finanzierung, AblEU L<br />

297 vom 15. November 2003, S. 1 ff.; siehe zu den<br />

Einzelheiten der Abstimmung im Europäischen<br />

Parlament und im Rat Hans Herbert von Arnim/ Martin<br />

Schurig, Die EU-Verordnung über die Parteienfinanzierung,<br />

2004, S. 9 f. und zum Gesetzgebungsverfahren<br />

S. 13 f.<br />

3 Die Partei muss entweder<br />

- „in mindestens einem Viertel (bei 25 Mitgliedstaaten<br />

in mindestens sieben) der Mitgliedstaaten<br />

durch Mitglieder des Europäischen<br />

Parlaments oder in den nationalen<br />

Parlamenten oder regionalen Parlamenten<br />

oder Regionalversammlungen vertreten,<br />

- oder in Mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten<br />

bei der letzen Wahl zum Europäischen<br />

Parlament mindestens 3 Prozent der<br />

abgegebenen Stimmen in jedem dieser Mitgliedstaaten<br />

erreicht haben“.<br />

4 D.h. die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der<br />

Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie<br />

der Rechtsstaatlichkeit.<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!