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Maurerin / Maurer EFZ Baupraktikerin / Baupraktiker EBA

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BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Maurer</strong>in</strong>nen / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong> und <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>Inhalt<strong><strong>Maurer</strong>in</strong> / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong> 3Vorbemerkungen 4IIIIIIQualifikationsverfahren (<strong>EFZ</strong>)Gewichtung der Qualifikationsbereiche 6Qualifikationsbereiche für den Fachunterricht 7- Berufskenntnisse, Fachzeichnen und Erfahrungsnote 7Berufskundlicher Unterricht (<strong>EFZ</strong>)Lektionentafel (Bildungsplan / Teil B) 10Schulfächer und Anzahl Lektionen (Bildungsplan / Teil A) 10Erfahrungsnote Anteil berufskundlicher Unterricht 11Lehrmittel 12Anhang – Leistungsziele der Schulfächer (<strong>EFZ</strong>)Qualifikationsbereich Berufskenntnisse 14- Fachrechnen 14- Ausführungsgrundlagen 15- Ausführung 16Qualifikationsbereich Fachzeichnen 18Zusammenarbeit Fachlehrpersonen und Lehrpersonen Allgemeinbildung 19<strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong> / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong> 21Vorbemerkungen 22IIIIIIQualifikationsverfahren (<strong>EBA</strong>)Gewichtung der Qualifikationsbereiche 24Qualifikationsbereiche für den Fachunterricht 25- Berufskenntnisse und Erfahrungsnote 25Berufskundlicher Unterricht (<strong>EBA</strong>)Lektionentafel (Bildungsplan / Teil B) 28Schulfächer und Anzahl Lektionen (Bildungsplan / Teil A) 28Erfahrungsnote Anteil berufskundlicher Unterricht 29Anhang – Leistungsziele der Schulfächer (<strong>EBA</strong>)Qualifikationsbereich Berufskenntnisse 32- Pläne 32- Fachrechnen 33- Ausführungsgrundlagen 33- Ausführung 34Zusammenarbeit Fachlehrpersonen und Lehrpersonen Allgemeinbildung 35Impressum 361


BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Maurer</strong>in</strong>nen / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong>IIQualifikationsverfahrenIQualifikationsverfahren (<strong>EFZ</strong>)Im Wortlaut dem Bildungsplan zur eidg. Verordnung über die beruflicheGrundbildung für <strong><strong>Maurer</strong>in</strong>nen / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong> entnommen.5


I Qualifikationsverfahren (<strong>EFZ</strong>)BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Maurer</strong>in</strong>nen / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong>Gewichtung der QualifikationsbereicheArt. 20 der BiVo können die drei für den Berufskundeunterricht wichtigen Qualifikationsbereicheund deren Notengewichtung entnommen werden.Art. 20 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung1Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:a. der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher bewertet wird;undb. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird.2Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten aus derSumme der Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der gewichtetenErfahrungsnote. Dabei gilt folgende Gewichtung:a. Praktische Arbeit: 50 %b. Berufskenntnisse: 12.5 %c. Fachzeichnen: 7.5 %d. Allgemeinbildung: 20 %e. Erfahrungsnote: 10 %6


III Anhang – Leistungsziele der Schulfächer (<strong>EFZ</strong>)BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Maurer</strong>in</strong>nen / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong>Qualifikationsbereich BerufskenntnisseLehrjahr Total Lektionen Thema1. 40 1194162. 40 24Fachrechnen (Leitziel Unternehmung und Umfeld)- Grundrechenarten, Koten- Klammer-, Bruchrechnen- Grössen, SI-Einheiten, Dichte, Spannungen- Proportionen- Proportionen- MauerwerksberechnungenPositionen gemässLeistungszielen Bildungsplan1.1.1. Grundlagen Berechnungen1.1.1 Grundlagen Berechnungen6 - Pythagoras 1.1.2 Längenberechnungen, Pythagoras,Diagonalen810- geradlinige Flächen- krummlinige Flächen1.1.3 Flächenberechnungen10 - gerade Körper, Treppen 1.1.4 Volumenberechnungen3. 40 5781010- gerade Körper- spitze und stumpfe Körper- Materialauszüge- Massenauszüge aus Plänen- Repetition, Vorbereitung QV1.1.4 Volumenberechnungen1.1.5 Materialberechnungen120 Total Lektionen Fachrechnen14


BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Maurer</strong>in</strong>nen / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong>Zusammenarbeit Fachlehrpersonen und Lehrpersonen Allgemeinbildung (ABU)ThemaStufen des schweizerischenRechtssystems nennen.Verhalten gegenüberVorgesetztenVerschiedene Leistungsziele des Bildungsplans tangieren auch den allgemeinbildenden Unterricht(ABU) der Berufsfachschulen. Die Fachlehrperson nimmt im ersten Lehrjahr Kontakt mit derABU-Lehrperson auf, um gemeinsam mit ihr festzulegen, wie diese Leistungsziele im Unterrichtabgedeckt werden.Leistungsziele für Fach- und ABU-LehrpersonBehandlungABU-Lehrperson und FK-Lehrperson sprechensich ab.Positionen gemässLeistungszielen Bildungsplan1.2.1 GesetzeshierarchieKonfliktbewältigungsstrategien erarbeiten. 1.5.1 Verhalten, KonfliktbewältigungIII Anhang – Leistungsziele der Schulfächer (<strong>EFZ</strong>)Konkrete Formen anwenden. 1.5.2 UmgangsformenStrategien an Beispielen aufzeigen. 1.5.3 Beispiele KonfliktbewältigungBaubezogene Normenwerkeaufzählen.Die Benennung der Normenreihen erfolgt imjeweiligen Fachthema.1.2.2 RegelwerkeBaubezogene Regelwerkenennen.Die Benennung der Normenreihen erfolgt imjeweiligen Fachthema.1.3.1 Normenreihen19


SchulinteBBBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nnen / <strong>Baupraktiker</strong> / <strong>EBA</strong>LehASchulinterner Lehrplan<strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong> / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>ESchulinteEBrBnBrBnBrBerBLehBArAplan21


BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>VorbemerkungenBund und Kantone regeln zusammen mit dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) diefachkundlichen Inhalte und Anforderungen für die Ausbildung und das Qualifikationsverfahrenfür die / den <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong> / <strong>Baupraktiker</strong>. Auf der Grundlage des übergeordneten Bundesgesetzesüber die Berufsbildung (BBG) vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. Januar 2008) und derenVerordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19. November 2003 werden per 1. Januar 2011folgende gesetzliche Vorgaben in Kraft gesetzt:• Verordnung über die berufliche Grundbildung <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong> / <strong>Baupraktiker</strong> mit eidgenössischemBerufsattest, <strong>EBA</strong> (BiVo)• Bildungsplan über die berufliche Grundbildung <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong> / <strong>Baupraktiker</strong> mit eidgenössischemBerufsattest, <strong>EBA</strong> (Bipla)Damit diese teilweise umfangreichen und schwer lesbaren Dokumente einfacher interpretiertwerden können, hat der SBV zusätzliche Anschlussdokumente verabschiedet. Für die Berufsfachschulensind relevant:• Wegleitung Berufsfachschule• Wegleitung QualifikationsverfahrenDiese beiden Anschlussdokumente beschreiben die Umsetzung von im Bipla und der BiVo festgehaltenenVorgaben in einem höheren Detaillierungsgrad für schweizerische Berufsfachschulen,an welchen <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> ausgebildet werden.Der schulinterne Lehrplan basiert auf den Vorgaben des Bundes und des SBV und konkretisiertdie Umsetzung für die <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> an der Abteilung Planung und Rohbauder Baugewerblichen Berufsschule Zürich. Der schulinterne Lehrplan ist für alle Fachlehrerder Fachgruppe <strong>Maurer</strong> verbindlich und dient diesen zur Ausarbeitung der jeweiligen Semesterpläne.22


I Qualifikationsverfahren (<strong>EBA</strong>)Gewichtung der QualifikationsbereicheBBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>Dem Art. 20 der BiVo können die zwei für den Berufskundeunterricht wichtigen Qualifikationsbereicheund deren Notengewichtung entnommen werden.Art. 20 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung1Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:a. der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mit der Note 4 oder höher bewertet wird;undb. die Gesamtnote 4 oder höher erreicht wird.2Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel der gewichteten Noten aus derSumme der Noten der einzelnen Qualifikationsbereiche der Abschlussprüfung sowie der gewichtetenErfahrungsnote. Dabei gilt folgende Gewichtung:a. Praktische Arbeit: 50 %b. Berufskenntnisse: 10 %c. Allgemeinbildung: 20 %d. Erfahrungsnote: 20 %24


I Qualifikationsverfahren (<strong>EBA</strong>)BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>4 ErfahrungsnoteDie Leistungen während der Ausbildung werden beim Qualifikationsverfahren mitberücksichtigt.Die einzelnen Positionen sind in nachstehender Matrix aufgeführt. Die Gewichtung beträgt 20 %.Position Erfahrungsnote Gewichtung1 Berufskundlicher Unterricht 50 %2 Überbetriebliche Kurse 50 %Jede Position wird gemäss Artikel 34 BBV mit einer ganzen oder halben Note bewertet.Die Erfahrungsnote wird auf eine Dezimalstelle gerundet.26


BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>IIIIIBerufskundlicher Unterricht (<strong>EBA</strong>)Berufskundlicher Unterricht27


II Berufskundlicher Unterricht (<strong>EBA</strong>)Lektionentafel (Bildungsplan / Teil B)BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>Teil B des Bildungsplans teilt die vorgegebenen Leistungsziele für den berufskundlichen Unterrichtin folgende zwei Fachkompetenz-Prozesse auf:• Ausführungsgrundlagen• AusführungUnterrichtsbereiche 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr TotalA. Berufskundlicher Unterricht 200 200 400Ausführungsgrundlagen 180 140 320Ausführung 20 60 80Schulfächer und Anzahl Lektionen (Bildungsplan / Teil A)In der Wegleitung Berufsfachschule werden sämtliche Themenbereiche gemäss Bildungsplan,Teil A, den berufskundlichen Ausbildungseinheiten zugeteilt.Qualifikationsbereich Schulfächer 1. Lehrjahr 2. LehrjahrBerufskenntnisseAusführungsgrundlagen- Pläne (Fachzeichnen) 80 80- Fachrechnen 40 40- Ausführungsgrundlagen 60 20Ausführung 20 60Total 200 200Im Anhang werden die einzelnen Leistungsziele gemäss Bildungsplan den vier Schulfächernzugeordnet.28


BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nnen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>Erfahrungsnote Anteil berufskundlicher UnterrichtDie Zeugnisnote Berufskenntnisse setzt sich aus den vier Schulfächern Pläne (Fachzeichen),Fachrechnen, Ausführungsgrundlagen und Ausführung zusammen. Als Erfahrungsnote werdendie vier Zeugnisnoten der zwei Lehrjahre herangezogen.Qualifikationsbereich Schulfächer NoteneintragBerufskenntnissePläne (Fachzeichnen)FachrechnenAusführungsgrundlagenAusführung1. Lehrjahr 2. Lehrjahr1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.×* ×* ×* ×*II Berufskundlicher Unterricht (<strong>EBA</strong>)* Die Lehrperson gewichtet die Semesternote Berufskenntnisse nach Anzahl der Lektionen proSemester.29


BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>30


III Anhang – Leistungsziele der Schulfächer (<strong>EBA</strong>)Qualifikationsbereich BerufskenntnisseLehrjahr Total Lektionen Thema1. 60 106618202. 100 81210BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>Die angegebenen Lektionen gelten als Empfehlung.Pläne (Fachzeichnen; Leitziel Ausführungsgrundlagen)- Symbole, Stricharten, Strichstärken- Arten vom Bauplänen- SIA 400- Darstellung einfacher Grundrisse- Darstellung einfacher Schnitte- Darstellung einfacher Ansichten- Bemassung und Koten im Grundriss- Bemassung und Koten in SchnittePositionen gemässLeistungszielen Bildungsplan1.1.1 Pläne mit deren Darstellung,Symbolen und Signaturen erklären.1.1.2 Einfache Planvorgaben umsetzen.1.1.2 Einfache Planvorgaben umsetzen.20206420- Skizzieren Details Keller- Skizzieren Fassadenschnitte- Skizzieren Arbeitsgerüste- Einfache Aufnahmen- Skizzieren Schalungen1.1.3 Einfache Skizzen erstellen.160 Total Lektionen Pläne (Fachzeichnen)32


BBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nnen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>Zusammenarbeit Fachlehrpersonen und Lehrpersonen Allgemeinbildung (ABU)Thema... wollen sich vor Unfällen undKrankheiten schützen... wollen unnötige UmweltbelastungenvermeidenVerschiedene Leistungsziele des Bildungsplans tangieren auch den allgemeinbildenden Unterricht(ABU) der Berufsfachschulen. Die Fachlehrperson nimmt im ersten Lehrjahr Kontakt mit derABU-Lehrperson auf, um gemeinsam mit ihr festzulegen, wie diese Leistungsziele im Unterrichtabgedeckt werden.Leistungsziele für Fach- und ABU-LehrpersonBehandlungz. B. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien(Hierarchie kennen)z. B. Gesetzestexte verstehen und erläutern.(juristische Begriffe)Positionen gemässLeistungszielen Bildungsplan1.2.1 Vorschriften auf der Baustelleumsetzen1.3.1 Vorschriften erläuternIII Anhang – Leistungsziele der Schulfächer (<strong>EBA</strong>)z. B. Umweltverschmutzungen und Auswirkungenkennen.1.3.2 Umweltschutzmassnahmennennenz. B. Wie kann ich in meinem beruflichen und privatenUmfeld den Umweltschutz beeinflussen.1.3.3 Umweltschutzmassnahmenumsetzen35


ImpressumBBZ, Schulinterner Lehrplan für <strong><strong>Maurer</strong>in</strong>nen / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong> und <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong>nen / <strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>Herausgeber © Baugewerbliche Berufsschule Zürich 2011AutorenHeidi Mazidi, Reto Peter, Peter StockerErstellt Zürich, 24. März 2011InkrafttretenGestaltungTitelfotosDas vorliegende Dokument «Schulinterner Lehrplan für<strong><strong>Maurer</strong>in</strong> <strong>EFZ</strong> / <strong>Maurer</strong> <strong>EFZ</strong>, <strong><strong>Baupraktiker</strong>in</strong> <strong>EBA</strong> /<strong>Baupraktiker</strong> <strong>EBA</strong>» ist ab Herbstsemester 2011 als verbindlicheGrundlage des Unterrichts an der Baugewerblichen BerufsschuleZürich, Abteilung Planung und Rohbau, zu verwenden.Eva Mazák Visuals, Graphic Design SGD, ZürichDoris Signer, Fotografin, Zürich1. Auflage August 2011, 1000 Exemplare36


Baugewerbliche Berufsschule ZürichAbteilung Planung und RohbauLagerstrasse 55, 8004 Zürichwww.bbz.zh.ch

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